05.08.2025, 20:30
Hallo, ich würde gerne wissen, ob es hier Personen gibt, die Insiderwissen zur Berufsbetreuung geben können. Mich interessiert insbesondere der Verdienst. Ich kenne die Hintergründe mit der Zahlung von Pauschalen usw., aber ich würde gerne wissen, was am Ende nach Abzug aller Belastungen summasumarum dabei rumkommt, wenn man eine normale 40 - 45 h Woche schiebt. Hat jemand eigene Erfahrungen oder kennt im Bekanntenkreis jemanden, von dem/der er/sie berichten kann?
Viele Grüße aus dem Saarland!
Viele Grüße aus dem Saarland!
05.08.2025, 20:36
(05.08.2025, 20:30)Anonym332 schrieb: Hallo, ich würde gerne wissen, ob es hier Personen gibt, die Insiderwissen zur Berufsbetreuung geben können. Mich interessiert insbesondere der Verdienst. Ich kenne die Hintergründe mit der Zahlung von Pauschalen usw., aber ich würde gerne wissen, was am Ende nach Abzug aller Belastungen summasumarum dabei rumkommt, wenn man eine normale 40 - 45 h Woche schiebt. Hat jemand eigene Erfahrungen oder kennt im Bekanntenkreis jemanden, von dem/der er/sie berichten kann?
Viele Grüße aus dem Saarland!
Ich hatte es aus gegebenem Anlass vor einigen Monaten berechnet, weil ich es neben der Selbständigkeit als Ra vorhatte.
Meine Recherchen (inkl. Angaben von Berufstätigen im Internet und eine Kollegin in meinem Umfeld) ergaben zwischen 4 und 5k Brutto, wenn du das in Vollzeit ausübst und aufgrund Routine genug Betreute haben kannst.
05.08.2025, 20:40
(05.08.2025, 20:36)Fragend schrieb:(05.08.2025, 20:30)Anonym332 schrieb: Hallo, ich würde gerne wissen, ob es hier Personen gibt, die Insiderwissen zur Berufsbetreuung geben können. Mich interessiert insbesondere der Verdienst. Ich kenne die Hintergründe mit der Zahlung von Pauschalen usw., aber ich würde gerne wissen, was am Ende nach Abzug aller Belastungen summasumarum dabei rumkommt, wenn man eine normale 40 - 45 h Woche schiebt. Hat jemand eigene Erfahrungen oder kennt im Bekanntenkreis jemanden, von dem/der er/sie berichten kann?
Viele Grüße aus dem Saarland!
Ich hatte es aus gegebenem Anlass vor einigen Monaten berechnet, weil ich es neben der Selbständigkeit als Ra vorhatte.
Meine Recherchen ergaben zwischen 4 und 5k Brutto, wenn du das in Vollzeit ausübst und aufgrund Routine genug Betreute haben kannst.
Das deckt sich in etwa mit meinen Recherchen, aber es dürften davon mehr als die normalen Abzüge (KV, Steuer,...) abgehen, wie bspw. eigene IT, Auto, Räumlichkeiten, etc., oder? Also angenommen, man ist nicht bereits als RA(in) selbständig. Hast du dich dagegen entschieden? Wenn ja, warum? (Falls du das beantworten möchtest)
05.08.2025, 20:47
(05.08.2025, 20:40)Anonym332 schrieb:(05.08.2025, 20:36)Fragend schrieb:(05.08.2025, 20:30)Anonym332 schrieb: Hallo, ich würde gerne wissen, ob es hier Personen gibt, die Insiderwissen zur Berufsbetreuung geben können. Mich interessiert insbesondere der Verdienst. Ich kenne die Hintergründe mit der Zahlung von Pauschalen usw., aber ich würde gerne wissen, was am Ende nach Abzug aller Belastungen summasumarum dabei rumkommt, wenn man eine normale 40 - 45 h Woche schiebt. Hat jemand eigene Erfahrungen oder kennt im Bekanntenkreis jemanden, von dem/der er/sie berichten kann?
