17.04.2026, 12:06
(16.04.2026, 17:56)Lauser schrieb: Aus aktuellem Anlass würde ich gerne mal das Thema "amtsangemessene Besoldung" aufwerfen.
Hier wird die R-Besoldung ja häufig mit GK-Gehältern verglichen. Was dabei völlig außer Acht gelassen wird: Der Staat stellt mittlerweile schon ab 6,5 Punkten ein, während die Einstellungsanforderungen von GK in der aktuellen wirtschaftlichen Lage immer weiter steigern. Es besteht damit schon keine Vergleichbarkeit. Selbiges gilt mit Blick auf die Arbeitsbelastung. Die Gerichte stellen sich geradezu vorsätzlich blind und gehen nicht darauf ein, dass in der GK eben nicht 40h gearbeitet werden und "ab Freitag um eins jeder seins" macht.
Schaut man sich die 40-Stunden-Modelle von GK an, die in der Realität sicher auch mehr als 40 Stunden in Anspruch nehmen, dann ist auch unter Berücksichtigung der sonstigen Beamtenvorteile kaum noch ein Gehaltsunterschied vorhanden.
Ich lasse mich sehr gerne von Gegenargumenten überzeugen, vielleicht habe ich auch nur übersehen, dass auch hierauf eingegangen wurde...
Ich finde Staatsanwälte und teils auch Richter verdienen grundsätzlich mehr Besoldung und auch mehr Annehmlichkeiten für den geleisteten Dienst ganz unabhängig von der Klausurbewertung der Prüfer in den staatlichen Abschlussprüfungen.
Maßstab muss allein der tatsächliche geleistete Dienst am Staat und für das Allgemeinwohl sein. Und hier sehe ich keine wirklichen Gegenargumente.
Die Arbeit von Wirtschaftskanzleiein ist damit nicht vergleichbar, deren Löhne und Gehälter durch den Arbeitsmarkt bestimmt werden. Gerechtigkeitserwägungen sind hier also verfehlt. Niemand kann sagen, was objektiv gerecht ist. Ist das Millionengehalt eines Rasen - Ballsportspielers gerecht ? Hängt ganz vom Standpunkt ab.
Als weiteres Pro Erhöhung Argument :
Die Justiz würde dann auch für junge Männer, die ansonsten in die freie Wirtschaft gehen, attraktiver werden. Vielleicht mal ganz gut bei den ganzen Teilzeit - Ladys.
17.04.2026, 14:34
Ich denke das Thema kommt immer mal wieder hoch und bin gespannt wie die ganzen "kleineren" Kanzleien, also GK der dritten und vierten Reihe sowie MK reagieren und ob überhaupt.
Die permanente Anhebung der Beamtenbesoldung hat den Abstand zu der magischen "100k" Grenze ja schon fast egalisiert.
Die permanente Anhebung der Beamtenbesoldung hat den Abstand zu der magischen "100k" Grenze ja schon fast egalisiert.
17.04.2026, 15:39
(16.04.2026, 17:56)Lauser schrieb: Aus aktuellem Anlass würde ich gerne mal das Thema "amtsangemessene Besoldung" aufwerfen.
Hier wird die R-Besoldung ja häufig mit GK-Gehältern verglichen. Was dabei völlig außer Acht gelassen wird: Der Staat stellt mittlerweile schon ab 6,5 Punkten ein, während die Einstellungsanforderungen von GK in der aktuellen wirtschaftlichen Lage immer weiter steigern. Es besteht damit schon keine Vergleichbarkeit. Selbiges gilt mit Blick auf die Arbeitsbelastung. Die Gerichte stellen sich geradezu vorsätzlich blind und gehen nicht darauf ein, dass in der GK eben nicht 40h gearbeitet werden und "ab Freitag um eins jeder seins" macht.
Schaut man sich die 40-Stunden-Modelle von GK an, die in der Realität sicher auch mehr als 40 Stunden in Anspruch nehmen, dann ist auch unter Berücksichtigung der sonstigen Beamtenvorteile kaum noch ein Gehaltsunterschied vorhanden.
Ich lasse mich sehr gerne von Gegenargumenten überzeugen, vielleicht habe ich auch nur übersehen, dass auch hierauf eingegangen wurde...
