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Erhöhung Beamtenbesoldung
Praktiker
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Beiträge: 2.168
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#31
26.04.2026, 07:49
(20.04.2026, 20:20)Praktiker schrieb:  
(20.04.2026, 17:50)Homer S. schrieb:  
(20.04.2026, 17:02)Praktiker schrieb:  
(20.04.2026, 16:35)Homer S. schrieb:  
(20.04.2026, 15:33)Praktiker schrieb:  Laut BMI sollen die Stufe 1 aller A-Besoldungsgruppen und der Besoldungsgruppe R2 gestrichen und der pauschal gewährte Familienzuschlag der Stufe 1 vollständig ins Grundgehalt überführt werden; die Abstände sollen dann neu justiert werden. Das scheint also alle bis A16 sowie R2 zu betreffen. Ob alle bei der "Justierung" besser fahren, steht da nicht... obendrauf kommt dann vermutlich für alle die Umsetzung des Tarifergebnisses.

Was ich in dem Referentenentwurf nicht gefunden habe ist was mit der bisherigen Erfahrungsstufe bei allen Betroffenen passiert, die nicht in der ersten Stufe wären - sollen alle automatisch eine Stufe aufrücken? Eine andere Lösung wäre ja relativ ungerecht und mit "Erfahrungs"stufe nicht ganz vereinbar. 

Die Erhöhung für Minister und Kanzler wäre üppig, aber verglichen mit der bezahlten Verantwortung in der freien Wirtschaft immernoch nicht überbezahlt und wird sich im Vergleich zu der übrigen Erhöhung haushalterisch wohl kaum bemerkbar machen...

„§ 79
Übergangsregelung aus Anlass des Bundesalimentationsgesetzes
Erhält ein Besoldungsempfänger in der Bundesbesoldungsordnung A oder der Be-
soldungsgruppe R 2 am 30. April 2026 ein Grundgehalt der Stufe 1, so wird er mit Wir-
kung zum 1. Mai 2026 der Stufe 2 zugeordnet."

Interessant ist übrigens, dass bei einer bis zu vierköpfigen Familie ein Partnereinkommen unterstellt wird - ist das neu?

Danke. Hab meine Frage allerdings etwas unpräzise gestellt  Verrueckt und jetzt auch mal in § 79 und Umgebung geschaut. Heißt ja, wenn du es am 30.4.25 in Erfahrungsstufe 2 geschafft hast, bist du gekniffen, weil du am 1.5.26 drei Jahre für den Stufenaufstieg investiert hast und der neue Kollege den mit EInstellung am 1.5 quasi gratis bekommt... 
Also der Betroffene würde nicht automatisch in Erfahrungsstufe 3 steigen? Wenn ich es Erfahrungsstufe nenne müsste es ja weiterhin nach Dienstjahren berechnet werden, nur dass man eben für Stufe 2 null Jahre braucht, für 3 dann drei Jahre und für 4 sechs Jahre (für die A Besoldung).

Ich glaube, das ist die Konsequenz der Neujustierung: es ist eben ein neues System.

... und offenbar war es der einfachste Weg, die Unteralimentation in den unteren Gruppen zu beseitigen und die Abstände zu den jeweils höheren Gruppen nicht zu stark zu verringern oder über alle Erfahrungsstufen hinweg deutlich mehr zahlen zu müssen: einfach für alle die erste Erfahrungsstufe weg. Führt allerdings in A13 zu einer krassen Anhebung der Eingangsbesoldung für Personen ohne Berufserfahrung, die anderswo schon hart kritisiert wurde.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.04.2026, 07:50 von Praktiker.)
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Paul Klee
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Beiträge: 184
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2023
#32
26.04.2026, 19:05
(26.04.2026, 07:49)Praktiker schrieb:  
(20.04.2026, 20:20)Praktiker schrieb:  
(20.04.2026, 17:50)Homer S. schrieb:  
(20.04.2026, 17:02)Praktiker schrieb:  
(20.04.2026, 16:35)Homer S. schrieb:  Was ich in dem Referentenentwurf nicht gefunden habe ist was mit der bisherigen Erfahrungsstufe bei allen Betroffenen passiert, die nicht in der ersten Stufe wären - sollen alle automatisch eine Stufe aufrücken? Eine andere Lösung wäre ja relativ ungerecht und mit "Erfahrungs"stufe nicht ganz vereinbar. 

Die Erhöhung für Minister und Kanzler wäre üppig, aber verglichen mit der bezahlten Verantwortung in der freien Wirtschaft immernoch nicht überbezahlt und wird sich im Vergleich zu der übrigen Erhöhung haushalterisch wohl kaum bemerkbar machen...

