17.04.2025, 23:33
Im November 2025 schreiben Referendare aus Hessen und NRW die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Hessen:
03.11.: Z I
04.11.: Z III
06.11.: Z II
07.11.: AW
10.11.: S I
11.11.: S II
13.11.: Ö I
14.11.: Ö II
NRW:
03.11.: Z 1
04.11.: Z 2
06.11.: Z 3
07.11.: Z 4
10.11.: S 1
11.11.: S 2
13.11.: V 1
14.11.: V 2
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(NRW).
Hessen:
03.11.: Z I
04.11.: Z III
06.11.: Z II
07.11.: AW
10.11.: S I
11.11.: S II
13.11.: Ö I
14.11.: Ö II
NRW:
03.11.: Z 1
04.11.: Z 2
06.11.: Z 3
07.11.: Z 4
10.11.: S 1
11.11.: S 2
13.11.: V 1
14.11.: V 2
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(NRW).
29.10.2025, 15:46
Hat jemand Erfahrung mit der Parkplatzsituation am Prüfungsort Darmstadt?
29.10.2025, 19:25
03.11.2025, 17:00
Was lief denn heute in NRW? :)
03.11.2025, 18:39
Möchte jemand seine heutige Lösung teilen?
03.11.2025, 19:38
(03.11.2025, 17:00)Gast69 schrieb: Was lief denn heute in NRW? :)
Internationale Zuständigkeit nach EuGVVO, anwendbares Sachrecht nach EGBGB, Einspruch gegen VU, Ersatzzustellung an minderjähriges Kind und Heilung, gewillkürte Prozessstandschaft, gutgläubiger Erwerb bei Gebrauchtwagenkauf; Widerklage: anderweitige Rechtshängigkeit, Klageänderung, teilweise einseitige Erledigungserklärung, Auskunftsanspruch
04.11.2025, 11:02
(03.11.2025, 19:38)BoRef9 (NRW) schrieb:(03.11.2025, 17:00)Gast69 schrieb: Was lief denn heute in NRW? :)
Internationale Zuständigkeit nach EuGVVO, anwendbares Sachrecht nach EGBGB, Einspruch gegen VU, Ersatzzustellung an minderjähriges Kind und Heilung, gewillkürte Prozessstandschaft, gutgläubiger Erwerb bei Gebrauchtwagenkauf; Widerklage: anderweitige Rechtshängigkeit, Klageänderung, teilweise einseitige Erledigungserklärung, Auskunftsanspruch
Hoffe ihr konntet ne Stunde länger schreiben als sonst :-)
04.11.2025, 15:48
Will jemand seine Lösung für heute (Hessen) teilen ?
05.11.2025, 07:32
(03.11.2025, 19:38)BoRef9 (NRW) schrieb:(03.11.2025, 17:00)Gast69 schrieb: Was lief denn heute in NRW? :)
Internationale Zuständigkeit nach EuGVVO, anwendbares Sachrecht nach EGBGB, Einspruch gegen VU, Ersatzzustellung an minderjähriges Kind und Heilung, gewillkürte Prozessstandschaft, gutgläubiger Erwerb bei Gebrauchtwagenkauf; Widerklage: anderweitige Rechtshängigkeit, Klageänderung, teilweise einseitige Erledigungserklärung, Auskunftsanspruch
BoRef9 Danke für die Zusammenfassung :). Magst du vielleicht teilen, was in der 2. Klausur dran kam?
05.11.2025, 13:35
In NRW kam gestern eine Beklagtenklausur. Themen waren insbesondere Bürgschaftsübernahme für Verpflichtungen aus einem Leasingvertrag, der gekündigt wurde. Gesetzliches Widerrufsrecht bei Bürgschaft und dann vertragliches Widerrufsrecht, Vertragsauslegung, Abgrenzung Verbraucher Unternehmer, Aufrechnung,..



