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  5. Erhöhung Beamtenbesoldung
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Erhöhung Beamtenbesoldung
Lauser
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Beiträge: 42
Themen: 3
Registriert seit: Aug 2025
#1
16.04.2026, 17:56
Aus aktuellem Anlass würde ich gerne mal das Thema "amtsangemessene Besoldung" aufwerfen.

Hier wird die R-Besoldung ja häufig mit GK-Gehältern verglichen. Was dabei völlig außer Acht gelassen wird: Der Staat stellt mittlerweile schon ab 6,5 Punkten ein, während die Einstellungsanforderungen von GK in der aktuellen wirtschaftlichen Lage immer weiter steigern. Es besteht damit schon keine Vergleichbarkeit. Selbiges gilt mit Blick auf die Arbeitsbelastung. Die Gerichte stellen sich geradezu vorsätzlich blind und gehen nicht darauf ein, dass in der GK eben nicht 40h gearbeitet werden und "ab Freitag um eins jeder seins" macht. 

Schaut man sich die 40-Stunden-Modelle von GK an, die in der Realität sicher auch mehr als 40 Stunden in Anspruch nehmen, dann ist auch unter Berücksichtigung der sonstigen Beamtenvorteile kaum noch ein Gehaltsunterschied vorhanden.

Ich lasse mich sehr gerne von Gegenargumenten überzeugen, vielleicht habe ich auch nur übersehen, dass auch hierauf eingegangen wurde...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.04.2026, 17:59 von Lauser.)
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RefNdsOL
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#2
16.04.2026, 18:31
Bedarf es dafür schon wieder eines Themas...
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Lauser
Junior Member
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Beiträge: 42
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Registriert seit: Aug 2025
#3
16.04.2026, 18:44
(16.04.2026, 18:31)RefNdsOL schrieb:  Bedarf es dafür schon wieder eines Themas...

Verlink gerne den Thread, der auf diese Fragen eingeht...

Ich habe auch ein menschliches Verständnis dafür, dass man als Beamter (in deinem Fall auf Probe) keine Lust auf die Diskussion hat, sondern das einfach gerne mitnimmt. Am Ende des Tages ist das halt vor allem mal wieder ein Konjunkturprogramm für die AfD, die ja ohnehin schon die mit großem Abstand führende Partei unter den "Arbeitern"...
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RefNdsOL
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Beiträge: 645
Themen: 22
Registriert seit: May 2024
#4
16.04.2026, 19:27
(16.04.2026, 18:44)Lauser schrieb:  
(16.04.2026, 18:31)RefNdsOL schrieb:  Bedarf es dafür schon wieder eines Themas...

Verlink gerne den Thread, der auf diese Fragen eingeht...

Ich habe auch ein menschliches Verständnis dafür, dass man als Beamter (in deinem Fall auf Probe) keine Lust auf die Diskussion hat, sondern das einfach gerne mitnimmt. Am Ende des Tages ist das halt vor allem mal wieder ein Konjunkturprogramm für die AfD, die ja ohnehin schon die mit großem Abstand führende Partei unter den "Arbeitern"...

Das Thema wurde bereits in dutzenden Threads angerissen usw. Du kannst gerne durch das Forum stöbern.
Bekanntlich sind die realiter verlangten iSv zur Unterbreitung enes Einstellungsangebotes führenden Noten insbesondere für den höheren Justiz- und mitunter auch den höheren Verwaltungsdienst deutlich über den von dir genannten Punkten bzw. den ausgeschriebenen. Im Berufseinstiegsbereich haben genug Kolleginnen darüber berichtet, dass es mitunter auch beim Staat sehr schwierig geworden ist. 

Freilich gibt es weiterhin Orte bzw. Länder, bei denen das anders aussehen mag (ggf. Thüringen oder LSA), das sind aber schlichtweg ohnehin andere Gründe, warum es dort an Personal mangelt und nicht die Besoldung (Demographie, Attraktvität des Landes an sich, usw.). Weder die Justizverwaltungen der Länder noch die Verwaltungsbehörden haben Probleme ausreichend Bewerber zu erhalten, das war vor 2 Jahre nicht so und ist auch jetzt nicht so. Die offizielle Ausschreibungsnote hat erstmal nichts damit zu tun, mit welcher Note eine Einstellung realistisch ist. Die Ausschreibungsnote gibt erstmal nur fest, welche Note man mindestens haben muss, um nicht schon aus formalen Gründen auszuscheiden.

