10.09.2025, 10:42
(10.09.2025, 10:23)12345 schrieb: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b...lank=1.pdf
Das war wohl der Fall aus der Klausur
Na toll, dann habe ich materiell-rechtlich fast alles falsch. Die Wegnahme der Tasche hatte ich als Raub und die Preisgabe der Informationen als Erpressung.
Schönes Gefühl.
10.09.2025, 10:45
(10.09.2025, 10:42)harvinaspector schrieb:(10.09.2025, 10:23)12345 schrieb: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b...lank=1.pdf
Das war wohl der Fall aus der Klausur
Na toll, dann habe ich materiell-rechtlich fast alles falsch. Die Wegnahme der Tasche hatte ich als Raub und die Preisgabe der Informationen als Erpressung.
Schönes Gefühl.
Habe das mit der Tasche auch als Raub und verstehe auch nicht, warum der BGH das als Geben ansieht und nicht als Nehmen. Aber man hat ja (hoffentlich) auch immer Antwortspielraum
10.09.2025, 10:56
Hab das auch alles anders :/
Also vers. räuberische Erpressung hinsichtlich der Infos und versuchter Raub hinsichtlich Schlüssel in der Tasche
Also vers. räuberische Erpressung hinsichtlich der Infos und versuchter Raub hinsichtlich Schlüssel in der Tasche
10.09.2025, 11:09
Fandet ihr die Klausur auch sehr umfangreich?
10.09.2025, 11:46
10.09.2025, 19:17
Wie haben die NRWler eigentlich das Problem mit der Verständigung gelöst? Das Hauptverhandlungsprotokoll war ja nicht unterschrieben, deshalb gilt ja 274 StPO nicht, also müsste ja Freibeweisverfahren geführt werden? Oder bring ich da was durcheinander?
10.09.2025, 19:26
(10.09.2025, 19:17)Tierhalterhaftung schrieb: Wie haben die NRWler eigentlich das Problem mit der Verständigung gelöst? Das Hauptverhandlungsprotokoll war ja nicht unterschrieben, deshalb gilt ja 274 StPO nicht, also müsste ja Freibeweisverfahren geführt werden? Oder bring ich da was durcheinander?
Es gab doch keine Verständigung, weil der Angeklagte abgelehnt hat, daher bin ich nicht dazu gekommen wie man das beweisen kann, da schon kein Verfahrensfehler vorlag oder was meinst du?
10.09.2025, 19:35
(10.09.2025, 19:26)12345 schrieb:(10.09.2025, 19:17)Tierhalterhaftung schrieb: Wie haben die NRWler eigentlich das Problem mit der Verständigung gelöst? Das Hauptverhandlungsprotokoll war ja nicht unterschrieben, deshalb gilt ja 274 StPO nicht, also müsste ja Freibeweisverfahren geführt werden? Oder bring ich da was durcheinander?
Es gab doch keine Verständigung, weil der Angeklagte abgelehnt hat, daher bin ich nicht dazu gekommen wie man das beweisen kann, da schon kein Verfahrensfehler vorlag oder was meinst du?
Ja, laut dem Protokoll gab es diese Verständigung nicht. Aber der Mandant meinte ja, dass er sich wundert wieso sich das Gericht nicht an die Absprache hielt. Vom Protokoll dürfte aber keine Beweiskraft nach § 274 StPO ausgehen, weil dieses ja nicht unterschrieben war - stand so jedenfalls im MGS (Rn. 15 bei 274). Da das Zustandekommen und Nichtzustandekommen eine wesentliche Förmlichkeit iSv 273 StPO (MGS Rn. 12c) ist, kann das ja nicht durchs Protokoll bewiesen werden (?)
Ich habe mich damit viel zu lange aufgehalten und habe kein richtiges Ergebnis dazu gefunden.
10.09.2025, 20:22
(10.09.2025, 19:35)Tierhalterhaftung schrieb:(10.09.2025, 19:26)12345 schrieb:(10.09.2025, 19:17)Tierhalterhaftung schrieb: Wie haben die NRWler eigentlich das Problem mit der Verständigung gelöst? Das Hauptverhandlungsprotokoll war ja nicht unterschrieben, deshalb gilt ja 274 StPO nicht, also müsste ja Freibeweisverfahren geführt werden? Oder bring ich da was durcheinander?
Es gab doch keine Verständigung, weil der Angeklagte abgelehnt hat, daher bin ich nicht dazu gekommen wie man das beweisen kann, da schon kein Verfahrensfehler vorlag oder was meinst du?
Ja, laut dem Protokoll gab es diese Verständigung nicht. Aber der Mandant meinte ja, dass er sich wundert wieso sich das Gericht nicht an die Absprache hielt. Vom Protokoll dürfte aber keine Beweiskraft nach § 274 StPO ausgehen, weil dieses ja nicht unterschrieben war - stand so jedenfalls im MGS (Rn. 15 bei 274). Da das Zustandekommen und Nichtzustandekommen eine wesentliche Förmlichkeit iSv 273 StPO (MGS Rn. 12c) ist, kann das ja nicht durchs Protokoll bewiesen werden (?)
Ich habe mich damit viel zu lange aufgehalten und habe kein richtiges Ergebnis dazu gefunden.
Oh, ich hatte gar nicht gesehen, dass es nicht unterschrieben war und es daher auch nicht problematisiert..
11.09.2025, 14:29
Nrwler: was habt ihr im zweiten Antrag geprüft?