• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Richter/Staatsanwalt in Teilzeit mit 7 Punkten
1 2 3 »
Antworten

 
Richter/Staatsanwalt in Teilzeit mit 7 Punkten
Ref2025 hessen
Junior Member
**
Beiträge: 24
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2025
#1
07.12.2025, 22:16
Hallo, ich habe mal eine spezielle Frage. Ich habe in der Summe beider Examen 16 Punkte. Im ersten 9, staatlich aber 8,4. Und im zweiten gerade so 7. Wobei mein schriftliches Ergebnis bei 5 liegt. Außerdem arbeite ich jetzt nach dem zweiten Examen noch nebenbei. Ich bin Teilzeit an der Uni und strebe da eine Promotion an. Den Verbesserungsversuch werde ich im März nochmal schreiben. Meine Frage ist jetzt, ob ich neben meiner Teilzeit Stelle an der Uni als Doktorand in der Justiz arbeiten kann. Ob es überhaupt sinnvoll ist, mit diesen gegebenen Voraussetzungen, mich als Richter/Staatsanwalt in Hessen zu bewerben. Und anzugeben, dass ich 50% arbeiten will in Teilzeit, weil ich mir das sehr gut vorstellen könnte neben der Promotion. Oder ob es von vorne hinein unrealistisch ist (Mit den Noten, vor allem jetzt im zweiten) Auch wenn ich formal damit die Voraussetzungen erfülle. Abitur war 1,4. Ich verfüge auch schon über Berufserfahrung in Kanzleien, Unternehmen. Und habe auch sehr gute Stationszeugnisse. Also alles so 12-16 Punkte. Hat hier jemand Erfahrungswerte? Lohnt sich dieser Aufwand überhaupt jetzt? Oder warten, dass ich vielleicht im Verbesserungsversuch besser abschneide. Und es dann nochmal probiere. Also vor allen Dingen geht es mir darum, macht das Sinn mit diesem Gesamtpaket zum einen. Und zum anderen, wenn ja, ist es überhaupt realistisch möglich, da jetzt zum Beispiel bei der Staatsanwaltschaft in Teilzeit anzufangen. Ich denke als Richter ist es noch schwieriger. Danke schon mal
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.12.2025, 22:59 von Ref2025 hessen.)
Suchen
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.059
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
07.12.2025, 22:44
Gerade bei der Staatsanwaltschaft muss man sehr schnell den entscheidenden Punkt des Falles finden. Dafür braucht es Erfahrung und Übung. Am Anfang fällt das vielen schwer. Die Gefahr ist also, dass Du auch bei Teilzeit mehr arbeitest als vorgesehen, jedenfalls am Anfang. Und das gilt schon allgemein. Wenn Du 7 Punkte im praktischer ausgerichteten Zweiten hattest, dann musst Du dir außerdem ehrlich beantworten, warum. Falls Du nicht schnell gearbeitet oder den Schwerpunkt öfter verfehlt hast, wäre das zusätzlich ungünstig. Oft ist es so, dass jemand mit zehn Punkten im Examen schneller bei der Lösung ist. Wenn das so wäre (meine Ansicht ist hier im Forum allerdings nicht populär...), dann müsstest Du mit noch längeren Arbeitszeiten rechnen. Dann könnte der Plan vielleicht nicht aufgehen.

Abgesehen davon weiß ich nicht, ob dafür Teilzeit bewilligt wird, das müsste man natürlich vorher klären.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.12.2025, 22:44 von Praktiker.)
Suchen
Zitieren
Ref2025 hessen
Junior Member
**
Beiträge: 24
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2025
#3
07.12.2025, 22:57
(07.12.2025, 22:44)Praktiker schrieb:  Gerade bei der Staatsanwaltschaft muss man sehr schnell den entscheidenden Punkt des Falles finden. Dafür braucht es Erfahrung und Übung. Am Anfang fällt das vielen schwer. Die Gefahr ist also, dass Du auch bei Teilzeit mehr arbeitest als vorgesehen, jedenfalls am Anfang. Und das gilt schon allgemein. Wenn Du 7 Punkte im praktischer ausgerichteten Zweiten hattest, dann musst Du dir außerdem ehrlich beantworten, warum. Falls Du nicht schnell gearbeitet oder den Schwerpunkt öfter verfehlt hast, wäre das zusätzlich ungünstig. Oft ist es so, dass jemand mit zehn Punkten im Examen schneller bei der Lösung ist. Wenn das so wäre (meine Ansicht ist hier im Forum allerdings nicht populär...), dann müsstest Du mit noch längeren Arbeitszeiten rechnen. Dann könnte der Plan vielleicht nicht aufgehen.

