06.07.2026, 14:40
Niedersachsen heute (Relationsklausur):
K ist Eigentümerin eines Katers. B ist ein Verein, der sich um Katzen kümmert, diese zT in Pflege nimmt, zT weitervermittelt.
K muss nach der Trennung von ihrem Lebensgefährten vorübergehend aus der vormals gemeinsamen Wohnung ausziehen und bei ihrer Mutter unterkommen, die aber eine Katzenhaarallergie hat. Deshalb bringt sie die Katze Anfang November 2025 zu B, Einzelheiten des Vertrags streitig. Sie zahlt die Futterkosten für drei Monate (November bis Januar) (25€ pro Monat) im Voraus.
B lässt den Kater impfen, weil der Impfschutz nicht aktuell ist, zahlt dafür 75€.
Im Februar zahlt B auch 25€ Futterkosten für den Kater.
Ende Februar verlangt K den Kater heraus, nachdem sie wieder in die alte Wohnung einziehen kann. B verweigert die Herausgabe mit der Behauptung, K habe die Katze dauerhaft abgegeben, B sei jetzt Eigentümer.
Es fallen für März und April wieder 2×25€ Futterkosten an, die B zahlt.
K klagt vor dem AG auf Herausgabe, verbunden mit Antrag auf Fristsetzung und Schadensersatz statt der Leistung bei fruchtlosem Fristablauf.
Laut K sollte die Katze nur vorübergehend in Pflege gegeben werden. B behauptet wie gesagt, K hätte ihm die Katze übereignet (zur Weitervemittlung). Hilfsweise macht er ein Zurückbehaltungsrecht wegen den insgesamt 150€ für Futter und Tierarzt geltend. Hilfsweise erhebt er Widerklage bzgl der 150€ (plus Prozesszinsen). K hält die Geltendmachung des ZBR für treuwidrig (Argument: Tier und Tierhalter leiden unter der Trennung).
Außerdem rügt B, dass der Beklagte in der Klageschrift nicht ordnungsgemäß bezeichnet sei (der Vorstand des B war nicht namentlich benannt, nur "vertreten durch den Vorstand"). Ferner rügt er, dass nur eine Abschrift der Klageschrift zugestellt wurde, obwohl es drei Vorstandsmitglieder gibt, die je zu zweit vertretungsberechtigt sind. Außerdem rügt er, dass die Klageschrift nicht einem Vorstandsmitglied, sondern einem anderen Vereinsmitglied (das vom Vorstand aber mit der Wahrnehmung von Vereinsgeschäften betraut worden war) übergeben wurde (am Zustellungstag war kein Vorstandsmitglied in den Vereinsräumen).
Beweisaufnahme: Sowohl die Mutter der K, welche beim Vertragsschluss dabei war, als auch die Frau vom Verein, die das Gespräch geführt hat, sagen sehr deutlich, dass nur vorübergehende Pflege vereinbart war.
Ich fands eigentlich okay? Ist bei mir etwas viel Zulässigkeit geworden, gegen Ende fehlte Zeit.
K ist Eigentümerin eines Katers. B ist ein Verein, der sich um Katzen kümmert, diese zT in Pflege nimmt, zT weitervermittelt.
K muss nach der Trennung von ihrem Lebensgefährten vorübergehend aus der vormals gemeinsamen Wohnung ausziehen und bei ihrer Mutter unterkommen, die aber eine Katzenhaarallergie hat. Deshalb bringt sie die Katze Anfang November 2025 zu B, Einzelheiten des Vertrags streitig. Sie zahlt die Futterkosten für drei Monate (November bis Januar) (25€ pro Monat) im Voraus.
B lässt den Kater impfen, weil der Impfschutz nicht aktuell ist, zahlt dafür 75€.
Im Februar zahlt B auch 25€ Futterkosten für den Kater.
Ende Februar verlangt K den Kater heraus, nachdem sie wieder in die alte Wohnung einziehen kann. B verweigert die Herausgabe mit der Behauptung, K habe die Katze dauerhaft abgegeben, B sei jetzt Eigentümer.
Es fallen für März und April wieder 2×25€ Futterkosten an, die B zahlt.
K klagt vor dem AG auf Herausgabe, verbunden mit Antrag auf Fristsetzung und Schadensersatz statt der Leistung bei fruchtlosem Fristablauf.
Laut K sollte die Katze nur vorübergehend in Pflege gegeben werden. B behauptet wie gesagt, K hätte ihm die Katze übereignet (zur Weitervemittlung). Hilfsweise macht er ein Zurückbehaltungsrecht wegen den insgesamt 150€ für Futter und Tierarzt geltend. Hilfsweise erhebt er Widerklage bzgl der 150€ (plus Prozesszinsen). K hält die Geltendmachung des ZBR für treuwidrig (Argument: Tier und Tierhalter leiden unter der Trennung).
Außerdem rügt B, dass der Beklagte in der Klageschrift nicht ordnungsgemäß bezeichnet sei (der Vorstand des B war nicht namentlich benannt, nur "vertreten durch den Vorstand"). Ferner rügt er, dass nur eine Abschrift der Klageschrift zugestellt wurde, obwohl es drei Vorstandsmitglieder gibt, die je zu zweit vertretungsberechtigt sind. Außerdem rügt er, dass die Klageschrift nicht einem Vorstandsmitglied, sondern einem anderen Vereinsmitglied (das vom Vorstand aber mit der Wahrnehmung von Vereinsgeschäften betraut worden war) übergeben wurde (am Zustellungstag war kein Vorstandsmitglied in den Vereinsräumen).
Beweisaufnahme: Sowohl die Mutter der K, welche beim Vertragsschluss dabei war, als auch die Frau vom Verein, die das Gespräch geführt hat, sagen sehr deutlich, dass nur vorübergehende Pflege vereinbart war.
