06.06.2025, 19:30
(06.06.2025, 18:38)BW_Refi schrieb:(06.06.2025, 17:30)NRW25 schrieb: Einfach alles verhauen! Hab ich Geister gesehen?
Hab die Wahlfeststellung angesprochen beim vorliegen einer wirksamen Anklage als Vss, 261 iBa das Bvv wegen der Blutentnahme und bejaht, weil nach deutschem Recht keine Probleme 🤷🏼♀️
265 kurz angesprochen, art 6 EMRK verletzt gesehen iBa die Abgabe eines Geständnisses und der damit einhergehenden Zwangslage und bei der Strafzumessung den 46 III bejaht. Die materiell rechtliche Prüfung (sehr dünn) so wie die Vorredner geprüft.
Das klingt echt gut, ich bin der der Strafzumessung nicht mehr wirklich weit gekommen..
Stimmt, das Geständnis war echt problematisch, das habe ich in Verfahrensverletzung im Rahmen von 257c mit reingequetscht. Aber ich finde, das klingt gut, es selbststeändig nochmal zu thematisieren.
Wozu hast du die Wahlfeststellung gesehen? Ich habe die Anklage irgendwie nicht ordentlich gelesen 😬
Und was heißt iBa? 👀
iBa= in Bezug auf 🙈
Ich hab das leider mit der möglichen wahlfeststellung falsch verortet. Gehört meine ich zu 261 …
Zu 257 c kam ich leider nicht mehr.
Abhaken und auf nächste Woche fokussieren! Das wird wild!🙌🏻
07.06.2025, 04:44
Mich würde interessieren, ob jemand von euch noch weiß, ob im Protokoll angegeben war, dass eine Rechtsmittelbelehrung erfolgte.
07.06.2025, 06:59
07.06.2025, 07:45
Habe leider aus Zeitnot einfach schnell den Herzinfarkt als Wiedereinsetzungsgrund herangezogen und das mit der fehlenden Belehrung übersehen. Das wird denke ich sehr falsch sein. Denkt ihr allein das ist schon ein Grund durchzufallen?
07.06.2025, 07:45
(07.06.2025, 06:59)Berlin1995 schrieb:Same here. Habe es auch so gelöst (bawü). Er wurde nur über den Beschluss belehrt, eine Remi-B nach 35a StPO war nicht im Protokoll enthalten, ist jedoch eine wesentliche Förmlichkeit(07.06.2025, 04:44)KeinRisiko schrieb: Mich würde interessieren, ob jemand von euch noch weiß, ob im Protokoll angegeben war, dass eine Rechtsmittelbelehrung erfolgte.
Ich habe in Berlin keine gefunden. Das war dann auch mein Wiedereinsetzungsgrund.
07.06.2025, 07:47
(07.06.2025, 07:45)BWEx25 schrieb: Habe leider aus Zeitnot einfach schnell den Herzinfarkt als Wiedereinsetzungsgrund herangezogen und das mit der fehlenden Belehrung übersehen. Das wird denke ich sehr falsch sein. Denkt ihr allein das ist schon ein Grund durchzufallen?
Denke nicht. Habe dennoch auch den Herzinfarkt als weiteren Grund genommen. Also quasi "darüberhinaus erlitt die Lebensgefährtin einen Herzinfarkt (...)". Weil solche Informationen stehen nicht umsonst im SV.
07.06.2025, 08:09
Hoffentlich. Hat sich sehr nach falscher Fährte angefühlt und jetzt habe ich ganz schön Bammel, dass man damit aussiebt, weil das definitiv kein ausreichender Grund ist. Immer diese Leichtsinnsfehler 🥲
07.06.2025, 08:38
(07.06.2025, 08:09)BWEx25 schrieb: Hoffentlich. Hat sich sehr nach falscher Fährte angefühlt und jetzt habe ich ganz schön Bammel, dass man damit aussiebt, weil das definitiv kein ausreichender Grund ist. Immer diese Leichtsinnsfehler 🥲
Keiner von uns kennt die Musterlösung und Monster sind die Korrektoren auch nicht. Du hast deine Arbeit abgegeben und kannst daran nichts mehr ändern. Für Dinge die man nicht mehr in der Hand hat, sollte man nicht mehr den Kopf zerbrechen. Wir sind alle in selben Boot und keiner hat eine fehlerfreie Klausur abgegeben :)
An diejenigen die 35a gesehen haben. Habt ihr auch S.3 angesprochen? Hat ja zum Fall irgendwie gepasst, oder?
07.06.2025, 09:30
(07.06.2025, 07:45)BWEx25 schrieb: Habe leider aus Zeitnot einfach schnell den Herzinfarkt als Wiedereinsetzungsgrund herangezogen und das mit der fehlenden Belehrung übersehen. Das wird denke ich sehr falsch sein. Denkt ihr allein das ist schon ein Grund durchzufallen?
Deshalb doch nicht. Die Angabe wird ja auch nicht aus Spaß reingebracht worden sein. Ich denke, dass es vertretbar sein wird die Wiedereinsetzung auch darauf zu stützen. Das wäre schon etwas irrsinnig wenn dem nicht so wäre.
07.06.2025, 09:38
(07.06.2025, 09:30)BaWü2003 schrieb:Der Kommentar ist da schon ziemlich eindeutig 😅 Und ich habe bisher noch niemanden gefunden, der es auch nur darauf gestützt hat(07.06.2025, 07:45)BWEx25 schrieb: Habe leider aus Zeitnot einfach schnell den Herzinfarkt als Wiedereinsetzungsgrund herangezogen und das mit der fehlenden Belehrung übersehen. Das wird denke ich sehr falsch sein. Denkt ihr allein das ist schon ein Grund durchzufallen?
Deshalb doch nicht. Die Angabe wird ja auch nicht aus Spaß reingebracht worden sein. Ich denke, dass es vertretbar sein wird die Wiedereinsetzung auch darauf zu stützen. Das wäre schon etwas irrsinnig wenn dem nicht so wäre.
Aber danke für die aufbauenden Antworten 🫶🏼