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  5. Erhöhung Beamtenbesoldung
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Erhöhung Beamtenbesoldung
Negatives Tatbestandsmerkmal
Member
***
Beiträge: 71
Themen: 1
Registriert seit: Aug 2024
#41
01.05.2026, 01:01
Engstirniger Rechtspositivismus, der irgendwie die zunehmende Abnabelung von der Gesellschaft rechtfertigen soll.

Das BVerfG hat entschieden, dass die Abstände der unteren Besoldungsstufen zu niedrig liegen, nicht dass ein A13-Beamter im höheren Dienst fast 1.000 EUR mehr im Monat zu bekommen hat. Die Anpassung hätte man auch anderweitig ausgestalten können, so ist es aber letztlich eine üppige Erhöhung der eigenen Gehälter auf Kosten des Steuerzahlers ohne schlechtes Gewissen, begründet nämlich mit einer vermeintlichen Notwendigkeit aufgrund der Entscheidung des BVerfG.

Das elitäre Elfenbeinturmdenken ist wirklich bemerkenswert. Wie schon mehrfach erwähnt: Der Krug geht nur solange zum Brunnen bis er bricht.
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Fröhlicher Richter
Junior Member
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Beiträge: 21
Themen: 0
Registriert seit: May 2024
#42
01.05.2026, 07:27
Ich verstehe den Vorposter so: Der Bund und die Länder wollen die Besoldung auf einmal nach oben anpassen, obwohl sie es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung gar nicht müssten. 

Dies erschließt sich mir kaum. Warum haben Bund und Länder dann genau das für viele Jahre verweigert und langjährige Prozesse bis in die letzte Instanz darum geführt? Aus welchem Grund würden Ministerien und Gesetzgeber die Besoldung dann erhöhen und damit den Haushalt belasten wollen, nachdem sie sich dagegen zuvor mit allen rechtlichen Mitteln gewehrt hatten? Welche Motivation sollte der Gesetzgeber haben, hierfür jetzt Geld ausgeben zu wollen? Hat da plötzlich eine Verschwörung von Beamten des höheren Dienstes die Kontrolle über Minister und Abgeordnete übernommen? 

Es erscheint wirklich äußerst fernliegend, dass der Dienstherr die Besoldung gerne in besonderem Maße erhöhen wollte, obwohl er es nicht müsste, und die Rechtsprechung des BVerfG als Vorwand nutzt.

Sofern der Vorposter allerdings, wie es scheint, eine von der ganz herrschenden Meinung abweichende Auslegung des besoldungsrechtlichen Abstandsgebots entwickelt hat, die es ermöglicht, bedeutende Besoldungsanhebungen in den unteren Besoldungsgruppen ohne Erhöhungen weiter oben vorzunehmen, würde ich ihm oder ihr empfehlen, sich nach einer Stelle in einem Finanzministerium umzusehen. Dort wären Vorschläge, wie man die Rechtsprechung des BVerfG umsetzen soll, ohne die Besoldung des höheren Dienstes zu steigern, sicherlich sehr gefragt.

Den Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung als "engstirnig" und "elitäres Elfenbeinturmdenken" abzutun, mag in einer BILD-Kommentarspalte noch zu erwarten sein, erscheint in einem juristischen Forum aber bedenklich. Ob der Verfasser so auch in seiner beruflichen Praxis reagiert, wenn er mit verfassungsgerichtlichen Urteilen konfrontiert wird? Man will es nicht hoffen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.05.2026, 07:27 von Fröhlicher Richter.)
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Praktiker
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Beiträge: 2.168
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#43
01.05.2026, 08:16
Es hat, glaube ich, leider keinen Sinn. Ich habe ein paar Seiten weiter oben versucht, die Diskussion dorthin zu lenken, wie man das ganze Besoldungssystem so weiterentwickeln könnte, dass es unten weit genug vom Existenzminimum ist, ohne dass es oben solche Auswirkungen hat. Anstatt darauf einzugehen, geht es immer nur darum, dass das Ergebnis einem missfällt.

