03.02.2026, 20:30
Was denkt ihr unterscheidet einen Absolventen mit einem Gut von einem Absolventen mit einem VB in den Klausuren? Wenn man jeweils unten ansetzt also 9,0 und 11,5
Und ist dieser Notenunterschied auch in der Praxis spürbar?
Und ist dieser Notenunterschied auch in der Praxis spürbar?
03.02.2026, 23:13
Die Zahl.
03.02.2026, 23:59
Knapp 20 Leute (abhängig von Klausurenzahl) haben ihn - teils unabhängig von einander - im Schnitt für 2,5 Punkte besser gehalten. Das kann natürlich auch Zufall sein, aber ich würde im Zweifel schon annehmen, dass das etwas bedeutet.
Inwieweit sich das in der Praxis auswirkt, hängt vermutlich sehr davon ab, welche Praxis das ist.
Inwieweit sich das in der Praxis auswirkt, hängt vermutlich sehr davon ab, welche Praxis das ist.
04.02.2026, 09:32
(03.02.2026, 20:30)RefNiedersachsen26 schrieb: Was denkt ihr unterscheidet einen Absolventen mit einem Gut von einem Absolventen mit einem VB in den Klausuren? Wenn man jeweils unten ansetzt also 9,0 und 11,5Ich habe schon richtig gute RichterkollegInnen mit 2x9 P. erlebt und schon einen 2x11,5 P. Kollegen (u.a.) an seinen mangelnden sozialen Fähigkeiten scheitern sehen. Beantwortet das deine Frage? 😉
Und ist dieser Notenunterschied auch in der Praxis spürbar?
04.02.2026, 18:11
Aus eigener, anekdotischer Erfahrung würde ich sagen, dass ein 2x9 P.-Jurist verlässig gut und ordentlich ist und ein 2x gut-Jurist verlässlich fachlich brillant.
Die Aussagekraft beschränkt sich natürlich auf fachliches Wissen und juristisches Systemverständnis, fehlende Sozialfähigkeiten oder andere Defizite können das Gesamtbild im beruflichen Alltag natürlich wieder trüben.
Die Aussagekraft beschränkt sich natürlich auf fachliches Wissen und juristisches Systemverständnis, fehlende Sozialfähigkeiten oder andere Defizite können das Gesamtbild im beruflichen Alltag natürlich wieder trüben.
08.02.2026, 14:04
(04.02.2026, 18:11)CryptoKraut schrieb: Aus eigener, anekdotischer Erfahrung würde ich sagen, dass ein 2x9 P.-Jurist verlässig gut und ordentlich ist und ein 2x gut-Jurist verlässlich fachlich brillant.
Die Aussagekraft beschränkt sich natürlich auf fachliches Wissen und juristisches Systemverständnis, fehlende Sozialfähigkeiten oder andere Defizite können das Gesamtbild im beruflichen Alltag natürlich wieder trüben.
Diese Unterschiede wirst du aber auch nur dort sehen wo es Raum für fachliche Brillanz regelmäßig gibt und auch entsprechende Notwendigkeit dafür.
Im Alltagsbetrieb bei der Justiz z.B kommt es weniger darauf an das Recht ständig neu zu erfinden als mehr sachgerechte und zügige Entscheidungen zu treffen.
08.02.2026, 15:48
(08.02.2026, 14:04)Sky schrieb:So ist es! Ein durchschnittlicher Jurist kann trotzdem ein guter Richter sein, zumindest in der 1. Instanz. Juristisches Hochreck gibt es dort seltener, dafür gibts ja noch Ober- und Bundesgerichte.(04.02.2026, 18:11)CryptoKraut schrieb: Aus eigener, anekdotischer Erfahrung würde ich sagen, dass ein 2x9 P.-Jurist verlässig gut und ordentlich ist und ein 2x gut-Jurist verlässlich fachlich brillant.
Die Aussagekraft beschränkt sich natürlich auf fachliches Wissen und juristisches Systemverständnis, fehlende Sozialfähigkeiten oder andere Defizite können das Gesamtbild im beruflichen Alltag natürlich wieder trüben.
Diese Unterschiede wirst du aber auch nur dort sehen wo es Raum für fachliche Brillanz regelmäßig gibt und auch entsprechende Notwendigkeit dafür.
Im Alltagsbetrieb bei der Justiz z.B kommt es weniger darauf an das Recht ständig neu zu erfinden als mehr sachgerechte und zügige Entscheidungen zu treffen.
Bei juristischen Überfliegern besteht die Gefahr, dass sie ihre Urteile mit wissenschaftlichen Ausführungen überladen und nicht schnell genug zum Punkt kommen.
08.02.2026, 16:27
(08.02.2026, 15:48)Spencer schrieb:(08.02.2026, 14:04)Sky schrieb:So ist es! Ein durchschnittlicher Jurist kann trotzdem ein guter Richter sein, zumindest in der 1. Instanz. Juristisches Hochreck gibt es dort seltener, dafür gibts ja noch Ober- und Bundesgerichte.(04.02.2026, 18:11)CryptoKraut schrieb: Aus eigener, anekdotischer Erfahrung würde ich sagen, dass ein 2x9 P.-Jurist verlässig gut und ordentlich ist und ein 2x gut-Jurist verlässlich fachlich brillant.
Die Aussagekraft beschränkt sich natürlich auf fachliches Wissen und juristisches Systemverständnis, fehlende Sozialfähigkeiten oder andere Defizite können das Gesamtbild im beruflichen Alltag natürlich wieder trüben.
Diese Unterschiede wirst du aber auch nur dort sehen wo es Raum für fachliche Brillanz regelmäßig gibt und auch entsprechende Notwendigkeit dafür.
Im Alltagsbetrieb bei der Justiz z.B kommt es weniger darauf an das Recht ständig neu zu erfinden als mehr sachgerechte und zügige Entscheidungen zu treffen.
Bei juristischen Überfliegern besteht die Gefahr, dass sie ihre Urteile mit wissenschaftlichen Ausführungen überladen und nicht schnell genug zum Punkt kommen.
Wenn die 12-Punkte-Leute ihre Fähigkeiten nutzen, um schnell den entscheidenden Punkt zu finden und zu lösen, gehen sie zwei Stunden früher heim und haben noch ein richtiges Urteil gefällt. Wenn sie dagegen Nebensächliches in wissenschaftlicher Breite vertiefen, hat niemand etwas davon. Ich kenne beide Varianten ;)
08.02.2026, 16:48
(08.02.2026, 16:27)Praktiker schrieb:Dito 😉(08.02.2026, 15:48)Spencer schrieb:(08.02.2026, 14:04)Sky schrieb:So ist es! Ein durchschnittlicher Jurist kann trotzdem ein guter Richter sein, zumindest in der 1. Instanz. Juristisches Hochreck gibt es dort seltener, dafür gibts ja noch Ober- und Bundesgerichte.(04.02.2026, 18:11)CryptoKraut schrieb: Aus eigener, anekdotischer Erfahrung würde ich sagen, dass ein 2x9 P.-Jurist verlässig gut und ordentlich ist und ein 2x gut-Jurist verlässlich fachlich brillant.
Die Aussagekraft beschränkt sich natürlich auf fachliches Wissen und juristisches Systemverständnis, fehlende Sozialfähigkeiten oder andere Defizite können das Gesamtbild im beruflichen Alltag natürlich wieder trüben.
Diese Unterschiede wirst du aber auch nur dort sehen wo es Raum für fachliche Brillanz regelmäßig gibt und auch entsprechende Notwendigkeit dafür.
Im Alltagsbetrieb bei der Justiz z.B kommt es weniger darauf an das Recht ständig neu zu erfinden als mehr sachgerechte und zügige Entscheidungen zu treffen.
Bei juristischen Überfliegern besteht die Gefahr, dass sie ihre Urteile mit wissenschaftlichen Ausführungen überladen und nicht schnell genug zum Punkt kommen.
Wenn die 12-Punkte-Leute ihre Fähigkeiten nutzen, um schnell den entscheidenden Punkt zu finden und zu lösen, gehen sie zwei Stunden früher heim und haben noch ein richtiges Urteil gefällt. Wenn sie dagegen Nebensächliches in wissenschaftlicher Breite vertiefen, hat niemand etwas davon. Ich kenne beide Varianten ;)
Die Frage ist, ob es dem juristischen Überflieger auf Dauer als Motivation ausreicht, juristisches Graubrot zu schneiden und 2h früher nach Hause zu gehen.
08.02.2026, 20:36
(08.02.2026, 16:48)Spencer schrieb:(08.02.2026, 16:27)Praktiker schrieb:Dito 😉(08.02.2026, 15:48)Spencer schrieb:(08.02.2026, 14:04)Sky schrieb:So ist es! Ein durchschnittlicher Jurist kann trotzdem ein guter Richter sein, zumindest in der 1. Instanz. Juristisches Hochreck gibt es dort seltener, dafür gibts ja noch Ober- und Bundesgerichte.(04.02.2026, 18:11)CryptoKraut schrieb: Aus eigener, anekdotischer Erfahrung würde ich sagen, dass ein 2x9 P.-Jurist verlässig gut und ordentlich ist und ein 2x gut-Jurist verlässlich fachlich brillant.
Die Aussagekraft beschränkt sich natürlich auf fachliches Wissen und juristisches Systemverständnis, fehlende Sozialfähigkeiten oder andere Defizite können das Gesamtbild im beruflichen Alltag natürlich wieder trüben.
Diese Unterschiede wirst du aber auch nur dort sehen wo es Raum für fachliche Brillanz regelmäßig gibt und auch entsprechende Notwendigkeit dafür.
Im Alltagsbetrieb bei der Justiz z.B kommt es weniger darauf an das Recht ständig neu zu erfinden als mehr sachgerechte und zügige Entscheidungen zu treffen.
Bei juristischen Überfliegern besteht die Gefahr, dass sie ihre Urteile mit wissenschaftlichen Ausführungen überladen und nicht schnell genug zum Punkt kommen.
Wenn die 12-Punkte-Leute ihre Fähigkeiten nutzen, um schnell den entscheidenden Punkt zu finden und zu lösen, gehen sie zwei Stunden früher heim und haben noch ein richtiges Urteil gefällt. Wenn sie dagegen Nebensächliches in wissenschaftlicher Breite vertiefen, hat niemand etwas davon. Ich kenne beide Varianten ;)
Die Frage ist, ob es dem juristischen Überflieger auf Dauer als Motivation ausreicht, juristisches Graubrot zu schneiden und 2h früher nach Hause zu gehen.
Das hängt davon ab, ob er eine gewisse Zuneigung zu den beteiligten Menschen und Freude an den Kuriositäten der Sachverhalte hat und außerdem die Möglichkeiten nutzt, die er in der Justiz zu Sonderverwendungen usw. haben kann.