Im Übrigen gilt wie stets Art. 33 II GG i.V.m. § 9 BBG/§ 9 BeamtStG/LBG
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.04.2026, 19:28 von RefNdsOL.)
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Burchard von Worms
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Themen: 1
Registriert seit: Apr 2025
#5
16.04.2026, 20:12
Ich bin Staatsanwalt. Von einer 40-Stunden-Woche kann ich nur träumen und am Freitag um 1 mache ich sicherlich nicht meins, sondern komme im besten Fall dazu, endlich mal Abschlussverfügungen zu treffen, nachdem der Großteil der Woche für akute Ermittlungsmaßnahmen draufgegangen ist. Oft genug ist das Ende der Arbeitswoche dann aber auch abends noch nicht erreicht, sondern Samstag Morgen sitze ich schon wieder im Büro oder bereite wenigstens zuhause meine Sitzungen für die nächste Woche vor, weil wann sonst? Klar gibt es auch ein paar Leute, die sich eher schon langsam auf den Ruhestand einstimmen, eine überidealistische Ausnahme unter den Kollegen bin ich damit aber definitiv nicht. Hinzu kommen so angenehme Dinge wie Nacht- und Wochenendbereitschaften. Es ist ein ganz besonderes Vergnügen, nachdem man kaum geschlafen hat, weil die Leute in der Bereitschaftsnacht mal wieder frei gedreht haben, wie ein Zombie ins Büro zu torkeln, während bereits das Telefon klingelt, und schon im morgendlichen Aktenzutrag mehrere rote Laufmappen zu sehen. Permanent steht man unter Zeitdruck, denn Haftsachen, Durchsuchungen, TKÜ-Maßnahmen dulden selten Aufschub und im großen Stil wegerledigen soll man nebenher ja auch noch. Aber man macht es an den meisten Tagen eigentlich trotzdem gerne, denn es fühl sich sinnvoll an und immerhin sind die Überstunden und Wochenendschichten nicht für irgendeinen x-beliebigen Arbeitgeber, sondern fürs Gemeinwohl.  Ja, und dann muss man sich von der Gesellschaft fragen lassen - kaum dass die freie Wirtschat nicht mehr brummt - ob wir nicht eigentlich überbezahlte faule Schweine sind.
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RefNdsOL
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Beiträge: 645
Themen: 22
Registriert seit: May 2024
#6
16.04.2026, 20:13
(16.04.2026, 20:12)Burchard von Worms schrieb:  Ich bin Staatsanwalt. Von einer 40-Stunden-Woche kann ich nur träumen und am Freitag um 1 mache ich sicherlich nicht meins, sondern komme im besten Fall dazu, endlich mal Abschlussverfügungen zu treffen, nachdem der Großteil der Woche für akute Ermittlungsmaßnahmen draufgegangen ist. Oft genug ist das Ende der Arbeitswoche dann aber auch abends noch nicht erreicht, sondern Samstag Morgen sitze ich schon wieder im Büro oder bereite wenigstens zuhause meine Sitzungen für die nächste Woche vor, weil wann sonst? Klar gibt es auch ein paar Leute, die sich eher schon langsam auf den Ruhestand einstimmen, eine überidealistische Ausnahme unter den Kollegen bin ich damit aber definitiv nicht. Hinzu kommen so angenehme Dinge wie Nacht- und Wochenendbereitschaften. Es ist ein ganz besonderes Vergnügen, nachdem man kaum geschlafen hat, weil die Leute in der Bereitschaftsnacht mal wieder frei gedreht haben, wie ein Zombie ins Büro zu torkeln, während bereits das Telefon klingelt, und schon im morgendlichen Aktenzutrag mehrere rote Laufmappen zu sehen. Permanent steht man unter Zeitdruck, denn Haftsachen, Durchsuchungen, TKÜ-Maßnahmen dulden selten Aufschub und im großen Stil wegerledigen soll man nebenher ja auch noch. Aber man macht es an den meisten Tagen eigentlich trotzdem gerne, denn es fühl sich sinnvoll an und immerhin sind die Überstunden und Wochenendschichten nicht für irgendeinen x-beliebigen Arbeitgeber, sondern fürs Gemeinwohl.  Ja, und dann muss man sich von der Gesellschaft fragen lassen - kaum dass die freie Wirtschat nicht mehr brummt - ob wir nicht eigentlich überbezahlte faule Schweine sind.
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Spencer
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Beiträge: 410
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#7
16.04.2026, 20:36
Ihr Staatsanwälte habt wirklich meinen höchsten Respekt! Die meisten, die auf die überversorgten Beamten schimpfen, würden eure Arbeitsbelastung wahrscheinlich nicht mal 6 Monate aushalten. Ohne eine hohes Maß an Idealismus geht man nicht in diesen Beruf.

