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Amtsarztuntersuchung
Srcub
Junior Member
**
Beiträge: 21
Themen: 1
Registriert seit: May 2026
#11
18.06.2026, 19:23
Soweit es zutreffend sein sollte, dass du Lehrer bist, würde ich zudem noch ein wenig psychischen Druck vom Kessel nehmen: Man kann diesem Job auch nachgehen, ohne verbeamtet zu sein. Ist zwar unschön, aber kein beruflicher Weltuntergang.
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haruka712
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2026
#12
19.06.2026, 07:09
Hallo,

ja ich bin Lehrerin (habe aber vor meinem Lehramtsstudium 3 Semester Jura studiert ^^). DAs Forum wirkte einfach am kompetentesten. 

Gut dann bin ich jetzt etwas beruhigter.

Wird sehr sportlich alles, wenn es dazu käme dass ich Widerspruch einlegen muss und zu einem 2. Gutachter. Die ADD hat das nämlich alles verpennt und nun sind es nur noch 2,5 Monate bis zum Entlassungstermin. Vielleicht spielt mir ja auch das in die Hände. 

Vielen Dank für eure Antworten, mir geht es schon besser. Gestern war echt ein Misttag.
LG haruka
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.213
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#13
19.06.2026, 07:26
Wenn es dann mal verfügt ist, wäre die erste Frage, ob dagegen Widerspruch statthaft ist oder gleich Klage (vermutlich Widerspruch), und die zweite, ob das dann aufschiebende Wirkung hat. Ein Sachverständiger würde wahrscheinlich erst im gerichtlichen Verfahren bestellt. Aber es geht hier um zu viel, um das nur mit dem Forum zu lösen. Das muss dann Dein hoffentlich im Beamtenrecht bewanderter Rechtsanwalt klären.
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Philosophenchiller
Junior Member
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Beiträge: 27
Themen: 2
Registriert seit: Jan 2025
#14
19.06.2026, 08:19
Hi,

Ich würde dir doch sehr anraten, dir einen auf Beamtenrecht spezialisierten Anwalt zu nehmen.
Es ist verständlich, dass man so etwas erstmal scheut, weil es Geld kostet.

Aber wenn du dir die Haare schneiden lässt, gehst du zum Frisör. Wenn du krank bist, gehst du zum Arzt. Wenn du hungrig bist, gehst du in den Supermarkt. Und wenn du ein kompliziertes Rechtsproblem hast, dann gehst du - Überraschung - zum Anwalt.

Entscheidend ist die Spezialisierung auf das Thema, um das es geht.

Unser Rechtssystem ist kompliziert und es ist schwer, da als Laie durchzuschauen. Auf der gegenseite stehen Menschen, die häufig über mehr Erfahrung mit entsprechenden Fällen verfügen als man selbst, es besteht also ein Wissensvorsprung bzw. ein Macht-Ungleichgewicht. Daher nimmt man sich einen Anwalt, um das Gleichgewicht wiederherzustellen.

Außerdem lässt sich das Einschalten eines Anwalts auch ökonomisch begründen: Der finanzielle Mehrgewinn oder Verlust durch die gerade anstehende Entscheidung ist erheblich höher als es die Kosten eines Anwalts sind. Schon die finanzielle Abwägung spricht also klar dafür, sich beraten zu lassen.
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haruka712
Junior Member
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Beiträge: 5
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2026
#15
19.06.2026, 16:42
Hallo ihr Lieben,

vielen Dank.

ich habe einen Anwalt, der auf Beamtenrecht spezialisiert ist. Und von der GEW habe ich auch schon eine Antwort erhalten. Ich soll um die beiden Langgutachten anfordern und um eine angemessene Frist bitten, ab dem Zeitpunkt, an dem diese bei mir sind. 2 Wochen sind lächerlich. Wie soll mein Arzt da etwas sinnvolles schreiben (er muss widerlegen, was der Amtsarzt für Schlussfolgerungen geschrieben hat, sowas dauert). Ich schreibe nur kurz was.

So dann geht das an die ADD und wenn die dann sagt nein der Amtsarzt hat recht, kommt eine Verfügung, gegen die kann ich dann Widerspruch einlegen und dann evtl. Klage.

Ich hoffe nur die ADD dreht nicht mir einen Strick daraus, dass sie mich viel zu spät zum Amtsarzt geschickt haben. Weil viel Zeit bis zum Entlasstermin für dies alles ist wirklich nicht mehr und das kann ja nicht mein Nachteil sein. 

LG und noch mal Danke. 
Ich versuche mal nach gestern in den Kampfmodus zu schalten.
haruka
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 2.213
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#16
19.06.2026, 17:25
Auch insoweit die Korrektur: es ist ein geplanter Entlasstermin. Mehr nicht.
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