Mir fällt noch ein, dass man im Gegenzug zum Wegfall der ersten Stufe die Stufenaufstiegszeiten hätte verlängern können. Oder die Erfahrungsstufen hätte flacher ausgestalten können .Oder z.B. A14 komplett streichen und die Regelbeförderung zum Oberrat. Aber das wären sehr weitreichende Eingriffe ins Gefüge, die vermutlich andere Probleme ausgelöst hätten. So oder so: es ist halt ein Juraforum, aber vielleicht erwarten wir zu viel?
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Sesselpupser
Member
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Beiträge: 153
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2024
#44
01.05.2026, 08:44
Auch Jura stößt irgendwann an seine Grenzen, dort wo es auf die Realität trifft. Beispiel Kitaplätze, die Politik kann per Gesetz noch so tolle Kitaplätze für die halbe Welt versprechen, wenn nicht genügend Erzieher, Gebäude, Geld vorhanden ist.
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 2.168
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#45
01.05.2026, 10:38
Allerdings hat der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz keinen Verfassungsrang. Dass auch der Flieger, Matrose oder Schütze von A3 noch irgendwie leben können muss, der sich notfalls für unser Gemeinwesen erschießen lassen muss, dagegen schon. Und dass sein Kompaniechef, der wie eine Grundschullehrerin besoldet wird, ein bisschen mehr hat, verlangt die Verfassung halt auch. Und der Batallionskommandeur, der weniger als ein Gymnasialschulleiter bekommt, muss eben noch mehr bekommen. Das ist das Problem, das der Bundesgesetzgeber hat, nicht dass Jura und die Naturgesetze unvereinbar wären.

Abgesehen davon, dass der Rechtsanspruch auf Kita-Platz die Realität sehr effektiv gestaltet hat: keine Berufsgruppe ist jemals binnen weniger Jahre so stark angewachsen wie die der Erzieher. Ohne den Druck der Klagen betroffener Eltern wären weder die Ausbildungsplätze geschaffen noch PiA- und Direkteinstieg erfunden noch die Gebäude errichtet worden. Das war ein etwas ruppiger, aber extrem erfolgreicher Weg.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.05.2026, 10:45 von Praktiker.)
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advocatus diaboli
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Registriert seit: May 2023
#46
01.05.2026, 14:55
Das BVerfG zwingt den Gesetzgeber durch seine strenge Auslegung des Abstandsgebots zu Besoldungssprünge, die in der freien Wirtschaft kaum noch abzubilden sind. Während beispielsweise das Medianeinkommen der Privatwirtschaft seit einiger Zeit durch Inflation und Reallohnverluste stagniert, werden Beamtengehälter durch das starre Abstandsgebot von 115% zum sozialhilferechtlichen Bedarf künstlich hochgehalten. 

Die Rechtsprechung passiert letztlich auf der Prämisse eines unerschöpflichen Steueraufkommens. Das BVerfG zwingt den Staat in ein System, das nur funktioniert, solange Deutschland  ökonomisch stabil ist. Sinkt der allgemeine Wohlstand, dann wird die Rechtsprechung des BVerfG zunehmend korrekturbedürftig werden. 

Berücksichtigt man die Pensionsanwartschaften, dann sind die Beamtengehälter im europäischen Vergleich schlichtweg zu hoch.

Das BVerfG setzt letztlich voraus, dass der Staat die Privatwirtschaft beliebig besteuern kann, um die Alimentationsansprüche zu befriedigen. Erreicht Deutschland langfristig einen wirtschaftlichen Kipppunkt, dann wird das bisherige System unweigerlich kollabieren, weil die verfassungsrechtliche Garantie der Alimentation mit der ökonomischen Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers kollidiert.

Abseits davon halte ich es für ziemlich elitär, dass man anderen Foristen letztlich das Wort abspricht, weil sie sich nicht die Zeit nehmen wollen, um sich mit den Details eines ausgewählten Rechtsgebiets auseinander zu setzen.
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Praktiker
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Beiträge: 2.168
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Registriert seit: Apr 2021
#47
01.05.2026, 16:44
(01.05.2026, 14:55)advocatus diaboli schrieb:  Das BVerfG zwingt den Gesetzgeber durch seine strenge Auslegung des Abstandsgebots zu Besoldungssprünge, die in der freien Wirtschaft kaum noch abzubilden sind. Während beispielsweise das Medianeinkommen der Privatwirtschaft seit einiger Zeit durch Inflation und Reallohnverluste stagniert, werden Beamtengehälter durch das starre Abstandsgebot von 115% zum sozialhilferechtlichen Bedarf künstlich hochgehalten. 

