11.11.2025, 08:20
Dürfte bloß für kaum einen Volljuristen attraktiv sein, weil man letztlich auf einer Stufe einsteigt, für die die jahrelange Ausbildung gar nicht gebraucht wird. Man hat zwar die vermeintliche Aussicht auf einen Aufstieg, aber dafür gibt es auch keine Garantie. Ist bestimmt für das Selbstwertgefühl nicht förderlich, wenn man dann im Job beim Einstieg auf einer Stufe mit ehemaligen Auszubildenden steht.
11.11.2025, 09:44
Problematisch sehe ich eher die Karrieremöglichkeiten, es gibt ja dann andere Kollegen bspw. mit Ausbildung oder dualem Studium, welche den Job seit 10-20 Jahren machen und alles genau kennen, die werden ja zu 98% bevorzugt bei der nächsten Beförderung zum Teamleiter oder Abteilungsleiter oder what ever. Weil es bei den Aufstiegsmöglichkeiten ja auch wieder nicht auf juristisches Fachwissen ankommt.
Egoprobleme habe ich nicht was das Gehalt angeht, aber würde gerne juristisch Arbeiten und das beinhaltet in der Regel als Volljurist auch irgendeine Art von Verfahren, vor Gerichten, mit Behörden etc. Nur Verträge intern prüfen... finde ich egal für welches Geld öde.
Egoprobleme habe ich nicht was das Gehalt angeht, aber würde gerne juristisch Arbeiten und das beinhaltet in der Regel als Volljurist auch irgendeine Art von Verfahren, vor Gerichten, mit Behörden etc. Nur Verträge intern prüfen... finde ich egal für welches Geld öde.
11.11.2025, 10:01
Mein Beitrag bezog sich auch nicht auf das Gehalt oder das man letztlich zum Einstieg so viel verdient wie ein ehemaliger Auszubildender. Ich denke aber, dass es für das eigene Selbstwertgefühl nicht gut ist, wenn man auf einer Eben einsteigt, für die ein Studium keine Voraussetzung wäre. Denn dann hätte man sich ein stückweit auch das Staatsexamen "sparen" können. Zumindest bei mir wäre das vermutlich im Hinterkopf.
Zudem sind die Beförderungsaussichten auch sehr vage und man weiß nicht, ob sich so ein Einstieg wirklich lohnt.
Zudem sind die Beförderungsaussichten auch sehr vage und man weiß nicht, ob sich so ein Einstieg wirklich lohnt.
11.11.2025, 10:17
(11.11.2025, 10:01)advocatus diaboli schrieb: Mein Beitrag bezog sich auch nicht auf das Gehalt oder das man letztlich zum Einstieg so viel verdient wie ein ehemaliger Auszubildender. Ich denke aber, dass es für das eigene Selbstwertgefühl nicht gut ist, wenn man auf einer Eben einsteigt, für die ein Studium keine Voraussetzung wäre. Denn dann hätte man sich ein stückweit auch das Staatsexamen "sparen" können. Zumindest bei mir wäre das vermutlich im Hinterkopf.Und wie siehst du das in einem Unternehmen in der Rechtsabteilung auf einer Position die auch von Master Absolventen gemacht werden könnte? Sprich keine gerichtlichen Verfahren, nur internes. Da hat man nicht die Ausbildung im Hinterkopf, und ein guter Master absolvent ist vermutlich ähnlich zu gebrauchen wie ein "schwacher" Volljurist, oder übersehe ich da etwas, vor allem bei dem aktuellen Markt?
Zudem sind die Beförderungsaussichten auch sehr vage und man weiß nicht, ob sich so ein Einstieg wirklich lohnt.
11.11.2025, 11:47
(11.11.2025, 10:17)Sonnenschein schrieb:(11.11.2025, 10:01)advocatus diaboli schrieb: Mein Beitrag bezog sich auch nicht auf das Gehalt oder das man letztlich zum Einstieg so viel verdient wie ein ehemaliger Auszubildender. Ich denke aber, dass es für das eigene Selbstwertgefühl nicht gut ist, wenn man auf einer Eben einsteigt, für die ein Studium keine Voraussetzung wäre. Denn dann hätte man sich ein stückweit auch das Staatsexamen "sparen" können. Zumindest bei mir wäre das vermutlich im Hinterkopf.Und wie siehst du das in einem Unternehmen in der Rechtsabteilung auf einer Position die auch von Master Absolventen gemacht werden könnte? Sprich keine gerichtlichen Verfahren, nur internes. Da hat man nicht die Ausbildung im Hinterkopf, und ein guter Master absolvent ist vermutlich ähnlich zu gebrauchen wie ein "schwacher" Volljurist, oder übersehe ich da etwas, vor allem bei dem aktuellen Markt?
