22.09.2025, 13:34
(22.09.2025, 11:12)Hence schrieb:Zitat:Keine Lust zu haben umzuziehen ist kein Grund, wenn jeder hier an seinem Studienort geblieben wäre, wären im den überlasteten Unistädten auch die Hälfte der Juristen arbeitslos.. Auf diesen Weg geht keiner ein hier, stattdessen wird mit unsinnigen linken Parolen wie „nicht nach unten treten“ vom Thema abgelenkt und auf die Utopie verwiesen, dass die paar Reichen Millionen Arbeitslose ohne Weiteres finanzieren sollten, ohne dass näher geschaut wird, wieso jemand arbeitslos ist oder irgendwelche Schritte unternommen werden, den ohne Frage millionenfach vorhandenen Sozialbetrug zu unterbinden.
Aber das ist doch ein Punkt, der uns zum eigentlichen Thema zurückführt: Nur weil man das zweite Staatsexamen in der Tasche hat heißt das nicht, dass man sofort vor Ort in dem von einem gewünschten Bereich innerhalb des gewünschten Gehaltsrahmens einen Job finden muss. Man muss flexibel sein, vielleicht einen etwas schlechteren Job annehmen oder auch umziehen. Wenn es gar nicht anders geht, sollte man vielleicht auch einen Job im Ausland in Betracht ziehen (mein eröffnetes Thema in diese Richtung ist ohne wirkliche Reaktion geblieben). Vor nicht allzu langer Zeit war Doppel-VB für eine Richterstelle unabdingbare Voraussetzung und ein "gut" wünschenswert - nur weil der Arbeitsmarkt für Juristen die letzten Jahre sehr rosig war heißt das nicht, dass das immer so bleiben muss.
Diesbezüglich dazu:
Ich habe eine Vermutung, wieso niemand sonst dazu etwas schreibt.
In meinem damaligen Refjahrgang war ich die Einzige die den LLM wirklich genutzt hat um im Ausland zu arbeiten.
Meine Kollegen sind alle zeitgleich Richterin, GK Anwältin, Verwaltung oder ebenfalls LLM /!Promotion gegangen.
Ich kenne keine einzige Person in meinem Freundes und Kollegenkreis dies es „jung nach dem Ref und LLM“ durchgezogen hat.
Vielmehr war es so dass ich damals beobachten konnte, dass meine deutschen LLM Kommilitonen allesamt schnell zurück ins sichere deutsche System gegangen sind und ich allein auf weiter Flur und ohne weibliches role model stand.
22.09.2025, 13:53
Der Arbeitsmarkt unterliegt einem stetigen Wandel. In schlechten Zeiten muss man leider seine Ansprüche herunterschrauben. Für diejenigen, denen noch vor kurzem eine goldene Zukunft und ein Job an jeder Ecke versprochen wurde, ist das natürlich äußerst hart und auch frustrierend. Nicht ausgeschlossen, dass schneller als gedacht bessere Zeiten kommen. Bis dahin sollte man aber möglichst flexibel sein.
22.09.2025, 15:44
(21.09.2025, 19:44)NRW556 schrieb:(21.09.2025, 19:28)RefNdsOL schrieb:Das Existenzminimum ist Getreidebrei und Wasser sowie ein halbwegs dichtes Dach über dem Kopf. Am Ende kann man halt über dieses die Anreize zum Missbrauch abstellen. An Ende gilt auch in Deutschland die normative Kraft des Faktischen und das Primat der Politik, dem das Recht zu folgen hat.(21.09.2025, 19:25)Homer S. schrieb:(21.09.2025, 19:03)RefNdsOL schrieb:(21.09.2025, 18:54)Praktiker schrieb: Mag sein, aber ich dachte, wir sprächen über die deutsche Rechtslage. Wenn der amerikanische Staat in keiner Weise verpflichtet ist, für das Wohlergehen von Ausländern Sorge zu tragen, erklärt das Manches. Nur schien es mir die deutsche Rechtslage doch etwas... ungenau zu umschreiben.
