26.02.2026, 14:18
Hallo Ihr Lieben,
ich bin bisher davon ausgegangen, dass Stellenanzeigen im ÖD, die ein befriedigend "in beiden Staatsprüfungen" fordern, damit einfach das 1. und 2. Staatsexamen meinen, dh. nicht explizit den Staatsteil des 1. Examens.
Jetzt hat mich aber die Stellenanzeige der Bafin unsicher gemacht, die lautet
"(...)mindestens ein befriedigend in beiden (Staats)Prüfungen erreicht (...)" und dann als Erklärung für die Klammer: "bei der sog. ersten Prüfung zählt das Ergebnis der staatlichen Pflichtfachprüfung"
Das ist das erste Mal, dass ich (Staats)Prüfung derart ausgeklammert sehe. Ich frage mich nun, ob 1. Staatsprüfung generell immer nur den Staatsteil meint? Bisher dachte ich, staatliche Stellen rechnen den Schwerpunkt nicht raus, und Staatsprüfung sei ein Synonym für Staatsexamen.
Habt ihr da Erkenntnisse? Danke!
ich bin bisher davon ausgegangen, dass Stellenanzeigen im ÖD, die ein befriedigend "in beiden Staatsprüfungen" fordern, damit einfach das 1. und 2. Staatsexamen meinen, dh. nicht explizit den Staatsteil des 1. Examens.
Jetzt hat mich aber die Stellenanzeige der Bafin unsicher gemacht, die lautet
"(...)mindestens ein befriedigend in beiden (Staats)Prüfungen erreicht (...)" und dann als Erklärung für die Klammer: "bei der sog. ersten Prüfung zählt das Ergebnis der staatlichen Pflichtfachprüfung"
Das ist das erste Mal, dass ich (Staats)Prüfung derart ausgeklammert sehe. Ich frage mich nun, ob 1. Staatsprüfung generell immer nur den Staatsteil meint? Bisher dachte ich, staatliche Stellen rechnen den Schwerpunkt nicht raus, und Staatsprüfung sei ein Synonym für Staatsexamen.
Habt ihr da Erkenntnisse? Danke!
26.02.2026, 16:33
(26.02.2026, 14:18)juruguru schrieb: Hallo Ihr Lieben,
ich bin bisher davon ausgegangen, dass Stellenanzeigen im ÖD, die ein befriedigend "in beiden Staatsprüfungen" fordern, damit einfach das 1. und 2. Staatsexamen meinen, dh. nicht explizit den Staatsteil des 1. Examens.
Jetzt hat mich aber die Stellenanzeige der Bafin unsicher gemacht, die lautet
"(...)mindestens ein befriedigend in beiden (Staats)Prüfungen erreicht (...)" und dann als Erklärung für die Klammer: "bei der sog. ersten Prüfung zählt das Ergebnis der staatlichen Pflichtfachprüfung"
Das ist das erste Mal, dass ich (Staats)Prüfung derart ausgeklammert sehe. Ich frage mich nun, ob 1. Staatsprüfung generell immer nur den Staatsteil meint? Bisher dachte ich, staatliche Stellen rechnen den Schwerpunkt nicht raus, und Staatsprüfung sei ein Synonym für Staatsexamen.
Habt ihr da Erkenntnisse? Danke!
üblicherweise ist die Gesamtnote gemeint, also wenn nichts explizit anderes steht ist die Gesamtnote im 1. gemeint. Wundert mich aber tatsächlich im ÖD dass es Stellen gibt bei denen es auf den staatlichen Teil ankommen soll 🤔 Aber es wird auf jeden Fall nicht generell ausgeschlossen (zu meinem Nachteil)
26.02.2026, 16:54
Sehe ich sogar regelmäßig, gerade bei Bundesbehörden. Habe aber auch eine Stellenanezige gelesen, die 22 Punkte gefordert hat, wobei das Ergebnis des 2. Examens doppelt gezählt hat. Sehe aber auch wieder Stellenanzeigen für Volljuristen mit A10, A11, A12 und E11 bei Städten und Landkreisen. Wobei die ausgeschriebenen Stellen - bis auf die explizit an Volljuristen ausgeschriebene A12 Stelle - nur u.a. an Volljuristen gerichtet sind/waren. Interessant finde ich auch, dass Städte u.a. wie Bochum oder Dortmund gerne jedenfalls ein VB sehen möchten.
