09.05.2019, 19:40
In Berlin sind Amtsanwälte dafür bekannt, zu versuchen, jeden Quatsch an die StA abzugeben.
Schreibt der Anzeigeerstatter z.B. "Herr H. hat Braubier in meine Badewanne gekippt" schreibt der Amtsanwalt "der Anzeigeerstatter hat ausdrücklich einen Raub angezeigt" (Raub steckt in Braubier) und legt das Verfahren zur Übernahmeprüfung der StA vor.
Schreibt der Anzeigeerstatter z.B. "Herr H. hat Braubier in meine Badewanne gekippt" schreibt der Amtsanwalt "der Anzeigeerstatter hat ausdrücklich einen Raub angezeigt" (Raub steckt in Braubier) und legt das Verfahren zur Übernahmeprüfung der StA vor.
09.05.2019, 21:17
Das ist nicht nur in Berlin so :D Da wird aus einem gemeinschaftlichen Diebstahl schnell mal eine Bande und dergleichen. Nun ja, jeder ist in diesem mitunter überlasteten System über jedes abgegebene Verfahren froh :)
10.05.2019, 00:30
Lustig wird es auch teilweise, wenn man ein Verfahren abgeben möchte, was ganz eindeutig auch in die Zuständigkeit einer auswärtigen StA fällt.
Wenn das Verfahren nicht ganz so einfach ist, kommt das teilweise einfach unter Ablehnung der Übernahme und dem Bemerken zurück, dass doch auf Bl. 3 irgendein Unternehmen auftaucht, das doch den Sitz bei mir im Zuständigkeitsbereich hat. Oder eben, dass doch jedenfalls irgendein mittelbarer Erfolg in Hintertupfingen eingetreten sei und da Tatort sein müsse :D
Wenn das Verfahren nicht ganz so einfach ist, kommt das teilweise einfach unter Ablehnung der Übernahme und dem Bemerken zurück, dass doch auf Bl. 3 irgendein Unternehmen auftaucht, das doch den Sitz bei mir im Zuständigkeitsbereich hat. Oder eben, dass doch jedenfalls irgendein mittelbarer Erfolg in Hintertupfingen eingetreten sei und da Tatort sein müsse :D
10.05.2019, 05:35
10.05.2019, 06:20
(10.05.2019, 05:35)NRWNRW schrieb:(09.05.2019, 15:50)Gast schrieb: In Düsseldorf auch. Der hat bei uns mal AG-Vertretung gemacht und von seinem Werdegang erzählt. Die Examina haben zum StA nicht gereicht, also ist er AA geworden.
Es wurde in NRW mal gemacht, aber aktuell wird es nicht mehr gemacht.
Darf ich fragen, woher du das weißt?
11.05.2019, 07:20
(10.05.2019, 06:20)GastNrw4 schrieb:(10.05.2019, 05:35)NRWNRW schrieb:(09.05.2019, 15:50)Gast schrieb: In Düsseldorf auch. Der hat bei uns mal AG-Vertretung gemacht und von seinem Werdegang erzählt. Die Examina haben zum StA nicht gereicht, also ist er AA geworden.
Es wurde in NRW mal gemacht, aber aktuell wird es nicht mehr gemacht.
Darf ich fragen, woher du das weißt?
Ich bin Staatsanwältin in NRW. Ich weiß es nicht aus einer offiziellen Vorschrift/Regelung was auch immer,aber ich habe mal mit Amtsanwälten von uns darüber geredet und es ist allgemeiner aktueller Kenntnisstand bei uns im Haus, dass es das nicht gibt im Moment. Also so gesehen, war das Wort "wissen" vielleicht falsch.
Bei uns im Haus gibt es aber derzeit mindestens zwei Volljuristen, die Amtsanwälte sind.
12.05.2019, 18:16
Das ist so ein bisschen wie bei den Volljuristen, die als Transaction Support Lawyer anfangen und sich erhoffen doch noch eine Associate-Stelle zu ergattern. Auch dieses Unterfangen ist meistens nicht von Erfolg gekrönt, von einem späteren Wechsel in eine kleinere Einheit natürlich abgesehen. Warum sollte man denn bestehendes Personal befördern, welches man ohnehin schon hat? Das gilt für den Amtsanwalt in besonderem Maße, da er sich ja kaum woanders hin bewerben kann, wenn er im öffentlichen Dienst bleiben will.
Und auch bei dem jetzigen Arbeitsmarkt gibt es genügend bessere Bewerber, und es hat eben seinen Grund, wenn man ein Angebot "nur" als Transaction Support Lawyer oder Amtsanwalt bekommt.
Und auch bei dem jetzigen Arbeitsmarkt gibt es genügend bessere Bewerber, und es hat eben seinen Grund, wenn man ein Angebot "nur" als Transaction Support Lawyer oder Amtsanwalt bekommt.
19.06.2019, 09:41
In Hamburg werden in der letzten Zeit nicht selten volljuristische Amtsanwälte zu Staatsanwälten ernannt.
Das Amt des Amtsanwalts ist nicht zu unterschätzen. Es gab auch schon Volljuristen, die das Zeichnungsrecht nicht bekamen und somit nach einigen Monaten wieder gehen durften.
Das Amt des Amtsanwalts ist nicht zu unterschätzen. Es gab auch schon Volljuristen, die das Zeichnungsrecht nicht bekamen und somit nach einigen Monaten wieder gehen durften.
09.07.2019, 15:37
Muss man denn als Volljuristin die Ausbildung zur Amtsanwältin noch machen?
09.07.2019, 21:17