Ja, das mag auch sein. Ich wollte damit lediglich beispielhaft verdeutlichen, dass diese Auslegung des Grundgesetzes durch das BVerfG - freilich gibt der Wortlaut, Geschichte usw. das jedenfalls in Teilen auch her - recht einzigartig für eine Verfassung ist und daher Äfes Ansatzpunkt der Ungleichbehandlung von Staatsbürgern und Ausländern iSv Nicht-Staatsbürgern den verfassungsrechtlichen Normalfall in Staaten darstellt. Es ist gerade eine deutsche Besonderheit, die letztlich einzig auf der BVerfG Rechtsprechung basiert, die insoweit auch (jederzeit) wieder geändert werden könnte. Eine Bindung des BVerfG an sich selbst besteht m.W.n. (weiterhin) nicht.
Verfassungen regeln klassischerweise mitunter das Verhältnis von Staatsbürgern und Staatsgewalt (vulgo: "Staat") und gewähren den Staatsbürgern unveräußerliche Rechte und Pflichten gegenüber der Staatsgewalt und vice versa.
Naja. Das Existenzminimum ist Teil des Art 1 GG, bzw. resultiert aus diesem. Gerade bei der Würde des Menschen ist es in Deutschland schon sehr fest verankert, dass hier keine Unterschiede zwischen verschiedenen Menschen gemacht werden. Das zu ändern wäre etwas mehr als eine Rechtssprechungsänderung des BVerfG.
D'accord.
Ich ekle mich.
Das ist kein fachliches Argument; wer die Würde des Menschen allerdings mit Getreidebrei, Wasser und einem halbwegs suchen Dach gleichsetzt, der ist mEn Argumenten nicht mehr zugänglich.
Es fühle sich davon angesprochen, wer das Gedankengut teilt. Ernsthaft, ich ekle mich.
22.09.2025, 16:29
(22.09.2025, 05:51)Praktiker schrieb: Hier geht halt mal wieder alles durcheinander: Merkel hat die ukrainische Mutter ins Land gelassen, wo sie auf der Autobahn umherfährt und nicht mal Ausländermaut zahlen muss. So hat halt jeder seine Lieblingsgruppe zum Draufhauen: Totalverweigerer, Ukrainer, Generation Z, natürlich Scheuer ...
Ich verstehe nicht, warum man in einem Juristenforum nicht differenzierter diskutieren kann, welche Rechtslage die Arbeitslosigkeit senken könnte. Dabei könnte eine stärkere Sanktionierung der Totalverweigerer ein Baustein sein, die Erhöhung des Lohnabatands, beschleunigte Qualifikationsanerkennung, bessere Ausbildung und Berufswahl und vor allem eine größere Flexibilität in regionaler Vorliebe und Weiterbildung. Jeder dieser Punkte wirft diffizile Rechtsfragen auf, aber wir diskutieren lieber, ob der Rechtsstaat auch für Ausländer gilt. Dafür braucht man keine Juristen, das kann der Stammtisch auch ganz ohne Berufsausbildung.
Jetzt versuchen wir es doch mal beispielsweise mit der Sanktionierung, das ist doch eine sozialrechtliche Frage. Kennt jemand hier die aktuelle Rechtslage? Da gab es ja eine verbreitete Stimmung im Land, wonach ohne "Respekt" zu viel sanktioniert würde, die immerhin mal einen Herrn Scholz ins Kanzleramt getragen hat. Die Änderungen sind aber, wenn ich mich richtig erinnere, schon längst wieder zurückgekommen. Wie ist die Rechtslage also jetzt? Und gibt es da nicht auch neben den rechtlichen tatsächliche Schwierigkeiten - nicht erscheinen oder nicht bewerben lässt sich ja vergleichsweise leicht sanktionieren. Aber was, wenn die Bewerbung einfach nicht so ideal geschrieben ist? Oder jemand im Vorstellungsgespräch nicht überzeugt? Oder die Probezeit nicht besteht? Da ist der Nachweis doch gar nicht zu führen. Umgekehrt: was motiviert die über 800.000 Aufstocker, jeden Morgen zur Arbeit zu gehen, obwohl sie am Ende nicht mehr haben? Kann man daraus etwas lernen? Kurz: Gibt es hier keinen Kollegen aus der Arbeitsverwaltung, der das mal juristisch darstellen könnte?
Es gab keine verbreitete Stimmung im Land, die meinte, dass zu viel sanktioniert wurde. Das war vielleicht eher eine verbreitete Stimmung innerhalb der SPD, aber keine gesamtgesellschaftliche.
Herr Scholz wurde ins Kanzleramt getragen, weil die Union meinte einen peinlichen Karnevalsprinzen und Notenwürfler aufstellen zu können. Die Wahlen würde sie ja sowieso gewinnen. Davon gingen aber auch viele Experten aus.
Die Sanktionen wollte man schon länger wieder verschärfen, aber bis heute ist nichts passiert d.h es gibt weiterhin maximal 10% -Kürzungen und nicht die 30%, die das BVerfG für zulässig erklärt hat. Daher halten sich die Anreize für Leistungsempfänger zu Arbeiten auch in Grenzen.
22.09.2025, 16:46
(22.09.2025, 16:29)REF.NRW schrieb:(22.09.2025, 05:51)Praktiker schrieb: Hier geht halt mal wieder alles durcheinander: Merkel hat die ukrainische Mutter ins Land gelassen, wo sie auf der Autobahn umherfährt und nicht mal Ausländermaut zahlen muss. So hat halt jeder seine Lieblingsgruppe zum Draufhauen: Totalverweigerer, Ukrainer, Generation Z, natürlich Scheuer ...
Ich verstehe nicht, warum man in einem Juristenforum nicht differenzierter diskutieren kann, welche Rechtslage die Arbeitslosigkeit senken könnte. Dabei könnte eine stärkere Sanktionierung der Totalverweigerer ein Baustein sein, die Erhöhung des Lohnabatands, beschleunigte Qualifikationsanerkennung, bessere Ausbildung und Berufswahl und vor allem eine größere Flexibilität in regionaler Vorliebe und Weiterbildung. Jeder dieser Punkte wirft diffizile Rechtsfragen auf, aber wir diskutieren lieber, ob der Rechtsstaat auch für Ausländer gilt. Dafür braucht man keine Juristen, das kann der Stammtisch auch ganz ohne Berufsausbildung.
Jetzt versuchen wir es doch mal beispielsweise mit der Sanktionierung, das ist doch eine sozialrechtliche Frage. Kennt jemand hier die aktuelle Rechtslage? Da gab es ja eine verbreitete Stimmung im Land, wonach ohne "Respekt" zu viel sanktioniert würde, die immerhin mal einen Herrn Scholz ins Kanzleramt getragen hat. Die Änderungen sind aber, wenn ich mich richtig erinnere, schon längst wieder zurückgekommen. Wie ist die Rechtslage also jetzt? Und gibt es da nicht auch neben den rechtlichen tatsächliche Schwierigkeiten - nicht erscheinen oder nicht bewerben lässt sich ja vergleichsweise leicht sanktionieren. Aber was, wenn die Bewerbung einfach nicht so ideal geschrieben ist? Oder jemand im Vorstellungsgespräch nicht überzeugt? Oder die Probezeit nicht besteht? Da ist der Nachweis doch gar nicht zu führen. Umgekehrt: was motiviert die über 800.000 Aufstocker, jeden Morgen zur Arbeit zu gehen, obwohl sie am Ende nicht mehr haben? Kann man daraus etwas lernen? Kurz: Gibt es hier keinen Kollegen aus der Arbeitsverwaltung, der das mal juristisch darstellen könnte?
Es gab keine verbreitete Stimmung im Land, die meinte, dass zu viel sanktioniert wurde. Das war vielleicht eher eine verbreitete Stimmung innerhalb der SPD, aber keine gesamtgesellschaftliche.
Herr Scholz wurde ins Kanzleramt getragen, weil die Union meinte einen peinlichen Karnevalsprinzen und Notenwürfler aufstellen zu können. Die Wahlen würde sie ja sowieso gewinnen. Davon gingen aber auch viele Experten aus.
Die Sanktionen wollte man schon länger wieder verschärfen, aber bis heute ist nichts passiert d.h es gibt weiterhin maximal 10% -Kürzungen und nicht die 30%, die das BVerfG für zulässig erklärt hat. Daher halten sich die Anreize für Leistungsempfänger zu Arbeiten auch in Grenzen.
