27.10.2025, 16:52
Im April 2026 schreiben Referendare aus Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und dem GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein) die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Niedersachsen:
07.04.: ZU
09.04.: A1
10.04.: ZG
13.04.: A2
14.04.: SR
16.04.: W/SR; W/VR
17.04.: VA
20.04.: VR
NRW:
07.04.: Z 1
09.04.: Z 2
10.04.: Z 3
13.04.: Z 4
14.04.: S 1
16.04.: S 2
17.04.: V 1
20.04.: V 2
Rheinland-Pfalz:
07.04.
09.04.
10.04.
13.04.
14.04.
16.04.
17.04.
20.04.
Sachsen-Anhalt:
07.04.
09.04.
10.04.
13.04.
14.04.
16.04.
17.04.
20.04.
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
07.04.: ZR I
09.04.: ZR II
10.04.: ZHG
13.04.: ZR III
14.04.: StR I
16.04.: StR II
17.04.: ÖR I
20.04.: ÖR II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA Niedersachsen:
ZU: mit zivilgerichtlicher Aufgabenstellung
ZG: mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem Zivilrecht
A 1; A 2: mit gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlichrechtsgestaltenden Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht
SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung
VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
VA: mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung aus dem Öffentlichen Recht
W/SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung oder
W/VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(R-P), NoName(Schl-H).
Niedersachsen:
07.04.: ZU
09.04.: A1
10.04.: ZG
13.04.: A2
14.04.: SR
16.04.: W/SR; W/VR
17.04.: VA
20.04.: VR
NRW:
07.04.: Z 1
09.04.: Z 2
10.04.: Z 3
13.04.: Z 4
14.04.: S 1
16.04.: S 2
17.04.: V 1
20.04.: V 2
Rheinland-Pfalz:
07.04.
09.04.
10.04.
13.04.
14.04.
16.04.
17.04.
20.04.
Sachsen-Anhalt:
07.04.
09.04.
10.04.
13.04.
14.04.
16.04.
17.04.
20.04.
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
07.04.: ZR I
09.04.: ZR II
10.04.: ZHG
13.04.: ZR III
14.04.: StR I
16.04.: StR II
17.04.: ÖR I
20.04.: ÖR II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA Niedersachsen:
ZU: mit zivilgerichtlicher Aufgabenstellung
ZG: mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem Zivilrecht
A 1; A 2: mit gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlichrechtsgestaltenden Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht
SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung
VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
VA: mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung aus dem Öffentlichen Recht
W/SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung oder
W/VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(R-P), NoName(Schl-H).
02.02.2026, 17:00
Hi, kurze Frage ist die erste ÖffR Klausur in der Regel immer der Entwurf einer Entscheidung in Form der Klage? Frage, damit ich mich mental darauf einstellen kann - vielleicht wird die genue Reihenfolge in anderen Bundesländern konkreter kommuniziert? Danke :)
02.02.2026, 17:03
(02.02.2026, 17:00)frogseatfrogs schrieb: Hi, kurze Frage ist die erste ÖffR Klausur in der Regel immer der Entwurf einer Entscheidung in Form der Klage? Frage, damit ich mich mental darauf einstellen kann - vielleicht wird die genue Reihenfolge in anderen Bundesländern konkreter kommuniziert? Danke :)
Es wäre sinnvoll, wenn du dazu dein Land angibst. Bei uns gibt es bspw. überhaupt keine ÖR-Klausuren aus Gerichtssicht.
Im Übrigen ist im Ringtausch in der Regel die ÖR1 eine gerichtliche Entscheidung, bei uns eine Behördenklausur. ÖR2 ist bei uns aus Anwaltssicht, im Ringtausch wohl auch in der Regel - Behörde soll im Ringtausch seltener sein.
03.02.2026, 09:53
(02.02.2026, 17:03)RefNdsOL schrieb:(02.02.2026, 17:00)frogseatfrogs schrieb: Hi, kurze Frage ist die erste ÖffR Klausur in der Regel immer der Entwurf einer Entscheidung in Form der Klage? Frage, damit ich mich mental darauf einstellen kann - vielleicht wird die genue Reihenfolge in anderen Bundesländern konkreter kommuniziert? Danke :)
Es wäre sinnvoll, wenn du dazu dein Land angibst. Bei uns gibt es bspw. überhaupt keine ÖR-Klausuren aus Gerichtssicht.
Im Übrigen ist im Ringtausch in der Regel die ÖR1 eine gerichtliche Entscheidung, bei uns eine Behördenklausur. ÖR2 ist bei uns aus Anwaltssicht, im Ringtausch wohl auch in der Regel - Behörde soll im Ringtausch seltener sein.
Ihr habt echt keine Ör Klausur aus Richtersicht? 😳
03.02.2026, 14:41
(03.02.2026, 09:53)JurisRef schrieb:(02.02.2026, 17:03)RefNdsOL schrieb:(02.02.2026, 17:00)frogseatfrogs schrieb: Hi, kurze Frage ist die erste ÖffR Klausur in der Regel immer der Entwurf einer Entscheidung in Form der Klage? Frage, damit ich mich mental darauf einstellen kann - vielleicht wird die genue Reihenfolge in anderen Bundesländern konkreter kommuniziert? Danke :)
Es wäre sinnvoll, wenn du dazu dein Land angibst. Bei uns gibt es bspw. überhaupt keine ÖR-Klausuren aus Gerichtssicht.
Im Übrigen ist im Ringtausch in der Regel die ÖR1 eine gerichtliche Entscheidung, bei uns eine Behördenklausur. ÖR2 ist bei uns aus Anwaltssicht, im Ringtausch wohl auch in der Regel - Behörde soll im Ringtausch seltener sein.
Ihr habt echt keine Ör Klausur aus Richtersicht? 😳
Ja, siehe auch oben im Ausgangspost die bei uns üblichen Bezeichnungen. Allerdings kann eine VR-Klausur bei uns recht vielfältig gestaltet sein. Nicht selten kann es dabei jedoch vom Sachverhalt her, der ÖR1-Sachverhalt des Ringtauschs sein, der dort als Gerichtsklausur gestellt wird, und bei uns ist dann eben aus der Perspektive der Behörde mit ggf. leichten Änderungen etc.
Hier wird dann eben auch wert auf die verwaltungsfachliche Verfügungstechnik gelegt.