Abgesehen davon weiß ich nicht, ob dafür Teilzeit bewilligt wird, das müsste man natürlich vorher klären.

Danke für deine Antwort und das Teilen deiner Meinung.

Allerdings habe ich ja nicht wirklich danach gefragt, inwieweit ich mit dem Arbeitspensum zurechtkomme, sondern inwieweit eine Bewerbung bei dem Gesamtpaket an Noten/Berufserfahrung erfolgsversprechend ist..
Suchen
Zitieren
Jura2015
Member
***
Beiträge: 74
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2023
#4
07.12.2025, 23:23
(07.12.2025, 22:57)Ref2025 hessen schrieb:  
(07.12.2025, 22:44)Praktiker schrieb:  Danke für deine Antwort und das Teilen deiner Meinung.

Allerdings habe ich ja nicht wirklich danach gefragt, inwieweit ich mit dem Arbeitspensum zurechtkomme, sondern inwieweit eine Bewerbung bei dem Gesamtpaket an Noten/Berufserfahrung erfolgsversprechend ist..

Gerade bei der Staatsanwaltschaft muss man sehr schnell den entscheidenden Punkt des Falles finden. Dafür braucht es Erfahrung und Übung. Am Anfang fällt das vielen schwer. Die Gefahr ist also, dass Du auch bei Teilzeit mehr arbeitest als vorgesehen, jedenfalls am Anfang. Und das gilt schon allgemein. Wenn Du 7 Punkte im praktischer ausgerichteten Zweiten hattest, dann musst Du dir außerdem ehrlich beantworten, warum. Falls Du nicht schnell gearbeitet oder den Schwerpunkt öfter verfehlt hast, wäre das zusätzlich ungünstig. Oft ist es so, dass jemand mit zehn Punkten im Examen schneller bei der Lösung ist. Wenn das so wäre (meine Ansicht ist hier im Forum allerdings nicht populär...), dann müsstest Du mit noch längeren Arbeitszeiten rechnen. Dann könnte der Plan vielleicht nicht aufgehen.

Abgesehen davon weiß ich nicht, ob dafür Teilzeit bewilligt wird, das müsste man natürlich vorher klären.
Ich habe bei meiner Bewerbung in Hessen mit 17,2 Punkten in Summe noch nicht mal eine Rückmeldung bekommen . Berufserfahrung habe ich auch schon.
Suchen
Zitieren
Ref2025 hessen
Junior Member
**
Beiträge: 24
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2025
#5
07.12.2025, 23:26
(07.12.2025, 23:23)Jura2015 schrieb:  
(07.12.2025, 22:57)Ref2025 hessen schrieb:  
(07.12.2025, 22:44)Praktiker schrieb:  Danke für deine Antwort und das Teilen deiner Meinung.

Allerdings habe ich ja nicht wirklich danach gefragt, inwieweit ich mit dem Arbeitspensum zurechtkomme, sondern inwieweit eine Bewerbung bei dem Gesamtpaket an Noten/Berufserfahrung erfolgsversprechend ist..

Gerade bei der Staatsanwaltschaft muss man sehr schnell den entscheidenden Punkt des Falles finden. Dafür braucht es Erfahrung und Übung. Am Anfang fällt das vielen schwer. Die Gefahr ist also, dass Du auch bei Teilzeit mehr arbeitest als vorgesehen, jedenfalls am Anfang. Und das gilt schon allgemein. Wenn Du 7 Punkte im praktischer ausgerichteten Zweiten hattest, dann musst Du dir außerdem ehrlich beantworten, warum. Falls Du nicht schnell gearbeitet oder den Schwerpunkt öfter verfehlt hast, wäre das zusätzlich ungünstig. Oft ist es so, dass jemand mit zehn Punkten im Examen schneller bei der Lösung ist. Wenn das so wäre (meine Ansicht ist hier im Forum allerdings nicht populär...), dann müsstest Du mit noch längeren Arbeitszeiten rechnen. Dann könnte der Plan vielleicht nicht aufgehen.

Abgesehen davon weiß ich nicht, ob dafür Teilzeit bewilligt wird, das müsste man natürlich vorher klären.
Ich habe bei meiner Bewerbung in Hessen mit 17,2 Punkten in Summe noch nicht mal eine Rückmeldung bekommen . Berufserfahrung habe ich auch schon.

