12.12.2025, 00:53
Für den, den es angeht:
Gerichtsentscheidung:
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/...E001627575
Kurzbeitrag / Meldung:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldun...-erfassung
Leitsatz wird bei mir aber falsch angezeigt. VG hamburg meint, die Arbeitsschutzbehörde habe gegen GK anordnen dürfen, Arbeitszeiten von (Senior-)Associates zu erfassen, weil Verstoß gegen Arbeitsschutzgesetze im Raum stünde. Anonyme Hinweise hatten die Arbeitsschutzbehörde auf den Plan gerufen.
Hat jmd lust anonyme Hinweise an die lokale Arbeitsschutzbehörde zu erteilen?
Haters gonna hate
Gerichtsentscheidung:
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/...E001627575
Kurzbeitrag / Meldung:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldun...-erfassung
Leitsatz wird bei mir aber falsch angezeigt. VG hamburg meint, die Arbeitsschutzbehörde habe gegen GK anordnen dürfen, Arbeitszeiten von (Senior-)Associates zu erfassen, weil Verstoß gegen Arbeitsschutzgesetze im Raum stünde. Anonyme Hinweise hatten die Arbeitsschutzbehörde auf den Plan gerufen.
Hat jmd lust anonyme Hinweise an die lokale Arbeitsschutzbehörde zu erteilen?
Haters gonna hate
12.12.2025, 17:00
Ganz großes Copium, dass es zu einer Welle an anonymen Meldungen führen wird und die Kanzleien dadurch zu Neueinstellungen gezwungen werden.
13.12.2025, 23:48
Glaubt ihr, das macht nun Schule?
14.12.2025, 10:38
(13.12.2025, 23:48)DerDa schrieb: Glaubt ihr, das macht nun Schule?
Die GK die da keine rechtliche Lösung für findet hat ihren Namen nicht vedient

Bin kein Arbeitsrechtler, aber mE soll das Arbeitszeitgesetz vor Ausbeutung schützen und hier passiert das ja aufgrund des Willens beider Beteiligter, die entsprechend abgegoltenen Überstunden kann ja grob rausrechnen, wenn man das Gehalt bei Kanzleien mit 40h Modell und das normaler Associates vergleicht. Zudem sind die Arbeitszeitverstöße ja seit langem via Azur etc recht transparent.
Nichtsdestotrotz ein cooles Urteil.
15.12.2025, 11:34
es ist halt eine Pflicht, die nicht in der Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht.
Es ist nicht unüblich, dass AN und deren RAs im Rahmen von Kündigungsrechtstreiten die Gewerbeaufsicht einschalten und den AG so weiter ärgern. Hatten wir auch schon hier. Wir haben am Ende kein Problem gehabt. Aber ich kenne einen großen AG mit AZ-Souveränität, der gerade echt Stress hat und kämpft, dass das Bußgeld sinkt
Könnte also in einer GK Spaß machen :D
Es ist nicht unüblich, dass AN und deren RAs im Rahmen von Kündigungsrechtstreiten die Gewerbeaufsicht einschalten und den AG so weiter ärgern. Hatten wir auch schon hier. Wir haben am Ende kein Problem gehabt. Aber ich kenne einen großen AG mit AZ-Souveränität, der gerade echt Stress hat und kämpft, dass das Bußgeld sinkt
Könnte also in einer GK Spaß machen :D
15.12.2025, 16:43
Offiziell sind doch 48 Wochenstunden bei einer 6-Tage-Woche erlaubt. Also gibt's ab sofort die 6-Tage-Woche, 40 Stunden müssen gebillt werden, abzüglich Urlaub kommt man immer noch auf > 1.800 billables. Bleiben 8 Stunden für Networking, non-billable Kram und Fortbildung. Müssen die Associates eben sehr effizient arbeiten und gleichzeitig werden die Gehälter gekürzt, weil 48 Wochenstunden bei 150.000 Einstiegsgehalt natürlich nicht passen, also geht's runter auf 120.000 Euro.
15.12.2025, 19:28
(15.12.2025, 11:34)Freidenkender schrieb: es ist halt eine Pflicht, die nicht in der Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht.
