17.04.2025, 23:28
Im September 2025 schreiben Referendare aus Hessen, NRW und dem GJPA-Bezirk (Berlin, Brandenburg) die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Hessen:
01.09.: Z I
02.09.: Z III
04.09.: Z II
05.09.: AW
08.09.: S I
09.09.: S II
11.09.: Ö I
12.09.: Ö II
NRW:
01.09.: Z 1
02.09.: Z 2
04.09.: Z 3
05.09.: Z 4
08.09.: S 1
09.09.: S 2
11.09.: V 1
12.09.: V 2
GJPA-Bezirk (Berlin, Brandenburg):
01.09.: Z 1
02.09.: Z 2
04.09./05.09: Wahlklausur
08.09.: S 1
09.09.: S 2
11.09.: ÖR 1
12.09.: ÖR 2
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(Berl).
Hessen:
01.09.: Z I
02.09.: Z III
04.09.: Z II
05.09.: AW
08.09.: S I
09.09.: S II
11.09.: Ö I
12.09.: Ö II
NRW:
01.09.: Z 1
02.09.: Z 2
04.09.: Z 3
05.09.: Z 4
08.09.: S 1
09.09.: S 2
11.09.: V 1
12.09.: V 2
GJPA-Bezirk (Berlin, Brandenburg):
01.09.: Z 1
02.09.: Z 2
04.09./05.09: Wahlklausur
08.09.: S 1
09.09.: S 2
11.09.: ÖR 1
12.09.: ÖR 2
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(Berl).
09.07.2025, 16:32
Hallo,
eine Frage wegen Ringtauschs an die NRWler: Handelt es sich bei der Z3 Klausur bei euch um eine Zwangsvollstreckungsklausur als Urteil, oder ist es durchaus üblich, dass sie aus anwaltlicher Sicht läuft? Und was kann man in der Z4 Klausur so erwarten?
Danke und Grüße!
eine Frage wegen Ringtauschs an die NRWler: Handelt es sich bei der Z3 Klausur bei euch um eine Zwangsvollstreckungsklausur als Urteil, oder ist es durchaus üblich, dass sie aus anwaltlicher Sicht läuft? Und was kann man in der Z4 Klausur so erwarten?
Danke und Grüße!
09.07.2025, 19:00
(09.07.2025, 16:32)BER_refi schrieb: Hallo,
eine Frage wegen Ringtauschs an die NRWler: Handelt es sich bei der Z3 Klausur bei euch um eine Zwangsvollstreckungsklausur als Urteil, oder ist es durchaus üblich, dass sie aus anwaltlicher Sicht läuft? Und was kann man in der Z4 Klausur so erwarten?
Danke und Grüße!
In NRW ist die Z3 Klausur in der Regel (in ca. 99% der Fälle) eine Zwangsvollstreckungsklausur aus Gerichtssicht, also Urteil oder Beschluss.
LG :-)
10.07.2025, 15:21
(09.07.2025, 19:00)POKApfel schrieb:(09.07.2025, 16:32)BER_refi schrieb: Hallo,
eine Frage wegen Ringtauschs an die NRWler: Handelt es sich bei der Z3 Klausur bei euch um eine Zwangsvollstreckungsklausur als Urteil, oder ist es durchaus üblich, dass sie aus anwaltlicher Sicht läuft? Und was kann man in der Z4 Klausur so erwarten?
Danke und Grüße!
In NRW ist die Z3 Klausur in der Regel (in ca. 99% der Fälle) eine Zwangsvollstreckungsklausur aus Gerichtssicht, also Urteil oder Beschluss.
LG :-)
Vielen Dank für die Antwort :-) Weißt du zufällig aus, was man so in der Z4 erwarten kann? Danke nochmals
11.07.2025, 11:24
(10.07.2025, 15:21)BER_refi schrieb:(09.07.2025, 19:00)POKApfel schrieb:(09.07.2025, 16:32)BER_refi schrieb: Hallo,
eine Frage wegen Ringtauschs an die NRWler: Handelt es sich bei der Z3 Klausur bei euch um eine Zwangsvollstreckungsklausur als Urteil, oder ist es durchaus üblich, dass sie aus anwaltlicher Sicht läuft? Und was kann man in der Z4 Klausur so erwarten?
Danke und Grüße!
In NRW ist die Z3 Klausur in der Regel (in ca. 99% der Fälle) eine Zwangsvollstreckungsklausur aus Gerichtssicht, also Urteil oder Beschluss.
LG :-)
Vielen Dank für die Antwort :-) Weißt du zufällig aus, was man so in der Z4 erwarten kann? Danke nochmals
Bei uns in NRW ist es eine Anwaltsklausur, ggf. mit Kautelarteil, aber das ist komplett offen. Ebenso der Inhalt, da kann wirklich alles drankommen.
19.07.2025, 12:10
Weiß jemand was in Z II in Hessen in aller Regel drankommt?
19.07.2025, 12:56