10.11.2025, 20:43
11.11.2025, 15:58
Könnte vielleicht jemand teilen was heute in Hessen lief? Danke :)
11.11.2025, 17:08
Es lief Revision aus Verteidigersicht
11.11.2025, 17:33
Die Gruppe scheint sehr still zu sein. Ich hoffe, dass das ein gutes Zeichen ist und alle weitgehend zufrieden sind. 
Kann jemand (wenn auch nur in ganz groben Zügen) sagen, was am Fr (Z4), am Mo (S1) und heute (S2) drangekommen ist?

Kann jemand (wenn auch nur in ganz groben Zügen) sagen, was am Fr (Z4), am Mo (S1) und heute (S2) drangekommen ist?
11.11.2025, 18:18
Heute kam Revision aus Verteidigersicht. Der Fall war quasi BGH Beschluss v. 24.04.2019, 2 StR 469/18. Mandant wurde wegen Mordes (Grausamkeit, niedrige Beweggründe) und Raub mit Todesfolge verurteilt.
Als Verfahrensfehler wurden vom Mandant angedeutet: Befangenheit eines Richters, Verwertung eines molekulargenetischen Gutachtens wegen DNA-Abgleich einer in einem anderen Ermittlungsverfahren freiwillig abgegebenen Speichelprobe, Verurteilung wg einer anderen Tat als in der Anklage (251). Angelegt war auch noch eine ggf. zu spät erfolgte Urteilsverkündung
Themen gestern waren insbesondere Straßenverkehrsdelikte, Raub/räuberische Erpressung, etwaige Beweisverwertungsverbote bzgl. KfZ-Durchsuchung, Nichtanwesenheit des Pflichtverteidigers bei richterlicher Vernehmung, Ingewahrsamnahme über Nacht und ggf. zu späte Vorführung vor Ermittlungsrichter, Blutprobenentnahme ohne richterlichen Beschluss
Freitag kam in NRW Anwaltsklausur mit kleinem Kautelarteil. Bei dem einen Sachverhalt ging es viel um Beweiswürdigung im Zusammenhang mit einem Gemäldekauf/- diebstahl, 1006 BGB etc. Da musste man noch einen Vergleichsvorschlag entwerfen. Im anderen Sachverhalt ging es um Vormerkungseintragung, Widerspruch, etc.
Als Verfahrensfehler wurden vom Mandant angedeutet: Befangenheit eines Richters, Verwertung eines molekulargenetischen Gutachtens wegen DNA-Abgleich einer in einem anderen Ermittlungsverfahren freiwillig abgegebenen Speichelprobe, Verurteilung wg einer anderen Tat als in der Anklage (251). Angelegt war auch noch eine ggf. zu spät erfolgte Urteilsverkündung
Themen gestern waren insbesondere Straßenverkehrsdelikte, Raub/räuberische Erpressung, etwaige Beweisverwertungsverbote bzgl. KfZ-Durchsuchung, Nichtanwesenheit des Pflichtverteidigers bei richterlicher Vernehmung, Ingewahrsamnahme über Nacht und ggf. zu späte Vorführung vor Ermittlungsrichter, Blutprobenentnahme ohne richterlichen Beschluss
Freitag kam in NRW Anwaltsklausur mit kleinem Kautelarteil. Bei dem einen Sachverhalt ging es viel um Beweiswürdigung im Zusammenhang mit einem Gemäldekauf/- diebstahl, 1006 BGB etc. Da musste man noch einen Vergleichsvorschlag entwerfen. Im anderen Sachverhalt ging es um Vormerkungseintragung, Widerspruch, etc.
11.11.2025, 19:50
(11.11.2025, 17:33)Mino_NRW schrieb: Die Gruppe scheint sehr still zu sein. Ich hoffe, dass das ein gutes Zeichen ist und alle weitgehend zufrieden sind.Z4 war in Hessen Arbeitsrecht zum Thema ruhendes Arbeitsverhältnis bei Geschäftsführeranstellungsvertrag.
Kann jemand (wenn auch nur in ganz groben Zügen) sagen, was am Fr (Z4), am Mo (S1) und heute (S2) drangekommen ist?
13.11.2025, 16:11
Mag jemand seine Lösung von heute teilen?
13.11.2025, 16:23
13.11.2025, 17:27
In NRW kam heute ein Beschluss des VG Düsseldorfs praktisch deckungsgleich dran: VG Düsseldorf (4. Kammer), Beschluss vom 08.09.2023 – 4 L 1597/23, BeckRS 2024, 18233.
Ich denke die einzigen Abweichungen zu dem Beschluss könnten sich daher ergeben, dass in der Klausur mangels Sachverständigengutachten etwas weniger klar war, dass eine Einsturzgefahr vorlag.
Ich denke die einzigen Abweichungen zu dem Beschluss könnten sich daher ergeben, dass in der Klausur mangels Sachverständigengutachten etwas weniger klar war, dass eine Einsturzgefahr vorlag.
13.11.2025, 19:19
(13.11.2025, 17:27)NRWbaldALG schrieb: In NRW kam heute ein Beschluss des VG Düsseldorfs praktisch deckungsgleich dran: VG Düsseldorf (4. Kammer), Beschluss vom 08.09.2023 – 4 L 1597/23, BeckRS 2024, 18233.
Ich denke die einzigen Abweichungen zu dem Beschluss könnten sich daher ergeben, dass in der Klausur mangels Sachverständigengutachten etwas weniger klar war, dass eine Einsturzgefahr vorlag.
Bezüglich der Einsturzgefahr bin ich mir auch unsicher, dazu gab es im Sachverhalt ja keine definitive Angabe. Ich bin einfach mal davon ausgegangen, dass eine Gefahr ausreicht. Außerdem ergab meine Prüfung aber, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht ausreichend begründet war.


