Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Amtsarztuntersuchung
1 2 »
Antworten

 
Amtsarztuntersuchung
haruka712
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2026
#1
02.04.2026, 10:00
Hallo liebe Schwarmintelligenz,

ich habe ein Problem. Ich wurde 2021 auf Probe verbeamtet. Nach einem Jahr musste ich zur Amtsärztin und die Ärztin meinte, sie wolle mich in zwei Jahren noch mal sehen, weil die letzte Behandlung aufgrund meiner Depression (2017-2020) noch nicht so lange her war. Verstehe ich.

Ich habe leider während meiner Klinikaufenthalte leider alle möglichen Diagnosen bekommen, von Borderline bis Alkoholsucht und chronischer Depression ist alles dabei. Ich hatte so den Eindruck jeder Arzt wollte da jetzt noch was dazu schreiben.

Also war ich 2024 noch mal dort. Dort war ein neuer Amtsarzt. So nun ritt der natürlich auf allen Diagnosen herum, vor allem auf der Sucht und der chronischen Depression und meinte sogar noch zu mir, so jemand wie ich habe im öffentlichen Dienst nichts verloren, und schickte mich zur weiteren Begutachtung zu einer Kinderpsychologin. Diese meinte zu mir, dass der Amtsarzt sie auf 2 Diagnosen (Überraschung, die Sucht und die chronische Depression) aufmerksam gemacht habe und die lasse sie stehen. Alle anderen stimmen nicht. Leider gibt es keine Tonbandaufnahme.

Wie zu erwarten, kam er nun bei der Begutachtung zu dem Ergebnis, dass ich mit 51% vor der Pension krank werde und lehnte mich ab.

Nun bekam ich mit Hilfe der GEW noch mal eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und muss jetzt noch mal hin (der Brief kam gestern). 

Bisher stand dort immer, was hatten Sie die letzten 5 Jahre, nun steht da nur noch was hatten Sie. 

Jetzt bin ich natürlich total fertig, weil ich jetzt wieder alles ankreuzen muss. Eigentlich war ja seit 2020 nichts mehr und ich hätte nichts mehr ankreuzen müssen. 

Die Suchtdiagnose wollte ich herausstreichen lassen aus meiner Akte, aber der damals behandelnde Arzt meinte sowas macht er nicht. Mein Hausarzt hat einen Brief geschrieben in dem steht, dass ich gesund bin und weder suchtkrank noch depressiv (habe auch die Blutwerte seit 2 Jahren machen lassen, alles sauber) aber die Arztbriefe hat er vor 2 Jahren auch alle ignoriert. Da hatte ich sogar noch was vom Psychiater und meiner Psychologin. Er sagt das seien alles Gefälligkeitsschreiben.  Wütend

Jetzt denke ich, dass er den Brief und die Blutwerte wieder ignoriert und mich ablehnt. Was soll ich denn machen? Ich hoffe auf gute Tipps. Danke schön. LG haruka
Suchen
Zitieren
Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 519
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#2
02.04.2026, 15:37
Habs schonmal geschrieben: Ich finde diesen Amtsarztkram komplett sinnlos. Das jemand mit einer Sicherheit von 51% bestätigt, dass du vor Erreichen der Regelaltwrsgrenze erkranken wirst, finde ich so seriös, wie wenn ich für Samstag mit 51% Sicherheit voraussage, dass Dortmund gegen Stuttgart gewinnt   Verrueckt

Dir bleibt am Ende allerdings nur die Möglichkeit nach deren Regeln mitzuspielen, dass Beste zu hoffen und dir ggf. schonmal einen guten Anwalt zu besorgen. Ansonsten sind mE die letzten Jahre schon eine Art Anscheinsbeweis, dass du nunmehr gesund bist. Zumal nicht wenige während des Studium und der damit verbundenen Phase der Umbrüche etc mit Depressionen zu kämpfen haben...
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.213
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
02.04.2026, 16:10
Ich würde auf das Formular schreiben: vgl. meine Angaben vom ... Seitdem sind keine neuen Beschwerden aufgetreten. In der Tat war die Verlängerung der Probezeit ja gerade dafür da, die gesundheitliche Eignung zu prüfen, und wenn seitdem nichts eingetreten ist, dann ist es ja gut.
Suchen
Zitieren
Hartaberfair
Junior Member
**
Beiträge: 43
Themen: 16
Registriert seit: Jan 2026
#4
04.04.2026, 14:27
Hey. Ich denke, es gibt 2 Wege: Gegen die Ärzte/Therapeuten vorgehen (wenn du denkst, dass es Fehldiagnosen sind) und gegen den Fragebogen/den Amtsarzt. Frag doch mal nach, wieso der Abfragezeitraum verlängert wurde. 
Vielleicht kannst du ja auch eine Stellungnahme abgeben, wo aus deiner Sicht die (Fehl)diagnosen herkommen bzw was damit aus deiner Sicht gemeint ist. Auch die behandelnden Ärzte sollten in den Unterlagen eigentlich mehr als Diagnosen stehen haben. Sucht zB ist ja ein weiter Begriff (wie lange?). Vielleicht kann ma auch dagegen vorgehen, wenn eine Depression ok sein soll, aber damit zusammenhängender Alkoholmissbrauch nicht (das ist ja oft ein Begleitsymptom).
Suchen
Zitieren
haruka712
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2026
#5
15.04.2026, 19:53
Hallo! 

