06.06.2025, 16:21
Wie habt ihr das mit dem Hinweis nach 265 StPO behandelt? Habt ihr das als ausreichend gewertet?
06.06.2025, 16:30
(06.06.2025, 16:21)Refi1234 schrieb: Dann bin ich ja beruhigt wenn ich nicht die einzige bin die das so gemacht hat :D Was habt ihr bzgl der Verständigung gemacht? Ich hab gesagt zum einen war die fehlerhaft weil man keine Verständigung über den Schuldspruch machen darf und zum anderen hätte die Bewährungsauflage dann auch in die Verständigung gemusst.Habe irgendwie einen Verstoß nach 257c IV, V StPO gesehen. Weil die Belehrung stand nicht im Protokoll, stellt aber eine wesentliche Förmlichkeit nach 273 dar. Ich fand die Klausur verdammt schwer.
Und hab ich das schon richtig gesehen dass da am ende andere Urkunden verlesen wurden als in dem Beschluss stand?
06.06.2025, 16:31
(06.06.2025, 16:21)Refi1234 schrieb: Dann bin ich ja beruhigt wenn ich nicht die einzige bin die das so gemacht hat :D Was habt ihr bzgl der Verständigung gemacht? Ich hab gesagt zum einen war die fehlerhaft weil man keine Verständigung über den Schuldspruch machen darf und zum anderen hätte die Bewährungsauflage dann auch in die Verständigung gemusst.Hab ich auch so bzgl. der Verständigung :)
Und hab ich das schon richtig gesehen dass da am ende andere Urkunden verlesen wurden als in dem Beschluss stand?
Ja; es wurden noch die Alkoholgutachten verlesen (was zulässig ist) und der Mietvertrag (das hab ich für unzulässig erachtet)
06.06.2025, 16:48
Wie habt ihr das mit der deutschen Gerichtsbarkeit und sachliche Zuständigkeit des Landgerichts gemacht? Hatte 7 StGB und 269 StPO angesprochen. Dachte die Taten hätten zum max. Schöffengericht angeklagt werden müssen.
06.06.2025, 16:51
(06.06.2025, 16:48)Altnkm schrieb: Wie habt ihr das mit der deutschen Gerichtsbarkeit und sachliche Zuständigkeit des Landgerichts gemacht? Hatte 7 StGB und 269 StPO angesprochen. Dachte die Taten hätten zum max. Schöffengericht angeklagt werden müssen.
Habe das auch mit 7 StGB aber 269 StPO nicht mehr auf dem Schirm gehabt.
06.06.2025, 16:53
hatte 269 stpo aber wegen willkür abgelehnt und § 7 I bzgl fahrlässiger tötung und § 7 II bzgl Straßendelikt. Richterlicher Hiweis hab ich gesagt dass keine Nachtragsanklage erforderlich war weil selbe prozessuale tat
06.06.2025, 17:30
Einfach alles verhauen! Hab ich Geister gesehen?
Hab die Wahlfeststellung angesprochen beim vorliegen einer wirksamen Anklage als Vss, 261 iBa das Bvv wegen der Blutentnahme und bejaht, weil nach deutschem Recht keine Probleme 🤷🏼♀️
265 kurz angesprochen, art 6 EMRK verletzt gesehen iBa die Abgabe eines Geständnisses und der damit einhergehenden Zwangslage und bei der Strafzumessung den 46 III bejaht. Die materiell rechtliche Prüfung (sehr dünn) so wie die Vorredner geprüft.
Hab die Wahlfeststellung angesprochen beim vorliegen einer wirksamen Anklage als Vss, 261 iBa das Bvv wegen der Blutentnahme und bejaht, weil nach deutschem Recht keine Probleme 🤷🏼♀️
265 kurz angesprochen, art 6 EMRK verletzt gesehen iBa die Abgabe eines Geständnisses und der damit einhergehenden Zwangslage und bei der Strafzumessung den 46 III bejaht. Die materiell rechtliche Prüfung (sehr dünn) so wie die Vorredner geprüft.
06.06.2025, 17:52
(06.06.2025, 16:31)KaanzBW schrieb:(06.06.2025, 16:21)Refi1234 schrieb: Dann bin ich ja beruhigt wenn ich nicht die einzige bin die das so gemacht hat :D Was habt ihr bzgl der Verständigung gemacht? Ich hab gesagt zum einen war die fehlerhaft weil man keine Verständigung über den Schuldspruch machen darf und zum anderen hätte die Bewährungsauflage dann auch in die Verständigung gemusst.Hab ich auch so bzgl. der Verständigung :)
Und hab ich das schon richtig gesehen dass da am ende andere Urkunden verlesen wurden als in dem Beschluss stand?
Ja; es wurden noch die Alkoholgutachten verlesen (was zulässig ist) und der Mietvertrag (das hab ich für unzulässig erachtet)
Supi :) Habs auch so gemacht. BAK Gutachten kann verlesen werden nach § 256 und deshalb beruht das Urteil nciht auf dem Fehler und Mietvertrag kann nicht verlesen werden. Jetzt hast du mich echt beruhigt :D
06.06.2025, 18:38
(06.06.2025, 17:30)NRW25 schrieb: Einfach alles verhauen! Hab ich Geister gesehen?
Hab die Wahlfeststellung angesprochen beim vorliegen einer wirksamen Anklage als Vss, 261 iBa das Bvv wegen der Blutentnahme und bejaht, weil nach deutschem Recht keine Probleme 🤷🏼♀️
265 kurz angesprochen, art 6 EMRK verletzt gesehen iBa die Abgabe eines Geständnisses und der damit einhergehenden Zwangslage und bei der Strafzumessung den 46 III bejaht. Die materiell rechtliche Prüfung (sehr dünn) so wie die Vorredner geprüft.
Das klingt echt gut, ich bin der der Strafzumessung nicht mehr wirklich weit gekommen..
Stimmt, das Geständnis war echt problematisch, das habe ich in Verfahrensverletzung im Rahmen von 257c mit reingequetscht. Aber ich finde, das klingt gut, es selbststeändig nochmal zu thematisieren.
Wozu hast du die Wahlfeststellung gesehen? Ich habe die Anklage irgendwie nicht ordentlich gelesen 😬
Und was heißt iBa? 👀
06.06.2025, 19:03
(06.06.2025, 18:38)BW_Refi schrieb:(06.06.2025, 17:30)NRW25 schrieb: Einfach alles verhauen! Hab ich Geister gesehen?
Hab die Wahlfeststellung angesprochen beim vorliegen einer wirksamen Anklage als Vss, 261 iBa das Bvv wegen der Blutentnahme und bejaht, weil nach deutschem Recht keine Probleme 🤷🏼♀️
265 kurz angesprochen, art 6 EMRK verletzt gesehen iBa die Abgabe eines Geständnisses und der damit einhergehenden Zwangslage und bei der Strafzumessung den 46 III bejaht. Die materiell rechtliche Prüfung (sehr dünn) so wie die Vorredner geprüft.
Das klingt echt gut, ich bin der der Strafzumessung nicht mehr wirklich weit gekommen..
Stimmt, das Geständnis war echt problematisch, das habe ich in Verfahrensverletzung im Rahmen von 257c mit reingequetscht. Aber ich finde, das klingt gut, es selbststeändig nochmal zu thematisieren.
Wozu hast du die Wahlfeststellung gesehen? Ich habe die Anklage irgendwie nicht ordentlich gelesen 😬
Und was heißt iBa? 👀
Aaah hab's "in Bezug auf" 😄😎