Naja, kommt stark auf das Bundesland an. Also ab 6,5 Punkten ist mir nicht bekannt und betrifft auch eher einzelne Bundesländer nur. RLP scheint sogar ohne VB derzeit wohl schwierig zu sein. Da reichen 8 Punkte gerade nichtmals aus
17.04.2026, 17:05
(17.04.2026, 12:06)NRW556 schrieb:Gibt es diese Meinung auch ohne Teilzeit-Ladys und junge Männer?(16.04.2026, 17:56)Lauser schrieb: Aus aktuellem Anlass würde ich gerne mal das Thema "amtsangemessene Besoldung" aufwerfen.
Hier wird die R-Besoldung ja häufig mit GK-Gehältern verglichen. Was dabei völlig außer Acht gelassen wird: Der Staat stellt mittlerweile schon ab 6,5 Punkten ein, während die Einstellungsanforderungen von GK in der aktuellen wirtschaftlichen Lage immer weiter steigern. Es besteht damit schon keine Vergleichbarkeit. Selbiges gilt mit Blick auf die Arbeitsbelastung. Die Gerichte stellen sich geradezu vorsätzlich blind und gehen nicht darauf ein, dass in der GK eben nicht 40h gearbeitet werden und "ab Freitag um eins jeder seins" macht.
Schaut man sich die 40-Stunden-Modelle von GK an, die in der Realität sicher auch mehr als 40 Stunden in Anspruch nehmen, dann ist auch unter Berücksichtigung der sonstigen Beamtenvorteile kaum noch ein Gehaltsunterschied vorhanden.
Ich lasse mich sehr gerne von Gegenargumenten überzeugen, vielleicht habe ich auch nur übersehen, dass auch hierauf eingegangen wurde...
Ich finde Staatsanwälte und teils auch Richter verdienen grundsätzlich mehr Besoldung und auch mehr Annehmlichkeiten für den geleisteten Dienst ganz unabhängig von der Klausurbewertung der Prüfer in den staatlichen Abschlussprüfungen.
Maßstab muss allein der tatsächliche geleistete Dienst am Staat und für das Allgemeinwohl sein. Und hier sehe ich keine wirklichen Gegenargumente.
Die Arbeit von Wirtschaftskanzleiein ist damit nicht vergleichbar, deren Löhne und Gehälter durch den Arbeitsmarkt bestimmt werden. Gerechtigkeitserwägungen sind hier also verfehlt. Niemand kann sagen, was objektiv gerecht ist. Ist das Millionengehalt eines Rasen - Ballsportspielers gerecht ? Hängt ganz vom Standpunkt ab.
Als weiteres Pro Erhöhung Argument :
Die Justiz würde dann auch für junge Männer, die ansonsten in die freie Wirtschaft gehen, attraktiver werden. Vielleicht mal ganz gut bei den ganzen Teilzeit - Ladys.
Die Einstellung hast du wohl aus einer Verwaltungsakte im letzten Kellerwinkel gekramt.
17.04.2026, 17:22
(17.04.2026, 14:34)BavarianLawyer schrieb: Ich denke das Thema kommt immer mal wieder hoch und bin gespannt wie die ganzen "kleineren" Kanzleien, also GK der dritten und vierten Reihe sowie MK reagieren und ob überhaupt.
Die permanente Anhebung der Beamtenbesoldung hat den Abstand zu der magischen "100k" Grenze ja schon fast egalisiert.
In welchem Amt und welcher Erfahrungsstufe? BW A13 Stufe 3 sind rund 62.000 Euro, da ist schon noch etwas Platz bis zur Egalisierung. Aber wenn der Berufseinsteiger Frau und vier Kinder hat, hast Du natürlich Recht.
17.04.2026, 23:33
Immer schön dran denken, dass es eine sichere Pension gibt, die deutlich über Rentenniveau liegt, man quasi unkündbar ist und für diese Pension nichts selbst vorgesorgt werden muss.
Man hat also einerseits mehr netto, da nichts für die Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk abgeht und andererseits liegt die Pension auf einem Niveau, in das Normalsterblicher nur mit privater Versorgung einigermaßen rankommt. Man also einerseits nicht nur weniger hat, da an Rentenversicherung bzw. Versorgungswerk gezahlt werden muss bei gleichem Brutto, sondern andererseits auch noch von dem weniger netto eine eigene Altersversorgung planen muss. Die mag man zwar je nach Modell von der Steuer absetzen können, aber das Geld kann eben nur einmal ausgegeben/eingeplant werden.
Das Richter und Staatsanwälte jede Menge zu tun haben ist unbestritten. Es hat aber eben seine Gründe, dass sich derzeit immer mehr Leute und insbesondere Berufsanfänger nach Jobs im Staatsdienst mit Verbeamtung und R oder A13+ Besoldung die Finger lecken. Nicht zuletzt daran zu merken, dass die tatsächlichen Notenanforderungen die letzten Jahre wieder deutlich gestiegen sind. Kein Wunder, denn solche Beträge und Benefits muss man woanders erstmal zum Berufseinstieg bekommen. Und bei aller Arbeitsbelastung der Justiz hat man "da draußen" im Job auch genug zu tun, auch abseits der Großkanzleien und Boutiquen. Nur eben bei deutlich weniger Gehalt bzw. Netto vom Brutto.
Man hat also einerseits mehr netto, da nichts für die Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk abgeht und andererseits liegt die Pension auf einem Niveau, in das Normalsterblicher nur mit privater Versorgung einigermaßen rankommt. Man also einerseits nicht nur weniger hat, da an Rentenversicherung bzw. Versorgungswerk gezahlt werden muss bei gleichem Brutto, sondern andererseits auch noch von dem weniger netto eine eigene Altersversorgung planen muss. Die mag man zwar je nach Modell von der Steuer absetzen können, aber das Geld kann eben nur einmal ausgegeben/eingeplant werden.
Das Richter und Staatsanwälte jede Menge zu tun haben ist unbestritten. Es hat aber eben seine Gründe, dass sich derzeit immer mehr Leute und insbesondere Berufsanfänger nach Jobs im Staatsdienst mit Verbeamtung und R oder A13+ Besoldung die Finger lecken. Nicht zuletzt daran zu merken, dass die tatsächlichen Notenanforderungen die letzten Jahre wieder deutlich gestiegen sind. Kein Wunder, denn solche Beträge und Benefits muss man woanders erstmal zum Berufseinstieg bekommen. Und bei aller Arbeitsbelastung der Justiz hat man "da draußen" im Job auch genug zu tun, auch abseits der Großkanzleien und Boutiquen. Nur eben bei deutlich weniger Gehalt bzw. Netto vom Brutto.
18.04.2026, 07:14
(17.04.2026, 23:33)Negatives Tatbestandsmerkmal schrieb: Immer schön dran denken, dass es eine sichere Pension gibt, die deutlich über Rentenniveau liegt, man quasi unkündbar ist und für diese Pension nichts selbst vorgesorgt werden muss.
Man hat also einerseits mehr netto, da nichts für die Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk abgeht und andererseits liegt die Pension auf einem Niveau, in das Normalsterblicher nur mit privater Versorgung einigermaßen rankommt. Man also einerseits nicht nur weniger hat, da an Rentenversicherung bzw. Versorgungswerk gezahlt werden muss bei gleichem Brutto, sondern andererseits auch noch von dem weniger netto eine eigene Altersversorgung planen muss. Die mag man zwar je nach Modell von der Steuer absetzen können, aber das Geld kann eben nur einmal ausgegeben/eingeplant werden.
Das Richter und Staatsanwälte jede Menge zu tun haben ist unbestritten. Es hat aber eben seine Gründe, dass sich derzeit immer mehr Leute und insbesondere Berufsanfänger nach Jobs im Staatsdienst mit Verbeamtung und R oder A13+ Besoldung die Finger lecken. Nicht zuletzt daran zu merken, dass die tatsächlichen Notenanforderungen die letzten Jahre wieder deutlich gestiegen sind. Kein Wunder, denn solche Beträge und Benefits muss man woanders erstmal zum Berufseinstieg bekommen. Und bei aller Arbeitsbelastung der Justiz hat man "da draußen" im Job auch genug zu tun, auch abseits der Großkanzleien und Boutiquen. Nur eben bei deutlich weniger Gehalt bzw. Netto vom Brutto.