Viele Grüße aus dem Saarland!
Ich hatte es aus gegebenem Anlass vor einigen Monaten berechnet, weil ich es neben der Selbständigkeit als Ra vorhatte.
Meine Recherchen ergaben zwischen 4 und 5k Brutto, wenn du das in Vollzeit ausübst und aufgrund Routine genug Betreute haben kannst.
Das deckt sich in etwa mit meinen Recherchen, aber es dürften davon mehr als die normalen Abzüge (KV, Steuer,...) abgehen, wie bspw. eigene IT, Auto, Räumlichkeiten, etc., oder? Also angenommen, man ist nicht bereits als RA(in) selbständig. Hast du dich dagegen entschieden? Wenn ja, warum? (Falls du das beantworten möchtest)
Ja genau. Je nachdem, was du persönlich für weitere Ausgaben brauchst. Es gibt ja Leute, die nutzen ihr privates Handy und arbeiten aus dem Schlafzimmer. Andere mieten sich eigens ein Büro etc.
Was immer anfallen dürfte, wird das Auto inkl. Fahrtkosten und die Berufshaftpflicht sein. Aber theoretisch sollte sich das alles ja zumindest als Ausgaben vom Gewinn abziehn lassen und damit das zu versteuernde Vermögen gemindert werden, was etwas entlastet.
Das war bei mir eine recht spezielle Situation. Ich habe letztendlich beides aufgegeben, da ich unerwartet schnell finanzielle Sicherheit brauchte. Auch mit Berufsbetreuung musst du ja erstmal reinkommen und wirst mindestens die ersten Monate nicht das Potenzial ausschöpfen.
Nur mit Berufsbetreuung hätte ich mich nicht selbständig machen wollen, da die Verdienstmöglichkeiten für mich nicht befriedigend schienen für die Arbeit, die man reinsteckt, und die juristische Arbeit eigentlich komplett fehlt. Aber als Standbein zum Beginn der RA-Tätigkeit (und evtl. auch weiter nebenbei) finde ich es nach wie vor eine sehr gute Option.
05.08.2025, 21:53
Alles klar, danke für die Einblicke/Infos. Alles was du sagst, hört sich für mich plausibel an bzw. deckt sich damit, wie ich es einschätze. Ich hoffe, du hast etwas gefunden, was deiner momentanen Situation entspricht!
Falls jemand noch weitere Infos oder sogar Einblicke hat, gerne her damit!
Falls jemand noch weitere Infos oder sogar Einblicke hat, gerne her damit!
06.08.2025, 09:14
Kollege macht das. Er hat allein durch die Betreuungen einen sechsstelligen Jahresumsatz (ist sein Haupt- aber nicht einziges Geschäft), will sie aber trotzdem abbauen, weil ihn die Betreuten und die Gerichte nerven. Ich kann nichts ganz konkretes sagen, aber er ist viel unterwegs, auch regelmäßig in der Psychiatrie. Wobei ich nicht ganz sicher bin, ob das dann nicht die Verfahrenspflegschaften in Unterbringungssachen sind. Die gehen ja ein bisschen einher mit den Betreuungen, sind aber nicht übermäßig gut vergütet. Weiß auch nicht, ob die in dem sechsstelligen Umsatz mit drin sind. Glaube allerdings nicht, da der Umsatz bei der Berufsbetreuerhaftpflicht zur Sprache kam (die neben der allgemeinen Berufshaftpflicht notwendig ist (aber günstig)) und die Verfahrenspflegschaften nicht darunter fallen dürften. Seine Arbeitszeiten sind schwer einzuschätzen, dürfte aber außer in Ausnahmefällen nicht über 45h hinausgehen.
