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Amtsarztuntersuchung
haruka712
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2026
#1
02.04.2026, 10:00
Hallo liebe Schwarmintelligenz,

ich habe ein Problem. Ich wurde 2021 auf Probe verbeamtet. Nach einem Jahr musste ich zur Amtsärztin und die Ärztin meinte, sie wolle mich in zwei Jahren noch mal sehen, weil die letzte Behandlung aufgrund meiner Depression (2017-2020) noch nicht so lange her war. Verstehe ich.

Ich habe leider während meiner Klinikaufenthalte leider alle möglichen Diagnosen bekommen, von Borderline bis Alkoholsucht und chronischer Depression ist alles dabei. Ich hatte so den Eindruck jeder Arzt wollte da jetzt noch was dazu schreiben.

Also war ich 2024 noch mal dort. Dort war ein neuer Amtsarzt. So nun ritt der natürlich auf allen Diagnosen herum, vor allem auf der Sucht und der chronischen Depression und meinte sogar noch zu mir, so jemand wie ich habe im öffentlichen Dienst nichts verloren, und schickte mich zur weiteren Begutachtung zu einer Kinderpsychologin. Diese meinte zu mir, dass der Amtsarzt sie auf 2 Diagnosen (Überraschung, die Sucht und die chronische Depression) aufmerksam gemacht habe und die lasse sie stehen. Alle anderen stimmen nicht. Leider gibt es keine Tonbandaufnahme.

Wie zu erwarten, kam er nun bei der Begutachtung zu dem Ergebnis, dass ich mit 51% vor der Pension krank werde und lehnte mich ab.

Nun bekam ich mit Hilfe der GEW noch mal eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und muss jetzt noch mal hin (der Brief kam gestern). 

Bisher stand dort immer, was hatten Sie die letzten 5 Jahre, nun steht da nur noch was hatten Sie. 

Jetzt bin ich natürlich total fertig, weil ich jetzt wieder alles ankreuzen muss. Eigentlich war ja seit 2020 nichts mehr und ich hätte nichts mehr ankreuzen müssen. 

Die Suchtdiagnose wollte ich herausstreichen lassen aus meiner Akte, aber der damals behandelnde Arzt meinte sowas macht er nicht. Mein Hausarzt hat einen Brief geschrieben in dem steht, dass ich gesund bin und weder suchtkrank noch depressiv (habe auch die Blutwerte seit 2 Jahren machen lassen, alles sauber) aber die Arztbriefe hat er vor 2 Jahren auch alle ignoriert. Da hatte ich sogar noch was vom Psychiater und meiner Psychologin. Er sagt das seien alles Gefälligkeitsschreiben.  Wütend

Jetzt denke ich, dass er den Brief und die Blutwerte wieder ignoriert und mich ablehnt. Was soll ich denn machen? Ich hoffe auf gute Tipps. Danke schön. LG haruka
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Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 474
Themen: 5
Registriert seit: Apr 2023
#2
02.04.2026, 15:37
Habs schonmal geschrieben: Ich finde diesen Amtsarztkram komplett sinnlos. Das jemand mit einer Sicherheit von 51% bestätigt, dass du vor Erreichen der Regelaltwrsgrenze erkranken wirst, finde ich so seriös, wie wenn ich für Samstag mit 51% Sicherheit voraussage, dass Dortmund gegen Stuttgart gewinnt   Verrueckt

Dir bleibt am Ende allerdings nur die Möglichkeit nach deren Regeln mitzuspielen, dass Beste zu hoffen und dir ggf. schonmal einen guten Anwalt zu besorgen. Ansonsten sind mE die letzten Jahre schon eine Art Anscheinsbeweis, dass du nunmehr gesund bist. Zumal nicht wenige während des Studium und der damit verbundenen Phase der Umbrüche etc mit Depressionen zu kämpfen haben...
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.127
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
02.04.2026, 16:10
Ich würde auf das Formular schreiben: vgl. meine Angaben vom ... Seitdem sind keine neuen Beschwerden aufgetreten. In der Tat war die Verlängerung der Probezeit ja gerade dafür da, die gesundheitliche Eignung zu prüfen, und wenn seitdem nichts eingetreten ist, dann ist es ja gut.
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Hartaberfair
Junior Member
**
Beiträge: 15
Themen: 3
Registriert seit: Jan 2026
#4
Gestern, 14:27
Hey. Ich denke, es gibt 2 Wege: Gegen die Ärzte/Therapeuten vorgehen (wenn du denkst, dass es Fehldiagnosen sind) und gegen den Fragebogen/den Amtsarzt. Frag doch mal nach, wieso der Abfragezeitraum verlängert wurde. 
Vielleicht kannst du ja auch eine Stellungnahme abgeben, wo aus deiner Sicht die (Fehl)diagnosen herkommen bzw was damit aus deiner Sicht gemeint ist. Auch die behandelnden Ärzte sollten in den Unterlagen eigentlich mehr als Diagnosen stehen haben. Sucht zB ist ja ein weiter Begriff (wie lange?). Vielleicht kann ma auch dagegen vorgehen, wenn eine Depression ok sein soll, aber damit zusammenhängender Alkoholmissbrauch nicht (das ist ja oft ein Begleitsymptom).
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