06.01.2026, 13:09
Hallo zusammen,
ich bewerbe mich aktuell auf verschiedene Stellen als Referendar in der Anwaltsstation. Da ich bereits seit über drei Jahren als WiMi in verschiedenen GKen gearbeitet und mich mit dortigen Referendaren ausgetauscht habe, möchte ich auch in der Anwaltsstation die Benefits nutzen, die solche Kanzleien einem ermöglichen.
Leider wird das Thema Benefits - konkret Kaiser/Hemmer als Inhouse-Seminar/Gutscheine für Wochenendseminare, wenn ja, wie oft und wie viel - recht intransparent gehandhabt. Zwar werben viele Kanzleien mit Kooperationen bzw. solchen Angeboten. Wie viel man davon am Ende tatsächlich nutzen kann, lässt sich (außer durch Fragen an Refis dort) nicht so leicht ermitteln. Als auditiver Lerntyp profitiere ich von solchen Programmen enorm.
Mein akutes Problem: Ich habe ein Angebot einer Tier-1-Kanzlei, die laut Azur und Aussagen von Freunden zu den besten Ausbildern zählt. Hier wird also vermutlich viel angeboten. Gleichzeitig ist der Tage-Deal eher mittelmäßig, da Tage mit Ref-AG, Klausurwochen, Seminaren o.ä. nachgearbeitet werden müssen.
Gleichzeitig könnte ich sehr wahrscheinlich bei meiner aktuellen GK bleiben, bei der ich sehr glücklich bin. Sie wirbt zwar mit Inhouse-Seminaren, hat meiner Erfahrung nach in 9 Monaten jedoch nur zwei eintägige Seminare abgehalten. Hier wird u.a. ein Seminar-Voucher iHv. 480 Euro und ein Klausuren-Voucher (5 Klausuren bei Kaiser/Hemmer) angeboten. Dafür ist der Tage-Deal etwas entspannter.
Habt ihr Erfahrungen oder wisst etwas? Insbesondere würde mich interessieren, wo ihr den Seminar-Voucher iHv. 480 Euro (Kaiser/Hemmer) und den Klausuren-Voucher (5 Klausuren bei Kaiser/Hemmer) am Markt einordnen würdet: unteres/mittleres/oberes Mittelfeld?
Vielen Dank!
ich bewerbe mich aktuell auf verschiedene Stellen als Referendar in der Anwaltsstation. Da ich bereits seit über drei Jahren als WiMi in verschiedenen GKen gearbeitet und mich mit dortigen Referendaren ausgetauscht habe, möchte ich auch in der Anwaltsstation die Benefits nutzen, die solche Kanzleien einem ermöglichen.
Leider wird das Thema Benefits - konkret Kaiser/Hemmer als Inhouse-Seminar/Gutscheine für Wochenendseminare, wenn ja, wie oft und wie viel - recht intransparent gehandhabt. Zwar werben viele Kanzleien mit Kooperationen bzw. solchen Angeboten. Wie viel man davon am Ende tatsächlich nutzen kann, lässt sich (außer durch Fragen an Refis dort) nicht so leicht ermitteln. Als auditiver Lerntyp profitiere ich von solchen Programmen enorm.
Mein akutes Problem: Ich habe ein Angebot einer Tier-1-Kanzlei, die laut Azur und Aussagen von Freunden zu den besten Ausbildern zählt. Hier wird also vermutlich viel angeboten. Gleichzeitig ist der Tage-Deal eher mittelmäßig, da Tage mit Ref-AG, Klausurwochen, Seminaren o.ä. nachgearbeitet werden müssen.
Gleichzeitig könnte ich sehr wahrscheinlich bei meiner aktuellen GK bleiben, bei der ich sehr glücklich bin. Sie wirbt zwar mit Inhouse-Seminaren, hat meiner Erfahrung nach in 9 Monaten jedoch nur zwei eintägige Seminare abgehalten. Hier wird u.a. ein Seminar-Voucher iHv. 480 Euro und ein Klausuren-Voucher (5 Klausuren bei Kaiser/Hemmer) angeboten. Dafür ist der Tage-Deal etwas entspannter.
Habt ihr Erfahrungen oder wisst etwas? Insbesondere würde mich interessieren, wo ihr den Seminar-Voucher iHv. 480 Euro (Kaiser/Hemmer) und den Klausuren-Voucher (5 Klausuren bei Kaiser/Hemmer) am Markt einordnen würdet: unteres/mittleres/oberes Mittelfeld?
Vielen Dank!
06.01.2026, 13:15
Ich war in einer Kanzlei die gar keine Benefits angeboten hat, deshalb kann ich zu der Thematik wenig sagen. Aber ich würde rückwirkend einen viel größeren Wert auf die Tage-Regelung legen! Bei uns lagen die AG Tage wirklich blöd, so dass ich enorm viel am Ende nacharbeiten musste und das hat mich wirklich total fertig gemacht, weil gefühlt alle anderen zu dem Zeitpunkt schon fleißig am lernen waren!
Mit dem Gehalt einer GK solltest du ja in jedem Fall in der Lage sein, dir die regulären Kaiserseminare zu buchen.
Mit dem Gehalt einer GK solltest du ja in jedem Fall in der Lage sein, dir die regulären Kaiserseminare zu buchen.
06.01.2026, 18:50
(06.01.2026, 13:15)JuristinausD schrieb: Ich war in einer Kanzlei die gar keine Benefits angeboten hat, deshalb kann ich zu der Thematik wenig sagen. Aber ich würde rückwirkend einen viel größeren Wert auf die Tage-Regelung legen! Bei uns lagen die AG Tage wirklich blöd, so dass ich enorm viel am Ende nacharbeiten musste und das hat mich wirklich total fertig gemacht, weil gefühlt alle anderen zu dem Zeitpunkt schon fleißig am lernen waren!+1 und auch mit tollem WiMi GK Gehalt kriegst du die Seminare von der Steuer idR später wieder.
Mit dem Gehalt einer GK solltest du ja in jedem Fall in der Lage sein, dir die regulären Kaiserseminare zu buchen.