Zudem sind die Beförderungsaussichten auch sehr vage und man weiß nicht, ob sich so ein Einstieg wirklich lohnt.
"Vermutlich ähnlich zu gebrauchen". Tatsächlich nein. Ich habe vor Jahren damals noch "nur" mit 1. Staatsexamen die Arbeiten der Masterabsolventen ersetzt, weil das Denken eines Juristen anders ist als bei Bachelor/Master Wirtschaftsjura. Bestimmt gibt es aber auch Bereiche, die für diese Absolventen zugeschnitten sind. Fun fact, das 1. Staatsexamen ist ja "Masteräquivalent" und das 2. Staatsexamen kommt bei uns on top. Ich finde die Vergleichbarkeit somit gar nicht gegeben zwischen Masterabsolvent und Volljurist.
11.11.2025, 12:10
ich würde es nicht unbedingt an der Ausbildung/Abschluss festmachen, die für einen Job gebraucht wird, sondern was man da tatsächlich macht und wie erfüllend das ist. Das kann auch eine Stelle sein, auf die genauso Wirtschaftsjuristen eingestellt werden. Entscheidend ist, ob es Spaß macht.
Aus falscher Eitelkeit sich nur auf Stellen bewerben, die für Volljuristen ausgeschrieben sind, obwohl eine Stelle für Master auch für mich passend sein könnte, sehe ich als falsch an.
Aus falscher Eitelkeit sich nur auf Stellen bewerben, die für Volljuristen ausgeschrieben sind, obwohl eine Stelle für Master auch für mich passend sein könnte, sehe ich als falsch an.
11.11.2025, 12:25
Leider schlägt sich das negativ auf die Gehaltsfrage aus, das merke ich aktuell da ich auch im Verfahren bei einigen Stellen bin die nicht nur für Volljuristen ausgeschrieben sind. Unternehmen zahlen eben für die Aufgaben, weniger für Abschlüsse. Mein Gefühl ist eher, dass die froh sind wenn sich ein verzweifelter Volljurist findet und es macht. Bei der Gehaltsfrage wird man eben dann doch mit den Kollegen in der Abteilung verglichen...Zumal die Aufgaben mich eher abschrecken, leider gibt der Markt aktuell wenig besseres her für mich :D Muss es wohl weiter versuchen...
11.11.2025, 12:53
(11.11.2025, 11:47)MissJura schrieb:(11.11.2025, 10:17)Sonnenschein schrieb:(11.11.2025, 10:01)advocatus diaboli schrieb: Mein Beitrag bezog sich auch nicht auf das Gehalt oder das man letztlich zum Einstieg so viel verdient wie ein ehemaliger Auszubildender. Ich denke aber, dass es für das eigene Selbstwertgefühl nicht gut ist, wenn man auf einer Eben einsteigt, für die ein Studium keine Voraussetzung wäre. Denn dann hätte man sich ein stückweit auch das Staatsexamen "sparen" können. Zumindest bei mir wäre das vermutlich im Hinterkopf.Und wie siehst du das in einem Unternehmen in der Rechtsabteilung auf einer Position die auch von Master Absolventen gemacht werden könnte? Sprich keine gerichtlichen Verfahren, nur internes. Da hat man nicht die Ausbildung im Hinterkopf, und ein guter Master absolvent ist vermutlich ähnlich zu gebrauchen wie ein "schwacher" Volljurist, oder übersehe ich da etwas, vor allem bei dem aktuellen Markt?
Zudem sind die Beförderungsaussichten auch sehr vage und man weiß nicht, ob sich so ein Einstieg wirklich lohnt.
"Vermutlich ähnlich zu gebrauchen". Tatsächlich nein. Ich habe vor Jahren damals noch "nur" mit 1. Staatsexamen die Arbeiten der Masterabsolventen ersetzt, weil das Denken eines Juristen anders ist als bei Bachelor/Master Wirtschaftsjura. Bestimmt gibt es aber auch Bereiche, die für diese Absolventen zugeschnitten sind. Fun fact, das 1. Staatsexamen ist ja "Masteräquivalent" und das 2. Staatsexamen kommt bei uns on top. Ich finde die Vergleichbarkeit somit gar nicht gegeben zwischen Masterabsolvent und Volljurist.