Ich verstehe aber auch jeden, den die hohe Arbeitsbelastung abschreckt. Hier wäre es an den Dienstherren, endlich für eine angemessene Stellenausstattung zu sorgen. Stattdessen scheint man dort jedoch eine dauerhaft überhöhte Arbeitslast seit Jahrzehnten eingepreist zu haben. Ich kann mich auch noch gut an ein Interview unseres ehemaligen JM Biesenbach (NRW) erinnern, der auf die Frage nach einer besseren Besoldung geantwortet hat, die Berufsanfänger würden doch weniger auf das Gehalt und mehr auf eine sinnvolle Tätigkeit achten. Das war ebenso ehrlich wie berechnend.

Ein offener Brief des DRB NRW an den FM NRW zu der Frage, ob im Rahmen der sog. Attraktivitätsoffensive der Justiz im Wettbewerb mit dem Großkanzleien 13 (!) Euro im Monat zum Deutschlandticket als Jobticket bezuschusst werden, wurde übrigens nach 2 Monaten abschlägig beschieden…

Trotzdem rennen seit 1-2 Jahren alle wieder der Justiz die Türen ein, weshalb der Veränderungsdruck dort leider auf Null sinkt…
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.04.2026, 20:49 von Spencer.)
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Praktiker
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Beiträge: 2.156
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Registriert seit: Apr 2021
#8
16.04.2026, 22:24
Mir "aus aktuellem Anlass" ist vermutlich die Anpassung der Besoldung der Bundesbeamten gemeint? Die betrifft hier vermutlich nur die Kollegen der Bundesbehörden, während die wenigsten Foristen Bundesrichter oder beim GBA sein werden.
Da das hier ja ein Juraforum ist und der Bund das Geld nicht aus Jux und Tollerei raushaut, sondern offenbar in Reaktion auf die Entscheidung des BVerfG zur Berliner Besoldung, wäre es vielleicht sinnvoll, nicht zum x-ten Mal zu fragen, ob "die Beamten" zu viel oder zu wenig bekommen, sondern sich mit den tragenden Gründen dieser Entscheidung auseinanderzusetzen.

Das BVerfG vergleicht insbesondere nicht mit den Großkanzleigehältern. Die Freiheit des im aktiven Dienst befindlichen Beamten von existenziellen finanziellen Sorgen setze vielmehr voraus, dass seine Besoldung mindestens so bemessen ist, dass sie einen hinreichenden Abstand zu einem ihn und seine Familie treffenden realen Armutsrisiko sicherstellt. Ein solcher Abstand ist nach Erkenntnissen der Armutsforschung nur gewahrt, wenn das Einkommen die sogenannte Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens erreicht (Gebot der Mindestbesoldung). Usw. https://www.bundesverfassungsgericht.de/...5-105.html

"Angesichts der bis weit in den gehobenen Dienst reichenden Unterschreitung der Mindestbesoldung ist das Besoldungsgefüge nachhaltig erschüttert. Damit ist für sämtliche oberhalb der von der Unterschreitung der Prekaritätsschwelle unmittelbar betroffenen Besoldungsgruppen liegenden oberen fünf bis sieben Besoldungsgruppen als Folgewirkung eine mittelbare Verletzung des Abstandsgebots anzunehmen."