Habe ich öfter schon mitbekommen für Hessen…
Wann hast du dich beworben? Vielleicht kommt ja noch eine Rückmeldung.
Suchen
Zitieren
Lauser
Junior Member
**
Beiträge: 32
Themen: 2
Registriert seit: Aug 2025
#6
08.12.2025, 09:32
(07.12.2025, 22:44)Praktiker schrieb:  Gerade bei der Staatsanwaltschaft muss man sehr schnell den entscheidenden Punkt des Falles finden. Dafür braucht es Erfahrung und Übung. Am Anfang fällt das vielen schwer. Die Gefahr ist also, dass Du auch bei Teilzeit mehr arbeitest als vorgesehen, jedenfalls am Anfang. Und das gilt schon allgemein. Wenn Du 7 Punkte im praktischer ausgerichteten Zweiten hattest, dann musst Du dir außerdem ehrlich beantworten, warum. Falls Du nicht schnell gearbeitet oder den Schwerpunkt öfter verfehlt hast, wäre das zusätzlich ungünstig. Oft ist es so, dass jemand mit zehn Punkten im Examen schneller bei der Lösung ist. Wenn das so wäre (meine Ansicht ist hier im Forum allerdings nicht populär...), dann müsstest Du mit noch längeren Arbeitszeiten rechnen. Dann könnte der Plan vielleicht nicht aufgehen.

Abgesehen davon weiß ich nicht, ob dafür Teilzeit bewilligt wird, das müsste man natürlich vorher klären.

Halte ich ehrlich gesagt für eine absolute Überhöhung und Überschätzung des Arbeitsalltags in der Staatsanwaltschaft.

Als Berufsanfänger bist du im allgemeinen Referat oder im Verkehr: Wo muss man da groß juristisch nachdenken oder Schwerpunkte erkennen, wenn man am Tag 4 Fälle hat, wo jemand ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, 4 Fälle wo jemand Sachen für 20 Euro geklaut hat und 4 Fälle wo jemand seinen Nachbarn beleidigt hat, was im Regelfall eh aufn Privatklageweg verwiesen wird.
Suchen
Zitieren
Drin
Senior Member
****
Beiträge: 345
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#7
08.12.2025, 10:14
(08.12.2025, 09:32)Lauser schrieb:  
(07.12.2025, 22:44)Praktiker schrieb:  Gerade bei der Staatsanwaltschaft muss man sehr schnell den entscheidenden Punkt des Falles finden. Dafür braucht es Erfahrung und Übung. Am Anfang fällt das vielen schwer. Die Gefahr ist also, dass Du auch bei Teilzeit mehr arbeitest als vorgesehen, jedenfalls am Anfang. Und das gilt schon allgemein. Wenn Du 7 Punkte im praktischer ausgerichteten Zweiten hattest, dann musst Du dir außerdem ehrlich beantworten, warum. Falls Du nicht schnell gearbeitet oder den Schwerpunkt öfter verfehlt hast, wäre das zusätzlich ungünstig. Oft ist es so, dass jemand mit zehn Punkten im Examen schneller bei der Lösung ist. Wenn das so wäre (meine Ansicht ist hier im Forum allerdings nicht populär...), dann müsstest Du mit noch längeren Arbeitszeiten rechnen. Dann könnte der Plan vielleicht nicht aufgehen.

Abgesehen davon weiß ich nicht, ob dafür Teilzeit bewilligt wird, das müsste man natürlich vorher klären.

Halte ich ehrlich gesagt für eine absolute Überhöhung und Überschätzung des Arbeitsalltags in der Staatsanwaltschaft.

Als Berufsanfänger bist du im allgemeinen Referat oder im Verkehr: Wo muss man da groß juristisch nachdenken oder Schwerpunkte erkennen, wenn man am Tag 4 Fälle hat, wo jemand ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, 4 Fälle wo jemand Sachen für 20 Euro geklaut hat und 4 Fälle wo jemand seinen Nachbarn beleidigt hat, was im Regelfall eh aufn Privatklageweg verwiesen wird.


So dachte ich auch einst Aengstlich

Zur Frage: Guck mal in 62 Abs 2 Hessisches Landesbeamtengesetz. Du willst ja in Teilzeit an der Uni arbeiten nebenher. Das dürfte bei mehr als ein paar stunden schwierig werden
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.12.2025, 10:15 von Drin.)
Suchen
Zitieren
Refi1234
Junior Member
**
Beiträge: 47
Themen: 7
Registriert seit: Jan 2025
#8
08.12.2025, 10:25
Ich habe letzte Woche mit dem Ministerium in Hessen telefoniert weil ich mich erkundigen wollte, wie aktuell meine Chancen sind. Mir wurde klar gesagt, dass ich mit meinen Noten keinerlei Chancen habe. Ich hab im ersten über 10 und im zweiten aber "nur" 7,3. Mit deinen knapp 7 würde ich mir deshalb keine Hoffnung machen
Suchen
Zitieren
Jura2015
Member
***
Beiträge: 74
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2023
#9
08.12.2025, 10:51
(07.12.2025, 23:26)Ref2025 hessen schrieb:  
(07.12.2025, 23:23)Jura2015 schrieb:  
(07.12.2025, 22:57)Ref2025 hessen schrieb:  
(07.12.2025, 22:44)Praktiker schrieb:  Danke für deine Antwort und das Teilen deiner Meinung.

