22.03.2016, 17:38
Hallo!
Meine Frage richtet sich an Leute, die das zweite Examen schon absolviert und im besten Fall auch Einsicht in ihre Klausuren genommen haben.
Es gibt ja (insbesondere auch bei Kaiser) immer wieder zu hören, dass eine unvollständige Klausur (nur ne halbe Anklage, kein Schriftsatz usw.) ziemlich sicher unterm Strich landet. Ich kann mir das nur irgendwie nicht vorstellen und auch das Internet ist sich da nicht einig, deshalb möchte ich hier gerne noch einmal nach euren Erfahrungen fragen.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass Klausurbewertung eine extremst einzelfallabhängige Angelegenheit ist. Umso mehr wundere ich mich über solche Aussagen von Kaiser. Wer über 20 Seiten ein schönes Gutachten schreibt, dann aber nur noch eine kurze Zweckmäßigkeit und einen unfertigen Schriftsatz abgibt, darf mE nicht zwangsläufig durchgefallen sein. Natürlich muss sich das in der Note (ggf. auch deutlich) niederschlagen, denn die Klausurleistung umfasst natürlich alles. Trotzdem kann man auch mit verkackter Zeiteinteilung hinreichend zeigen, dass man Jura beherrscht. Besonders Anwaltsschriftsätze sind ja eher eine Frage der richtigen Form, als Ausdruck der Qualität seiner juristischen Fähigkeiten.
Deshalb, her mit euren Erfahrungen. Habt ihr Klausuren unfertig abgegeben und seid trotzdem noch ganz gut weggekommen? Oder ist es tatsächlich so, dass Unvollständigkeit knallhart unter den Strich gepunktet wird? Oder wurde vll. in einzelnen Klausuren Vollständigkeit sogar positiv hervorgehoben (habe ich auch schon gehört)?
Ich freue mich auf eure Erfahrungen.
Meine Frage richtet sich an Leute, die das zweite Examen schon absolviert und im besten Fall auch Einsicht in ihre Klausuren genommen haben.
Es gibt ja (insbesondere auch bei Kaiser) immer wieder zu hören, dass eine unvollständige Klausur (nur ne halbe Anklage, kein Schriftsatz usw.) ziemlich sicher unterm Strich landet. Ich kann mir das nur irgendwie nicht vorstellen und auch das Internet ist sich da nicht einig, deshalb möchte ich hier gerne noch einmal nach euren Erfahrungen fragen.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass Klausurbewertung eine extremst einzelfallabhängige Angelegenheit ist. Umso mehr wundere ich mich über solche Aussagen von Kaiser. Wer über 20 Seiten ein schönes Gutachten schreibt, dann aber nur noch eine kurze Zweckmäßigkeit und einen unfertigen Schriftsatz abgibt, darf mE nicht zwangsläufig durchgefallen sein. Natürlich muss sich das in der Note (ggf. auch deutlich) niederschlagen, denn die Klausurleistung umfasst natürlich alles. Trotzdem kann man auch mit verkackter Zeiteinteilung hinreichend zeigen, dass man Jura beherrscht. Besonders Anwaltsschriftsätze sind ja eher eine Frage der richtigen Form, als Ausdruck der Qualität seiner juristischen Fähigkeiten.
Deshalb, her mit euren Erfahrungen. Habt ihr Klausuren unfertig abgegeben und seid trotzdem noch ganz gut weggekommen? Oder ist es tatsächlich so, dass Unvollständigkeit knallhart unter den Strich gepunktet wird? Oder wurde vll. in einzelnen Klausuren Vollständigkeit sogar positiv hervorgehoben (habe ich auch schon gehört)?
Ich freue mich auf eure Erfahrungen.
29.03.2016, 11:51
Also ich kann dazu so viel berichten: Ich habe stets vollständige Klausuren abgegeben, und die bewegten sich im ausreichend-befriedigend Bereich, weil ich ohne nachzudenken drauf los geschrieben habe, um nach Kaiser-Manier "hauptsache fertig zu werden".
Freunde haben aber auch Klausuren im VB-Bereich, oder zumindest im guten befriedigend, obwohl die Klausuren unvollständig waren (heißt, v.a. der praktische Teil war unvollständig) (Kaiser-Theorie ist damit widerlegt) Dafür waren die jeweiligen Gutachten oder Entscheidungsgründe nahezu perfekt.
Bei schlechten Gutachten/Entscheidungsgründen UND unvollständigen Klausuren kommt sicherlich eine Klausur "unterm Strich" raus.
Es ist also eine Frage des Einzelfalles und kann nicht pauschal beantwortet werden. Fertig-werden um jeden Preis ist aber nicht immer zielführend.
Freunde haben aber auch Klausuren im VB-Bereich, oder zumindest im guten befriedigend, obwohl die Klausuren unvollständig waren (heißt, v.a. der praktische Teil war unvollständig) (Kaiser-Theorie ist damit widerlegt) Dafür waren die jeweiligen Gutachten oder Entscheidungsgründe nahezu perfekt.
Bei schlechten Gutachten/Entscheidungsgründen UND unvollständigen Klausuren kommt sicherlich eine Klausur "unterm Strich" raus.
Es ist also eine Frage des Einzelfalles und kann nicht pauschal beantwortet werden. Fertig-werden um jeden Preis ist aber nicht immer zielführend.
29.03.2016, 20:02
Zwar nicht aus dem Examen, aber aus den Übungsklausuren des OLG, habe ich auch schon die eine oder andere unvollständige Klausur abgegeben. Ich hatte lediglich einmal einen Korrektor, der die Auffassung vertrat, dass eine Klausur ohne praktische Ausarbeitung zwingend als nicht bestanden gewertet werden muss.
Das habe ich weder vor- noch nachher je wieder erlebt. Es scheint daher eher die Ausnahme zu sein.
Das habe ich weder vor- noch nachher je wieder erlebt. Es scheint daher eher die Ausnahme zu sein.
29.03.2016, 20:51
Ich kenne das Problem auch nur aus dem Klausurenkurs beim LG. Dort hieß es, dass bei fehlenden praktischen Entwurf viele Korrektoren die Leute durchfallen lassen. Bei uns haben die Korrektoren uns bei fehlendem praktischen Teil durchfallen lassen.
16.01.2026, 18:48
Ich würde diesen Thread aus aktuellem Anlass gerne mal pushen, vielleicht mögen ja noch andere von ihren Erfahrungen berichten. Für mich persönlich war es im aktuellen Durchgang oft nicht möglich, fertig zu werden. Ich bin immer noch zum Ende gekommen, aber mittendrin fehlen teilweise Delikte, AGL, praktische Teile sind sehr kurz, usw. Jetzt darf ich mich die nächsten Monate damit beschäftigen zu fragen, wie schwer das wiegt und ob es überhaupt gereicht haben wird
16.01.2026, 22:44
(22.03.2016, 17:38)Gast schrieb: Hallo!
Meine Frage richtet sich an Leute, die das zweite Examen schon absolviert und im besten Fall auch Einsicht in ihre Klausuren genommen haben.
Es gibt ja (insbesondere auch bei Kaiser) immer wieder zu hören, dass eine unvollständige Klausur (nur ne halbe Anklage, kein Schriftsatz usw.) ziemlich sicher unterm Strich landet. Ich kann mir das nur irgendwie nicht vorstellen und auch das Internet ist sich da nicht einig, deshalb möchte ich hier gerne noch einmal nach euren Erfahrungen fragen.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass Klausurbewertung eine extremst einzelfallabhängige Angelegenheit ist. Umso mehr wundere ich mich über solche Aussagen von Kaiser. Wer über 20 Seiten ein schönes Gutachten schreibt, dann aber nur noch eine kurze Zweckmäßigkeit und einen unfertigen Schriftsatz abgibt, darf mE nicht zwangsläufig durchgefallen sein. Natürlich muss sich das in der Note (ggf. auch deutlich) niederschlagen, denn die Klausurleistung umfasst natürlich alles. Trotzdem kann man auch mit verkackter Zeiteinteilung hinreichend zeigen, dass man Jura beherrscht. Besonders Anwaltsschriftsätze sind ja eher eine Frage der richtigen Form, als Ausdruck der Qualität seiner juristischen Fähigkeiten.
