• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren April 2026
« 1 ... 6 7 8 9 10 11 »
 
Antworten

 
Klausuren April 2026
Büffelhüfte
HH
**
Beiträge: 21
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2025
#71
10.04.2026, 16:08
(10.04.2026, 15:51)jamsrunfree schrieb:  
(10.04.2026, 15:27)Büffelhüfte schrieb:  Jemand aus den GPA Ländern der seine Lösung zu ZHG heute teilen will? 

SV 
Kläger wendet sich gegen ZV aus notariellen Urkunde und will Herausgabe des Titels
  • Geschäftsbesorgungsvertrag und Vomachtserteilung an die PT Treuhandgesellschaft was wohl gegen RDG verstößt 
  • Darlehensvertrag durch PT für Kläger und Verpflichtung zur Bestellung Grundschuld glaub ich und Verpflichtung zur Erklärung einer Zwangsvollstreckungsunterverwufungserklärung - Darlehensvertrag wurde paar Jahre später nach Rechtsberatung etc eigenhändig durch die Kläger verlängert durch Prolongationsabrede
  • Immobilenkaufvertrag durch PT  für Kläger und einem Dritten  in der gleichen notariellen Urkunde Bestellung Grundschuld für die Beklagte als Bank und Erklärung der sofortigen Unterwerfung 
Kläger meint Titel ist unwirksam, weil unwirksame Vollmacht gem 134 BGB wegen Verstoßes gegen RDG und kollusivem Zsmwirken durch Bank und PT und zudem Erklärung Aufrechnung gegen titulierte Forderung.  

Hab
EG
Klage zulässig aber unbegründet 

A. Zulässigkeit 
Auslegung Anträge als Titelgegenklage und Vollstreckungsgegenklage 

Beide zulässig
 
Titelherausgabeklage auch 

B. Begründetheit 

I. Titelgegenklage - zwar vollmacht analog 134 BGB nichtig wegen Verstoßes gegen RDG aber gem 242 BGB können sich Kläger nicht drauf berufen weil widersprüchliche Verhalten, treuwidriges Verhalten Beklagte zwar iwie + aber egal?

II. 767 - ganz kurz nur noch kein erlöschen durch Aufrechnung weil unschlüssig weil kein Schaden vorgetragen?? Bzw nur SE Ansprüche im Verhältnis zu PT daher keine Gegenseitigkeit 

III Herausgabe daher auch unbegründet 

Bin enorm unsicher bzgl Begründetheit und hatte kein Plan, wie man sich entscheiden sollte  Computer

Welche Normen waren heute ausgenommen von der Prüfung?
Kann mich nicht an alle Erinnern aber jedenfalls 305 bis glaube 310? 1142, 1191, 1192 und zu Verbraucherdarlehen iwie ab 485 oder 491 BGB
Suchen
Zitieren
jamsrunfree
Junior Member
**
Beiträge: 12
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2023
#72
10.04.2026, 16:12
(10.04.2026, 16:08)Büffelhüfte schrieb:  
(10.04.2026, 15:51)jamsrunfree schrieb:  
(10.04.2026, 15:27)Büffelhüfte schrieb:  Jemand aus den GPA Ländern der seine Lösung zu ZHG heute teilen will? 

SV 
Kläger wendet sich gegen ZV aus notariellen Urkunde und will Herausgabe des Titels
  • Geschäftsbesorgungsvertrag und Vomachtserteilung an die PT Treuhandgesellschaft was wohl gegen RDG verstößt 
  • Darlehensvertrag durch PT für Kläger und Verpflichtung zur Bestellung Grundschuld glaub ich und Verpflichtung zur Erklärung einer Zwangsvollstreckungsunterverwufungserklärung - Darlehensvertrag wurde paar Jahre später nach Rechtsberatung etc eigenhändig durch die Kläger verlängert durch Prolongationsabrede
  • Immobilenkaufvertrag durch PT  für Kläger und einem Dritten  in der gleichen notariellen Urkunde Bestellung Grundschuld für die Beklagte als Bank und Erklärung der sofortigen Unterwerfung 
Kläger meint Titel ist unwirksam, weil unwirksame Vollmacht gem 134 BGB wegen Verstoßes gegen RDG und kollusivem Zsmwirken durch Bank und PT und zudem Erklärung Aufrechnung gegen titulierte Forderung.  

Hab
EG
Klage zulässig aber unbegründet 

A. Zulässigkeit 
Auslegung Anträge als Titelgegenklage und Vollstreckungsgegenklage 

Beide zulässig
 
Titelherausgabeklage auch 

B. Begründetheit 

I. Titelgegenklage - zwar vollmacht analog 134 BGB nichtig wegen Verstoßes gegen RDG aber gem 242 BGB können sich Kläger nicht drauf berufen weil widersprüchliche Verhalten, treuwidriges Verhalten Beklagte zwar iwie + aber egal?

II. 767 - ganz kurz nur noch kein erlöschen durch Aufrechnung weil unschlüssig weil kein Schaden vorgetragen?? Bzw nur SE Ansprüche im Verhältnis zu PT daher keine Gegenseitigkeit 

III Herausgabe daher auch unbegründet 

Bin enorm unsicher bzgl Begründetheit und hatte kein Plan, wie man sich entscheiden sollte  Computer

Welche Normen waren heute ausgenommen von der Prüfung?
Kann mich nicht an alle Erinnern aber jedenfalls 305 bis glaube 310? 1142, 1191, 1192 und zu Verbraucherdarlehen iwie ab 485 oder 491 BGB

War Verbraucherdarlehen komplett ausgenommen?
Suchen
Zitieren
jmt2023ref
Ref. NRW
**
Beiträge: 18
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2023
#73
10.04.2026, 16:12
(10.04.2026, 15:27)Büffelhüfte schrieb:  Jemand aus den GPA Ländern der seine Lösung zu ZHG heute teilen will? 

SV 
Kläger wendet sich gegen ZV aus notariellen Urkunde und will Herausgabe des Titels
  • Geschäftsbesorgungsvertrag und Vomachtserteilung an die PT Treuhandgesellschaft was wohl gegen RDG verstößt 
  • Darlehensvertrag durch PT für Kläger und Verpflichtung zur Bestellung Grundschuld glaub ich und Verpflichtung zur Erklärung einer Zwangsvollstreckungsunterverwufungserklärung - Darlehensvertrag wurde paar Jahre später nach Rechtsberatung etc eigenhändig durch die Kläger verlängert durch Prolongationsabrede
  • Immobilenkaufvertrag durch PT  für Kläger und einem Dritten  in der gleichen notariellen Urkunde Bestellung Grundschuld für die Beklagte als Bank und Erklärung der sofortigen Unterwerfung 
Kläger meint Titel ist unwirksam, weil unwirksame Vollmacht gem 134 BGB wegen Verstoßes gegen RDG und kollusivem Zsmwirken durch Bank und PT und zudem Erklärung Aufrechnung gegen titulierte Forderung.  

Hab
EG
Klage zulässig aber unbegründet 

A. Zulässigkeit 
Auslegung Anträge als Titelgegenklage und Vollstreckungsgegenklage 

Beide zulässig
 
Titelherausgabeklage auch 

B. Begründetheit 

I. Titelgegenklage - zwar vollmacht analog 134 BGB nichtig wegen Verstoßes gegen RDG aber gem 242 BGB können sich Kläger nicht drauf berufen weil widersprüchliche Verhalten, treuwidriges Verhalten Beklagte zwar iwie + aber egal?

II. 767 - ganz kurz nur noch kein erlöschen durch Aufrechnung weil unschlüssig weil kein Schaden vorgetragen?? Bzw nur SE Ansprüche im Verhältnis zu PT daher keine Gegenseitigkeit 

III Herausgabe daher auch unbegründet 

Bin enorm unsicher bzgl Begründetheit und hatte kein Plan, wie man sich entscheiden sollte  Computer

Ich habs am Ende als begründet - hab aber auch mehrfach meine Entscheidung umgeworfen. edit: hier aus NRW 

Zulässigkeit hab ich ähnlich nur + Rechtsschutzbedürfnis + 59 ZPO + 260 ZPO 
Begründetheit dann differenziert

Sachbefugnis (+)

Mat-rechtl. Einwendungen gegen Anspruch (-) 
Unwirksamer Darlehensvertrag - 488 wegen § 134 iVm RDG grds. unwirksam, aber geheilt durch Prolongation wegen 242 daher (-) 
Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen (-)
kein SE-Anspruch wegen Kollusion - i.E. nicht substantiiert genug. Auch das Urteil vom OLG Oldenburg war da irgendwie fehl am platze :D 
kein SE-Anspruch nach 311 II, 241 II, 280 I weil keine vorvertragliche Aufklärungspflicht verletzt, auch nicht von K vorgetragen

Mat-rechtl. Einwendung gegen Titel (+) 
Unwirksamkeit der UWE wegen § 134 BGB iVm RDG - schlägt durch auf UWE weil Treuhand nicht vertreten konnte ; darüber hinaus UWE auch wegen Verstoß gegen 307 I 1 BGB nichtig weil Notar vollstreckbare Ausfertigung ohne weitere Nachweise der Fälligkeit ausstellen konnte ? 

