16.03.2026, 19:03
(16.03.2026, 19:00)Ref3 schrieb:Mach Dir nicht so viel draus: Du wirst bei dieser Rennfahrerklausur nicht der bzw. die einziger bzw. einzige gewesen sein!(16.03.2026, 18:42)J (Bln) schrieb:(16.03.2026, 17:12)ipso iure schrieb:Die Beweismittel waren doch erlassen, oder? ODER?(16.03.2026, 17:01)Gast123NRW schrieb:Puh da bin ich erleichtert, hatte zwischendurch Angst, dass man das mit dem Diebstahl doch irgendwie prüfen musste 😄(16.03.2026, 16:43)ipso iure schrieb: Ich hab das in drei Tatkomplexe geteilt und am Ende einen Mord aus Heimtücke und Habgier angeklagt, einen Betrug zum Nachteil des Ankäufers, eine Urkundenfälschung durch Herstellen und Gebrauchen einer falschen Urkunde sowie Urkundenunterdrückung, weil er das richtige Testament mitgenommen hat. Dann noch einen versuchten Betrug beim Nachlassgericht für die Erteilung des Erbscheins, aber hatte zum Ende hin leider gar keine Zeit um irgendwas vernünftig zu prüfen wegen dieser zig Verwertungsprobleme 🥺 Deswegen war das vielleicht auch alles Quatsch. Hab noch § 259 und § 261 angeprüft aber nicht durchgehen lassen.
Wie habt ihr das mit dem Diebstahl gemacht? Hab gesagt, dass die Schwester den nach § 247 StGB notwendigen Strafantrag wirksam zurücknehmen konnte, aber da bin ich mir rückblickend auch nicht so sicher.
Den Betrug gegenüber dem Ankäufer habe ich übersehen, zeitlich hätte ich das auch nicht mehr geschafft. Ich habe ansonsten ziemlich vieles so wie du. Die Habgier habe ich im Ergebnis abgelehnt, weil mE nicht bewusstseinsdominant, aber da kann man mit Sicherheit alles vertreten. Bei mir kam nur ein Heimtückemord raus. Habe noch einen Raub angeprüft und wegen Finalität (-), habe den Diebstahl an den Goldmünzen und dem alten Testament auch an 247 scheitern lassen. Habe noch eine versuchte mittelbare Falschbeurkundung durch Vorlage des falschen Testaments und habe an der Stelle noch einen Betrug zu Lasten der Schwester gegenüber dem Rechtspfleger (im Versuch) auch wegen § 247 StGB scheitern lassen, hatte aber eh keine Zeit mehr, kommt mir im Nachhinein auch irgendwie komisch vor, den überhaupt geprüft zu haben, aber war im Stress :D
Der Betrug hat mich auch sehr viel Zeit gekostet, hab da diese ganze Problematik reingebracht bzgl. der Zeugenaussage der Schwester…
Leider hab ich nun eine unvollständige Anklageschrift, mein Konkretum fehlt fast vollständig sowie dieses „Vergehen, Verbrechen nach…“ und die Beweismittel. Den Rest inkl. Antrag und Antrag auf Haftfortdauer hab ich, aber mache mir nun totale Sorgen wegen des Bestehens. Das ist mir noch nie passiert mit einer unvollständigen Anklage 🙁
Ich habe das zumindest auch so gelesen...habe aber leider so oder so Teile der Anklage aus Stress vergessen...der Sachverhalt heute war eigentlich okay, aber irgendwie so viel. Mir ist das in den Probeklausuren auch nie passiert mit unvollständigen Anklagen, einfach ärgerlich.
16.03.2026, 19:14
Achja und ich hab beim Mord noch kurz Ermöglichen einer anderen Straftat angesprochen, aber verneint. Und weil er ja mit Erbfall zumindest pflichtteilsmäßig Erbe ist habe ich noch von Unterschlagung abgesgrenzt.
