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  5. Notenanforderung für Volljuristen für Amtsanwaltschaft rechtswidrig?
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Notenanforderung für Volljuristen für Amtsanwaltschaft rechtswidrig?
hyaene_mit_hut
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#11
24.06.2025, 23:37
Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, übernehmen Referendar:innen doch auch die Position von Amtstaatsanwält:innen während der Strafrechtsstation, oder? (Müsste etwas um ca 143 GVG sein.) Und da wird wenig Unterschied gemacht, ob's jemand ist, der im ersten Examen 5 oder 15 Punkte hat. 
Ja, keine Einstellung ohne Rücksprache, aber wenn ich durch die Bank weg Refis dafür einsetze, stellt sich mir zumindest doch die Frage, ob 2x7 nicht vielleicht doch etwas unglückliche Anforderungen darstellen.
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Praktiker
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#12
24.06.2025, 23:46
(24.06.2025, 23:37)hyaene_mit_hut schrieb:  Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, übernehmen Referendar:innen doch auch die Position von Amtstaatsanwält:innen während der Strafrechtsstation, oder? (Müsste etwas um ca 143 GVG sein.) Und da wird wenig Unterschied gemacht, ob's jemand ist, der im ersten Examen 5 oder 15 Punkte hat. 
Ja, keine Einstellung ohne Rücksprache, aber wenn ich durch die Bank weg Refis dafür einsetze, stellt sich mir zumindest doch die Frage, ob 2x7 nicht vielleicht doch etwas unglückliche Anforderungen darstellen.

Es ist nochmal etwas anderes, ob man Sitzungsdienst mit Rücksprachepflicht übernimmt oder ob man eigenständig ein ganzes Dezernat bearbeitet samt Weisungen gegenüber Ermittlungspersonen der Polizei. Selbst wenn es juristisch Kleinvieh ist, ist das eine ganz schöne Nummer, nämlich zum Ausgleich richtig viel. Ein Amtsanwaltskollege von mir hat rechnerisch über 2 AKA ausgefüllt plus nebenher Verwaltungsaufgaben. Was da am Tag durchgerauscht ist an Akten kann sich niemand vorstellen, der ihn nicht vertreten hat. Deshalb mein allerhöchster Respekt für Leute, die das jahrzehntelang wuppen. Und deshalb der verständliche Wunsch des JuM, das vornehmlich Leute machen zu lassen, die das als Aufstieg empfinden und speziell darauf ausgebildet sind - und nur sehr zurückhaltend für Volljuristen zu öffnen. Wenn es schiefgeht, bauen sich da nämlich binnen Wochen enorme Rückstände auf.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.06.2025, 23:49 von Praktiker.)
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Sesselpupser
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#13
25.06.2025, 07:51
Wie sehr sich Juristen ihren eigenen Berufsstand selbst geringschätzen ist immer wieder spannend zu sehen.
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Praktiker
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#14
25.06.2025, 08:13
(25.06.2025, 07:51)Sesselpupser schrieb:  Wie sehr sich Juristen ihren eigenen Berufsstand selbst geringschätzen ist immer wieder spannend zu sehen.

Falls sich das auf mich bezieht: nö. Ich erkenne nur an, dass es auch andere Ausbildungsgänge gibt, die auf bestimmte spezialisierte Tätigkeiten gleichwertig vorbereiten können und im Einzelfall sogar besser. Warum soll denn ein guter Amtsanwalt Körperverletzungen schlechter verstrafbefehlen als ein durchschnittlicher Volljurist? Weil er "nur" an der FH studiert und keinen Schein in Römischer Rechtsgeschichte hat? Natürlich hätte er in anderen Tätigkeitsbereichen ausbildungsbedingt erhebliche Nachteile - die er eben deshalb auch nicht ausübt. Aber ein Massendezernat solchen Ausmaßes zu schultern, braucht nochmal andere als wissenschaftliche Fähigkeiten, und die hat er, sonst hätte man ihn nämlich nie auf den Amtsanwaltslehrgang geschickt. Wie schwer das Massengeschäft dagegen selbst guten Volljuristen fällt, kann man hier im Forum ja nachlesen. Warum kann man das nicht einfach anerkennen? Mein oben beschriebener Kollege hat bei alledem definitiv nicht über 40 Wochenstunden gearbeitet. Ich schätze meinen Berufsstand generell sehr, nur halt nicht so pauschal alle Volljuristen gegenüber allen anderen. In dem, was der Amtsanwaltskollege getan hat, war er mir als Staatsanwalt überlegen, und das, obwohl ich weit von den 7 Punkten entfernt war... weshalb ich vom Dienstherrn auch anders eingesetzt worden bin als er. Und er hat rechnerisch die PEBB§Y-Zahlen generiert, damit ich mich im Gegenzug in große Betrugssachen, Serientaten, eilbedürftige Haftsachen und Vermögensabschöpfung reinknien konnte. Passt also alles.