Ich fands eigentlich okay? Ist bei mir etwas viel Zulässigkeit geworden, gegen Ende fehlte Zeit.
06.07.2026, 14:54
06.07.2026, 15:49
Was habt ihr heute in Hessen geprüft? Finde die Klausuren sind bisher das reinste Wettrennen gegen die Zeit 😵💫
06.07.2026, 16:03
06.07.2026, 16:05
Ja ich auch - für eine ordentliche Beweiswürdigung und Argumentation hat aber leider mal wieder komplett die Zeit gefehlt..
06.07.2026, 16:16
06.07.2026, 16:21
(06.07.2026, 16:16)idus schrieb:Inwiefern kam das denn dran? Welches Bundesland?(05.07.2026, 18:10)nrwmai26x schrieb:Kannst du für morgen nochmal eine Prognose abgeben? :D Hab mir das AnfG gestern wegen deinem Tipp echt noch einmal angeschaut haha Danke dafür(05.07.2026, 16:34)Zweifler123 schrieb: Welchen Rechtsbehelf tippt ihr für morgen?Anfechtungsklage nach AnfG
06.07.2026, 16:23
(06.07.2026, 14:40)NdsJuli2026 schrieb: Niedersachsen heute (Relationsklausur):
K ist Eigentümerin eines Katers. B ist ein Verein, der sich um Katzen kümmert, diese zT in Pflege nimmt, zT weitervermittelt.
K muss nach der Trennung von ihrem Lebensgefährten vorübergehend aus der vormals gemeinsamen Wohnung ausziehen und bei ihrer Mutter unterkommen, die aber eine Katzenhaarallergie hat. Deshalb bringt sie die Katze Anfang November 2025 zu B, Einzelheiten des Vertrags streitig. Sie zahlt die Futterkosten für drei Monate (November bis Januar) (25€ pro Monat) im Voraus.
B lässt den Kater impfen, weil der Impfschutz nicht aktuell ist, zahlt dafür 75€.
Im Februar zahlt B auch 25€ Futterkosten für den Kater.
Ende Februar verlangt K den Kater heraus, nachdem sie wieder in die alte Wohnung einziehen kann. B verweigert die Herausgabe mit der Behauptung, K habe die Katze dauerhaft abgegeben, B sei jetzt Eigentümer.
Es fallen für März und April wieder 2×25€ Futterkosten an, die B zahlt.
K klagt vor dem AG auf Herausgabe, verbunden mit Antrag auf Fristsetzung und Schadensersatz statt der Leistung bei fruchtlosem Fristablauf.
Laut K sollte die Katze nur vorübergehend in Pflege gegeben werden. B behauptet wie gesagt, K hätte ihm die Katze übereignet (zur Weitervemittlung). Hilfsweise macht er ein Zurückbehaltungsrecht wegen den insgesamt 150€ für Futter und Tierarzt geltend. Hilfsweise erhebt er Widerklage bzgl der 150€ (plus Prozesszinsen). K hält die Geltendmachung des ZBR für treuwidrig (Argument: Tier und Tierhalter leiden unter der Trennung).
Außerdem rügt B, dass der Beklagte in der Klageschrift nicht ordnungsgemäß bezeichnet sei (der Vorstand des B war nicht namentlich benannt, nur "vertreten durch den Vorstand"). Ferner rügt er, dass nur eine Abschrift der Klageschrift zugestellt wurde, obwohl es drei Vorstandsmitglieder gibt, die je zu zweit vertretungsberechtigt sind. Außerdem rügt er, dass die Klageschrift nicht einem Vorstandsmitglied, sondern einem anderen Vereinsmitglied (das vom Vorstand aber mit der Wahrnehmung von Vereinsgeschäften betraut worden war) übergeben wurde (am Zustellungstag war kein Vorstandsmitglied in den Vereinsräumen).
Beweisaufnahme: Sowohl die Mutter der K, welche beim Vertragsschluss dabei war, als auch die Frau vom Verein, die das Gespräch geführt hat, sagen sehr deutlich, dass nur vorübergehende Pflege vereinbart war.
Ich fands eigentlich okay? Ist bei mir etwas viel Zulässigkeit geworden, gegen Ende fehlte Zeit.
Dito. Auch zu viel zur Zulässigkeit geschrieben, daher am Ende zu knapp. Ganz zum Ende in Stichpunkten.
06.07.2026, 16:33
(06.07.2026, 16:21)Muma schrieb:(06.07.2026, 16:16)idus schrieb:Inwiefern kam das denn dran? Welches Bundesland?(05.07.2026, 18:10)nrwmai26x schrieb:Kannst du für morgen nochmal eine Prognose abgeben? :D Hab mir das AnfG gestern wegen deinem Tipp echt noch einmal angeschaut haha Danke dafür(05.07.2026, 16:34)Zweifler123 schrieb: Welchen Rechtsbehelf tippt ihr für morgen?Anfechtungsklage nach AnfG
Sorry - NRW
06.07.2026, 16:35
(06.07.2026, 16:33)idus schrieb:(06.07.2026, 16:21)Muma schrieb:(06.07.2026, 16:16)idus schrieb:Inwiefern kam das denn dran? Welches Bundesland?(05.07.2026, 18:10)nrwmai26x schrieb:Kannst du für morgen nochmal eine Prognose abgeben? :D Hab mir das AnfG gestern wegen deinem Tipp echt noch einmal angeschaut haha Danke dafür(05.07.2026, 16:34)Zweifler123 schrieb: Welchen Rechtsbehelf tippt ihr für morgen?Anfechtungsklage nach AnfG
Sorry - NRW
In Nds. lief etwas anderes.