Ich kann mir nicht vorstellen dass du ernsthaft a)fachlich Ahnung vom Bürgergeld hast (Kürzungen bis zu 30% sind entgegen deiner Aussage nicht nur möglich, sie werden auch durchgesetzt) b) persönlich Erfahrung hast, wie es ist mit und von Bürgergeld zu leben (was weißt du von den "Anreizen" von Menschen, arbeiten zu gehen?)
Insofern frage ich mich, auf welcher Grundlage du hier argumentierst, außer natürlich eine nicht-faktenbasierte persönliche Einstellung ggü. bestimmten Menschen. Anmaßend ist es ja schon und ich wünsche dir nicht, dass du aufgrund Krankheit o.ä. in eine solche Lage gerätst und Bürgergeld empfängst. Und wenn du jetzt sagst, diese Leute betrifft deine Argumentation ja nicht, dann sage ich dir, kannst du ja in dem Falle - wenn und falls es so weit ist -versuchen auf unterschiedliche Weisen nachzuweisen, dass du ein/e "andere/r" Bürgergeldempfänger*in bist.
22.09.2025, 20:38
Man müsste sich halt mal trauen und differenziert an die Sache herangehen, und trennen zwischen tatsächlich bedürftigen (weil krank, alt oder Angehörige pflegend) Bürgergeldempfängern, und solchen die im Bürgergeld befindlich sind, weil sie zumutbare Arbeit ablehnen weil sie sich schlicht zu fein dafür sind. Dadurch dass die Linke bei beiden Kategorien schlicht gleichsetzt und von „Bedürftigen“ spricht, hilft sie mit ihrer ideologischen Verbohrtheit dem Diskurs und der Gesellschaft kein Stück weiter. Niemand hier bestreitet doch hier, dass ohne eigenes Verschulden in Not geratenen Menschen geholfen werden muss. Das Problem ist doch aber, dass es Millionen von Bürgergeldempfängern und gleichzeitig Millionen von offenen Stellen gibt, und zwar nicht nur Fachkräfte sondern auch Kellner, Reinigungskräfte, Verkäufer etc. also Jobs die wirklich jeder machen kann. Die Schlussfolgerung ist, da bei weitem nicht alle Bürgergeldempfänger arbeitsunfähig sind, dass das Bürgergeld mitsamt dem festgesetzten Existenzminimum den Arbeitsanreiz bei deutlich zu vielen Menschen ausschließt. Die Lösung ist einfach und mit der Rechtsprechung zum Existenzminimum ohne Weiteres konform. Wer ihm von der Arge angebotene zumutbare Jobs ausschlägt, der ist schlicht nicht bedürftig, denn er könnte jederzeit den Job annehmen. Leben als Privatier schön und gut, keiner muss arbeiten, aber dann braucht auch jemand der freiwillig nicht arbeitet, auch keine Unterstützung durch eie Gesellschaft erwarten. Weil man sich damit aber die Kernwählerschaft verprellt, wird vonseiten der Linken stattdessen mit derartigen Plattitüden darauf reagiert und eine sachdienliche Lösung hinter Wolkenschlössern und Wohlfühlrechtsprechung versteckt. Gerade hinsichtlich der Migration, offene Grenzen und ein Sozialstaat schließen sich gegenseitig aus.
22.09.2025, 20:46
So geregelt in §§ 9 ff. SGB II. Welche konkrete Änderung schlägst Du vor? Wie gesagt, es ist ein Juraforum.
22.09.2025, 22:13
(22.09.2025, 20:46)Praktiker schrieb: So geregelt in §§ 9 ff. SGB II. Welche konkrete Änderung schlägst Du vor? Wie gesagt, es ist ein Juraforum.
Ganz einfach, § 9 SGB 2 abändern, in dem ergänzt wird dass nicht bedürftig ist, wer zumutbare Arbeit ohne triftigen Grund (zB Gesundheit mit ärztlichem, im Wiederholungsfall amtsärztlichem Attest) ablehnt. Dazu müsste man irgendwo in den §§ 14 ff. neben fördern noch „fordern“ und die Verpflichtung zur Teilnahme an Jobvermittlung beim Arbeitsamt reinschreiben.