16.03.2026, 19:15
(16.03.2026, 19:03)J (Bln) schrieb:(16.03.2026, 19:00)Ref3 schrieb:Mach Dir nicht so viel draus: Du wirst bei dieser Rennfahrerklausur nicht der bzw. die einziger bzw. einzige gewesen sein!(16.03.2026, 18:42)J (Bln) schrieb:(16.03.2026, 17:12)ipso iure schrieb:Die Beweismittel waren doch erlassen, oder? ODER?(16.03.2026, 17:01)Gast123NRW schrieb: Den Betrug gegenüber dem Ankäufer habe ich übersehen, zeitlich hätte ich das auch nicht mehr geschafft. Ich habe ansonsten ziemlich vieles so wie du. Die Habgier habe ich im Ergebnis abgelehnt, weil mE nicht bewusstseinsdominant, aber da kann man mit Sicherheit alles vertreten. Bei mir kam nur ein Heimtückemord raus. Habe noch einen Raub angeprüft und wegen Finalität (-), habe den Diebstahl an den Goldmünzen und dem alten Testament auch an 247 scheitern lassen. Habe noch eine versuchte mittelbare Falschbeurkundung durch Vorlage des falschen Testaments und habe an der Stelle noch einen Betrug zu Lasten der Schwester gegenüber dem Rechtspfleger (im Versuch) auch wegen § 247 StGB scheitern lassen, hatte aber eh keine Zeit mehr, kommt mir im Nachhinein auch irgendwie komisch vor, den überhaupt geprüft zu haben, aber war im Stress :DPuh da bin ich erleichtert, hatte zwischendurch Angst, dass man das mit dem Diebstahl doch irgendwie prüfen musste 😄
Der Betrug hat mich auch sehr viel Zeit gekostet, hab da diese ganze Problematik reingebracht bzgl. der Zeugenaussage der Schwester…
Leider hab ich nun eine unvollständige Anklageschrift, mein Konkretum fehlt fast vollständig sowie dieses „Vergehen, Verbrechen nach…“ und die Beweismittel. Den Rest inkl. Antrag und Antrag auf Haftfortdauer hab ich, aber mache mir nun totale Sorgen wegen des Bestehens. Das ist mir noch nie passiert mit einer unvollständigen Anklage 🙁
Ich habe das zumindest auch so gelesen...habe aber leider so oder so Teile der Anklage aus Stress vergessen...der Sachverhalt heute war eigentlich okay, aber irgendwie so viel. Mir ist das in den Probeklausuren auch nie passiert mit unvollständigen Anklagen, einfach ärgerlich.
Genau und jetzt voller Fokus auf Morgen :) ja und hasse den Fischer was sowas angeht auch, das ist so gemein...aber naja wird so oder so bestimmt okay sein!!
16.03.2026, 19:18
(16.03.2026, 19:15)Gast123NRW schrieb:<3(16.03.2026, 19:03)J (Bln) schrieb:(16.03.2026, 19:00)Ref3 schrieb:Mach Dir nicht so viel draus: Du wirst bei dieser Rennfahrerklausur nicht der bzw. die einziger bzw. einzige gewesen sein!(16.03.2026, 18:42)J (Bln) schrieb:(16.03.2026, 17:12)ipso iure schrieb: Puh da bin ich erleichtert, hatte zwischendurch Angst, dass man das mit dem Diebstahl doch irgendwie prüfen musste 😄Die Beweismittel waren doch erlassen, oder? ODER?
Der Betrug hat mich auch sehr viel Zeit gekostet, hab da diese ganze Problematik reingebracht bzgl. der Zeugenaussage der Schwester…
Leider hab ich nun eine unvollständige Anklageschrift, mein Konkretum fehlt fast vollständig sowie dieses „Vergehen, Verbrechen nach…“ und die Beweismittel. Den Rest inkl. Antrag und Antrag auf Haftfortdauer hab ich, aber mache mir nun totale Sorgen wegen des Bestehens. Das ist mir noch nie passiert mit einer unvollständigen Anklage 🙁
Ich habe das zumindest auch so gelesen...habe aber leider so oder so Teile der Anklage aus Stress vergessen...der Sachverhalt heute war eigentlich okay, aber irgendwie so viel. Mir ist das in den Probeklausuren auch nie passiert mit unvollständigen Anklagen, einfach ärgerlich.
Genau und jetzt voller Fokus auf Morgen :) ja und hasse den Fischer was sowas angeht auch, das ist so gemein...aber naja wird so oder so bestimmt okay sein!!
Mein Beileid übrigens mit Brandenburgern und ggf auch Hessen wg des Streiks Donnerstag... Ich hoffe, ihr kommt trotzdem pünktlich zur Klausur hin!
16.03.2026, 20:45
Also hab 247 stgb abgelehnt da Verletzer der Eigentümer ist und das Antragsrecht nicht auf den Erben übergeht und S hier ja Erbin ist. Und deswegen öffentliches Interesde bejaht wegen dem hohen Wert
Hab dann tatsächlich ein Problem aufgemacht ob Diebstahl oder Unterschlagung war weil R ja tot war. Tote haben keinen Herrschaftswillen mehr über Sachen. Aber R war ja laut Obduktionsbericht erst kurz bewusstlos. Bewusstlose haben ja noch einen Willen. Und erben erst Gewahrsam nach Inbesitznahme Konnte nicht nachweisen ob die Wegnahme vor oder nach Tod war. Keine Ahnung ob ich mir da selbst ein Problem geschaffen habe oder nicht.