Wenn die unteren Besoldungsgruppen zu nahe an der Armutsgrenze sind, setzt sich das also über das Besoldungssystem nach oben fort und zwingt zu einer Erhöhung. Denn der Gesetzgeber will dem Richter ja deutlich mehr als dem Wachtmeister zahlen, weil er das Richteramt für wertiger hält - es kann also nicht sein, dass das BVerfG einfach bis A11 anhebt und der höhere Dienst unverändert bleibt. Das kann in der Konsequenz bei sehr hohen Positionen im öffentlichen Dienst vielleicht zu Großkanzleigehältern führen. Aber mit meinen B3 habe ich das damalige (!) Einstiegsgehalt (!) der Großkanzlei erst jetzt knapp erreicht - die allermeisten Beamten kommen aber niemals so weit.

Es geht also um vieles, aber nicht um den Vergleich mit der Großkanzlei.

Spannend wäre die Rechtsfrage, welche Möglichkeiten der Besoldungsgesetzgeber stattdessen hätte. Spontan fällt mir ein:

- weg vom Leitbild, dass ein zumindest höherer Beamter seine Familie ohne Erwerbseinkommen des Partners ernähren können soll (wird aber bei steigender Kinderzahl auch wieder schwierig)

- in den unteren Besoldungsgruppen gar nicht mehr verbeamten, sodass der Druck aufs Besoldungssystem von der Armutsschwelle her nachlässt (bei Polizisten und vor allem Soldaten aber nicht zulässig und im Übrigen fraglich, ob man genug Tarifangestellte findet)

- eine vollkommene Neubewertung der Ämter, indem die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen reduziert werden oder Beförderungsämter wegfallen, weil der Besoldungsgesetzgeber entdeckt hat, dass der General wertungsmäßig doch nicht so weit über dem Schützen bzw. der Richter nicht so weit über dem Wachtmeister steht (wahrscheinlich möglich, allerdings Schwächung des Leistungsprinzips, schon jetzt verdient man mit paar Kindern ja schon fast mehr als sein Chef, und vermutlich in vielen Bereichen Schwierigkeiten der Stellenbesetzung).

- ...?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.04.2026, 22:53 von Praktiker.)
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Homer S.
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Beiträge: 497
Themen: 5
Registriert seit: Apr 2023
#9
17.04.2026, 10:57
(16.04.2026, 17:56)Lauser schrieb:  Aus aktuellem Anlass würde ich gerne mal das Thema "amtsangemessene Besoldung" aufwerfen.

Hier wird die R-Besoldung ja häufig mit GK-Gehältern verglichen. Was dabei völlig außer Acht gelassen wird: Der Staat stellt mittlerweile schon ab 6,5 Punkten ein, während die Einstellungsanforderungen von GK in der aktuellen wirtschaftlichen Lage immer weiter steigern. Es besteht damit schon keine Vergleichbarkeit. Selbiges gilt mit Blick auf die Arbeitsbelastung. Die Gerichte stellen sich geradezu vorsätzlich blind und gehen nicht darauf ein, dass in der GK eben nicht 40h gearbeitet werden und "ab Freitag um eins jeder seins" macht. 

Schaut man sich die 40-Stunden-Modelle von GK an, die in der Realität sicher auch mehr als 40 Stunden in Anspruch nehmen, dann ist auch unter Berücksichtigung der sonstigen Beamtenvorteile kaum noch ein Gehaltsunterschied vorhanden.

Ich lasse mich sehr gerne von Gegenargumenten überzeugen, vielleicht habe ich auch nur übersehen, dass auch hierauf eingegangen wurde...

Ich liefere Gegenargumente, wenn du überhaupt Argumente lieferst  LolLolLol
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Spencer
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Registriert seit: May 2023
#10
17.04.2026, 11:09
Meine beiden Lieblingsargumente heißen in diesem Zusammenhang GG und BVerfG  Cheese ist so‘n Juristending…
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.04.2026, 11:11 von Spencer.)
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