Das (angenommen es gäbe tatsächlich nicht genügend Jobs auf dem freien Markt) ergänzt um eine „Bürgerarbeit“ (Kommunen verschaffen den Arbeitslosen Jobs wie Straßenkehren, Müll sammeln, Reinigungskräfte, oder auch qualifizierte wie Sanitäter, Bademeister, Pfleger, Erzieher, Gärtner etc. sowie Ausbildungen dazu, oder vermitteln die Arbeitslosen gegen Lohnerstattung an Private weiter). Das wäre der typisch deutsche bürokratische Weg. Der andere wäre die aktivierende Grundsicherung, so wie sie unter anderem Hans-Werner Sinn vertritt. Die würde mehr gesetzliche Änderungen erfordern. Man darf aber bedenken dass Rechtsprechung auch von BSG oder BVerfG nur Abziehbilder der aktuellen Gesetzeslage sind, und sich jederzeit ändern können. Ein „Klimagrundrecht“ hätte es ohne die entsprechende politische Grundstimmung und Einflussnahme auch nie gegeben..
22.09.2025, 22:31
(22.09.2025, 22:13)Sesselpupser schrieb:(22.09.2025, 20:46)Praktiker schrieb: So geregelt in §§ 9 ff. SGB II. Welche konkrete Änderung schlägst Du vor? Wie gesagt, es ist ein Juraforum.
Ganz einfach, § 9 SGB 2 abändern, in dem ergänzt wird dass nicht bedürftig ist, wer zumutbare Arbeit ohne triftigen Grund (zB Gesundheit mit ärztlichem, im Wiederholungsfall amtsärztlichem Attest) ablehnt. Dazu müsste man irgendwo in den §§ 14 ff. neben fördern noch „fordern“ und die Verpflichtung zur Teilnahme an Jobvermittlung beim Arbeitsamt reinschreiben.
Das (angenommen es gäbe tatsächlich nicht genügend Jobs auf dem freien Markt) ergänzt um eine „Bürgerarbeit“ (Kommunen verschaffen den Arbeitslosen Jobs wie Straßenkehren, Müll sammeln, Reinigungskräfte, oder auch qualifizierte wie Sanitäter, Bademeister, Pfleger, Erzieher, Gärtner etc. sowie Ausbildungen dazu, oder vermitteln die Arbeitslosen gegen Lohnerstattung an Private weiter). Das wäre der typisch deutsche bürokratische Weg. Der andere wäre die aktivierende Grundsicherung, so wie sie unter anderem Hans-Werner Sinn vertritt. Die würde mehr gesetzliche Änderungen erfordern. Man darf aber bedenken dass Rechtsprechung auch von BSG oder BVerfG nur Abziehbilder der aktuellen Gesetzeslage sind, und sich jederzeit ändern können. Ein „Klimagrundrecht“ hätte es ohne die entsprechende politische Grundstimmung und Einflussnahme auch nie gegeben..
Dabei sollte nicht vergessen werden die Kapazitäten bei der Strafjustiz zu erhöhen. Abbau des Sozialstaats = Anstieg der Schattenwirtschaft und Co.
22.09.2025, 23:38
(22.09.2025, 22:13)Sesselpupser schrieb:(22.09.2025, 20:46)Praktiker schrieb: So geregelt in §§ 9 ff. SGB II. Welche konkrete Änderung schlägst Du vor? Wie gesagt, es ist ein Juraforum.
Ganz einfach, § 9 SGB 2 abändern, in dem ergänzt wird dass nicht bedürftig ist, wer zumutbare Arbeit ohne triftigen Grund (zB Gesundheit mit ärztlichem, im Wiederholungsfall amtsärztlichem Attest) ablehnt. Dazu müsste man irgendwo in den §§ 14 ff. neben fördern noch „fordern“ und die Verpflichtung zur Teilnahme an Jobvermittlung beim Arbeitsamt reinschreiben.
Die medizinische Seite ist in § 8 schon geregelt (drei Stunden am Tag arbeitsfähig reicht), die Zumutbarkeit in § 10. Der Grundsatz des Forderns steht in § 2. Die Verpflichtung steht in § 31, Leistungsminderung um bis zu 30 % des Regelbedarfs in § 31a. Was genau wäre daran zu ändern?
Zu den günstigen und ungünstigen Wirkungen von Sanktionen, insbesondere Totalminderung, vgl. hier https://www.bundesverfassungsgericht.de/...00716.html ab Rn. 59.