Betrug bezüglich dem Anköufer völlig übersehen.
Hab versuchten Betrug zum Nachteil der S beim Nachlassgericht und wegen Fehlschlag kein Rücktritt. In seiner Vernehmung hat er ja gesagt dass er gemerkt hat dass das nichts mehr wird.
Mordprpfung war noch recht ausführlich dann wird’s immer wilder und unstrukturierter 😂
Hab dann tatsächlich ein Problem aufgemacht ob Diebstahl oder Unterschlagung war weil R ja tot war. Tote haben keinen Herrschaftswillen mehr über Sachen. Aber R war ja laut Obduktionsbericht erst kurz bewusstlos. Bewusstlose haben ja noch einen Willen. Und erben erst Gewahrsam nach Inbesitznahme Konnte nicht nachweisen ob die Wegnahme vor oder nach Tod war. Keine Ahnung ob ich mir da selbst ein Problem geschaffen habe oder nicht.
Betrug bezüglich dem Anköufer völlig übersehen.
Hab versuchten Betrug zum Nachteil der S beim Nachlassgericht und wegen Fehlschlag kein Rücktritt. In seiner Vernehmung hat er ja gesagt dass er gemerkt hat dass das nichts mehr wird.
Mordprpfung war noch recht ausführlich dann wird’s immer wilder und unstrukturierter 😂
16.03.2026, 20:52
(16.03.2026, 20:45)Examen26 schrieb: Also hab 247 stgb abgelehnt da Verletzer der Eigentümer ist und das Antragsrecht nicht auf den Erben übergeht und S hier ja Erbin ist. Und deswegen öffentliches Interesde bejaht wegen dem hohen Wert
Hab dann tatsächlich ein Problem aufgemacht ob Diebstahl oder Unterschlagung war weil R ja tot war. Tote haben keinen Herrschaftswillen mehr über Sachen. Aber R war ja laut Obduktionsbericht erst kurz bewusstlos. Bewusstlose haben ja noch einen Willen. Und erben erst Gewahrsam nach Inbesitznahme Konnte nicht nachweisen ob die Wegnahme vor oder nach Tod war. Keine Ahnung ob ich mir da selbst ein Problem geschaffen habe oder nicht.
Betrug bezüglich dem Anköufer völlig übersehen.
Hab versuchten Betrug zum Nachteil der S beim Nachlassgericht und wegen Fehlschlag kein Rücktritt. In seiner Vernehmung hat er ja gesagt dass er gemerkt hat dass das nichts mehr wird.
Mordprpfung war noch recht ausführlich dann wird’s immer wilder und unstrukturierter 😂
Hab den versuchten Betrug (auch aus Zeitgründen) recht schnell an 247( wegen 263 IV) scheitern lassen, da war dann ja die verletzte auch die s, also zumindest da ging das dann mit der Rücknahme
Das mit Gewahrsam finde ich auch gut, habe ich gar nicht gesehen
16.03.2026, 20:53
Achso und Durschung Eintreten in die Wohnung rechtmäßig. Restliche Durchsuchung (-). Keine Gefahr im Verzug. StA hat im 20:00 und 20:07 abgerufen. Bereitschaftsdienst bis 22:00 auf.
Wäre durchaus zumutbar gewesen hier nochmal später anzurufen. Und keine Gefahr im Verzug weil naja der Typ war ja schon tot. Niemand sonst war im Haus.
Aber Abwägung hier vor allem weil Tötungsdelikt. Und Durchsuchung wäre von einem Richter angeordnet worden und hier jedenfall keine Willkürliche Umgehung. Und generell auf Fernwirkung „Fruit of the poisonous tree“ bzgl der anderen Bewismittel. Das das grundsätzlich nicht auf andere Bewismittel übergehen würde
Wäre durchaus zumutbar gewesen hier nochmal später anzurufen. Und keine Gefahr im Verzug weil naja der Typ war ja schon tot. Niemand sonst war im Haus.
Aber Abwägung hier vor allem weil Tötungsdelikt. Und Durchsuchung wäre von einem Richter angeordnet worden und hier jedenfall keine Willkürliche Umgehung. Und generell auf Fernwirkung „Fruit of the poisonous tree“ bzgl der anderen Bewismittel. Das das grundsätzlich nicht auf andere Bewismittel übergehen würde
16.03.2026, 20:54
An alle die sich Sorgen machen um die Noten, ich habe heute wirklich nur scheiss gemacht.
