11.06.2019, 22:54
(11.06.2019, 22:52)Gast schrieb:(11.06.2019, 22:48)Gast schrieb:(11.06.2019, 22:44)Gast schrieb: Das Konkretum ist in NRW immer erlassen.
Was bewegt Leute dazu, so einen Unsinn zu schreiben...?
Sorry, sorry, mein Fehler. Köpfst langsam zu. Hatte das Konkretum mit dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen verwechselt. Sorry
Ja das ist in bw genauso, also wesentliches Ergebnis eig immer erlassen genauso wie die Beweismittel. Aber zusätzlich eben heute dieser ominöse "Sachverhalt im Anklagesatz"...
11.06.2019, 23:02
A§ 315d StGB
(1) Wer im Straßenverkehr..., um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
§ 315d StGB ist gar nicht einschlägig.
Die wollen nur fliehen, aber keine Verbotene Kraftfahrzeugrennen veranstalten.
Heute war viel zu viel, ein unglaublich furchtbarer Durchgang!!!!
(1) Wer im Straßenverkehr..., um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
§ 315d StGB ist gar nicht einschlägig.
Die wollen nur fliehen, aber keine Verbotene Kraftfahrzeugrennen veranstalten.
Heute war viel zu viel, ein unglaublich furchtbarer Durchgang!!!!
11.06.2019, 23:12
(11.06.2019, 23:02)315d StGB_BIn schrieb: A§ 315d StGB
(1) Wer im Straßenverkehr..., um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
§ 315d StGB ist gar nicht einschlägig.
Die wollen nur fliehen, aber keine Verbotene Kraftfahrzeugrennen veranstalten.
Heute war viel zu viel, ein unglaublich furchtbarer Durchgang!!!!
Das wurde schon einige Male durchdiskutiert: die dazu ergangene Rechtsprechung sieht das bisher anders. Und auch wenn ich vor der Polizei fliehe, möchte ich dies so schnell wie möglich tun.
12.06.2019, 00:46
Noch ein Nachwort zum Umfang: Die Klausuren sind ersichtlich auf Schwerpunkte angelegt und dienen nicht dazu, zu jedem Quatsch einen Roman zu entwerfen. Wer sich mit Unproblematischem aufhält, wird zwangsläufig nicht fertig.
Noch schlimmer wirkt sich das indes in mündlichen Prüfungen aus. Wenn neben dir bei einem völlig klaren Diebstahl alle 19 Hauptvarianten der Theorie zum gestuften Gewahrsam aufgesagt werden, ist das ganz bitter. Wenn die Kommission da nicht mächtig reingrätscht, ist die halbe Zeit vorbei, bevor man zu Wort kam :P
Noch schlimmer wirkt sich das indes in mündlichen Prüfungen aus. Wenn neben dir bei einem völlig klaren Diebstahl alle 19 Hauptvarianten der Theorie zum gestuften Gewahrsam aufgesagt werden, ist das ganz bitter. Wenn die Kommission da nicht mächtig reingrätscht, ist die halbe Zeit vorbei, bevor man zu Wort kam :P
12.06.2019, 07:32
(12.06.2019, 00:46)Ralle23 schrieb: Noch ein Nachwort zum Umfang: Die Klausuren sind ersichtlich auf Schwerpunkte angelegt und dienen nicht dazu, zu jedem Quatsch einen Roman zu entwerfen. Wer sich mit Unproblematischem aufhält, wird zwangsläufig nicht fertig.
Noch schlimmer wirkt sich das indes in mündlichen Prüfungen aus. Wenn neben dir bei einem völlig klaren Diebstahl alle 19 Hauptvarianten der Theorie zum gestuften Gewahrsam aufgesagt werden, ist das ganz bitter. Wenn die Kommission da nicht mächtig reingrätscht, ist die halbe Zeit vorbei, bevor man zu Wort kam :P
Ach was, sag bloß. Ich hätte jetzt nicht gedacht, dass das auf Schwerpunktsetzung hinausgehen sollte...
Der Witz ist nur leider, dass es zu viele Schwerpunkte gab. Und nein, ich bin niemand der sonst im Jura jammert. Auch nicht, was die Noten betrifft. Aber das ging einfach rein vernünftig nicht gestern. Hast du überhaupt mitgeschrieben?
12.06.2019, 08:00
(12.06.2019, 07:32)Gasttttt schrieb:(12.06.2019, 00:46)Ralle23 schrieb: Noch ein Nachwort zum Umfang: Die Klausuren sind ersichtlich auf Schwerpunkte angelegt und dienen nicht dazu, zu jedem Quatsch einen Roman zu entwerfen. Wer sich mit Unproblematischem aufhält, wird zwangsläufig nicht fertig.
Noch schlimmer wirkt sich das indes in mündlichen Prüfungen aus. Wenn neben dir bei einem völlig klaren Diebstahl alle 19 Hauptvarianten der Theorie zum gestuften Gewahrsam aufgesagt werden, ist das ganz bitter. Wenn die Kommission da nicht mächtig reingrätscht, ist die halbe Zeit vorbei, bevor man zu Wort kam :P
Ach was, sag bloß. Ich hätte jetzt nicht gedacht, dass das auf Schwerpunktsetzung hinausgehen sollte...
Der Witz ist nur leider, dass es zu viele Schwerpunkte gab. Und nein, ich bin niemand der sonst im Jura jammert. Auch nicht, was die Noten betrifft. Aber das ging einfach rein vernünftig nicht gestern. Hast du überhaupt mitgeschrieben?
Nicht ärgern lassen, Gastttt.
Wir haben getan, was wir konnten. Und auch mit Schwerpunktsetzung war das nicht in den Griff zu kriegen. Ich hab jedenfalls kein Gutachten geschrieben, das diesen Namen verdient. Und auch nicht alle Beweismittel untergebracht.
12.06.2019, 08:32
Es ging um den zweiten Berliner Raser Fall. Versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher KV. Hat jemand das Original Urtril?
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/l...essigkeit/
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/l...essigkeit/
12.06.2019, 08:34
Mich ärgert auch richtig, dass zumindest in Hamburg die §§ 153 ff. StPO ausgeschlossen waren. In keiner einzigen Übungsklausur musste ich derart viele Delikte in die Anklage aufnehmen. Was soll das?
12.06.2019, 08:38
12.06.2019, 08:47
(12.06.2019, 08:32)Gast schrieb: Es ging um den zweiten Berliner Raser Fall. Versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher KV. Hat jemand das Original Urtril?
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/l...essigkeit/
In dem Fall ist der Typ aber sehenden Auges über eine rote Ampel gefahren und hat genau da die zwei Passanten mitgenommen.
Bei uns stand, er fuhr über rot, wich einem Linksabbieger aus, das Auto touchierte mE was und dann „wurde die Bewegungsenergie“ des Fahrzeugs umgelenkt, das Herumschleudern sei unkontrollierbar gewesen.