Deshalb, her mit euren Erfahrungen. Habt ihr Klausuren unfertig abgegeben und seid trotzdem noch ganz gut weggekommen? Oder ist es tatsächlich so, dass Unvollständigkeit knallhart unter den Strich gepunktet wird? Oder wurde vll. in einzelnen Klausuren Vollständigkeit sogar positiv hervorgehoben (habe ich auch schon gehört)?
Ich freue mich auf eure Erfahrungen.
Ich kann dir natürlich keine Garantie geben. Ich habe jede Klausur bestanden, bin aber auch mit jeder Klausur fertig geworden. Eine Freundin hatte jedoch fast keine Klausur bestanden und wurde bei der Hälfte der Klausuren auch nicht fertig. Es wird keine 100%ige Garantie geben, ob nicht fertig = nicht bestanden, aber eine unvollständige Klausur wird denke ich sehr schwer zu bestehen sein
16.01.2026, 22:47
(16.01.2026, 18:48)Sincju schrieb: Ich würde diesen Thread aus aktuellem Anlass gerne mal pushen, vielleicht mögen ja noch andere von ihren Erfahrungen berichten. Für mich persönlich war es im aktuellen Durchgang oft nicht möglich, fertig zu werden. Ich bin immer noch zum Ende gekommen, aber mittendrin fehlen teilweise Delikte, AGL, praktische Teile sind sehr kurz, usw. Jetzt darf ich mich die nächsten Monate damit beschäftigen zu fragen, wie schwer das wiegt und ob es überhaupt gereicht haben wird
Wenn du aus Zeitgründen kürzen musstest, aber die Klausur dadurcu "fertig" wurde, sprich dein praktischer Entwurf ist da, verstehe ich das nicht unter unvollständiger Klausur. Es fehlen lediglich Punkte. Kannst aber dennoch bestehen, kommt immer auf die Klausur an :)
16.01.2026, 22:56
(16.01.2026, 22:47)JurisRef schrieb:(16.01.2026, 18:48)Sincju schrieb: Ich würde diesen Thread aus aktuellem Anlass gerne mal pushen, vielleicht mögen ja noch andere von ihren Erfahrungen berichten. Für mich persönlich war es im aktuellen Durchgang oft nicht möglich, fertig zu werden. Ich bin immer noch zum Ende gekommen, aber mittendrin fehlen teilweise Delikte, AGL, praktische Teile sind sehr kurz, usw. Jetzt darf ich mich die nächsten Monate damit beschäftigen zu fragen, wie schwer das wiegt und ob es überhaupt gereicht haben wird
Wenn du aus Zeitgründen kürzen musstest, aber die Klausur dadurcu "fertig" wurde, sprich dein praktischer Entwurf ist da, verstehe ich das nicht unter unvollständiger Klausur. Es fehlen lediglich Punkte. Kannst aber dennoch bestehen, kommt immer auf die Klausur an :)
In der StA sind meine konkreten Anklagesätze leider quasi nicht existent. Im Strafurteil habe ich keine Gesamtstrafenbildung mehr vorgenommen, sondern nur noch meine Notizen stehen gelassen, die zugunsten und zulasten der Angeklagten sprechen. Und im materiellrechtlichen Teil fast jeder Klausur fehlen mir hier und da ständig Sachen. Meine Argumentation litt in fast jeder Klausur.