Allerdings habe ich ja nicht wirklich danach gefragt, inwieweit ich mit dem Arbeitspensum zurechtkomme, sondern inwieweit eine Bewerbung bei dem Gesamtpaket an Noten/Berufserfahrung erfolgsversprechend ist..

Gerade bei der Staatsanwaltschaft muss man sehr schnell den entscheidenden Punkt des Falles finden. Dafür braucht es Erfahrung und Übung. Am Anfang fällt das vielen schwer. Die Gefahr ist also, dass Du auch bei Teilzeit mehr arbeitest als vorgesehen, jedenfalls am Anfang. Und das gilt schon allgemein. Wenn Du 7 Punkte im praktischer ausgerichteten Zweiten hattest, dann musst Du dir außerdem ehrlich beantworten, warum. Falls Du nicht schnell gearbeitet oder den Schwerpunkt öfter verfehlt hast, wäre das zusätzlich ungünstig. Oft ist es so, dass jemand mit zehn Punkten im Examen schneller bei der Lösung ist. Wenn das so wäre (meine Ansicht ist hier im Forum allerdings nicht populär...), dann müsstest Du mit noch längeren Arbeitszeiten rechnen. Dann könnte der Plan vielleicht nicht aufgehen.

Abgesehen davon weiß ich nicht, ob dafür Teilzeit bewilligt wird, das müsste man natürlich vorher klären.
Ich habe bei meiner Bewerbung in Hessen mit 17,2 Punkten in Summe noch nicht mal eine Rückmeldung bekommen . Berufserfahrung habe ich auch schon.

Habe ich öfter schon mitbekommen für Hessen…
Wann hast du dich beworben? Vielleicht kommt ja noch eine Rückmeldung.
Letztes Jahr
Suchen
Zitieren
Ref2025 hessen
Junior Member
**
Beiträge: 24
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2025
#10
08.12.2025, 12:55
(08.12.2025, 10:51)Jura2015 schrieb:  
(07.12.2025, 23:26)Ref2025 hessen schrieb:  
(07.12.2025, 23:23)Jura2015 schrieb:  
(07.12.2025, 22:57)Ref2025 hessen schrieb:  
(07.12.2025, 22:44)Praktiker schrieb:  Danke für deine Antwort und das Teilen deiner Meinung.

Allerdings habe ich ja nicht wirklich danach gefragt, inwieweit ich mit dem Arbeitspensum zurechtkomme, sondern inwieweit eine Bewerbung bei dem Gesamtpaket an Noten/Berufserfahrung erfolgsversprechend ist..

Gerade bei der Staatsanwaltschaft muss man sehr schnell den entscheidenden Punkt des Falles finden. Dafür braucht es Erfahrung und Übung. Am Anfang fällt das vielen schwer. Die Gefahr ist also, dass Du auch bei Teilzeit mehr arbeitest als vorgesehen, jedenfalls am Anfang. Und das gilt schon allgemein. Wenn Du 7 Punkte im praktischer ausgerichteten Zweiten hattest, dann musst Du dir außerdem ehrlich beantworten, warum. Falls Du nicht schnell gearbeitet oder den Schwerpunkt öfter verfehlt hast, wäre das zusätzlich ungünstig. Oft ist es so, dass jemand mit zehn Punkten im Examen schneller bei der Lösung ist. Wenn das so wäre (meine Ansicht ist hier im Forum allerdings nicht populär...), dann müsstest Du mit noch längeren Arbeitszeiten rechnen. Dann könnte der Plan vielleicht nicht aufgehen.

Abgesehen davon weiß ich nicht, ob dafür Teilzeit bewilligt wird, das müsste man natürlich vorher klären.
Ich habe bei meiner Bewerbung in Hessen mit 17,2 Punkten in Summe noch nicht mal eine Rückmeldung bekommen . Berufserfahrung habe ich auch schon.

Habe ich öfter schon mitbekommen für Hessen…
Wann hast du dich beworben? Vielleicht kommt ja noch eine Rückmeldung.
Letztes Jahr

Also am Telefon wurde mir zumindest gesagt mit meinen Voraussetzungen ist eine Stelle zumindest bei der StA möglich. Teilzeit geht aber nicht neben einer Promotion. Also hat sich das eh erledigt. Ich denke als Amtsanwalt wäre es genauso
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 3 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus