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  5. Anfechtung der Entscheidung
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Anfechtung der Entscheidung
Gast
Unregistered
 
#1
31.05.2019, 20:24
Hallo zusammen,

mir fehlt ein Punkt um für die mündliche Prüfung zugelassen zu werden. Ich befinde mich im Letztversuch.

Hat jemand (positive) Erfahrungen mit Rechtsanwälten gemacht, die auf das Prüfungsrecht spezialisiert sind.

Ich werde es aufjedenfall probieren, suche nur noch den "richtigen" Rechtsanwalt / Rechtsanwältin.

Vielen Dank
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Gast
Unregistered
 
#2
31.05.2019, 21:50
Erst mal viel Erfolg dabei! Kenne nur die Gebrüder Kaiser, die das wohl schon seit Jahren machen. Vom Hörensagen sollen sie wohl sehr erfolgreich dabei sein.
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GastNRW123
Unregistered
 
#3
31.05.2019, 22:47
Ich kann Kaiser und Frau Klamser nicht empfehlen. Wenn es bei dir wirklich um alles geht, nimm das Geld in die Hand und wende dich an einen auf Prüfungsrecht spezialisierten Anwalt.
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Gast
Unregistered
 
#4
01.06.2019, 01:05
Ich würde Dir Rechtsanwalt Dr. Unger aus Hildesheim empfehlen. Der ist insbesondere auf die Anfechtung juristischer Prüfungen spezialisiert.
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Gast
Unregistered
 
#5
05.06.2019, 16:10
Ich kann (allerdings nicht aufgrund einer durchgeführten Prüfungsanfechtung) Rechtsanwältin Veronika Wiederhold empfehlen. :-)
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Gast
Unregistered
 
#6
05.06.2019, 17:36
Kaiser wuerde ich schaerfstens abraten. Das sind Repetenten, keine Fachanwaelte fuer Verwaltungsrecht mit Erfahrung im Pruefungsrecht. Einen solchen brauchst du. Da gibt es ja diverse Namen, die mehr oder weniger beruehmt sind - einen bestimmten unter denen kann ich mangels konkreter Erfahrung nicht empfehlen. 

Was ich dir waermstens empfehle: Mach um Himmels willen irgend etwas sinnvolles, was auf die Moeglichkeit zur Ausuebung eines anderen Berufs gerichtet ist, mit deinem Leben. Wenn ein Verwaltungsgericht in 5 Jahren entscheidet, dass du die muendliche Pruefung machen darfst, ist das schoen. Wenn nicht, ist es nicht schoen. Die 5 Jahre sind auf jeden Fall weg, wenn du sie nicht sinnvoll fuellst, und zwar sinnvoll mit dem Wissen, dass Pruefungsanfechtungen jetzt nicht die groesste Erfolgsaussicht versprechen.
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Gast1
Unregistered
 
#7
05.06.2019, 20:11
Dafür gibt es den einstweiligen Rechtsschutz auf Zulassung zur mündlichen Prüfung, meine Ich. 

Und was heißt letztversuch? Zweiter oder Dritter?
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Gast
Unregistered
 
#8
06.06.2019, 00:41
Dr. Zimmerling aus Saarbrücken. Saved my life. 
Starke Nerven und gutes Durchhalten wünsche ich dir!
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Gast31
Unregistered
 
#9
06.06.2019, 04:26
(05.06.2019, 17:36)Gast schrieb:  Kaiser wuerde ich schaerfstens abraten. Das sind Repetenten, keine Fachanwaelte fuer Verwaltungsrecht mit Erfahrung im Pruefungsrecht. Einen solchen brauchst du. Da gibt es ja diverse Namen, die mehr oder weniger beruehmt sind - einen bestimmten unter denen kann ich mangels konkreter Erfahrung nicht empfehlen. 

Was ich dir waermstens empfehle: Mach um Himmels willen irgend etwas sinnvolles, was auf die Moeglichkeit zur Ausuebung eines anderen Berufs gerichtet ist, mit deinem Leben. Wenn ein Verwaltungsgericht in 5 Jahren entscheidet, dass du die muendliche Pruefung machen darfst, ist das schoen. Wenn nicht, ist es nicht schoen. Die 5 Jahre sind auf jeden Fall weg, wenn du sie nicht sinnvoll fuellst, und zwar sinnvoll mit dem Wissen, dass Pruefungsanfechtungen jetzt nicht die groesste Erfolgsaussicht versprechen.


Wen würdest du denn nicht empfehlen? Ich will auch anfechten und habe einen konkreten Anwalt im Visier.
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Gast31
Unregistered
 
#10
06.06.2019, 04:28
(06.06.2019, 04:26)Gast31 schrieb:  
(05.06.2019, 17:36)Gast schrieb:  Kaiser wuerde ich schaerfstens abraten. Das sind Repetenten, keine Fachanwaelte fuer Verwaltungsrecht mit Erfahrung im Pruefungsrecht. Einen solchen brauchst du. Da gibt es ja diverse Namen, die mehr oder weniger beruehmt sind - einen bestimmten unter denen kann ich mangels konkreter Erfahrung nicht empfehlen. 

Was ich dir waermstens empfehle: Mach um Himmels willen irgend etwas sinnvolles, was auf die Moeglichkeit zur Ausuebung eines anderen Berufs gerichtet ist, mit deinem Leben. Wenn ein Verwaltungsgericht in 5 Jahren entscheidet, dass du die muendliche Pruefung machen darfst, ist das schoen. Wenn nicht, ist es nicht schoen. Die 5 Jahre sind auf jeden Fall weg, wenn du sie nicht sinnvoll fuellst, und zwar sinnvoll mit dem Wissen, dass Pruefungsanfechtungen jetzt nicht die groesste Erfolgsaussicht versprechen.


Wen würdest du denn nicht empfehlen? Ich will auch anfechten und habe einen konkreten Anwalt im Visier.


Sorry, hab deinen Post nur überflogen und mich verlesen. Liegt  wohl an der Uhrzeit.  :D
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