Die Rechtsprechung passiert letztlich auf der Prämisse eines unerschöpflichen Steueraufkommens. Das BVerfG zwingt den Staat in ein System, das nur funktioniert, solange Deutschland  ökonomisch stabil ist. Sinkt der allgemeine Wohlstand, dann wird die Rechtsprechung des BVerfG zunehmend korrekturbedürftig werden. 

Berücksichtigt man die Pensionsanwartschaften, dann sind die Beamtengehälter im europäischen Vergleich schlichtweg zu hoch.

Das BVerfG setzt letztlich voraus, dass der Staat die Privatwirtschaft beliebig besteuern kann, um die Alimentationsansprüche zu befriedigen. Erreicht Deutschland langfristig einen wirtschaftlichen Kipppunkt, dann wird das bisherige System unweigerlich kollabieren, weil die verfassungsrechtliche Garantie der Alimentation mit der ökonomischen Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers kollidiert.

Abseits davon halte ich es für ziemlich elitär, dass man anderen Foristen letztlich das Wort abspricht, weil sie sich nicht die Zeit nehmen wollen, um sich mit den Details eines ausgewählten Rechtsgebiets auseinander zu setzen.

Der Sprung in der Besoldung kommt doch vor allem daher, dass manche Besoldungsgesetzgeber über Jahre zu wenig gezahlt haben. Wo die Länder früher reagiert haben, gab es auch keine Sprünge. Zweitens stimmt die Prämisse nicht: wenn die Gehälter überall runtergehen, wirkt sich das auch auf die Armutsgefährdung und daher auf die Mindestbesoldungshöhe aus. Und schließlich kann ich niemandem das Wort verbieten - aber wenn Juristen über ein Urteil und seine Auswirkungen diskutieren, finde ich es sinnvoll, auch juristisch zu argumentieren, und das zu sagen kann mir auch niemand absprechen, oder? Ich Versuche im Gegenteil die ganze Zeit die Diskussion dahin zu lenken, wie man sowohl unten das Armutsniveau verhindern als auch oben nicht zu hoch kommen kann, denn der Weg bliebe dem Gesetzgeber durchaus, aber darauf wollen diejenigen, die einfach nur das Ergebnis doof finden, leider nicht einsteigen.
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Homer S.
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#48
01.05.2026, 18:27
(01.05.2026, 16:44)Praktiker schrieb:  
(01.05.2026, 14:55)advocatus diaboli schrieb:  Das BVerfG zwingt den Gesetzgeber durch seine strenge Auslegung des Abstandsgebots zu Besoldungssprünge, die in der freien Wirtschaft kaum noch abzubilden sind. Während beispielsweise das Medianeinkommen der Privatwirtschaft seit einiger Zeit durch Inflation und Reallohnverluste stagniert, werden Beamtengehälter durch das starre Abstandsgebot von 115% zum sozialhilferechtlichen Bedarf künstlich hochgehalten. 

Die Rechtsprechung passiert letztlich auf der Prämisse eines unerschöpflichen Steueraufkommens. Das BVerfG zwingt den Staat in ein System, das nur funktioniert, solange Deutschland  ökonomisch stabil ist. Sinkt der allgemeine Wohlstand, dann wird die Rechtsprechung des BVerfG zunehmend korrekturbedürftig werden. 

Berücksichtigt man die Pensionsanwartschaften, dann sind die Beamtengehälter im europäischen Vergleich schlichtweg zu hoch.

Das BVerfG setzt letztlich voraus, dass der Staat die Privatwirtschaft beliebig besteuern kann, um die Alimentationsansprüche zu befriedigen. Erreicht Deutschland langfristig einen wirtschaftlichen Kipppunkt, dann wird das bisherige System unweigerlich kollabieren, weil die verfassungsrechtliche Garantie der Alimentation mit der ökonomischen Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers kollidiert.