Vielen Dank für die Antworten! 

Ich warte jetzt mal die Untersuchung am 22.04. ab. Einen Fachanwalt für Beamtenrecht habe ich schon. Der wird halt teuer.

Habe jetzt auch endlich das Gutachten von 2024 erhalten. Da steht mit über 50% werde ich wieder an einer psychischen Erkrankung erkranken.

Halte ich auch für schwierig so etwas vorauszusagen. Zumal sich meine Krankheitstage ja halbiert haben, ich im Dezember und Januar jede Woche Überstunden gemacht habe und eine einjährige Fortbildung (in 3 Wochen vorbei). Bin mir sicher, das kann ein chronisch Depressiver nicht. 

LG haruka712

LG haruka712
Suchen
Zitieren
Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 519
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#6
15.04.2026, 20:53
(15.04.2026, 19:53)haruka712 schrieb:  Hallo! 

Vielen Dank für die Antworten! 

Ich warte jetzt mal die Untersuchung am 22.04. ab. Einen Fachanwalt für Beamtenrecht habe ich schon. Der wird halt teuer.

Habe jetzt auch endlich das Gutachten von 2024 erhalten. Da steht mit über 50% werde ich wieder an einer psychischen Erkrankung erkranken.

Halte ich auch für schwierig so etwas vorauszusagen. Zumal sich meine Krankheitstage ja halbiert haben, ich im Dezember und Januar jede Woche Überstunden gemacht habe und eine einjährige Fortbildung (in 3 Wochen vorbei). Bin mir sicher, das kann ein chronisch Depressiver nicht. 

LG haruka712

LG haruka712

Das gilt auch ohne Untersuchung und Vorerkrankung für 20 % der Bevölkerung (allein für eine Depression). Wie gesagt, ich finde das Unsinn. Wünsche dir viel Erfolg!
Suchen
Zitieren
haruka712
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2026
#7
18.06.2026, 17:10
Hallo zusammen, 

nachdem das Gespräch beim Amtsarzt eigentlich gut war, und er mir gesagt hatte, dass er schreiben wird, dass er eine positive Entwicklung sieht, kam heute mit der Post das Schreiben, dass ich aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden soll. Ich hatte erst mal einen halben Nervenzusammenbruch.

Er scheint wieder genau das gleiche geschrieben zu haben wie vor 2 Jahren und alles was ich vorgelegt habe, ignoriert zu haben (Das Schreiben habe ich bereits angefordert, kommt mit der Post....).

Nun steht aber in dem Schreiben lediglich, dass ich eine Stellungnahme binnen 2 Wochen abgeben kann. Da steht nichts von Widerspruch oder Rechtsmittel. Ist das rechtens? Habe natürlich meinem Anwalt und den Anwälten der GEW bereits eine Mail dazu geschrieben, aber noch keine Antwort.

Das kann doch nicht sein, dass man so von der Willkür eines einzelnen Menschen abhängig ist und dann noch nicht mal was dagegen machen kann!

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

LG haruka712
Suchen
Zitieren
JurisRef
Senior Member
****
Beiträge: 280
Themen: 6
Registriert seit: Dec 2023
#8
18.06.2026, 17:32
(18.06.2026, 17:10)haruka712 schrieb:  Hallo zusammen, 

nachdem das Gespräch beim Amtsarzt eigentlich gut war, und er mir gesagt hatte, dass er schreiben wird, dass er eine positive Entwicklung sieht, kam heute mit der Post das Schreiben, dass ich aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden soll. Ich hatte erst mal einen halben Nervenzusammenbruch.

Er scheint wieder genau das gleiche geschrieben zu haben wie vor 2 Jahren und alles was ich vorgelegt habe, ignoriert zu haben (Das Schreiben habe ich bereits angefordert, kommt mit der Post....).