Eigentlich kann mir hier sowieso niemand sagen, wie das bewertet wird, aber manche mutmachenden Erfahrungsberichte lassen mich die Wartezeit vielleicht besser durchstehen
16.01.2026, 23:12
(16.01.2026, 22:44)JurisRef schrieb:(22.03.2016, 17:38)Gast schrieb: Hallo!
Meine Frage richtet sich an Leute, die das zweite Examen schon absolviert und im besten Fall auch Einsicht in ihre Klausuren genommen haben.
Es gibt ja (insbesondere auch bei Kaiser) immer wieder zu hören, dass eine unvollständige Klausur (nur ne halbe Anklage, kein Schriftsatz usw.) ziemlich sicher unterm Strich landet. Ich kann mir das nur irgendwie nicht vorstellen und auch das Internet ist sich da nicht einig, deshalb möchte ich hier gerne noch einmal nach euren Erfahrungen fragen.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass Klausurbewertung eine extremst einzelfallabhängige Angelegenheit ist. Umso mehr wundere ich mich über solche Aussagen von Kaiser. Wer über 20 Seiten ein schönes Gutachten schreibt, dann aber nur noch eine kurze Zweckmäßigkeit und einen unfertigen Schriftsatz abgibt, darf mE nicht zwangsläufig durchgefallen sein. Natürlich muss sich das in der Note (ggf. auch deutlich) niederschlagen, denn die Klausurleistung umfasst natürlich alles. Trotzdem kann man auch mit verkackter Zeiteinteilung hinreichend zeigen, dass man Jura beherrscht. Besonders Anwaltsschriftsätze sind ja eher eine Frage der richtigen Form, als Ausdruck der Qualität seiner juristischen Fähigkeiten.
Deshalb, her mit euren Erfahrungen. Habt ihr Klausuren unfertig abgegeben und seid trotzdem noch ganz gut weggekommen? Oder ist es tatsächlich so, dass Unvollständigkeit knallhart unter den Strich gepunktet wird? Oder wurde vll. in einzelnen Klausuren Vollständigkeit sogar positiv hervorgehoben (habe ich auch schon gehört)?
Ich freue mich auf eure Erfahrungen.
Ich kann dir natürlich keine Garantie geben. Ich habe jede Klausur bestanden, bin aber auch mit jeder Klausur fertig geworden. Eine Freundin hatte jedoch fast keine Klausur bestanden und wurde bei der Hälfte der Klausuren auch nicht fertig. Es wird keine 100%ige Garantie geben, ob nicht fertig = nicht bestanden, aber eine unvollständige Klausur wird denke ich sehr schwer zu bestehen sein
Ist sie nicht zum Ende gekommen oder inwiefern wurde sie nicht fertig? Ich kann gar nicht einschätzen, wie das bei anderen ist. Wenn ich Freunde und Kollegen frage, scheint es fast schon normal zu sein, dass niemand "fertig" wird. Aber kann ja irgendwie auch nicht sein
17.01.2026, 09:13
Nach Mitteilung mehrerer hiesiger Prüfer ist es unter dem Bewertungspunkt der brauchbaren praktischen Leistung mitunter wichtiger, dass der praktische Teil vollständig iSv bis zur Unterschrift o.ä. vorhanden ist, dafür aber ggf. Nebenschauplätze im Gutachten fehlen als ein vollständiges, erschöpfendes Gutachten und ein unvollständiger (in formeller Hnsicht)/nicht existenter praktischer Teil.
Daher gibt es bspw. für StA-Klausuren den Rat die Anklage bereits nach dem A-Gutachten zu schreiben und das B-Gutachten ggf. zum Ende, nötigenfalls auch stichpunktartig hinzuklatschen.
So auch in
von Kühlewein JuS 2019, 436 ff.
Daher gibt es bspw. für StA-Klausuren den Rat die Anklage bereits nach dem A-Gutachten zu schreiben und das B-Gutachten ggf. zum Ende, nötigenfalls auch stichpunktartig hinzuklatschen.
So auch in
von Kühlewein JuS 2019, 436 ff.



