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  5. Bewerbung als Notarassessor – Personalakte
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Bewerbung als Notarassessor – Personalakte
Gast-
Junior Member
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Beiträge: 2
Themen: 2
Registriert seit: May 2024
#1
04.09.2025, 14:17
Hallo zusammen,

ich könnte einmal mehr vom kollektiven Wissen des Forums profitieren.

Derzeit arbeite ich in einer Großkanzlei und spiele mit dem Gedanken, mich erneut als Notarassessor zu bewerben. In der Vergangenheit habe ich mich bereits zweimal erfolglos beworben.

Meine Examina liegen beide im zweistelligen Bereich, wobei das zweite Examen allerdings nur knapp darüber liegt. Nun überlege ich, mich bei einer anderen Kammer zu bewerben, wo ich meine Chancen etwas realistischer einschätze.

Allerdings habe ich die Sorge, dass jeder erfolglose Bewerbungsversuch in meiner Personalakte vermerkt wird. Diese wird ja bei einer Bewerbung von der jeweiligen Notarkammer angefordert. Sollte sich das mit dem Notariat nicht realisieren lassen, könnte ich mir nämlich auch vorstellen, später in die Justiz zu wechseln. Ich befürchte jedoch, dass es schwierig werden könnte, meine Motivation für die Justiz überzeugend darzulegen, wenn aus der Akte hervorgeht, dass ich mich zuvor mehrfach als Notarassessor beworben habe.

Hat jemand von euch nähere Informationen hierzu?
Wird in der Akte jedes Mal ein Vermerk gemacht, wenn sie im Rahmen einer Bewerbung von einer Kammer angefordert wird?
Und falls ja: Wird die Personalakte bei jeder Bewerbung automatisch angefordert, nur im Falle einer Einladung zum Vorstellungsgespräch – oder sogar erst danach?

Danke euch schon mal im Voraus für eure Einschätzungen!
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Greif
Member
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Beiträge: 199
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#2
05.09.2025, 10:31
Um Missverständnissen vorzubeugen: Du sprichst vermutlich von deiner Personalakte aus dem Referendariat, die bei einer Bewerbung als Notarassessor in der Tat angefordert wird? 

Wenn ja, würde ich nicht unterstellen, dass eine erfolglose Bewerbung zum Notarassessor dort vermerkt wird, einfach schon deshalb, weil die Personalakte aus dem Referendariat mit dessen Ende abgeschlossen ist und im Übrigen die Stelle, die das Bewerbungsverfahren durchführt, nicht einfach so in fremden Akten "rummalen" darf. 

Wenn eine erfolglose Bewerbung überhaupt irgendwo vermerkt wird, dann m.E. in den (Personal-)Akten der Stelle, bei der man sich erfolglos beworben hat (hier also: der Notarkammer). Diese Akten würden aber bei einer Bewerbung als Richter nicht angefordert, weil du diese erfolglosen Bewerbungen schlicht nicht angibst.
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Äfes
Senior Member
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Beiträge: 347
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2022
#3
05.09.2025, 13:23
(05.09.2025, 10:31)Greif schrieb:  Um Missverständnissen vorzubeugen: Du sprichst vermutlich von deiner Personalakte aus dem Referendariat, die bei einer Bewerbung als Notarassessor in der Tat angefordert wird? 

Wenn ja, würde ich nicht unterstellen, dass eine erfolglose Bewerbung zum Notarassessor dort vermerkt wird, einfach schon deshalb, weil die Personalakte aus dem Referendariat mit dessen Ende abgeschlossen ist und im Übrigen die Stelle, die das Bewerbungsverfahren durchführt, nicht einfach so in fremden Akten "rummalen" darf. 

Wenn eine erfolglose Bewerbung überhaupt irgendwo vermerkt wird, dann m.E. in den (Personal-)Akten der Stelle, bei der man sich erfolglos beworben hat (hier also: der Notarkammer). Diese Akten würden aber bei einer Bewerbung als Richter nicht angefordert, weil du diese erfolglosen Bewerbungen schlicht nicht angibst.

