06.04.2021, 17:55
Hat jemand denn schon Erfahrung mit ALG 1 + Korrekturassistenz gemacht? Kann man das recht unproblematisch für zB 1-3 Monate Übergangszeit machen? Machen das die Unis überhaupt für so einen kurzen Zeitraum mit? Kommt man da unproblematisch wieder raus aus dem Vertrag, wenn man eine Zusage für seine Wunscharbeitsstelle hat und dann keine Nebentätigkeit haben möchte, die man angeben muss?
06.04.2021, 20:03
(06.04.2021, 17:55)Gast+ schrieb: Hat jemand denn schon Erfahrung mit ALG 1 + Korrekturassistenz gemacht? Kann man das recht unproblematisch für zB 1-3 Monate Übergangszeit machen? Machen das die Unis überhaupt für so einen kurzen Zeitraum mit? Kommt man da unproblematisch wieder raus aus dem Vertrag, wenn man eine Zusage für seine Wunscharbeitsstelle hat und dann keine Nebentätigkeit haben möchte, die man angeben muss?
Bei uns laufen Korrekturen über Werkvertragsbasis, ergo unproblematisch.
06.04.2021, 20:52
(15.10.2020, 22:15)Gast schrieb:(15.10.2020, 21:31)Gast schrieb:(15.10.2020, 20:56)Gast schrieb: Sie ziehen es dir also vom ALG ab, dann musst du Widerspruch einlegen, dich mit denen rum streiten und kriegst es dann ggf. wieder?
Ziemlicher Umstand für ein paar € mehr.
Gott ja, find ich auch. Ich will auch nicht auf Teufel komm raus den Staat abziehen, sondern nur in Ruhe meine 25 Korrekturen machen und gut. Auf jeden Fall vielen Dank! Ich überlege es mir dann noch mal und schaue mal, ob ich Motivation bekomme, mich da doch noch reinzufuchsen.
Wieso den Staat abziehen? Der Staat zieht uns ab und zwar nicht zu knapp.
Ich hab vom Staat eine sehr lange und gute Ausbildung bezahlt bekommen. Mir verbleiben 6k netto. Ich finde den Deal fair.
... momentan jdf. Frag mich mal in 3 Jahren nochmal :D
15.04.2021, 13:46
(15.10.2020, 20:46)Gast schrieb: Dein Nebeneinkommen musst du schon angeben. Und sie werden es dir erstmal anrechnen, wie bei mir. Dann legst du Widerspruch ein und begründest ausführlicher, warum die Korrekturtätigkeit unter § 3 Nr. 26 EStG fällt. Alternativ trägst du die Argumente direkt mit Angabe deines Nebeneinkommens vor. Dass Einkommen nach § 3 Nr. 26 EStG nicht anzurechnen ist, ist unstrittig.
Hilfreiche Quellen:
- Lohnsteuer-Richtlinien 2015 des BMF, R3.26
- OFD Niedersachsen, Verfügung vom 28.07.2011 - S 2121 - 55 - St 213.
- BFH, Beschluss vom 01.03.2006, Az.: XI R 43/02
Hallo. Dass die Tätigkeit unter § 3 Nr. 26 EStG fällt, ergibt sich aus den Quellen. Aber wo finde ich eine Quelle, dass es dann nicht angerechnet wird beim ALG 1? Also woraus ergibt sich das 'unstrittig'? :D ich suche gerade danach, werde aber nicht wirklich fündig..
16.04.2021, 21:52
Gilt nicht trotzdem eine monatliche Grenze? Oder kann man in 4 Wochen für 3000 Euro Pauschale korrigieren und es behalten? :D
16.04.2021, 23:12
(15.04.2021, 13:46)Gast_23 schrieb:(15.10.2020, 20:46)Gast schrieb: Dein Nebeneinkommen musst du schon angeben. Und sie werden es dir erstmal anrechnen, wie bei mir. Dann legst du Widerspruch ein und begründest ausführlicher, warum die Korrekturtätigkeit unter § 3 Nr. 26 EStG fällt. Alternativ trägst du die Argumente direkt mit Angabe deines Nebeneinkommens vor. Dass Einkommen nach § 3 Nr. 26 EStG nicht anzurechnen ist, ist unstrittig.
Hilfreiche Quellen:
- Lohnsteuer-Richtlinien 2015 des BMF, R3.26
- OFD Niedersachsen, Verfügung vom 28.07.2011 - S 2121 - 55 - St 213.
- BFH, Beschluss vom 01.03.2006, Az.: XI R 43/02
Hallo. Dass die Tätigkeit unter § 3 Nr. 26 EStG fällt, ergibt sich aus den Quellen. Aber wo finde ich eine Quelle, dass es dann nicht angerechnet wird beim ALG 1? Also woraus ergibt sich das 'unstrittig'? :D ich suche gerade danach, werde aber nicht wirklich fündig..
Weil es nicht so ist. Das ist zwar steuerfreies Einkommen, wird aber trotzdem auf ALG I angerechnet.