Ich weiß nicht, wie das an anderen Unis ist, aber wenn Du den Bachelor als Unternehmensjurist in Mannheim machst, schreibst Du den zivilrechtlichen Teil des ersten Examens mit. Da dürfte jemand, der einfach nur zusätzlich noch Örecht und Strafrecht geschrieben hat, keinen großen Vorteil haben. Aber auch dann ist es irgendwie unattraktiv, als Volljurist eine Stelle anzutreten, für die man (in Mannheim) nach dem Bachelor schon hätte aufhören können und sich so vier Jahre gespart hätte, die man schon an Berufserfahrung haben könnte.
11.11.2025, 13:00
(11.11.2025, 12:53)Äfes schrieb:Kommt auf das Unternehmen an, dort wo ich aktuell im Verfahren bin arbeitet in der Legal Abteilung keiner mit Bachelor, zumindest nicht auf einer vergleichbaren Position. Die Kollegen haben Bachelor/Master und teilweise zusätzlich Auslands LLM's. Damit kommt man ja auch auf 5-6 Jahre Ausbildung. So gesehen fehlt dann nur 1 Jahr zum Volljuristen, außer man hat länger gebraucht :D(11.11.2025, 11:47)MissJura schrieb:(11.11.2025, 10:17)Sonnenschein schrieb:(11.11.2025, 10:01)advocatus diaboli schrieb: Mein Beitrag bezog sich auch nicht auf das Gehalt oder das man letztlich zum Einstieg so viel verdient wie ein ehemaliger Auszubildender. Ich denke aber, dass es für das eigene Selbstwertgefühl nicht gut ist, wenn man auf einer Eben einsteigt, für die ein Studium keine Voraussetzung wäre. Denn dann hätte man sich ein stückweit auch das Staatsexamen "sparen" können. Zumindest bei mir wäre das vermutlich im Hinterkopf.Und wie siehst du das in einem Unternehmen in der Rechtsabteilung auf einer Position die auch von Master Absolventen gemacht werden könnte? Sprich keine gerichtlichen Verfahren, nur internes. Da hat man nicht die Ausbildung im Hinterkopf, und ein guter Master absolvent ist vermutlich ähnlich zu gebrauchen wie ein "schwacher" Volljurist, oder übersehe ich da etwas, vor allem bei dem aktuellen Markt?
Zudem sind die Beförderungsaussichten auch sehr vage und man weiß nicht, ob sich so ein Einstieg wirklich lohnt.
"Vermutlich ähnlich zu gebrauchen". Tatsächlich nein. Ich habe vor Jahren damals noch "nur" mit 1. Staatsexamen die Arbeiten der Masterabsolventen ersetzt, weil das Denken eines Juristen anders ist als bei Bachelor/Master Wirtschaftsjura. Bestimmt gibt es aber auch Bereiche, die für diese Absolventen zugeschnitten sind. Fun fact, das 1. Staatsexamen ist ja "Masteräquivalent" und das 2. Staatsexamen kommt bei uns on top. Ich finde die Vergleichbarkeit somit gar nicht gegeben zwischen Masterabsolvent und Volljurist.
Ich weiß nicht, wie das an anderen Unis ist, aber wenn Du den Bachelor als Unternehmensjurist in Mannheim machst, schreibst Du den zivilrechtlichen Teil des ersten Examens mit. Da dürfte jemand, der einfach nur zusätzlich noch Örecht und Strafrecht geschrieben hat, keinen großen Vorteil haben. Aber auch dann ist es irgendwie unattraktiv, als Volljurist eine Stelle anzutreten, für die man (in Mannheim) nach dem Bachelor schon hätte aufhören können und sich so vier Jahre gespart hätte, die man schon an Berufserfahrung haben könnte.
11.11.2025, 15:17
das ist aber sicher auch unternehmensabhängig. Bei uns sind im Bereich Legal auch Wirtschaftsjuristen. Kenne zumindest eine Kollegin, die für Regulatorik und Schnittstelle zu Solvency tätig ist. Da brauchst du nicht nur Juristerei, sondern auch viel wirtschaftlichen Sachverstand