Titelgegenklage daher (+) daher auch Herausgabe vollstreckbare Ausfertigung (+) 

Kp war irgendwie verwirrt :D
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.04.2026, 16:14 von jmt2023ref.)
Suchen
Zitieren
staylawyal
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2024
#74
10.04.2026, 16:47
Habe es insgesamt so wie du, mein Aufbau ist aber ein hot mess, weil ich auch ewig gebraucht habe, um überhaupt ein Vorgehensweise zu finden...aus dem Grund ist es auch ziemlich durcheinander und an manchen Stellen bestimmt auch zu oberflächlich. Obwohl es letztenendes wahrscheinlich viel BGB AT war, wenn ich nicht komplett falsch abgebogen bin, fand ich es ehrlich gesagt ziemlich schwer und nicht sehr typisch für eine ZVR Klausur....
Suchen
Zitieren
RLP2026-01
Junior Member
**
Beiträge: 9
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2026
#75
10.04.2026, 21:12
(10.04.2026, 16:08)Büffelhüfte schrieb:  
(10.04.2026, 15:51)jamsrunfree schrieb:  
(10.04.2026, 15:27)Büffelhüfte schrieb:  Jemand aus den GPA Ländern der seine Lösung zu ZHG heute teilen will? 

SV 
Kläger wendet sich gegen ZV aus notariellen Urkunde und will Herausgabe des Titels
  • Geschäftsbesorgungsvertrag und Vomachtserteilung an die PT Treuhandgesellschaft was wohl gegen RDG verstößt 
  • Darlehensvertrag durch PT für Kläger und Verpflichtung zur Bestellung Grundschuld glaub ich und Verpflichtung zur Erklärung einer Zwangsvollstreckungsunterverwufungserklärung - Darlehensvertrag wurde paar Jahre später nach Rechtsberatung etc eigenhändig durch die Kläger verlängert durch Prolongationsabrede
  • Immobilenkaufvertrag durch PT  für Kläger und einem Dritten  in der gleichen notariellen Urkunde Bestellung Grundschuld für die Beklagte als Bank und Erklärung der sofortigen Unterwerfung 
Kläger meint Titel ist unwirksam, weil unwirksame Vollmacht gem 134 BGB wegen Verstoßes gegen RDG und kollusivem Zsmwirken durch Bank und PT und zudem Erklärung Aufrechnung gegen titulierte Forderung.  

Hab
EG
Klage zulässig aber unbegründet 

A. Zulässigkeit 
Auslegung Anträge als Titelgegenklage und Vollstreckungsgegenklage 

Beide zulässig
 
Titelherausgabeklage auch 

B. Begründetheit 

I. Titelgegenklage - zwar vollmacht analog 134 BGB nichtig wegen Verstoßes gegen RDG aber gem 242 BGB können sich Kläger nicht drauf berufen weil widersprüchliche Verhalten, treuwidriges Verhalten Beklagte zwar iwie + aber egal?

II. 767 - ganz kurz nur noch kein erlöschen durch Aufrechnung weil unschlüssig weil kein Schaden vorgetragen?? Bzw nur SE Ansprüche im Verhältnis zu PT daher keine Gegenseitigkeit 

III Herausgabe daher auch unbegründet 

Bin enorm unsicher bzgl Begründetheit und hatte kein Plan, wie man sich entscheiden sollte  Computer

Welche Normen waren heute ausgenommen von der Prüfung?
Kann mich nicht an alle Erinnern aber jedenfalls 305 bis glaube 310? 1142, 1191, 1192 und zu Verbraucherdarlehen iwie ab 485 oder 491 BGB

Ich hab irgendwie Verbraucherdarlehen geprüft, aber man wäre sonst doch auch nicht zur Verjährung gekommen oder?? Und für was habt ihr das Urteil benutzt? Es war echt schlimm irgendwie heute …
Suchen
Zitieren
nds.....
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2025
#76
13.04.2026, 14:28
Hallo hoffentlich seid ihr alle gut reingekommen! Wünsche euch viel Erfolg für die nächsten Tage. Was kam heute in Niedersachsen dran?  Smile
Suchen
Zitieren
Büffelhüfte
HH
**
Beiträge: 21
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2025
#77
13.04.2026, 15:21
Anwaltsklausur GPA 1. Hälfte heute sehr angelehnt an 