Wie schon öfters geschrieben: vor zwei Jahren wurde man hier im Forum noch ausgelacht dafür, dass man sein Examen wegwirft und das niedere Einkommen im öD wählt. Jetzt hat sich die wirtschaftliche Lage halt gedreht. Aber, wie gesagt, das BVerfG hat nicht darauf abgestellt, sondern auf die Armutsgefährdung der unteren Besoldungsgruppen. Nochmal zur Erinnerung: als die Rechtsprechungsserie begann, müssten/durften die zusätzlich Wohngeld usw. beziehen, was ja evident gegen amtsangemessene Besoldung spricht. Wenn man die oberen Besoldungsgruppen jetzt für überbezahlt hält, muss man das System stauchen - Möglichkeiten und Probleme habe ich oben benannt.
Dass man Pensionsansprüche, mehr netto vom brutto und andere Vorteile hat, ist bekannt und muss jeder individuell gegen die Nachteile abwägen. Das ist aber nochmal eine andere Baustelle.
20.04.2026, 07:14
(18.04.2026, 07:14)Praktiker schrieb:(17.04.2026, 23:33)Negatives Tatbestandsmerkmal schrieb: Immer schön dran denken, dass es eine sichere Pension gibt, die deutlich über Rentenniveau liegt, man quasi unkündbar ist und für diese Pension nichts selbst vorgesorgt werden muss.
Man hat also einerseits mehr netto, da nichts für die Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk abgeht und andererseits liegt die Pension auf einem Niveau, in das Normalsterblicher nur mit privater Versorgung einigermaßen rankommt. Man also einerseits nicht nur weniger hat, da an Rentenversicherung bzw. Versorgungswerk gezahlt werden muss bei gleichem Brutto, sondern andererseits auch noch von dem weniger netto eine eigene Altersversorgung planen muss. Die mag man zwar je nach Modell von der Steuer absetzen können, aber das Geld kann eben nur einmal ausgegeben/eingeplant werden.
Das Richter und Staatsanwälte jede Menge zu tun haben ist unbestritten. Es hat aber eben seine Gründe, dass sich derzeit immer mehr Leute und insbesondere Berufsanfänger nach Jobs im Staatsdienst mit Verbeamtung und R oder A13+ Besoldung die Finger lecken. Nicht zuletzt daran zu merken, dass die tatsächlichen Notenanforderungen die letzten Jahre wieder deutlich gestiegen sind. Kein Wunder, denn solche Beträge und Benefits muss man woanders erstmal zum Berufseinstieg bekommen. Und bei aller Arbeitsbelastung der Justiz hat man "da draußen" im Job auch genug zu tun, auch abseits der Großkanzleien und Boutiquen. Nur eben bei deutlich weniger Gehalt bzw. Netto vom Brutto.
Wie schon öfters geschrieben: vor zwei Jahren wurde man hier im Forum noch ausgelacht dafür, dass man sein Examen wegwirft und das niedere Einkommen im öD wählt. Jetzt hat sich die wirtschaftliche Lage halt gedreht. Aber, wie gesagt, das BVerfG hat nicht darauf abgestellt, sondern auf die Armutsgefährdung der unteren Besoldungsgruppen. Nochmal zur Erinnerung: als die Rechtsprechungsserie begann, müssten/durften die zusätzlich Wohngeld usw. beziehen, was ja evident gegen amtsangemessene Besoldung spricht. Wenn man die oberen Besoldungsgruppen jetzt für überbezahlt hält, muss man das System stauchen - Möglichkeiten und Probleme habe ich oben benannt.
Dass man Pensionsansprüche, mehr netto vom brutto und andere Vorteile hat, ist bekannt und muss jeder individuell gegen die Nachteile abwägen. Das ist aber nochmal eine andere Baustelle.
Stichwort "System stauchen" ... https://www.spiegel.de/wirtschaft/spitze...5715b562f1
20.04.2026, 11:43
Liest sich für mich so, als ob Dobrindt vor der BILD eingeknickt wäre. Entweder gilt das Abstandsgebot für alle oder nicht. Eine verfassungsgemäße Besoldung sollte sich nach der Rechtslage richten, nicht nach der Stimmungslage.
20.04.2026, 12:03
(20.04.2026, 11:43)Spencer schrieb: Liest sich für mich so, als ob Dobrindt vor der BILD eingeknickt wäre. Entweder gilt das Abstandsgebot für alle oder nicht. Eine verfassungsgemäße Besoldung sollte sich nach der Rechtslage richten, nicht nach der Stimmungslage.
Nach oben hin ist eben die Frage, wie viel Abstand jeweils notwendig ist.