Abseits davon halte ich es für ziemlich elitär, dass man anderen Foristen letztlich das Wort abspricht, weil sie sich nicht die Zeit nehmen wollen, um sich mit den Details eines ausgewählten Rechtsgebiets auseinander zu setzen.

Der Sprung in der Besoldung kommt doch vor allem daher, dass manche Besoldungsgesetzgeber über Jahre zu wenig gezahlt haben. Wo die Länder früher reagiert haben, gab es auch keine Sprünge. Zweitens stimmt die Prämisse nicht: wenn die Gehälter überall runtergehen, wirkt sich das auch auf die Armutsgefährdung und daher auf die Mindestbesoldungshöhe aus. Und schließlich kann ich niemandem das Wort verbieten - aber wenn Juristen über ein Urteil und seine Auswirkungen diskutieren, finde ich es sinnvoll, auch juristisch zu argumentieren, und das zu sagen kann mir auch niemand absprechen, oder? Ich Versuche im Gegenteil die ganze Zeit die Diskussion dahin zu lenken, wie man sowohl unten das Armutsniveau verhindern als auch oben nicht zu hoch kommen kann, denn der Weg bliebe dem Gesetzgeber durchaus, aber darauf wollen diejenigen, die einfach nur das Ergebnis doof finden, leider nicht einsteigen.

@Praktiker: meinen größten Respekt für deine Mühe hier. Aber Argumentation in der Sache ist hier echt eine schwierige Nummer. 
Allein der Umstand, dass hier das BVerfG kritisiert wird und nicht der Gesetzgeber (wenn man die Besoldung denn für falsch hält) ist schon Unsinn. 

@ advocatus diaboli: was wäre denn deine Lösung? 

Um selbst auch was beizutragen: Meine Lösung wäre nicht so sehr die Höhe der Besoldung zu kritisieren - im Gegenteil, teilweise müssten wir die Möglichkeit haben, bestimmte Personen besser zu bezahlen. Wir brauchen in Düsseldorf aktuell mehrere KI-Profis, die mit A 13 zu locken ist schwer bis aussichtslos. 
Ich würde viel weniger Leute verbeamten und die Beamtenjobs auf den Kernbereich beschränken.
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Praktiker
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#49
01.05.2026, 18:44
Ich würde glaube ich A14 komplett streichen - oder die Erfahrungsstufen in A13 stark abflachen. Das funktioniert aber nur dort, wo A14 quasi Regelbeförderung ist, also im allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst und teils im Gymnasial- und Berufsschullehramt. Denn da steigt man quasi doppelt auf, in der Erfahrungsstufe und durch Beförderung. Wo mit A14 ein anderes Funktionsamt verbunden ist, funktioniert das allerdings nicht, da müsste man dann die Funktionen ganz neu bewerten und entweder A13 oder A15 zuordnen. Das kann aber nicht mal schnell das Finanzministerium machen, sondern da muss man sämtliche Verwaltungszweige von Bundeswehr bis sonstwas durchgehen, damit nicht plötzlich der Vorgesetzte gleich verdient wie seine Leute.
Möglicherweise lässt es sich ähnlich in den unteren Bereichen entzerren: ob Flieger, Gefreiter, Obergefreiter, Hauptgefreiter, Stabsgefreiter usw. nötig ist, wenn man daneben in den Erfahrungsstufen aufsteigt, ist die Frage, denn andere Funktionen sind damit nicht verbunden, dann wäre der Druck von unten aufs System geringer - andererseits fehlt dann ein Leistungsanreiz in Bereichen, wo wirklich nicht fürstlich bezahlt wird.
Außerdem würde ich den Großen Ministerialrat abschaffen (auch wenn es zu meinem Nachteil wäre), weil auch da nicht einzusehen ist, warum manche Referatsleiter A16 und andere ohne zusätzliche Funktion B3 bekommen - auch damit fällt allerdings eine der wenigen Leistungsanreize weg.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.05.2026, 18:45 von Praktiker.)
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Homer S.
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#50
01.05.2026, 18:56
Da gehen wir in NRW zumindest stellenweise ja vorbildlich vorweg, B3 gibt es bei uns tatsächlich nicht (mehr).
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