12.01.2026, 17:47
(12.01.2026, 17:46)Gast2389564 schrieb:315b habe ich auch, stand auch so im Kommentar(12.01.2026, 17:44)Dummisel schrieb:(12.01.2026, 17:42)celiful schrieb:(12.01.2026, 17:38)Dummisel schrieb:Nur bzgl dem Geschehen in der Wohnung(12.01.2026, 16:57)Sincju schrieb: Mord und selbst Totschlag wäre doch echt abwegig oder? Oder hat das hier jemand geprüft?Waren 211 212 nicht ausgeschlossen im Vermerk oder bin ich bescheuert?
Wie stark habt ihr den 2. Tatkomplex in eurer Bearbeitung gewichtet? Bei mir besteht er leider nur aus 3-4 feststellenden Sätzen, ohne genauer auf die ganzen Tatalternativen einzugehen. Jetzt habe ich richtig Angst, deswegen durchzufallen. Vor allem wenn der Rest auch schon nicht perfekt ist (und das ist er sicher nicht ist).
Und hat noch jemand beim AG Schöffengericht angeklagt?
2. TK sieht bei mir ähnlich aus, da war nichts mehr an Zeit das hat nichts mehr mit Gutachten zu tun dort :D
Hab auch AG Schöffen Gericht
Ah okay beim zweiten hat das überhaupt nicht nach totschlag oÄ für mich geklungen da hab ich nicht mal drüber nachgedacht.
Hab da 223, 224 nur
Habe da noch 315b bejaht - 315 Abs. 3 ging für mich da nicht durch
Dann noch Nötigung und Sachbeschädigung
Neben Körperverletzungsdelikten
12.01.2026, 17:47
(12.01.2026, 17:46)Gast2389564 schrieb:(12.01.2026, 17:44)Dummisel schrieb:(12.01.2026, 17:42)celiful schrieb:(12.01.2026, 17:38)Dummisel schrieb:Nur bzgl dem Geschehen in der Wohnung(12.01.2026, 16:57)Sincju schrieb: Mord und selbst Totschlag wäre doch echt abwegig oder? Oder hat das hier jemand geprüft?Waren 211 212 nicht ausgeschlossen im Vermerk oder bin ich bescheuert?
Wie stark habt ihr den 2. Tatkomplex in eurer Bearbeitung gewichtet? Bei mir besteht er leider nur aus 3-4 feststellenden Sätzen, ohne genauer auf die ganzen Tatalternativen einzugehen. Jetzt habe ich richtig Angst, deswegen durchzufallen. Vor allem wenn der Rest auch schon nicht perfekt ist (und das ist er sicher nicht ist).
Und hat noch jemand beim AG Schöffengericht angeklagt?
2. TK sieht bei mir ähnlich aus, da war nichts mehr an Zeit das hat nichts mehr mit Gutachten zu tun dort :D
Hab auch AG Schöffen Gericht
Ah okay beim zweiten hat das überhaupt nicht nach totschlag oÄ für mich geklungen da hab ich nicht mal drüber nachgedacht.
Hab da 223, 224 nur
Habe da noch 315b bejaht - 315 Abs. 3 ging für mich da nicht durch
315b ivm 315 III hab ich nicht mal angeprüft, nur kurz warum 315b und dann noch 315c
12.01.2026, 17:48
(12.01.2026, 17:47)celiful schrieb:(12.01.2026, 17:46)Gast2389564 schrieb:315b habe ich auch, stand auch so im Kommentar(12.01.2026, 17:44)Dummisel schrieb:(12.01.2026, 17:42)celiful schrieb:(12.01.2026, 17:38)Dummisel schrieb: Waren 211 212 nicht ausgeschlossen im Vermerk oder bin ich bescheuert?Nur bzgl dem Geschehen in der Wohnung
2. TK sieht bei mir ähnlich aus, da war nichts mehr an Zeit das hat nichts mehr mit Gutachten zu tun dort :D
Hab auch AG Schöffen Gericht
Ah okay beim zweiten hat das überhaupt nicht nach totschlag oÄ für mich geklungen da hab ich nicht mal drüber nachgedacht.
Hab da 223, 224 nur
Habe da noch 315b bejaht - 315 Abs. 3 ging für mich da nicht durch
Dann noch Nötigung und Sachbeschädigung
Neben Körperverletzungsdelikten
Fand es nur merkwürdig, weil dann die ganzen Angaben mit Kraftfahrstraße und der Schilderung der Verfolgungsjagd unnötig war - 315c wird ja von 315b im Wege der Spezialität verdrängt - oder habt ihr dann ne Zäsur angenommen? Finde ich aber schwer tragbar
12.01.2026, 17:49
(12.01.2026, 17:48)Gast2389564 schrieb:(12.01.2026, 17:47)celiful schrieb:(12.01.2026, 17:46)Gast2389564 schrieb:315b habe ich auch, stand auch so im Kommentar(12.01.2026, 17:44)Dummisel schrieb:(12.01.2026, 17:42)celiful schrieb: Nur bzgl dem Geschehen in der Wohnung
Ah okay beim zweiten hat das überhaupt nicht nach totschlag oÄ für mich geklungen da hab ich nicht mal drüber nachgedacht.