Schlimmer kanns nicht werden
- 211 Heimtücke (-) Habgier (+)
- 251 (-), weil kein Gewahrsam mehr
(Absoluter Quatsch, ein Blick in den Kommentar hätte geholfen)
- 246 an den Münzen ebenfalls (-), mit dem Argument dass sie Strafantrag zurückgenommen hat (turns out 247 geht mit dem Tod nicht über)
- 263,22,23 (+) zulasten der Schwester wegen Testament, ebenfalls falsch, weil auch antragsdelikt nach 263 V
- dann noch Urkundenunterdrückung und Fälschung
- Zum 3. TK (Verkauf) kein Wort mehr
Für ne folgerichtige gescheite Anklage war keine Zeit mehr - ihr seht, heute war total Blackout
Hoffe es sind wenigsten noch 3 Punkte
Schlimmer kanns nicht werden
- 211 Heimtücke (-) Habgier (+)
- 251 (-), weil kein Gewahrsam mehr
(Absoluter Quatsch, ein Blick in den Kommentar hätte geholfen)
- 246 an den Münzen ebenfalls (-), mit dem Argument dass sie Strafantrag zurückgenommen hat (turns out 247 geht mit dem Tod nicht über)
- 263,22,23 (+) zulasten der Schwester wegen Testament, ebenfalls falsch, weil auch antragsdelikt nach 263 V
- dann noch Urkundenunterdrückung und Fälschung
- Zum 3. TK (Verkauf) kein Wort mehr
Für ne folgerichtige gescheite Anklage war keine Zeit mehr - ihr seht, heute war total Blackout
Hoffe es sind wenigsten noch 3 Punkte
16.03.2026, 20:56
(16.03.2026, 20:52)NrwMärz2026 schrieb:(16.03.2026, 20:45)Examen26 schrieb: Also hab 247 stgb abgelehnt da Verletzer der Eigentümer ist und das Antragsrecht nicht auf den Erben übergeht und S hier ja Erbin ist. Und deswegen öffentliches Interesde bejaht wegen dem hohen Wert
Hab dann tatsächlich ein Problem aufgemacht ob Diebstahl oder Unterschlagung war weil R ja tot war. Tote haben keinen Herrschaftswillen mehr über Sachen. Aber R war ja laut Obduktionsbericht erst kurz bewusstlos. Bewusstlose haben ja noch einen Willen. Und erben erst Gewahrsam nach Inbesitznahme Konnte nicht nachweisen ob die Wegnahme vor oder nach Tod war. Keine Ahnung ob ich mir da selbst ein Problem geschaffen habe oder nicht.
Betrug bezüglich dem Anköufer völlig übersehen.
Hab versuchten Betrug zum Nachteil der S beim Nachlassgericht und wegen Fehlschlag kein Rücktritt. In seiner Vernehmung hat er ja gesagt dass er gemerkt hat dass das nichts mehr wird.
Mordprpfung war noch recht ausführlich dann wird’s immer wilder und unstrukturierter 😂
Hab den versuchten Betrug (auch aus Zeitgründen) recht schnell an 247( wegen 263 IV) scheitern lassen, da war dann ja die verletzte auch die s, also zumindest da ging das dann mit der Rücknahme
Das mit Gewahrsam finde ich auch gut, habe ich gar nicht gesehen
Ja das ist auch richtig so im Nachhinein 😂 naja da ist man immer schlauer. Denke das war da mit die „Falle“ des JPA das zu unterscheiden.
Naja gab ja noch andere Probleme zum erörtern 😂
16.03.2026, 21:11
(16.03.2026, 20:53)Examen26 schrieb: Achso und Durschung Eintreten in die Wohnung rechtmäßig. Restliche Durchsuchung (-). Keine Gefahr im Verzug. StA hat im 20:00 und 20:07 abgerufen. Bereitschaftsdienst bis 22:00 auf.
Wäre durchaus zumutbar gewesen hier nochmal später anzurufen. Und keine Gefahr im Verzug weil naja der Typ war ja schon tot. Niemand sonst war im Haus.
Aber Abwägung hier vor allem weil Tötungsdelikt. Und Durchsuchung wäre von einem Richter angeordnet worden und hier jedenfall keine Willkürliche Umgehung. Und generell auf Fernwirkung „Fruit of the poisonous tree“ bzgl der anderen Bewismittel. Das das grundsätzlich nicht auf andere Bewismittel übergehen würde