„§ 79
Übergangsregelung aus Anlass des Bundesalimentationsgesetzes
Erhält ein Besoldungsempfänger in der Bundesbesoldungsordnung A oder der Be-
soldungsgruppe R 2 am 30. April 2026 ein Grundgehalt der Stufe 1, so wird er mit Wir-
kung zum 1. Mai 2026 der Stufe 2 zugeordnet."

Interessant ist übrigens, dass bei einer bis zu vierköpfigen Familie ein Partnereinkommen unterstellt wird - ist das neu?

Danke. Hab meine Frage allerdings etwas unpräzise gestellt  Verrueckt und jetzt auch mal in § 79 und Umgebung geschaut. Heißt ja, wenn du es am 30.4.25 in Erfahrungsstufe 2 geschafft hast, bist du gekniffen, weil du am 1.5.26 drei Jahre für den Stufenaufstieg investiert hast und der neue Kollege den mit EInstellung am 1.5 quasi gratis bekommt... 
Also der Betroffene würde nicht automatisch in Erfahrungsstufe 3 steigen? Wenn ich es Erfahrungsstufe nenne müsste es ja weiterhin nach Dienstjahren berechnet werden, nur dass man eben für Stufe 2 null Jahre braucht, für 3 dann drei Jahre und für 4 sechs Jahre (für die A Besoldung).

Ich glaube, das ist die Konsequenz der Neujustierung: es ist eben ein neues System.

... und offenbar war es der einfachste Weg, die Unteralimentation in den unteren Gruppen zu beseitigen und die Abstände zu den jeweils höheren Gruppen nicht zu stark zu verringern oder über alle Erfahrungsstufen hinweg deutlich mehr zahlen zu müssen: einfach für alle die erste Erfahrungsstufe weg. Führt allerdings in A13 zu einer krassen Anhebung der Eingangsbesoldung für Personen ohne Berufserfahrung, die anderswo schon hart kritisiert wurde.

Das Modell kennt man interessanterweise aus der Privatwirtschaft. Viele GKs haben ja in den letzten Jahren die Einstiegsgehälter überproportional erhöht, während berufserfahrene Kollegen nur geringe Erhöhungen erhalten haben. Sieht gut aus (für den Markt hier / für das Bundesverfassungsgericht da), kostet aber weniger als die Gehälter für alle zu erhöhen.
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Praktiker
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Beiträge: 2.168
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Registriert seit: Apr 2021
#33
26.04.2026, 20:23
(26.04.2026, 19:05)Paul Klee schrieb:  
(26.04.2026, 07:49)Praktiker schrieb:  
(20.04.2026, 20:20)Praktiker schrieb:  
(20.04.2026, 17:50)Homer S. schrieb:  
(20.04.2026, 17:02)Praktiker schrieb:  „§ 79
Übergangsregelung aus Anlass des Bundesalimentationsgesetzes
Erhält ein Besoldungsempfänger in der Bundesbesoldungsordnung A oder der Be-
soldungsgruppe R 2 am 30. April 2026 ein Grundgehalt der Stufe 1, so wird er mit Wir-
kung zum 1. Mai 2026 der Stufe 2 zugeordnet."

Interessant ist übrigens, dass bei einer bis zu vierköpfigen Familie ein Partnereinkommen unterstellt wird - ist das neu?

Danke. Hab meine Frage allerdings etwas unpräzise gestellt  Verrueckt und jetzt auch mal in § 79 und Umgebung geschaut. Heißt ja, wenn du es am 30.4.25 in Erfahrungsstufe 2 geschafft hast, bist du gekniffen, weil du am 1.5.26 drei Jahre für den Stufenaufstieg investiert hast und der neue Kollege den mit EInstellung am 1.5 quasi gratis bekommt... 
Also der Betroffene würde nicht automatisch in Erfahrungsstufe 3 steigen? Wenn ich es Erfahrungsstufe nenne müsste es ja weiterhin nach Dienstjahren berechnet werden, nur dass man eben für Stufe 2 null Jahre braucht, für 3 dann drei Jahre und für 4 sechs Jahre (für die A Besoldung).

Ich glaube, das ist die Konsequenz der Neujustierung: es ist eben ein neues System.

... und offenbar war es der einfachste Weg, die Unteralimentation in den unteren Gruppen zu beseitigen und die Abstände zu den jeweils höheren Gruppen nicht zu stark zu verringern oder über alle Erfahrungsstufen hinweg deutlich mehr zahlen zu müssen: einfach für alle die erste Erfahrungsstufe weg. Führt allerdings in A13 zu einer krassen Anhebung der Eingangsbesoldung für Personen ohne Berufserfahrung, die anderswo schon hart kritisiert wurde.

Das Modell kennt man interessanterweise aus der Privatwirtschaft. Viele GKs haben ja in den letzten Jahren die Einstiegsgehälter überproportional erhöht, während berufserfahrene Kollegen nur geringe Erhöhungen erhalten haben. Sieht gut aus (für den Markt hier / für das Bundesverfassungsgericht da), kostet aber weniger als die Gehälter für alle zu erhöhen.

... und ist hier noch pensionsneutral, weil sich die Endstufe nicht ändert...
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Sesselpupser
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Beiträge: 153
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Registriert seit: Mar 2024
#34
29.04.2026, 17:18
Als Beamter profitiere ich zwar direkt davon, aber muss einfach sagen, es ist absolut nicht mehr verhältnismäßig zum Verdienst und vor allem zur Arbeitsbelastung in der freien Wirtschaft. Im Durchschnitt freilich, mag einzeln auch mal anders sein.
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Fröhlicher Richter
Junior Member
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Registriert seit: May 2024
#35
30.04.2026, 18:04
Es ist wirklich witzig. Bis vor ein, zwei Jahren wurde hier und anderswo noch gejammert, die Besoldung im öffentlichen Dienst sei so inakzeptabel und dem Staat gingen bald die (Prädikats-)Juristen aus, weil nicht konkurrenzfähig gezahlt würde. Jetzt soll die Besoldung steigen, und das passt den Leuten auch nicht in den Kram. Offenbar kann man es letzten Endes nur falsch machen, egal wie.  Wink
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Negatives Tatbestandsmerkmal
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Registriert seit: Aug 2024
#36
30.04.2026, 19:32
Hihi

ist und bleibt aber Schwachsinn.

Der Deal war immer: Im Vergleich zu den Möglichkeiten der freien Wirtschaft niedrigere Besoldung, dafür aber absolute Jobsicherheit, eine vergleichsweise üppige Pension ohne "Lohnabzug" (ergo mehr netto übrig) und ordentliche Familienvereinbarkeit sowie in den meisten Fällen auch wenn nicht allzu große Ambitionen vorhanden sind eine gute Work-Life-Balance.

Während in der freien Wirtschaft Jobs und Vergütungen insbesondere für Einsteiger aber nicht nur einbrechen, so steigen neben den o.g. Benefits nun auch noch die Besoldungen bereits in den Einstiegsämtern auf ein Niveau, dass in der freien Wirtschaft für Normalsterbliche Arbeitnehmer - egal ob Jurist oder andere Ausbildung - nicht mehr zu erreichen ist. Und die ganzen besagten Benefits kommen dann noch on top.

Ganz zu schweigen davon, wie es im Volk ankommt, wenn von oben gepredigt wird, dass der einfache Bürger "mehr arbeiten", den "Gürtel enger schnallen" müsse und die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft kaum mehr als eine Grundsicherung darstellen werde, aber die da oben im Staatsdienst sich erstmal schön die Taschen vollmachen. Nicht falsch verstehen: Den kleinen Beamten sei es gegönnt. Während der einfache Bürger mit nem 17 Cent Tankrabatt abgespeist wird, wird dem A13-Beamten mal eben der Sold um rund 1.000 EUR erhöht.

Eine derartigen Erhöhung außer der Reihe - neben den außerordentlichen Anpassungen der Besoldungstabellen der letzten Jahre insbesondere im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Verhandlungen im öffentlichen Dienst sowie des allgemeinen zweigliedrigen Aufstiegs in Beförderungsstufen oder schlicht durch Zeitablauf - aber für Beamte insbesondere im höheren Dienst ist einfach nur vollkommen unangebracht und unverhältnismäßig.
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BavarianLawyer
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Themen: 4
Registriert seit: May 2021
#37
30.04.2026, 20:01
(30.04.2026, 19:32)Negatives Tatbestandsmerkmal schrieb:  Hihi

ist und bleibt aber Schwachsinn.

Der Deal war immer: Im Vergleich zu den Möglichkeiten der freien Wirtschaft niedrigere Besoldung, dafür aber absolute Jobsicherheit, eine vergleichsweise üppige Pension ohne "Lohnabzug" (ergo mehr netto übrig) und ordentliche Familienvereinbarkeit sowie in den meisten Fällen auch wenn nicht allzu große Ambitionen vorhanden sind eine gute Work-Life-Balance.