Nun steht aber in dem Schreiben lediglich, dass ich eine Stellungnahme binnen 2 Wochen abgeben kann. Da steht nichts von Widerspruch oder Rechtsmittel. Ist das rechtens? Habe natürlich meinem Anwalt und den Anwälten der GEW bereits eine Mail dazu geschrieben, aber noch keine Antwort.

Das kann doch nicht sein, dass man so von der Willkür eines einzelnen Menschen abhängig ist und dann noch nicht mal was dagegen machen kann!

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

LG haruka712

Das tut mir sehr leid für dich. Ist natürlich jetzt schwierig abzuschätzen, ob das rechtmäßig ist. Wundert mich aber dass keine Rechtsbehelfsbelehrung abgedruckt ist, obwohl du aus dem Beamtenverhältnis entlassen wirst. Würde das aber auf jeden Fall anwaltlich prüfen lassen um abzuschätzen, ob es sich lohnt dagegen vorzubringen (am besten Anwälte mit einer Expertise im Beamtenrecht). Ich drücke dir die Daumen und hoffe, dass du deinen Weg (entweder nach erfolgreichen Rechtsmitteln oder notfalls eben in einem anderen Bereich) gehen wirst 🥺
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.213
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#9
18.06.2026, 18:24
Du bist Lehrer, nicht Jurist, oder? Wegen GEW.

Du wirst jetzt erst einmal nur dazu angehört, dass Du entlassen werden sollst. Dazu kannst Du Stellung nehmen (=der Anwalt) oder es lassen.

Danach erst wird die Entlassung verfügt (oder auch nicht, wenn die Stellungnahme überzeugend ist). Erst hiergegen kannst Du dann vorgehen. Deshalb enthält die jetzige Anhörung natürlich keine Rechtsmittelbelehrung.

Und selbstverständlich bist Du nicht von der Willkür des einzelnen Menschen abhängig, sondern kannst letztlich gerichtliche Entscheidung erwirken und dafür sehr wahrscheinlich Bestellung eines Sachverständigen. Und dann wird die rechtliche (ist der angelegte Maßstab korrekt?) wie die tatsächliche (stimmt die Prognose überhaupt?) Seite überprüft. Dazu wird ggf. auch inzident zu überprüfen sein, was der Arzt wirklich geschrieben hat und ob das denn stimmt.

Es ist klar, dass Du dir Sorgen machst. Aber Du bist noch ganz am Anfang des Abwehrkampfes, bzw. er ging noch gar nicht los, weil die Entlassung gemäß Deinem Bericht noch nicht einmal verfügt ist. Da ist also noch gar nichts entschieden.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.06.2026, 18:25 von Praktiker.)
Suchen
Zitieren
Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 519
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#10
18.06.2026, 19:00
(18.06.2026, 18:24)Praktiker schrieb:  Du bist Lehrer, nicht Jurist, oder? Wegen GEW.

Du wirst jetzt erst einmal nur dazu angehört, dass Du entlassen werden sollst. Dazu kannst Du Stellung nehmen (=der Anwalt) oder es lassen.

Danach erst wird die Entlassung verfügt (oder auch nicht, wenn die Stellungnahme überzeugend ist). Erst hiergegen kannst Du dann vorgehen. Deshalb enthält die jetzige Anhörung natürlich keine Rechtsmittelbelehrung.

Und selbstverständlich bist Du nicht von der Willkür des einzelnen Menschen abhängig, sondern kannst letztlich gerichtliche Entscheidung erwirken und dafür sehr wahrscheinlich Bestellung eines Sachverständigen. Und dann wird die rechtliche (ist der angelegte Maßstab korrekt?) wie die tatsächliche (stimmt die Prognose überhaupt?) Seite überprüft. Dazu wird ggf. auch inzident zu überprüfen sein, was der Arzt wirklich geschrieben hat und ob das denn stimmt.

Es ist klar, dass Du dir Sorgen machst. Aber Du bist noch ganz am Anfang des Abwehrkampfes, bzw. er ging noch gar nicht los, weil die Entlassung gemäß Deinem Bericht noch nicht einmal verfügt ist. Da ist also noch gar nichts entschieden.

Amen  Prayer
Dem ist nicht viel hinzuzufügen, außer das ich bei der Formulierung einer etwaigen Stellungnahme vorsichtig wäre und hier höchstwahrscheinlich schon die Hilfe eines spezialisierten Anwalts hinzuziehen würde.
Drücke dir die Daumen, dass das ganze gut ausgeht. Natürlich kennen wir die Situation hier nicht gut genug, um eine wirklich fundierte Einschätzung geben zu können, aber noch ist nichts verloren! Und: Depressionen darf man haben und auch behandeln lassen dürfen.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus