06.11.2025, 16:06
Mag einer berichten, was heute lief?
06.11.2025, 16:14
Wie habt ihr die Klausur heute gelöst? Vor allem die statthaften Klagearten?
06.11.2025, 16:44
Was kam denn dran, Arbeits- oder Wirtschaftsrecht?🤔
06.11.2025, 16:48
06.11.2025, 16:51
06.11.2025, 17:07
(06.11.2025, 16:14)ref79 schrieb: Wie habt ihr die Klausur heute gelöst? Vor allem die statthaften Klagearten?
Kombination aus Titelgegen- und Vollstreckungsabwehrklage im Antrag zu 1 und Herausgabeklage analog § 371 im Antrag 2.
Titelgegenklage unbegründet: Unterwerfungserklärung gem. § 134 BGB wegen Verstoß gegen § 3 RDG nichtig, Beklagte kann sich auch nicht auf § 172 BGB berufen, weil nicht auf Unterwerfungserklärung anwendbar (Prozesserklärung, §§ 78 ff. ZPO). Dennoch keine Unwirksamkeit weil sich der Kläger zur Abgabe der Unterwerfungserklärung verpflichtet hatte (dolo agit, § 242 BGB). Mit dem Einwand war die Beklagte auch nicht verjährt (Arg.E. § 199 BGB).
VAK ebenfalls unbegründet: hier konnte sich die Beklagte nun auf § 172 BGB berufen; nach Beweisaufnahme lagen auch die Voraussetzungen von § 173 BGB m.E. nicht mehr vor.
Antrag zu 2) in der Folge unbegründet.
06.11.2025, 17:28
(06.11.2025, 17:07)barneby schrieb:(06.11.2025, 16:14)ref79 schrieb: Wie habt ihr die Klausur heute gelöst? Vor allem die statthaften Klagearten?
Kombination aus Titelgegen- und Vollstreckungsabwehrklage im Antrag zu 1 und Herausgabeklage analog § 371 im Antrag 2.
Titelgegenklage unbegründet: Unterwerfungserklärung gem. § 134 BGB wegen Verstoß gegen § 3 RDG nichtig, Beklagte kann sich auch nicht auf § 172 BGB berufen, weil nicht auf Unterwerfungserklärung anwendbar (Prozesserklärung, §§ 78 ff. ZPO). Dennoch keine Unwirksamkeit weil sich der Kläger zur Abgabe der Unterwerfungserklärung verpflichtet hatte (dolo agit, § 242 BGB). Mit dem Einwand war die Beklagte auch nicht verjährt (Arg.E. § 199 BGB).
VAK ebenfalls unbegründet: hier konnte sich die Beklagte nun auf § 172 BGB berufen; nach Beweisaufnahme lagen auch die Voraussetzungen von § 173 BGB m.E. nicht mehr vor.
Antrag zu 2) in der Folge unbegründet.
Ich hab den zweiten Antrag quasi umgedeutet/ ausgelegt in eine Titelgegenklage. So ein Mist! Den materiellen Teil habe ich im Wesentlichen auch so gelöst. Mich ärgert die Herausgabeklage..
10.11.2025, 16:16
Wie fandet ihr die Klausur heute?
10.11.2025, 16:24
Definitiv zu lang um fertig zu werden, auch wenn’s „nur“ 13 Seiten waren
10.11.2025, 16:28
Wie habt ihr es denn so im Groben gelöst? Strafrecht ist ja zeitlich immer nochmal anders stressig