Und natürlich, ob jetzt gerade bei 7 Punkten die Grenze für den Quereinstieg gesetzt werden muss (sie wurde ja offenbar zuletzt abgesenkt), das kann man immer kritisieren, aber es ist halt ein Massengeschäft und man will eine klare Grenze einziehen. Und irgendwie hat man halt festgestellt, dass der Personalbedarf so ist, dass er bei Absenkung auf 7 mutmaßlich gedeckt werden kann. Warum soll man dann auf 5 oder 4 absenken?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.06.2025, 08:40 von Praktiker.)
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guga
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Themen: 2
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#15
25.06.2025, 09:02
Einfach Angebot und Nachfrage. Es gibt wenig Rechtspfleger und viele Volljuristen, also kann man höhere Anforderungen festlegen und trotzdem genug Bewerber kriegen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.06.2025, 09:04 von guga.)
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Patenter Gast
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Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#16
25.06.2025, 10:07
(25.06.2025, 08:13)Praktiker schrieb:  Und natürlich, ob jetzt gerade bei 7 Punkten die Grenze für den Quereinstieg gesetzt werden muss (sie wurde ja offenbar zuletzt abgesenkt), das kann man immer kritisieren, aber es ist halt ein Massengeschäft und man will eine klare Grenze einziehen. Und irgendwie hat man halt festgestellt, dass der Personalbedarf so ist, dass er bei Absenkung auf 7 mutmaßlich gedeckt werden kann. Warum soll man dann auf 5 oder 4 absenken?

Es ist eigentlich super simpel: Es gibt X Stellen für Amtsanwälte. Diese will man zu einem Teil mit qualifizierten Rechtspflegern besetzen und zum anderen Teil mit Volljuristen. Also schaut man, wie groß der Teil an Volljuristen sein soll und wie das Bewerbungsaufkommen über die letzten Jahre war. Daraus kann man dann eine Notengrenze ableiten unter der sich eine Bewerbung sowieso nicht lohnt, weil man den Bewerber eh nicht nimmt. Fertig. So ein wenig wie der Numerus Clausus früher.

Natürlich kann man nicht alle Amtsanwaltsstellen mit Volljuristen besetzen, denn dadurch würde man eine komplette Beförderungsstufe für Rechtspfleger wegnehmen. Und unter uns, die Gerichtsverwaltung achtet eher darauf, dass sie sehr gute Rechtspfleger (die schon bei Gerichten arbeiten!) bei Laune hält, statt noch einen durchschnittlich qualifizierten Volljuristen einzustellen.
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Homer S.
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Beiträge: 397
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#17
25.06.2025, 10:14
(25.06.2025, 09:02)guga schrieb:  Einfach Angebot und Nachfrage. Es gibt wenig Rechtspfleger und viele Volljuristen, also kann man höhere Anforderungen festlegen und trotzdem genug Bewerber kriegen.

So ist es. Zudem können Rechtspfleger halt auch Dinge die Volljuristen (direkt nach dem Studium) nicht können, man denke an Kostenfestsetzungsbeschlüsse, Zwangsversteigerungen, Vollstreckung... Da würde ich als Verwaltung auch lieber einen Volljuristen als AA für kleines Geld einstellen und den Rechtspfleger beim AG die Kosten machen lassen...

Davon ab glaube ich wirklich nicht, dass man als Volljurist als AA glücklich wird. Man ist auf ewig hinter jedem neuen "Dummie" der neu anfängt und das unabhängig von der später erlangten Qualifikationen, sondern allein vom Status her. Dazu gibt es nahezu keine Aufstiegs- und versetzungsmöglichkeiten...
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Tess T. Culls
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Themen: 0
Registriert seit: Sep 2022
#18
25.06.2025, 11:16
(25.06.2025, 07:51)Sesselpupser schrieb:  Wie sehr sich Juristen ihren eigenen Berufsstand selbst geringschätzen ist immer wieder spannend zu sehen.

