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Billablevorgaben in der GK
Wutzwerg
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2026
#1
21.02.2026, 22:50
Hallo  Smile

nach dem zweiten Examen plane ich für die ersten paar Jahre in einer Großkanzlei zu starten.

Ich hab auch schon einige Jahre Erfahrung als WiMi und kann mir die Arbeit generell gut vorstellen.

Belastungsspitzen machen mir grundsätzlich nichts aus, aber bei geforderten billables von 2.000+ (und wahrscheinlich auch schon darunter) bin ich auf jeden Fall raus, da solche Vorgaben m.E. bedeuten, dass der Arbeitgeber erwartet, dass ich mich für den Job kaputt mache. Wenn das wegen eines Mandats mal erforderlich wird, ist das kein Problem, nur wenn es generell schon vorausgesetzt wird.

Ich finde es allerdings relativ schwierig die kanzleiinternen Vorgaben herauszufinden, ohne jedes Mal zum Interview zu gehen.

Deshalb gerne her damit, falls ihr Erfahrungen habt oder die Billablevorgaben kennt! Dankeschön Happywide
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Paul Klee
Member
***
Beiträge: 178
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2023
#2
22.02.2026, 12:07
Das korreliert eigentlich recht gut mit dem Gehalt.

Weniger als 2000 wirst du in einer Top Kanzlei nur durch viel Glück erwischen.

Was schwebt dir denn vor? Vielleicht kannst du dich mal in der zweiten/dritten Reihe umschauen, bei 100-120k Gehalt.
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Bln2024
Member
***
Beiträge: 96
Themen: 4
Registriert seit: Jun 2024
#3
23.02.2026, 14:26
Es gibt hierfür eine Tabelle:

https://www.azur-online.de/gehalt/billab...ssociates/

Dazu muss man sagen, dass nicht jede Stunde = billable hour = abgerechnete Stunde ist. Man muss sich das tendenziell hochrechnen. Nimm mal 365 Tage minus Urlaubstage minus Wochenendtage minus Feiertage (ggf. minus wenige Tage Krankheit), dann hast Du einen ungefähren Wert, den man am Tag an billables im Sinne der Billable-Vorgaben produzieren sollte.
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Patenter Gast
Senior Member
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Beiträge: 738
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#4
23.02.2026, 14:56
(23.02.2026, 14:26)Bln2024 schrieb:  Es gibt hierfür eine Tabelle:

https://www.azur-online.de/gehalt/billab...ssociates/

Dazu muss man sagen, dass nicht jede Stunde = billable hour = abgerechnete Stunde ist. Man muss sich das tendenziell hochrechnen. Nimm mal 365 Tage minus Urlaubstage minus Wochenendtage minus Feiertage (ggf. minus wenige Tage Krankheit), dann hast Du einen ungefähren Wert, den man am Tag an billables im Sinne der Billable-Vorgaben produzieren sollte.

Und auch das ist nur ein Teil der Realität: Ich habe schon vieles gesehen. Manche Kanzleien schreiben 1.800 vor, wenn du aber mit 1.600 rausgehst, reißt dir niemand den Kopf ab. Dann gibt es andere, da stehen offiziell 1.500 auf irgendeiner Seite, aber der Chef macht dich rund, wenn du nicht mindestens 2.000 im Jahr aufschreibst. Dann gibt es welche, bei denen der Chef dafür sorgt, dass jedes kurze Gespräch an der Kaffeemaschine mit 0,5 berechnet wird, und woanders sitzt man 3 Stunden am Entwurf und der Chef sagt, dass man aber nur 1,5 aufschreiben soll, weil das Budget schon ausgereizt ist.

Daher muss man zu den Gesprächen, um ein Gefühl vom Laden und dem Chef/in zu bekommen. Aber sicher, wenn ein Laden schon 1.800 zum Einstieg fordert, wird es eher mehr als weniger Arbeit sein.
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BavarianLawyer
Member
***
Beiträge: 226
Themen: 4
Registriert seit: May 2021
#5
24.02.2026, 08:56
Das ist auch ein bisschen zu kurz gedacht.

Diese Vorgaben können nur ein ungefährer Anhaltspunkt sein für die allgemeine Auslastung. Es ist logisch, dass du nicht aufhören kannst zu arbeiten, wenn du z.B. im Oktober schon dein "Ziel" von 1500 erreicht hast. 

Es ist zudem so, dass es je nach Kanzlei auch mal mehr mal weniger "Management" Hours geben kann, die auch für längere Arbeitszeiten sorgen. 

Man sollte sich also eher am Geschäftsmodell/Transaktionsbezug der Stelle auf die man sich bewerben will orientieren.  
Die "Billable Vorgaben" sind eher uninteressant,  weil du vorher schon selektieren musst "Will ich 150+ Gehalt" oder reichen 100k. Ersteres kriegst du nicht für planbare Arbeitszeiten und dann ist es total egal welche Billable Vorgaben es da gibt 

Außerdem muss  man gerade in den typischen MKs aufpassen. Nur weil eine nur 80k anbietet, arbeitet man nicht automatisch weniger als eine die 100 bis 120k zahlt. Man kann seine Stunden einfach nur nicht so teuer verkaufen
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Bln2024
Member
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Beiträge: 96
Themen: 4
Registriert seit: Jun 2024
#6
24.02.2026, 15:06
Das Thema ist, wie man sieht, kompliziert. Komplizierter wird es auch dadurch, dass manche Kanzleien für First Years "weichere" Billable-Vorgaben haben - das kann auch je nach Team variieren. In meinem ersten Jahr meinte mein Partner direkt zu mir, dass er das mit den Zielvorgaben nicht so eng sieht, weil sie im ersten Jahr kaum zu erreichen sind und ich mir da keinen Druck machen soll, wenn ich sehe, dass ich nicht dort hin komme. Es war dann dennoch so, dass ich schon nahe der Zielvorgabe gebracht wurde durch viel Arbeit und am Ende sogar knapp drüber war. 

Meinem Vorredner stimme ich zu was die Angaben zum Arbeitsaufwand angeht. GKs/Boutiquen werben ja nicht selten damit, je nach Rechtsgebiet, dass man nicht so schlimm viel arbeiten würde. Das stimmt halt nicht immer. Wenn man also WL-Balance sucht, muss man diese Versprechen kritisch hinterfragen und auch ggf. einfordern (im Maße). Gleichzeitig gibt es auch die 100K+ bei 9-18 Uhr Stellen, man muss sie nur finden und bekommen. Dagegen sind die 150K+ Angebote dahingegend "fair", dass jedem klar sein muss, dass man hier nicht um 19 Uhr Feierabend macht. Die Frage ist dann eher, ob man 21/22 Uhr oder 23Uhr+ als Feierabend bezeichnen darf im Regelfall und wie es mit Wochenendarbeit aussieht.
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Wutzwerg
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2026
#7
25.02.2026, 21:18
(22.02.2026, 12:07)Paul Klee schrieb:  Das korreliert eigentlich recht gut mit dem Gehalt.

Weniger als 2000 wirst du in einer Top Kanzlei nur durch viel Glück erwischen.

Was schwebt dir denn vor? Vielleicht kannst du dich mal in der zweiten/dritten Reihe umschauen, bei 100-120k Gehalt.
Danke für deine Antwort!

Grundsätzlich hast du natürlich recht, deshalb sind auch alle Kanzleien mit mehr als 160k grundsätzlich schonmal raus.
Aber zb bei A&O sind 1750 billables angesetzt, wobei eine Auslastung von mehr als 80% akzeptiert wird bei einem Gehalt von 150k. Also ein paar Unterschiede gibt es dann doch
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Wutzwerg
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2026
#8
25.02.2026, 21:22
(23.02.2026, 14:56)Patenter Gast schrieb:  
(23.02.2026, 14:26)Bln2024 schrieb:  Es gibt hierfür eine Tabelle:

https://www.azur-online.de/gehalt/billab...ssociates/

Dazu muss man sagen, dass nicht jede Stunde = billable hour = abgerechnete Stunde ist. Man muss sich das tendenziell hochrechnen. Nimm mal 365 Tage minus Urlaubstage minus Wochenendtage minus Feiertage (ggf. minus wenige Tage Krankheit), dann hast Du einen ungefähren Wert, den man am Tag an billables im Sinne der Billable-Vorgaben produzieren sollte.