14.07.2026, 15:56
Hallo, ich habe einen Widerspruch gegen die Anrechnung meiner Korrekturtätigkeit eingereicht, da sich aus § 1 I Nr. 26 SvEV ergibt, dass Tätigekiten nach § 3 Nr. 26 EstG anrechnungsfrei sind. Dieser wurde nun abglehnt mit dem Grund, dass die Korrekturassistenz nicht unter Tätigkeiten nach 3 Nr. 26 EStG fallen würden (ich glaube, da brauchen wir nicht drüber reden, dass das eigentlich falsch ist, weil es unstreitig drunter fällt). Hatte das mal jemand, dass der Widerspruch zurückgewiesen wurde? Habt ihr Klage eingereicht? Habe zwischenzeitlich einen Job, aber die haben halt über Monate hinweg § 3 Nr. 26 EStG unberücksichtigt gelassen, sodass es schon sich summiert hat und da deren Auffassung ja falsch ist (warum sie das nicht unter die Tätigkeit zahlen, erschließt sich mir nicht, steht auch kein Grund, sondern nur fällt nicht drunter), würde ich das schon ungerne so dahinstehen lassen, da die Korrekturassistenz sich sonst kaum gelohnt hat. Hat mal jemand Klage diesbezüglich eingelegt?
15.07.2026, 08:37
(14.07.2026, 15:56)JurisRef schrieb: Hallo, ich habe einen Widerspruch gegen die Anrechnung meiner Korrekturtätigkeit eingereicht, da sich aus § 1 I Nr. 26 SvEV ergibt, dass Tätigekiten nach § 3 Nr. 26 EstG anrechnungsfrei sind. Dieser wurde nun abglehnt mit dem Grund, dass die Korrekturassistenz nicht unter Tätigkeiten nach 3 Nr. 26 EStG fallen würden (ich glaube, da brauchen wir nicht drüber reden, dass das eigentlich falsch ist, weil es unstreitig drunter fällt). Hatte das mal jemand, dass der Widerspruch zurückgewiesen wurde? Habt ihr Klage eingereicht? Habe zwischenzeitlich einen Job, aber die haben halt über Monate hinweg § 3 Nr. 26 EStG unberücksichtigt gelassen, sodass es schon sich summiert hat und da deren Auffassung ja falsch ist (warum sie das nicht unter die Tätigkeit zahlen, erschließt sich mir nicht, steht auch kein Grund, sondern nur fällt nicht drunter), würde ich das schon ungerne so dahinstehen lassen, da die Korrekturassistenz sich sonst kaum gelohnt hat. Hat mal jemand Klage diesbezüglich eingelegt?
Nur um sicher zu gehen: Korrigierst du für ne Uni oder für Alpmann/Hemmer/...?
15.07.2026, 11:39
(15.07.2026, 08:37)Spaghettimonster schrieb:(14.07.2026, 15:56)JurisRef schrieb: Hallo, ich habe einen Widerspruch gegen die Anrechnung meiner Korrekturtätigkeit eingereicht, da sich aus § 1 I Nr. 26 SvEV ergibt, dass Tätigekiten nach § 3 Nr. 26 EstG anrechnungsfrei sind. Dieser wurde nun abglehnt mit dem Grund, dass die Korrekturassistenz nicht unter Tätigkeiten nach 3 Nr. 26 EStG fallen würden (ich glaube, da brauchen wir nicht drüber reden, dass das eigentlich falsch ist, weil es unstreitig drunter fällt). Hatte das mal jemand, dass der Widerspruch zurückgewiesen wurde? Habt ihr Klage eingereicht? Habe zwischenzeitlich einen Job, aber die haben halt über Monate hinweg § 3 Nr. 26 EStG unberücksichtigt gelassen, sodass es schon sich summiert hat und da deren Auffassung ja falsch ist (warum sie das nicht unter die Tätigkeit zahlen, erschließt sich mir nicht, steht auch kein Grund, sondern nur fällt nicht drunter), würde ich das schon ungerne so dahinstehen lassen, da die Korrekturassistenz sich sonst kaum gelohnt hat. Hat mal jemand Klage diesbezüglich eingelegt?
Nur um sicher zu gehen: Korrigierst du für ne Uni oder für Alpmann/Hemmer/...?
Alpmann
15.07.2026, 11:51
(15.07.2026, 11:39)JurisRef schrieb:(15.07.2026, 08:37)Spaghettimonster schrieb:(14.07.2026, 15:56)JurisRef schrieb: Hallo, ich habe einen Widerspruch gegen die Anrechnung meiner Korrekturtätigkeit eingereicht, da sich aus § 1 I Nr. 26 SvEV ergibt, dass Tätigekiten nach § 3 Nr. 26 EstG anrechnungsfrei sind. Dieser wurde nun abglehnt mit dem Grund, dass die Korrekturassistenz nicht unter Tätigkeiten nach 3 Nr. 26 EStG fallen würden (ich glaube, da brauchen wir nicht drüber reden, dass das eigentlich falsch ist, weil es unstreitig drunter fällt). Hatte das mal jemand, dass der Widerspruch zurückgewiesen wurde? Habt ihr Klage eingereicht? Habe zwischenzeitlich einen Job, aber die haben halt über Monate hinweg § 3 Nr. 26 EStG unberücksichtigt gelassen, sodass es schon sich summiert hat und da deren Auffassung ja falsch ist (warum sie das nicht unter die Tätigkeit zahlen, erschließt sich mir nicht, steht auch kein Grund, sondern nur fällt nicht drunter), würde ich das schon ungerne so dahinstehen lassen, da die Korrekturassistenz sich sonst kaum gelohnt hat. Hat mal jemand Klage diesbezüglich eingelegt?
Nur um sicher zu gehen: Korrigierst du für ne Uni oder für Alpmann/Hemmer/...?
Alpmann
Dann ist es nicht steuerfrei. Leistungsempfänger muss gem. § 3 Nr. 26 EStG eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein. Daher ist nur das Korrigieren für die Uni steuerfrei, für Private nicht.









