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Unentgeltliche Tätigkeit für Freunde und Familie
Questioner
Member
***
Beiträge: 102
Themen: 27
Registriert seit: Mar 2024
#1
05.05.2026, 19:28
Ich überlege derzeit, mich selbständig zu machen.

Es ist absehbar, dass mich auch ab und zu Anfragen aus dem Bekanntenkreis erreichen werden.

Personen, von denen ich kein Geld haben wollen würde, weil wir uns zu nah stehen. Mir wäre das sehr unangenehm.

Jetzt frage ich mich, ob ich überhaupt auf das Anwaltshonorar verzichten darf?
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KissingSpines
Junior Member
**
Beiträge: 40
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2025
#2
05.05.2026, 19:37
(05.05.2026, 19:28)Questioner schrieb:  Ich überlege derzeit, mich selbständig zu machen.

Es ist absehbar, dass mich auch ab und zu Anfragen aus dem Bekanntenkreis erreichen werden.

Personen, von denen ich kein Geld haben wollen würde, weil wir uns zu nah stehen. Mir wäre das sehr unangenehm.

Jetzt frage ich mich, ob ich überhaupt auf das Anwaltshonorar verzichten darf?
§ 4 RVG
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Jurjoe
Junior Member
**
Beiträge: 27
Themen: 5
Registriert seit: Jan 2023
#3
05.05.2026, 20:09
Du darfst nach 4 RVG nicht mit Dumpingpreisen den Markt versauen. Aber wenn du vergisst ein Mandat abzurechnen kann dir natürlich nur schwer jemand einen Vorwurf machen. Das passiert dann ja nicht um einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen
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JuraLiebhaber
Member
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Beiträge: 211
Themen: 5
Registriert seit: Jun 2023
#4
05.05.2026, 23:49
6 RDG
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 2.172
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#5
06.05.2026, 06:16
(05.05.2026, 23:49)JuraLiebhaber schrieb:  6 RDG

Das ist eine andere Baustelle...
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Äfes
Senior Member
****
Beiträge: 359
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2022
#6
06.05.2026, 07:03
§ 49b I BRAO. Danach darfst Du zwar nicht von vornherein, aber nachträglich auf die Vergütung verzichten u.a. aus Gründen in der Person des Auftraggebers. In der BT-Drucksache dazu sind ausdrücklich Freunde und ich glaube auch Familienmitglieder genannt.
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stone
Junior Member
**
Beiträge: 34
Themen: 5
Registriert seit: Jan 2023
#7
06.05.2026, 08:44
(06.05.2026, 06:16)Praktiker schrieb:  
(05.05.2026, 23:49)JuraLiebhaber schrieb:  6 RDG

Das ist eine andere Baustelle...

Ich meine, dass § 6 RDG auch für Anwälte möglich ist. Jedenfalls wird § 49 BRAO nicht angewendet, wenn man innerhalb des Familienkreises rechtlich berät. Zumal, je nach Ausgestaltung, ggf. nicht mal ein Rechtsbindungswille vorliegt (zumindest wenn es nur um eine mündliche Auskunft geht).
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.172
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#8
06.05.2026, 08:59
(06.05.2026, 08:44)stone schrieb:  
(06.05.2026, 06:16)Praktiker schrieb:  
(05.05.2026, 23:49)JuraLiebhaber schrieb:  6 RDG

Das ist eine andere Baustelle...

Ich meine, dass § 6 RDG auch für Anwälte möglich ist. Jedenfalls wird § 49 BRAO nicht angewendet, wenn man innerhalb des Familienkreises rechtlich berät. Zumal, je nach Ausgestaltung, ggf. nicht mal ein Rechtsbindungswille vorliegt (zumindest wenn es nur um eine mündliche Auskunft geht).


Das RDG betrifft Rechtsberatung ohne Anwaltszulassung. Der Kollege hat den richtigen Paragrafen bereits genannt.
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