Während in der freien Wirtschaft Jobs und Vergütungen insbesondere für Einsteiger aber nicht nur einbrechen, so steigen neben den o.g. Benefits nun auch noch die Besoldungen bereits in den Einstiegsämtern auf ein Niveau, dass in der freien Wirtschaft für Normalsterbliche Arbeitnehmer - egal ob Jurist oder andere Ausbildung - nicht mehr zu erreichen ist. Und die ganzen besagten Benefits kommen dann noch on top.

Ganz zu schweigen davon, wie es im Volk ankommt, wenn von oben gepredigt wird, dass der einfache Bürger "mehr arbeiten", den "Gürtel enger schnallen" müsse und die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft kaum mehr als eine Grundsicherung darstellen werde, aber die da oben im Staatsdienst sich erstmal schön die Taschen vollmachen. Nicht falsch verstehen: Den kleinen Beamten sei es gegönnt. Während der einfache Bürger mit nem 17 Cent Tankrabatt abgespeist wird, wird dem A13-Beamten mal eben der Sold um rund 1.000 EUR erhöht.

Eine derartigen Erhöhung außer der Reihe - neben den außerordentlichen Anpassungen der Besoldungstabellen der letzten Jahre insbesondere im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Verhandlungen im öffentlichen Dienst sowie des allgemeinen zweigliedrigen Aufstiegs in Beförderungsstufen oder schlicht durch Zeitablauf - aber für Beamte insbesondere im höheren Dienst ist einfach nur vollkommen unangebracht und unverhältnismäßig.

1000 Euro nur für Bundesbeamte und Berliner oder nicht? Und dann auch nurin der Endstufe also kein Grund für so übertriebenen Hate....es ist letztendlich eben auch erforderlich weil sonst keiner mit guter Qualifikation zu bekommen ist
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Negatives Tatbestandsmerkmal
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#38
30.04.2026, 20:21
Absoluter Quatsch. Gen Z und Millenials rennen den Behörden derzeit angesichts der düsteren und ungewissen gesellschaftlichen Zukunftsaussichten die Bude ein. Mag vielleicht in der letzten Ecke Hintertupfingens ein wenig anders sein, aber sobald du derzeit das Schild Verbeamtung aushängst, rennt man dir die Bude ein.

Man hat es also derzeit nicht mal mehr nötig, die Diskussion führen zu müssen, ob alle die "nur" ein ausreichend im zweiten Examen haben wirklich vollkommen unfähig und für den Job ungeeignet sind.
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Praktiker
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#39
30.04.2026, 21:00
Die Diskussion dreht sich im Kreis. Dem BVerfG sind die Vorteile der Verbeamtung bekannt gewesen. Dass es bestimmte Dienstherrn jetzt so stark trifft, liegt daran, dass sie über viele Jahre verfassungswidrig zu wenig gezahlt haben. Sollen die Kollegen aus Bund und Berlin jetzt weiter verfassungswidrig wenig bekommen, weil ihr Dienstherr es solange rausgezögert hat, dass die wirtschaftliche Lage jetzt ist wie sie ist? Und nochmals: im Ausgangspunkt geht es darum, dass die unteren Besoldungsgruppen nicht armutsgefährdet sind oder gar aufstocken müssen. Das zieht sich dann durchs Besoldungsgefüge nach oben. Was die (schwierigen) Alternativen gewesen wären, haben wir ein paar Seiten vorher bereits diskutiert. Weiter gegen die Verfassung zu verstoßen, wäre aber keine Alternative.

Mal ein ganz anderer Skandal daran: Der Unterschied A16 zu B3 ist in der Endstufe gerade mal noch 800 Euro brutto. Gegenüber der Eingangsstufe ist es durch den Wegfall der ersten Stufe noch skurriler. "Die da oben" verdienen gegenüber den "normalen" Beamten also nicht so arg viel mehr. Ich vermute, dass die Differenz in der freien Wirtschaft zwischen Chef und Untergebenen etwas größer ist... Wenn der Chef dann noch kinderlos ist, hat er hier sogar schnell weniger als seine Leute.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.04.2026, 22:00 von Praktiker.)
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Fröhlicher Richter
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#40
30.04.2026, 23:21
Die rechtlichen Erwägungen des BVerfG zur amtsangemessenen Besoldung scheinen für einige der hier Postenden keine Rolle zu spielen. Zumindest macht es nicht den Anschein, als hätten sie sich damit ernstlich befasst. Wenn man davon ausgeht, dass die jeweiligen Personen auch Juristinnen oder Juristen sind, könnte man insoweit argumentativ schon mehr erwarten. Aber vielleicht geht es dabei auch eher darum, sich einen irgendwie gearteten Ärger (über wen eigentlich genau? Das BVerfG?) von der Seele zu schreiben.
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