Und auch das ist nur ein Teil der Realität: Ich habe schon vieles gesehen. Manche Kanzleien schreiben 1.800 vor, wenn du aber mit 1.600 rausgehst, reißt dir niemand den Kopf ab. Dann gibt es andere, da stehen offiziell 1.500 auf irgendeiner Seite, aber der Chef macht dich rund, wenn du nicht mindestens 2.000 im Jahr aufschreibst. Dann gibt es welche, bei denen der Chef dafür sorgt, dass jedes kurze Gespräch an der Kaffeemaschine mit 0,5 berechnet wird, und woanders sitzt man 3 Stunden am Entwurf und der Chef sagt, dass man aber nur 1,5 aufschreiben soll, weil das Budget schon ausgereizt ist.

Daher muss man zu den Gesprächen, um ein Gefühl vom Laden und dem Chef/in zu bekommen. Aber sicher, wenn ein Laden schon 1.800 zum Einstieg fordert, wird es eher mehr als weniger Arbeit sein.
Danke für die Antwort!

Die Tabelle kenne ich tatsächlich auch, aber da es überall doch anders gehandhabt wird, dachte ich, dass es vielleicht ein paar Erfahrungsberichte gibt.
Und bei 2000 (offiziellen) billables ist halt wie man es dreht und wendet keine work life balance mehr drin, selbst wenn man alles billen kann
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Wutzwerg
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2026
#9
25.02.2026, 21:27
(24.02.2026, 15:06)Bln2024 schrieb:  Das Thema ist, wie man sieht, kompliziert. Komplizierter wird es auch dadurch, dass manche Kanzleien für First Years "weichere" Billable-Vorgaben haben - das kann auch je nach Team variieren. In meinem ersten Jahr meinte mein Partner direkt zu mir, dass er das mit den Zielvorgaben nicht so eng sieht, weil sie im ersten Jahr kaum zu erreichen sind und ich mir da keinen Druck machen soll, wenn ich sehe, dass ich nicht dort hin komme. Es war dann dennoch so, dass ich schon nahe der Zielvorgabe gebracht wurde durch viel Arbeit und am Ende sogar knapp drüber war. 

Meinem Vorredner stimme ich zu was die Angaben zum Arbeitsaufwand angeht. GKs/Boutiquen werben ja nicht selten damit, je nach Rechtsgebiet, dass man nicht so schlimm viel arbeiten würde. Das stimmt halt nicht immer. Wenn man also WL-Balance sucht, muss man diese Versprechen kritisch hinterfragen und auch ggf. einfordern (im Maße). Gleichzeitig gibt es auch die 100K+ bei 9-18 Uhr Stellen, man muss sie nur finden und bekommen. Dagegen sind die 150K+ Angebote dahingegend "fair", dass jedem klar sein muss, dass man hier nicht um 19 Uhr Feierabend macht. Die Frage ist dann eher, ob man 21/22 Uhr oder 23Uhr+ als Feierabend bezeichnen darf im Regelfall und wie es mit Wochenendarbeit aussieht.

Genau!

Klar kann man in GKs eher nicht um 19 Uhr nach HAuse gehen. Meines Erachtens gibt es aber einen riesigen Unterschied zwischen bis 21 Uhr arbeiten oder bis 2/3 Uhr morgens. Auch ob man abends in HO gehen kann, im Urlaub den Laptop mitnehmen muss oder grundsätzlich auch am WE arbeiten muss, sind riesige Unterschiede.
Und klar hängt das nicht alles von den billables ab, aber m.E. sind die extrem hohen Zahlen nur möglich, wenn Wochenendarbeit, Nachtschichte etc schon als "normal" einkalkuliert sind. Und das sehe ich für mich nicht...
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BavarianLawyer
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Registriert seit: May 2021
#10
25.02.2026, 23:28
(25.02.2026, 21:18)Wutzwerg schrieb:  
(22.02.2026, 12:07)Paul Klee schrieb:  Das korreliert eigentlich recht gut mit dem Gehalt.

Weniger als 2000 wirst du in einer Top Kanzlei nur durch viel Glück erwischen.

Was schwebt dir denn vor? Vielleicht kannst du dich mal in der zweiten/dritten Reihe umschauen, bei 100-120k Gehalt.
Danke für deine Antwort!

Grundsätzlich hast du natürlich recht, deshalb sind auch alle Kanzleien mit mehr als 160k grundsätzlich schonmal raus.
Aber zb bei A&O sind 1750 billables angesetzt, wobei eine Auslastung von mehr als 80% akzeptiert wird bei einem Gehalt von 150k. Also ein paar Unterschiede gibt es dann doch

Das ist ein Unterschied, der nur auf dem Papier bzw der Azur Werbung besteht
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