BGH Urt. v. 12.12.2023 – VI ZR 76/23 

https://jura-online.de/blog/2024/06/25/b...r-ursache/
Suchen
Zitieren
RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 621
Themen: 21
Registriert seit: May 2024
#78
13.04.2026, 15:24
(13.04.2026, 15:21)Büffelhüfte schrieb:  Anwaltsklausur GPA 1. Hälfte heute sehr angelehnt an 

BGH Urt. v. 12.12.2023 – VI ZR 76/23 

https://jura-online.de/blog/2024/06/25/b...r-ursache/

Lief hier als 1. Teil ebenfalls.
2. Teil war eine Google-Bewertung vom Mandant bei einem Rechtsanwalt, den er erst mit der Vertretung im 1. Teil beaufragt hat, der sich dann nicht zurückgemeldet hat trotz vorheriger Ankündigung, woraufhin der Mandat das Mandat gekündigt und die Bewertung hinterlassen hat, Aufforderung zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Mandant wollte Prüfung und (nach BV) entweder Entwurf der Erklärung oder Mandantenschreiben.
Suchen
Zitieren
nds.....
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2025
#79
13.04.2026, 15:59
(13.04.2026, 15:24)RefNdsOL schrieb:  
(13.04.2026, 15:21)Büffelhüfte schrieb:  Anwaltsklausur GPA 1. Hälfte heute sehr angelehnt an 

BGH Urt. v. 12.12.2023 – VI ZR 76/23 

https://jura-online.de/blog/2024/06/25/b...r-ursache/

Lief hier als 1. Teil ebenfalls.
2. Teil war eine Google-Bewertung vom Mandant bei einem Rechtsanwalt, den er erst mit der Vertretung im 1. Teil beaufragt hat, der sich dann nicht zurückgemeldet hat trotz vorheriger Ankündigung, woraufhin der Mandat das Mandat gekündigt und die Bewertung hinterlassen hat, Aufforderung zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Mandant wollte Prüfung und (nach BV) entweder Entwurf der Erklärung oder Mandantenschreiben.

Okay aus welcher Sicht war das Ganze? Gleicher Mandant in 1 und 2 oder? Und was hat er so in die Bewertung gedropped? Musste man bei 1 eine Klageschrift entwerfen oder Erwiderung? :) Viel Erfolg für morgen!
Suchen
Zitieren
Kannkeinjura
Junior Member
**
Beiträge: 12
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2026
#80
13.04.2026, 16:09
(13.04.2026, 15:59)nds..... schrieb:  
(13.04.2026, 15:24)RefNdsOL schrieb:  
(13.04.2026, 15:21)Büffelhüfte schrieb:  Anwaltsklausur GPA 1. Hälfte heute sehr angelehnt an 

BGH Urt. v. 12.12.2023 – VI ZR 76/23 

https://jura-online.de/blog/2024/06/25/b...r-ursache/

Lief hier als 1. Teil ebenfalls.
2. Teil war eine Google-Bewertung vom Mandant bei einem Rechtsanwalt, den er erst mit der Vertretung im 1. Teil beaufragt hat, der sich dann nicht zurückgemeldet hat trotz vorheriger Ankündigung, woraufhin der Mandat das Mandat gekündigt und die Bewertung hinterlassen hat, Aufforderung zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Mandant wollte Prüfung und (nach BV) entweder Entwurf der Erklärung oder Mandantenschreiben.

Okay aus welcher Sicht war das Ganze? Gleicher Mandant in 1 und 2 oder? Und was hat er so in die Bewertung gedropped? Musste man bei 1 eine Klageschrift entwerfen oder Erwiderung? :) Viel Erfolg für morgen!
War der gleiche Mandant. Er hat den RA als „dummen Clown, der seine Mandanten vernachlässigt und von der Rechtsanwaltskammer entfernt werden sollte, bezeichnet. Entsprechend kurze apr Verletzung und Unterlassung nach 1004 und 823 bejaht und Erklärung abgegeben. 
Im ersten Teil war aus meiner Sicht eine Klageerwiderung zu entwerfen.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 6 7 8 9 10 11 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus