10.06.2025, 15:02
(10.06.2025, 14:58)HH.E schrieb: War das persönlich eingeholte SV-Gutachten relevant? War das nicht unstetig, weil der Beklagte das bereits bezahlt hat und es auch nicht vom Klageantrag umfasst war?
Also vllt habe ich etwas total übersehen oder falsch verstanden, aber ich habe das nicht als unstreitig angesehen. Also die Kosten wurden ja zusammengerechnet und in einem Antrag begehrt. Die 2000 Euro haben sich ja auf das ganze bezogen. Also das ist alles meine Interpretation. Wie gesagt, ich denke, die Klausur wird nicht mehr als 3 Punkte bei mir. Es war total viel.
10.06.2025, 15:04
(10.06.2025, 15:00)elcaracol schrieb:(10.06.2025, 14:43)Altnkm schrieb: Heutige Klausur: Verkehrsunfall, Vorfahrt, Geschwindigkeit, es ist nicht klar gewesen, ob eine erhöhte Geschwindigkeit gegeben war oder nicht, unübersichtliche Straße, mehrere Beklagte, es wurde eine Widerklage bzw Drittwiderklage erhoben, gewillkürte Prozessstandschaft, Beweiswürdigung, Mitverschulden, "Irrtum" Der Fachwerkstatt dem Geschädigten zurechenbar oder nicht, SV-Gutachten als Schadensposition, 249 II 2 BGB.
Für mich persönlich total Reinfall. Bin mir sicher durchgefallen zu sein 😅
Ich hab auch ein ganz schlechtes Gefühl bei der Klausur. Erst dachte ich, dass es ganz machbar klingt, aber dann scheitert es bei mir auch an den kleinsten Dingen oftmals.
Zunächst: Der Kläger wollte seinen Schaden ja inkl. Mehrwertsteuer geltend machen, was aber nicht geht (§ 249 II 2) oder? Aber die Beklagten hatten die Schadenshöhe gar nicht bestritten oder? 🥲
Habe auch den 249 II 2 und das sollte denke ich auch passen. Die Schadenshöhe des Beklagten ist nach meiner Erinnerung tatsächlich nicht bestritten gewesen. Da musste man ja erörtern, ob von dem verminderten Betrag die 78,50 Euro abzuziehen sind oder nicht
10.06.2025, 15:09
(10.06.2025, 15:02)Altnkm schrieb:Oh man, das hab ich dann ganz falsch gemacht 😵💫(10.06.2025, 14:58)HH.E schrieb: War das persönlich eingeholte SV-Gutachten relevant? War das nicht unstetig, weil der Beklagte das bereits bezahlt hat und es auch nicht vom Klageantrag umfasst war?
Also vllt habe ich etwas total übersehen oder falsch verstanden, aber ich habe das nicht als unstreitig angesehen. Also die Kosten wurden ja zusammengerechnet und in einem Antrag begehrt. Die 2000 Euro haben sich ja auf das ganze bezogen. Also das ist alles meine Interpretation. Wie gesagt, ich denke, die Klausur wird nicht mehr als 3 Punkte bei mir. Es war total viel.
10.06.2025, 15:10
Was habt ihr mit den Beklagten zu 1) und den Beklagten zu 3) gemacht?? Was hatte es bitte mit dieser Rüge der örtlichen Zuständigkeit auf sich? Ich hab die Klage im Hinblick auf den Beklagten zu 3) für unzulässig erachtet (WTF) Und welche AGL habt ihr geprüft? Ich bin kurz vorm Kollaps O.O
10.06.2025, 15:11
(10.06.2025, 15:02)Altnkm schrieb:(10.06.2025, 14:58)HH.E schrieb: War das persönlich eingeholte SV-Gutachten relevant? War das nicht unstetig, weil der Beklagte das bereits bezahlt hat und es auch nicht vom Klageantrag umfasst war?
Also vllt habe ich etwas total übersehen oder falsch verstanden, aber ich habe das nicht als unstreitig angesehen. Also die Kosten wurden ja zusammengerechnet und in einem Antrag begehrt. Die 2000 Euro haben sich ja auf das ganze bezogen. Also das ist alles meine Interpretation. Wie gesagt, ich denke, die Klausur wird nicht mehr als 3 Punkte bei mir. Es war total viel.
Wenn du das alles gesehen (und vielleicht angesprochen) hast, klingt das für mich wirklich nicht im Ansatz nach durchfallen. Mehr habe ich auch nicht wirklich geschafft, ich persönlich fand die Klausur heute undankbar, also man musste so viele Sachen sehen und so richtig zufrieden hat irgendwie auch niemand gewirkt 👀
10.06.2025, 15:11
(10.06.2025, 15:00)elcaracol schrieb:(10.06.2025, 14:43)Altnkm schrieb: Heutige Klausur: Verkehrsunfall, Vorfahrt, Geschwindigkeit, es ist nicht klar gewesen, ob eine erhöhte Geschwindigkeit gegeben war oder nicht, unübersichtliche Straße, mehrere Beklagte, es wurde eine Widerklage bzw Drittwiderklage erhoben, gewillkürte Prozessstandschaft, Beweiswürdigung, Mitverschulden, "Irrtum" Der Fachwerkstatt dem Geschädigten zurechenbar oder nicht, SV-Gutachten als Schadensposition, 249 II 2 BGB.
Für mich persönlich total Reinfall. Bin mir sicher durchgefallen zu sein 😅
Ich hab auch ein ganz schlechtes Gefühl bei der Klausur. Erst dachte ich, dass es ganz machbar klingt, aber dann scheitert es bei mir auch an den kleinsten Dingen oftmals.
Zunächst: Der Kläger wollte seinen Schaden ja inkl. Mehrwertsteuer geltend machen, was aber nicht geht (§ 249 II 2) oder? Aber die Beklagten hatten die Schadenshöhe gar nicht bestritten oder? 🥲
Habe ich auch nicht als bestritten begriffen, allerdings hat er ja selbst vorgebracht, dass es noch nicht repariert war und beide Beträge angegeben.
Bei der fehlgeschlagenen Reparatur musste es ja eigentlich klausurtaktisch durchgehen, da man den Betrag ja nicht einfach von der Summe hätte abziehen können, da keine Nettosumme angegeben war, oder? 😅 Sonst hätte man ja erst die Nettosumme aus der Bruttosumme bestimmen müssen und dann hiervon die versuchte Vorderleuchte abziehen müssen und dann wieder die USt dazuaddieren…
10.06.2025, 15:13
(10.06.2025, 14:43)Altnkm schrieb: Heutige Klausur: Verkehrsunfall, Vorfahrt, Geschwindigkeit, es ist nicht klar gewesen, ob eine erhöhte Geschwindigkeit gegeben war oder nicht, unübersichtliche Straße, mehrere Beklagte, es wurde eine Widerklage bzw Drittwiderklage erhoben, gewillkürte Prozessstandschaft, Beweiswürdigung, Mitverschulden, "Irrtum" Der Fachwerkstatt dem Geschädigten zurechenbar oder nicht, SV-Gutachten als Schadensposition, 249 II 2 BGB.Was für einen Irrtum meinst du? (Welches Bundesland?)
Für mich persönlich total Reinfall. Bin mir sicher durchgefallen zu sein 😅
10.06.2025, 15:15
(10.06.2025, 15:10)NRW25 schrieb: Was habt ihr mit den Beklagten zu 1) und den Beklagten zu 3) gemacht?? Was hatte es bitte mit dieser Rüge der örtlichen Zuständigkeit auf sich? Ich hab die Klage im Hinblick auf den Beklagten zu 3) für unzulässig erachtet (WTF) Und welche AGL habt ihr geprüft? Ich bin kurz vorm Kollaps O.O
Vermutlich wollte das darauf hinaus, das für den Beklagten zu 3) der allgemeine Gerichtsstand woanders war und man dann §20 StVG sehen sollte bzw. auch §32 ZPO.
AGL hab ich §§ 7/18 StVG und §115 I Nr.1 VVG.
Im Hilfsgutachten dann noch 823 BGB. War aber irgendwie alles nicht so top 😅
10.06.2025, 15:15
Habt ihr die bereits gezahlten 2000€ dann nochmal von dem Gesamt-Nettobetrag abgezogen oder einfach nur in Höhe von dem Nettobetrag zuerkannt?
10.06.2025, 15:21
An alle Refs aus Bayern:
Wie fandet ihr heute die Klausur im Arbeitsrecht? Ich bin kaum fertig geworden und habe deshalb alles nur sehr rasch begründen können. Wie habt ihr die "Klagerücknahme/Erledigung" problematik gelöst? Ich habe es über § 91a I 2 ZPO gelöst, keine Ahnung, ob das richtig war.
Im Übrigen habe ich alle Streitgegentände bejaht. Habe aber gerade im Internet die Entscheidung des BAG zum letzten Streitgegenstand gefunden, wo der Anspruch aus § 108 I 1 GewO verneint wurde, da die Zuverfügungstellung (Download) ausreichend sein soll.
Wie fandet ihr heute die Klausur im Arbeitsrecht? Ich bin kaum fertig geworden und habe deshalb alles nur sehr rasch begründen können. Wie habt ihr die "Klagerücknahme/Erledigung" problematik gelöst? Ich habe es über § 91a I 2 ZPO gelöst, keine Ahnung, ob das richtig war.
Im Übrigen habe ich alle Streitgegentände bejaht. Habe aber gerade im Internet die Entscheidung des BAG zum letzten Streitgegenstand gefunden, wo der Anspruch aus § 108 I 1 GewO verneint wurde, da die Zuverfügungstellung (Download) ausreichend sein soll.