Ansonsten höre ich von Kollegen eigentlich nur, dass sich Betreuungen nicht mehr lohnen, sie regelmäßig von Betreuungsgerichten angefragt werden, ob sie nicht neue übernehmen wollen und immer ablehnen, weil sie keine Lust mehr darauf haben. Früher konnte man wohl vernünftige Stundensätze abrechnen, da kam da noch mehr bei rum und die Gerichte waren nicht so schlimm und haben einen einfach machen lassen, solange alles lief.
Mein Eindruck ist, dass sich das lohnen kann, wenn man es effizient aufzieht und sich auf die wesentlichen Tätigkeiten beschränkt. An umsatzstarke Anwälte kommt man aber nicht ran. Außerdem denke ich, dass als Anwalt eine Kombination mit Nachlasspflegschaften sinnvoll wäre. Beides ist im Grund wesensähnlich, aber in den Nachlasspflegschaften ist der Betroffene tot, was die Sache oft angenehmer macht.
Achso, als Ergänzung: Ich hatte auch öfter mit Berufsbetreuern zu tun, die keine Anwälte waren. Gerade die älteren haben da häufig ziemlich "herumgewurstelt" (keine richtige Software, also max. MS-Office, viel Papier, oft auch gar nichts digitalisiert, keine Angestellten, telefonisch schlecht erreichbar, Standardmailadresse - t-online, web.de, ect.) und oft keine externen Büros gehabt, sondern von ihren Wohnungen/Häusern aus gearbeitet. Also man kann das auch mit sehr geringen Kosten betreiben.
Und man sollte Haftungsrisiken im Auge behalten. Gerade wenn der Betreute im Heim lebt, aber ein Hausgrundstück hat. Gibt OLG-Entscheidungen, wonach man die Häuser alle drei Tage kontrollieren muss, damit bei Elementarschäden die Versicherung greift. Ist in der Praxis kaum machbar, wenn man mehrere Grundstücke verwaltet, aber man sollte wohl wenigstens alle 1-2 Wochen die Runde machen und die Heizung prüfen oder zumindest die wasserführenden Leitungen leeren. Wir haben bspw. mal eine ehemalige Betreuerin in Regress genommen, weil sie das Grundstück ihrer Betreuten verkauft hatte. Zwischen Beurkundung des KV und Übergabe (also vor Gefahrübergang) gab es einen Wasserschaden und in der Folge hatte sie - nach telefonischer Rücksprache mit dem Rechtspfleger - dem Käufer einen Teil des Kaufpreises erlassen. 9 Jahre später wurden wir Nachlasspfleger und haben uns den Minderungsbetrag von ihr geholt. Ihre Versicherung hat das nicht übernommen...
Ansonsten höre ich von Kollegen eigentlich nur, dass sich Betreuungen nicht mehr lohnen, sie regelmäßig von Betreuungsgerichten angefragt werden, ob sie nicht neue übernehmen wollen und immer ablehnen, weil sie keine Lust mehr darauf haben. Früher konnte man wohl vernünftige Stundensätze abrechnen, da kam da noch mehr bei rum und die Gerichte waren nicht so schlimm und haben einen einfach machen lassen, solange alles lief.
Mein Eindruck ist, dass sich das lohnen kann, wenn man es effizient aufzieht und sich auf die wesentlichen Tätigkeiten beschränkt. An umsatzstarke Anwälte kommt man aber nicht ran. Außerdem denke ich, dass als Anwalt eine Kombination mit Nachlasspflegschaften sinnvoll wäre. Beides ist im Grund wesensähnlich, aber in den Nachlasspflegschaften ist der Betroffene tot, was die Sache oft angenehmer macht.
Achso, als Ergänzung: Ich hatte auch öfter mit Berufsbetreuern zu tun, die keine Anwälte waren. Gerade die älteren haben da häufig ziemlich "herumgewurstelt" (keine richtige Software, also max. MS-Office, viel Papier, oft auch gar nichts digitalisiert, keine Angestellten, telefonisch schlecht erreichbar, Standardmailadresse - t-online, web.de, ect.) und oft keine externen Büros gehabt, sondern von ihren Wohnungen/Häusern aus gearbeitet. Also man kann das auch mit sehr geringen Kosten betreiben.