Hab da 223, 224 nur
Habe da noch 315b bejaht - 315 Abs. 3 ging für mich da nicht durch
Dann noch Nötigung und Sachbeschädigung
Neben Körperverletzungsdelikten
Fand es nur merkwürdig, weil dann die ganzen Angaben mit Kraftfahrstraße und der Schilderung der Verfolgungsjagd unnötig war - 315c wird ja von 315b im Wege der Sepzialität verdrängt - oder habt ihr dann ne Zäsur angenommen? Finde ich aber schwer tragbar
Du bist zu Konkurrenzen gekommen? Streber
Bei mir steht’s einfach ohne Begründung nebeneinander
12.01.2026, 17:52
Lernt ihr für morgen das Strafurteil? Das kam letztes Jahr im Januar dran :/
12.01.2026, 17:52
(12.01.2026, 17:49)Dummisel schrieb:(12.01.2026, 17:48)Gast2389564 schrieb:(12.01.2026, 17:47)celiful schrieb:(12.01.2026, 17:46)Gast2389564 schrieb:315b habe ich auch, stand auch so im Kommentar(12.01.2026, 17:44)Dummisel schrieb: Ah okay beim zweiten hat das überhaupt nicht nach totschlag oÄ für mich geklungen da hab ich nicht mal drüber nachgedacht.
Hab da 223, 224 nur
Habe da noch 315b bejaht - 315 Abs. 3 ging für mich da nicht durch
Dann noch Nötigung und Sachbeschädigung
Neben Körperverletzungsdelikten
Fand es nur merkwürdig, weil dann die ganzen Angaben mit Kraftfahrstraße und der Schilderung der Verfolgungsjagd unnötig war - 315c wird ja von 315b im Wege der Sepzialität verdrängt - oder habt ihr dann ne Zäsur angenommen? Finde ich aber schwer tragbar
Du bist zu Konkurrenzen gekommen? Streber
Bei mir steht’s einfach ohne Begründung nebeneinander
Dafür habe ich ganz anderen Müll verzapft....
Beim ersten habe ich noch die Erfolgsqualfikation des 239 Abs. 3 Nr. 3 geprüft - Die geht aber nicht durch. Den Sprung habe ich aber dann auch wiederum nicht weiter thematisiert
12.01.2026, 17:52
§ 315b setzt doch Schädigungsvorsatz voraus oder? Hatte gesagt, dass man seine Einlassung, er wolle nicht dass es zum Zusammenstoß komme als nicht widerlegbar gewertet
12.01.2026, 17:52
Wie habt ihr den Sturz des Opfers und die Verwertbarkeit der Videoaufzeichnungen gelöst?
Bei letzterem war ja im BV vorgegeben, dass eine Abwägung zugunsten des öffentl. Interesses an einer effektiven Strafverfolgung ausfällt. Bin dann über den hypothetischen Ersatzeingriff zur Verwertbarkeit gekommen und habe noch geschrieben, dass die Falschangabe durch PK nicht bewusst oder willkürlich erfolgte. Keine Ahnung, was die da hören wollten.
Und hat noch jemand den fehlenden Verteidiger in der Beschuldigtenvernehmung thematisiert wegen des Haftbefehls?
Bei letzterem war ja im BV vorgegeben, dass eine Abwägung zugunsten des öffentl. Interesses an einer effektiven Strafverfolgung ausfällt. Bin dann über den hypothetischen Ersatzeingriff zur Verwertbarkeit gekommen und habe noch geschrieben, dass die Falschangabe durch PK nicht bewusst oder willkürlich erfolgte. Keine Ahnung, was die da hören wollten.
Und hat noch jemand den fehlenden Verteidiger in der Beschuldigtenvernehmung thematisiert wegen des Haftbefehls?
12.01.2026, 17:53
(12.01.2026, 17:52)Gast2389564 schrieb:(12.01.2026, 17:49)Dummisel schrieb:(12.01.2026, 17:48)Gast2389564 schrieb:(12.01.2026, 17:47)celiful schrieb:(12.01.2026, 17:46)Gast2389564 schrieb: Habe da noch 315b bejaht - 315 Abs. 3 ging für mich da nicht durch315b habe ich auch, stand auch so im Kommentar
Dann noch Nötigung und Sachbeschädigung
Neben Körperverletzungsdelikten
Fand es nur merkwürdig, weil dann die ganzen Angaben mit Kraftfahrstraße und der Schilderung der Verfolgungsjagd unnötig war - 315c wird ja von 315b im Wege der Sepzialität verdrängt - oder habt ihr dann ne Zäsur angenommen? Finde ich aber schwer tragbar
Du bist zu Konkurrenzen gekommen? Streber
Bei mir steht’s einfach ohne Begründung nebeneinander
Dafür habe ich ganz anderen Müll verzapft....
Beim ersten habe ich noch die Erfolgsqualfikation des 239 Abs. 3 Nr. 3 geprüft - Die geht aber nicht durch. Den Sprung habe ich aber dann auch wiederum nicht weiter thematisiert
Die ging bei mir durch hahaha
12.01.2026, 17:54
(12.01.2026, 17:52)Oktoeinsfünf schrieb: § 315b setzt doch Schädigungsvorsatz voraus oder? Hatte gesagt, dass man seine Einlassung, er wolle nicht dass es zum Zusammenstoß komme als nicht widerlegbar gewertet
Da habe ich auch drüber nachgedacht - Für mich war das aber eine Schutzbehauptung. Sie sagt ja, dass er frontal auf sie zu fährt - Daraus habe ich dann noch interpretiert, dass nicht erkennbar war, dass er bremsen will


