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  5. Angestellte Tätigkeit/Fehlender Haftungsausschluss in Mandatsvertrag
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Angestellte Tätigkeit/Fehlender Haftungsausschluss in Mandatsvertrag
Jdy197
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2024
#1
02.09.2025, 02:02
Hallo,

Ich überlege in einer mittelständischen Kanzlei angestellt tätig zu werden. Allerdings gibt es dort im Mandatsvertrag nicht die (wohl übliche?) Haftungsbegrenzung im Fall einfacher Fahrlässigkeit, ggf. mangels Versicherungssumme. Letztlich gibt es im Schadensfall dann nur die Versicherung, die Schäden bis 1 Mio pro Schadensfall abdeckt. Ist das üblich? Besteht dort bei angestellter Tätigkeit und einem Fehler nicht ein unkalkulierbares Risiko der persönlichen Haftung im Wege der Arbeitnehmerhaftung, wenn der Schaden 1 Mio übersteigen sollte (z. B. im Fall mittlerer Fahrlässigkeit i. S. des innerbetrieblichen Schadensausgleichs, die aber noch von einem Haftungsausschluss als einfache Fahrlässigkeit umfasst wäre)? Würdet Ihr Euch auf sowas einlassen?

Vielen Dank!

Liebe Grüße
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.09.2025, 02:14 von Jdy197.)
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Äfes
Senior Member
****
Beiträge: 342
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2022
#2
02.09.2025, 08:35
Vielleicht mache ich das seit Jahren falsch, aber so eine Haftungsbegrenzung habe ich noch nie gesehen. Es gibt die Vermögensschadenhaftpflicht und wenn das Risiko höher ist als die Versicherungssumme vereinbart man ggf. gesondert einen Haftungsausschluss oder der Mandant zahlt die Versicherungsprämie und sein Mandat wird gesondert höher versichert. So kenne ich das jedenfalls.

Edit: Ich habe auch nur dann überhaupt einen schriftlichen Mandatsvertrag, wenn absehbar ist, dass ich Stundenhonorar nehmen muss, weil RVG zu wenig ist. Aber das handhaben wir wohl auch etwas zu locker
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.09.2025, 08:38 von Äfes.)
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guga
Unregistered
 
#3
02.09.2025, 09:10
Ein Haftungsrisiko als angestellter Anwalt ist quasi nicht existent
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Galatar
Junior Member
**
Beiträge: 19
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2025
#4
02.09.2025, 10:47
(02.09.2025, 09:10)guga schrieb:  Ein Haftungsrisiko als angestellter Anwalt ist quasi nicht existent

Zumindest solange im Außenverhältnis klar ist, dass man angestellter Anwalt ist.
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E-135
Member
***
Beiträge: 106
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2024
#5
02.09.2025, 13:00
Naja ab mittlerer Fahrlässigkeit kann man im Innenverhältnis zahlungspflichtig sein.

Auch wenn das in der Praxis aus unterschiedlichen Gründen selten relevant wird, sollte man hier aus meiner Sicht nicht von "nicht existent" sprechen.
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Egal_
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.390
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#6
02.09.2025, 13:40
In 10 Jahren arbeitsrechtlicher Tätigkeit ist mir nicht ein einziger Fall persönlich, über Bekannte oder die Fachpresse bekannt geworden, in dem ein Arbeitnehmer tatsächlich gehaftet hat. Sicherlich habe ich nicht jedes Urteil sämtlicher kleinen Arbeitsgerichte mitbekommen, aber die Haftung ist wirklich nahezu ausgeschlossen.

Bei mittlerer Fahrlässigkeit haftet man nämlich auch nicht immer 50%, sondern es werden alle weiteren Umstände hinzugezogen. Der Arbeitgeber hat u.a. die Obliegenheit, das Schadensrisiko zu begrenzen. Wenn im Einzelfall daher ein Mandat einen höheren Wert als 1 Mio hat, sollte deine Kanzlei für diesen Einzelfall eine gesonderte Vereinbarung mit der Versicherung schließen. Das wäre der übliche Weg in so einer Konstellation. Macht sie das nicht, kann deine Haftungsquote bis runter auf null sinken.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.09.2025, 13:46 von Egal_.)
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guga
Unregistered
 
#7
02.09.2025, 14:27
(02.09.2025, 13:00)E-135 schrieb:  Naja ab mittlerer Fahrlässigkeit kann man im Innenverhältnis zahlungspflichtig sein.

Auch wenn das in der Praxis aus unterschiedlichen Gründen selten relevant wird, sollte man hier aus meiner Sicht nicht von "nicht existent" sprechen.

Man kann auch beim Kacken tot umfallen. Die Risikobewertung und den Umgang mit dieser Angst überlasse ich dir.
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Jdy197
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2024
#8
02.09.2025, 14:41
Vielen Dank! Das betrifft die Haftungsbegrenzung i. S. von § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BRAO. Ich habe das bisher regelmäßig so in Mandatsverträgen gesehen. Ist das Eurer Erfahrung nach nicht üblich?
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E-135
Member
***
Beiträge: 106
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2024
#9
02.09.2025, 16:00
(02.09.2025, 14:27)guga schrieb:  
(02.09.2025, 13:00)E-135 schrieb:  Naja ab mittlerer Fahrlässigkeit kann man im Innenverhältnis zahlungspflichtig sein.

Auch wenn das in der Praxis aus unterschiedlichen Gründen selten relevant wird, sollte man hier aus meiner Sicht nicht von "nicht existent" sprechen.

Man kann auch beim Kacken tot umfallen. Die Risikobewertung und den Umgang mit dieser Angst überlasse ich dir.

Deswegen vermeide ich das Kacken seit Jahren tunlichst.
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