13.12.2025, 15:20
Hallo zusammen,
wie war das bei euch - wie viele Monate nach eurer Zusage konntet ihr anfangen?
Ich möchte gerne nach dem zweiten Examen 3-6 Monate bei meiner Frau und unserem Baby zuhause bleiben. Bewerben möchte ich mich auf eine Stelle als Richter. Falls der ganze Bewerbungs- und Einstellungsprozess nicht sowieso ein paar Monate dauert, besteht dann eventuell die Möglichkeit, nach einer Zusage zu sagen, man möchte erst in drei Monaten anfangen?
wie war das bei euch - wie viele Monate nach eurer Zusage konntet ihr anfangen?
Ich möchte gerne nach dem zweiten Examen 3-6 Monate bei meiner Frau und unserem Baby zuhause bleiben. Bewerben möchte ich mich auf eine Stelle als Richter. Falls der ganze Bewerbungs- und Einstellungsprozess nicht sowieso ein paar Monate dauert, besteht dann eventuell die Möglichkeit, nach einer Zusage zu sagen, man möchte erst in drei Monaten anfangen?
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
13.12.2025, 17:05
(13.12.2025, 15:20)Weltenbummler schrieb: Hallo zusammen,
wie war das bei euch - wie viele Monate nach eurer Zusage konntet ihr anfangen?
Ich möchte gerne nach dem zweiten Examen 3-6 Monate bei meiner Frau und unserem Baby zuhause bleiben. Bewerben möchte ich mich auf eine Stelle als Richter. Falls der ganze Bewerbungs- und Einstellungsprozess nicht sowieso ein paar Monate dauert, besteht dann eventuell die Möglichkeit, nach einer Zusage zu sagen, man möchte erst in drei Monaten anfangen?
Als ich vor einigen Jahren bei der StA in NRW a gefangen habe, haben die nach meinem Wunschtermin gefragt und den konnte ich dann ohne Probleme auch nehmen. Da ich damals aus der Kanzlei gewechselt bin subjektiv ein etwas anderer SV, aber für die Justiz dürfte das ja keinen Unterschied machen. Zudem findet sas alles statt nachdem du die Einstellungszusage hast (vorher besser nicht ansprechen). Damals war es aus haushalterischen Gründen aber nicht möglich, dass sich das über den Jahreswechsel zieht.