Und man sollte Haftungsrisiken im Auge behalten. Gerade wenn der Betreute im Heim lebt, aber ein Hausgrundstück hat. Gibt OLG-Entscheidungen, wonach man die Häuser alle drei Tage kontrollieren muss, damit bei Elementarschäden die Versicherung greift. Ist in der Praxis kaum machbar, wenn man mehrere Grundstücke verwaltet, aber man sollte wohl wenigstens alle 1-2 Wochen die Runde machen und die Heizung prüfen oder zumindest die wasserführenden Leitungen leeren. Wir haben bspw. mal eine ehemalige Betreuerin in Regress genommen, weil sie das Grundstück ihrer Betreuten verkauft hatte. Zwischen Beurkundung des KV und Übergabe (also vor Gefahrübergang) gab es einen Wasserschaden und in der Folge hatte sie - nach telefonischer Rücksprache mit dem Rechtspfleger - dem Käufer einen Teil des Kaufpreises erlassen. 9 Jahre später wurden wir Nachlasspfleger und haben uns den Minderungsbetrag von ihr geholt. Ihre Versicherung hat das nicht übernommen...
06.08.2025, 09:17
Vielleicht noch ein örtlicher Aspekt: Am Sitz einer großen Psychiatrie oder in der Großstadt sind viel weniger Fahrtzeiten nötig als in einem ländlichen Bezirk. Das könnte für die Frage, ob sich das lohnt, eine Rolle spielen.
06.08.2025, 13:02
(06.08.2025, 09:17)Praktiker schrieb: Vielleicht noch ein örtlicher Aspekt: Am Sitz einer großen Psychiatrie oder in der Großstadt sind viel weniger Fahrtzeiten nötig als in einem ländlichen Bezirk. Das könnte für die Frage, ob sich das lohnt, eine Rolle spielen.
Eine Betreuung geht nicht zwangsläufig mit einer psychischen Erkrankung einher, bei der die Patienten eingewiesen werden. Grundsätzlich hast du aber recht.
06.08.2025, 13:09
(06.08.2025, 13:02)Egal_ schrieb:(06.08.2025, 09:17)Praktiker schrieb: Vielleicht noch ein örtlicher Aspekt: Am Sitz einer großen Psychiatrie oder in der Großstadt sind viel weniger Fahrtzeiten nötig als in einem ländlichen Bezirk. Das könnte für die Frage, ob sich das lohnt, eine Rolle spielen.
Eine Betreuung geht nicht zwangsläufig mit einer psychischen Erkrankung einher, bei der die Patienten eingewiesen werden. Grundsätzlich hast du aber recht.
Stimmt, aber andersrum eben zu 99%
06.08.2025, 14:43
(06.08.2025, 13:09)Homer S. schrieb:(06.08.2025, 13:02)Egal_ schrieb:(06.08.2025, 09:17)Praktiker schrieb: Vielleicht noch ein örtlicher Aspekt: Am Sitz einer großen Psychiatrie oder in der Großstadt sind viel weniger Fahrtzeiten nötig als in einem ländlichen Bezirk. Das könnte für die Frage, ob sich das lohnt, eine Rolle spielen.
Eine Betreuung geht nicht zwangsläufig mit einer psychischen Erkrankung einher, bei der die Patienten eingewiesen werden. Grundsätzlich hast du aber recht.
Stimmt, aber andersrum eben zu 99%
Das ist ja genau der Punkt, dass Betreuungsbedürfnis auch aus anderen Gründen entsteht, dann aber räumlich teils sehr weit verteilt. Ich kenne des Vergütungssystem nicht, kann aber aus dem richterlichen Dienst, der ja sehr oft mit Anhörungen einhergeht, sagen: man kann sehr viel rationeller arbeiten, wenn viele Betreute am gleichen Ort wohnen, als wenn man über Land fahren muss. Das wird für die Wirtschaftlichkeit eine Rolle spielen.