Müsste nicht zumindest das Aktenanforderungesuch in der Akte enthalten sein?
Also ich habe keine Ahnung, wie das in solchen Fällen konkret läuft, aber zumindest in Gerichtsakten sind ja die Einsichtsgesuche von Kollegen enthalten. Der Fall hier dürfte doch vergleichbar sein von der Aktenführung her oder?
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 2.150
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
05.09.2025, 14:45
(05.09.2025, 13:23)Äfes schrieb:  
(05.09.2025, 10:31)Greif schrieb:  Um Missverständnissen vorzubeugen: Du sprichst vermutlich von deiner Personalakte aus dem Referendariat, die bei einer Bewerbung als Notarassessor in der Tat angefordert wird? 

Wenn ja, würde ich nicht unterstellen, dass eine erfolglose Bewerbung zum Notarassessor dort vermerkt wird, einfach schon deshalb, weil die Personalakte aus dem Referendariat mit dessen Ende abgeschlossen ist und im Übrigen die Stelle, die das Bewerbungsverfahren durchführt, nicht einfach so in fremden Akten "rummalen" darf. 

Wenn eine erfolglose Bewerbung überhaupt irgendwo vermerkt wird, dann m.E. in den (Personal-)Akten der Stelle, bei der man sich erfolglos beworben hat (hier also: der Notarkammer). Diese Akten würden aber bei einer Bewerbung als Richter nicht angefordert, weil du diese erfolglosen Bewerbungen schlicht nicht angibst.

Müsste nicht zumindest das Aktenanforderungesuch in der Akte enthalten sein?
Also ich habe keine Ahnung, wie das in solchen Fällen konkret läuft, aber zumindest in Gerichtsakten sind ja die Einsichtsgesuche von Kollegen enthalten. Der Fall hier dürfte doch vergleichbar sein von der Aktenführung her oder?

Davon würde ich auch ausgehen - wer Einsicht bekommt, muss ja dokumentiert werden. Nur ist daraus natürlich nicht ersichtlich, wie das Bewerbungsverfahren ausgegangen ist.

In der Sache meine ich, dass das überhaupt kein Problem ist. Dass man auch mal was anderes machen wollte, ist nicht überraschend und auch kein Hinderungsgrund. Sie werden Dich ja auch einstellen, obwohl Du mal Anwalt werden wolltest.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.09.2025, 14:48 von Praktiker.)
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Greif
Member
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Beiträge: 199
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Registriert seit: Jun 2023
#5
05.09.2025, 14:46
(05.09.2025, 13:23)Äfes schrieb:  
(05.09.2025, 10:31)Greif schrieb:  Um Missverständnissen vorzubeugen: Du sprichst vermutlich von deiner Personalakte aus dem Referendariat, die bei einer Bewerbung als Notarassessor in der Tat angefordert wird? 

Wenn ja, würde ich nicht unterstellen, dass eine erfolglose Bewerbung zum Notarassessor dort vermerkt wird, einfach schon deshalb, weil die Personalakte aus dem Referendariat mit dessen Ende abgeschlossen ist und im Übrigen die Stelle, die das Bewerbungsverfahren durchführt, nicht einfach so in fremden Akten "rummalen" darf. 

Wenn eine erfolglose Bewerbung überhaupt irgendwo vermerkt wird, dann m.E. in den (Personal-)Akten der Stelle, bei der man sich erfolglos beworben hat (hier also: der Notarkammer). Diese Akten würden aber bei einer Bewerbung als Richter nicht angefordert, weil du diese erfolglosen Bewerbungen schlicht nicht angibst.

Müsste nicht zumindest das Aktenanforderungesuch in der Akte enthalten sein?
Also ich habe keine Ahnung, wie das in solchen Fällen konkret läuft, aber zumindest in Gerichtsakten sind ja die Einsichtsgesuche von Kollegen enthalten. Der Fall hier dürfte doch vergleichbar sein von der Aktenführung her oder?

Das könnte sein. Das lässt sich aber vermutlich feststellen, weil man ein Einsichtsrecht in "seine" Personalakte hat?
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Lauser
Junior Member
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Beiträge: 41
Themen: 3
Registriert seit: Aug 2025
#6
05.09.2025, 14:54
Sorry, aber ich bin manchmal wirklich erstaunt davon, was sich manche Leute für Gedanken machen...

Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die bei der Justiz, wo teilweise zur Zeit aus Not im weit einstelligen Bereich eingestellt wird, in Anbetracht deiner zweistelligen Examina sagen "nee, also Sie haben sich ja mehrmals als Notarassesor beworben, dann haben Sie auf die Justiz ja offensichtlich gar keinen Bock". Die Leute, die im Ministerium hocken, wären vermutlich auch selbst lieber Notar geworden, aber haben jetzt ihre Erfüllung in einem anderen Beruf gefunden LolLolLol
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Praktiker
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Beiträge: 2.150
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#7
06.09.2025, 12:54
(05.09.2025, 14:54)Lauser schrieb:  Sorry, aber ich bin manchmal wirklich erstaunt davon, was sich manche Leute für Gedanken machen...

Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die bei der Justiz, wo teilweise zur Zeit aus Not im weit einstelligen Bereich eingestellt wird, in Anbetracht deiner zweistelligen Examina sagen "nee, also Sie haben sich ja mehrmals als Notarassesor beworben, dann haben Sie auf die Justiz ja offensichtlich gar keinen Bock". Die Leute, die im Ministerium hocken, wären vermutlich auch selbst lieber Notar geworden, aber haben jetzt ihre Erfüllung in einem anderen Beruf gefunden LolLolLol

Das bezweifle ich aus eigener Erfahrung... aber im Ergebnis hast Du natürlich Recht.

Momentan geistert ja ein VG-Urteil herum, wo ein Bewerber abgelehnt wurde trotz besserer Beurteilungen. Das war aber ein Sonderfall: der Kollege war nämlich vorher aus der Justiz raus, weil es ihm zu belastend war. Als er nun doch wieder reinwollte, hat man natürlich hinterfragt, warum es diesmal klappen sollte, und das hat er nicht plausibel erklären können. Das ist aber ein komplett anderer Fall als Deiner.
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Kölnjurist
Junior Member
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Beiträge: 3
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2020
#8
08.09.2025, 17:37
(06.09.2025, 12:54)Praktiker schrieb:  
(05.09.2025, 14:54)Lauser schrieb:  Sorry, aber ich bin manchmal wirklich erstaunt davon, was sich manche Leute für Gedanken machen...

Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die bei der Justiz, wo teilweise zur Zeit aus Not im weit einstelligen Bereich eingestellt wird, in Anbetracht deiner zweistelligen Examina sagen "nee, also Sie haben sich ja mehrmals als Notarassesor beworben, dann haben Sie auf die Justiz ja offensichtlich gar keinen Bock". Die Leute, die im Ministerium hocken, wären vermutlich auch selbst lieber Notar geworden, aber haben jetzt ihre Erfüllung in einem anderen Beruf gefunden LolLolLol

Das bezweifle ich aus eigener Erfahrung... aber im Ergebnis hast Du natürlich Recht.

Momentan geistert ja ein VG-Urteil herum, wo ein Bewerber abgelehnt wurde trotz besserer Beurteilungen. Das war aber ein Sonderfall: der Kollege war nämlich vorher aus der Justiz raus, weil es ihm zu belastend war. Als er nun doch wieder reinwollte, hat man natürlich hinterfragt, warum es diesmal klappen sollte, und das hat er nicht plausibel erklären können. Das ist aber ein komplett anderer Fall als Deiner.

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Praktiker
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Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#9
09.09.2025, 07:11
(08.09.2025, 17:37)Kölnjurist schrieb:  
(06.09.2025, 12:54)Praktiker schrieb:  
(05.09.2025, 14:54)Lauser schrieb:  Sorry, aber ich bin manchmal wirklich erstaunt davon, was sich manche Leute für Gedanken machen...

Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die bei der Justiz, wo teilweise zur Zeit aus Not im weit einstelligen Bereich eingestellt wird, in Anbetracht deiner zweistelligen Examina sagen "nee, also Sie haben sich ja mehrmals als Notarassesor beworben, dann haben Sie auf die Justiz ja offensichtlich gar keinen Bock". Die Leute, die im Ministerium hocken, wären vermutlich auch selbst lieber Notar geworden, aber haben jetzt ihre Erfüllung in einem anderen Beruf gefunden LolLolLol

Das bezweifle ich aus eigener Erfahrung... aber im Ergebnis hast Du natürlich Recht.

Momentan geistert ja ein VG-Urteil herum, wo ein Bewerber abgelehnt wurde trotz besserer Beurteilungen. Das war aber ein Sonderfall: der Kollege war nämlich vorher aus der Justiz raus, weil es ihm zu belastend war. Als er nun doch wieder reinwollte, hat man natürlich hinterfragt, warum es diesmal klappen sollte, und das hat er nicht plausibel erklären können. Das ist aber ein komplett anderer Fall als Deiner.

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