Wenn die Wertschätzung des eigenen Berufsstandes nur dadurch gelingen kann, indem man sich gegenüber anderen Berufsständen als höherwertig einschätzt oder fühlt, dann ist das für mich auch immer wieder spannend zu sehen.
Ganz im Sinne des Werbespots von FedEX: "Aber ich habe doch studiert!"  LolLolLol
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.06.2025, 11:17 von Tess T. Culls.)
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Sesselpupser
Member
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Beiträge: 103
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2024
#19
25.06.2025, 12:18
(25.06.2025, 11:16)Tess T. Culls schrieb:  
(25.06.2025, 07:51)Sesselpupser schrieb:  Wie sehr sich Juristen ihren eigenen Berufsstand selbst geringschätzen ist immer wieder spannend zu sehen.

Wenn die Wertschätzung des eigenen Berufsstandes nur dadurch gelingen kann, indem man sich gegenüber anderen Berufsständen als höherwertig einschätzt oder fühlt, dann ist das für mich auch immer wieder spannend zu sehen.
Ganz im Sinne des Werbespots von FedEX: "Aber ich habe doch studiert!"  LolLolLol

Wenn man der Meinung ist dass man als fertiger Volljurist auch unter einer Punktzahl von X noch in einer juristischen Tätigkeit hinter einem FH-Abschluss zurückhängt, dann ist entweder das Jurastudium und Staatsexamen viel zu leicht, oder es hat schlicht keinen Wert. Mit fachfremden Berufsständen hat das nichts zu tun, Amtsanwaltschaft ist ein juristischer Beruf, wie Staatsanwaltschaft auch. Die Ausbildung von Volljuristen sollte dem Absolventen mitgeben, sich die nötigen Kenntnisse anzueignen. Nicht dass ich jetzt empfehle, man sollte sich als Volljurist auf Rechtspfleger- oder sonstige Stellen im gehobenen Dienst bewerben, aber wenn man es schon macht, dann ist die Behauptung, man könne sich dort nicht so gut zurechtfinden wie ein Rechtspfleger, einfach Quatsch. Ausnahmen bestätigen die Regel.
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NRW556
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Registriert seit: Mar 2024
#20
25.06.2025, 12:54
(24.06.2025, 19:39)JurBaWü schrieb:  BaWü hat es nun auch geschafft. Man kann sich als Volljurist für die Tätigkeit eines Amtsanwalts bewerben. 
Gesagt, getan und sofort eine Absage erhalten, da ich die erforderlichen 2x 7 Punkte nicht erreicht habe. 
Wie kann es sein, dass ein Volljurist, der eine höherwertige Qualifikation als ein Amtsanwalt hat und für eine höhere Laufbahn ausgebildet ist, die Tätigkeit einer geringerwertigen Laufbahn nicht wahrnehmen kann? Ist diese Notenanforderung tatsächlich rechtmäßig? 
Insbesondere habe ich kein Verständnis dafür, da ein Amtsanwalt zudem nur allgemeine Strafsachen erledigen darf, wohingegen ich als Volljurist mit Berufserfahrung im Strafrecht für ein viel größeres Aufgabenfeld ausgebildet bin. 
Was sind eure Gedanken dazu?
Zusammengefasst kann man sagen es richtet sich nach Angebot und Nachfrage und anderseits daran, dass man sehr gut qualifizierten Rechtspflegern die Pfründe nicht wegnehmen möchten. Weil erfahrene Rechtspfleger deutlich mehr Gewähr dafür bieten, die Sachbearbeitung zügig und ohne viel aufzustauen sicherzustellen.

Aber wieso willst du überhaupt AA sein, Hauptsache Staatsdienst, oder was? 

Ich glaube, der öffentliche Dienst wird hier  etwas überschätzt als Arbeitgeber. Abstreiten will ich die Vorzüge, vor allem die Sicherheit und das Arbeit - Leben - Gleichgewicht nicht. Aber in der freien Wirtschaft hast du doch viel mehr Auswahl
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