Es ist nicht unüblich, dass AN und deren RAs im Rahmen von Kündigungsrechtstreiten die Gewerbeaufsicht einschalten und den AG so weiter ärgern. Hatten wir auch schon hier. Wir haben am Ende kein Problem gehabt. Aber ich kenne einen großen AG mit AZ-Souveränität, der gerade echt Stress hat und kämpft, dass das Bußgeld sinkt
Könnte also in einer GK Spaß machen :D
sehe ich genau so. Auch wenn beide wollen kann man nicht auf diese Regelung verzichten, anders als einer der Vorredner das hier erklärt hat.
Das Urteil ist denke ich eher ein Tool um im Falle der beruflichen Trennung ggf. eine höhere Abfindung rauszuholen...
19.12.2025, 09:59
(15.12.2025, 19:28)wroxbalker schrieb:(15.12.2025, 11:34)Freidenkender schrieb: es ist halt eine Pflicht, die nicht in der Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht.
Es ist nicht unüblich, dass AN und deren RAs im Rahmen von Kündigungsrechtstreiten die Gewerbeaufsicht einschalten und den AG so weiter ärgern. Hatten wir auch schon hier. Wir haben am Ende kein Problem gehabt. Aber ich kenne einen großen AG mit AZ-Souveränität, der gerade echt Stress hat und kämpft, dass das Bußgeld sinkt
Könnte also in einer GK Spaß machen :D
sehe ich genau so. Auch wenn beide wollen kann man nicht auf diese Regelung verzichten, anders als einer der Vorredner das hier erklärt hat.
Das Urteil ist denke ich eher ein Tool um im Falle der beruflichen Trennung ggf. eine höhere Abfindung rauszuholen...
Nachdem ich mir das nunmehr mal etwas genauer angeschaut habe, ist es doch spannender als ich dachte - hatte nicht auf dem Schrirm, dass es sogar einen einschlägigen Straftatbestand, § 23 ArbZG, gibt. Der macht die Sache natürlich schon spannender. Einerseits ist es schon eine bescheidene Außenwirkung für Kanzleien, die sich auf Complianceberatung verstehen, andererseits hat man hier als enttäuschter Associate mit ner Anzeige schon erhebliches Druckpotential. Und das die Verstöße unvorsätzlich begangen werden, kann zumindest DLA in HH nach ihrem Vortrag nicht mehr behaupten.
Darüber hinaus ist deren Vortrag schon teilweise lächerlich, Associates jeder Stufe mit leitenden Angestellten gleichsetzen zu wollen...
19.12.2025, 11:58
ich finde die Mentalität der DLA Associates eher erschreckend...
wer nördlich der 150k verdienen will, muss nunmal schuften oder erhebliches unternehmischeres Risiko tragen. das Gehalt dort ist nicht umsonst umgangssprachlich "Schmerzensgeld" genannt
wenn die ernsthaft geregelte Stunden wollen, müssen die sich nicht wundern, wenn das Gehalt dann erheblich gedrosselt wird
wer nördlich der 150k verdienen will, muss nunmal schuften oder erhebliches unternehmischeres Risiko tragen. das Gehalt dort ist nicht umsonst umgangssprachlich "Schmerzensgeld" genannt
wenn die ernsthaft geregelte Stunden wollen, müssen die sich nicht wundern, wenn das Gehalt dann erheblich gedrosselt wird
19.12.2025, 14:45
(19.12.2025, 11:58)Konova schrieb: ich finde die Mentalität der DLA Associates eher erschreckend...
wer nördlich der 150k verdienen will, muss nunmal schuften oder erhebliches unternehmischeres Risiko tragen. das Gehalt dort ist nicht umsonst umgangssprachlich "Schmerzensgeld" genannt
wenn die ernsthaft geregelte Stunden wollen, müssen die sich nicht wundern, wenn das Gehalt dann erheblich gedrosselt wird
So naiv würde ich die Associates jetzt nicht einschätzen.
Ich denke mal, da wurden einige nicht gut behandelt und sie wollten sich dafür rächen und dem Arbeitgeber dieses Verfahren an die Backe hängen. Wenn das so sein sollte, finde ich das angesichts des rohen Umgangstons in so manchen Teams ganz witzig und amüsant.