edit: aber aktuell haben die auch 0 Probleme die E13-Stellen zu besetzen (von A13 rede ich erst gar nicht). Was mir eine Bekannte mitgeteilt hat: auf eine E13 Stelle hatten sich über 15 Leute beworben, die formal die Voraussetzen von 2x befriedigend erfüllt haben.
edit: aber aktuell haben die auch 0 Probleme die E13-Stellen zu besetzen (von A13 rede ich erst gar nicht). Was mir eine Bekannte mitgeteilt hat: auf eine E13 Stelle hatten sich über 15 Leute beworben, die formal die Voraussetzen von 2x befriedigend erfüllt haben.
26.02.2026, 20:46
(26.02.2026, 14:18)juruguru schrieb: Hallo Ihr Lieben,
ich bin bisher davon ausgegangen, dass Stellenanzeigen im ÖD, die ein befriedigend "in beiden Staatsprüfungen" fordern, damit einfach das 1. und 2. Staatsexamen meinen, dh. nicht explizit den Staatsteil des 1. Examens.
Jetzt hat mich aber die Stellenanzeige der Bafin unsicher gemacht, die lautet
"(...)mindestens ein befriedigend in beiden (Staats)Prüfungen erreicht (...)" und dann als Erklärung für die Klammer: "bei der sog. ersten Prüfung zählt das Ergebnis der staatlichen Pflichtfachprüfung"
Das ist das erste Mal, dass ich (Staats)Prüfung derart ausgeklammert sehe. Ich frage mich nun, ob 1. Staatsprüfung generell immer nur den Staatsteil meint? Bisher dachte ich, staatliche Stellen rechnen den Schwerpunkt nicht raus, und Staatsprüfung sei ein Synonym für Staatsexamen.
Habt ihr da Erkenntnisse? Danke!
Ist halt die Frage, ob das überhaupt gemeint ist. Ich hätte es jetzt gelesen als "Prüfungen bzw., soweit es solche sind, Staatsprüfungen", also quasi als Überbegriff für die Prüfungsart, die es zur entsprechenden Zeit eben gab.
26.02.2026, 21:03
(26.02.2026, 16:54)nachdenklich schrieb: Sehe ich sogar regelmäßig, gerade bei Bundesbehörden. Habe aber auch eine Stellenanezige gelesen, die 22 Punkte gefordert hat, wobei das Ergebnis des 2. Examens doppelt gezählt hat. Sehe aber auch wieder Stellenanzeigen für Volljuristen mit A10, A11, A12 und E11 bei Städten und Landkreisen. Wobei die ausgeschriebenen Stellen - bis auf die explizit an Volljuristen ausgeschriebene A12 Stelle - nur u.a. an Volljuristen gerichtet sind/waren. Interessant finde ich auch, dass Städte u.a. wie Bochum oder Dortmund gerne jedenfalls ein VB sehen möchten.
edit: aber aktuell haben die auch 0 Probleme die E13-Stellen zu besetzen (von A13 rede ich erst gar nicht). Was mir eine Bekannte mitgeteilt hat: auf eine E13 Stelle hatten sich über 15 Leute beworben, die formal die Voraussetzen von 2x befriedigend erfüllt haben.
Also ich habe sowas noch nie gesehen, aber kenne auch überwiegend nur Anzeigen von Landesbehörden
26.02.2026, 21:59
(26.02.2026, 16:54)nachdenklich schrieb: edit: aber aktuell haben die auch 0 Probleme die E13-Stellen zu besetzen (von A13 rede ich erst gar nicht). Was mir eine Bekannte mitgeteilt hat: auf eine E13 Stelle hatten sich über 15 Leute beworben, die formal die Voraussetzen von 2x befriedigend erfüllt haben.
Mit vorhandener Planstelle sind E13 und A13 für Volljuristen oft nur ein Unterschied von 6-12 Monaten.
Einen BaP wird man nicht so unkompliziert wieder los, daher stellen manche Behörden Volljuristen gerne erstmal in E13 ein und schauen sich die Arbeitsweise an.
Wenn alles passt, kommt die Urkunde sehr zügig.


