23.05.2025, 15:48
(23.05.2025, 14:12)RiStA 2025 schrieb:(23.05.2025, 12:57)StAHessen25 schrieb: Hey, ich wurde auch zum Gespräch eingeladen in Hessen. Habe am Telefon gefragt, ob das Thema der Gruppendiskussion eingegrenzt wird, aber da konnte sie nicht dazu sagen.Okei dann sind wir bestimmt zusammen, wurde mir auch so gesagt. Wollen wir uns bisschen austauschen? Ich habe noch nicht herausgefunden, wie man hier eine PN sendet :D
Das können wir gerne :) Ich auch nicht :D es muss diese Funktion aber iwie geben.
23.05.2025, 17:37
(23.05.2025, 15:48)StAHessen25 schrieb:(23.05.2025, 14:12)RiStA 2025 schrieb:(23.05.2025, 12:57)StAHessen25 schrieb: Hey, ich wurde auch zum Gespräch eingeladen in Hessen. Habe am Telefon gefragt, ob das Thema der Gruppendiskussion eingegrenzt wird, aber da konnte sie nicht dazu sagen.Okei dann sind wir bestimmt zusammen, wurde mir auch so gesagt. Wollen wir uns bisschen austauschen? Ich habe noch nicht herausgefunden, wie man hier eine PN sendet :D
Das können wir gerne :) Ich auch nicht :D es muss diese Funktion aber iwie geben.
Die Funktion wurde wohl deaktiviert wegen Spam :D
Kannst mir auf WhatsApp schreiben:…
23.05.2025, 18:02
Uff, wieso muss man so einen Schrott einführen
will mich auch zeitnah in Hessen bei der Justiz bewerben, das senkt aber tatsächlich erheblich meine Lust auf das Bewerbungsverfahren... Hatte mich damals zu Abizeit schonmal bei paar Behörden beworben, die im Rahmen von Assessment Centern Gruppendiskussionen durchgeführt haben und fand es immer extrem lästig. Ob diese Änderung wirklich so notwendig ist?

23.05.2025, 20:04
Ich sehe dafür auch keine Veranlassung. Es ist absolut lächerlich, infrage zu stellen, ob ein Volljurist mit zwei Staatsexamen eine Diskussion führen kann. Haben wir mit dem Absolvieren dieser Ausbildung nicht endlich genug bewiesen, dass wir fähig sind?
23.05.2025, 21:54
(23.05.2025, 20:04)jimmymcgill94 schrieb: Ich sehe dafür auch keine Veranlassung. Es ist absolut lächerlich, infrage zu stellen, ob ein Volljurist mit zwei Staatsexamen eine Diskussion führen kann. Haben wir mit dem Absolvieren dieser Ausbildung nicht endlich genug bewiesen, dass wir fähig sind?
Ja, sollte man eigentlich meinen. Ich finde halt auch, dass dieser künstliche Rahmen sowieso keinen wirklichen Mehrwert bietet. Da sieht man als Arbeitgeber eher, wie gut der Bewerber schauspielern bzw. theoretische Fragen vor Zuschauern diskutieren kann. Mit einer echten Diskussion hat das ja wenig zu tun.
24.05.2025, 16:02
(23.05.2025, 21:54)JuraHessen123 schrieb:(23.05.2025, 20:04)jimmymcgill94 schrieb: Ich sehe dafür auch keine Veranlassung. Es ist absolut lächerlich, infrage zu stellen, ob ein Volljurist mit zwei Staatsexamen eine Diskussion führen kann. Haben wir mit dem Absolvieren dieser Ausbildung nicht endlich genug bewiesen, dass wir fähig sind?
Ja, sollte man eigentlich meinen. Ich finde halt auch, dass dieser künstliche Rahmen sowieso keinen wirklichen Mehrwert bietet. Da sieht man als Arbeitgeber eher, wie gut der Bewerber schauspielern bzw. theoretische Fragen vor Zuschauern diskutieren kann. Mit einer echten Diskussion hat das ja wenig zu tun.
Da du ja auch als Richter (bzw im jeweiligen Amt) eine Rolle spielst, finde ich das schon ok.
Unabhängig davon, was ich von so Verfahren halte, es werden sich halt immer Leute beschweren. Einmal zählt nur die Note und das finde welche unfair. Dann macht man ein Verfahren wo nicht nur die Note zählt und es beschweren sich auch welche...
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
25.05.2025, 12:04
Dann macht man halt einfach beides und es können sich eben alle beschweren.
25.05.2025, 12:48
Und was machen die Personalverantwortlichen, wenn ein Bewerber mit herausragenden Noten, zweimal zweistellig und perfekten Ref-Zeugnissen die Diskussion ein bisschen verhaut? Ist der dann nicht mehr geeignet fürs Richteramt? Ich denke nicht, dass dieser eigentlich perfekte Bewerber dann weniger geeignet ist, als jemand mit zweimal 7,5 und mäßigen Ref-Zeugnissen, der aber eine perfekte Diskussion führt. Ich frage mich, wie man diese Diskussionsleistung fair berücksichtigen möchte. Die Diskussion kann doch nicht mehr wert sein, als ein oder zwei bessere Notenstufen in den Examen. Das sollte klar sein. Dann frage ich mir aber, wieso man es macht. Ich sehe den Mehrwert nicht.
25.05.2025, 12:49
Sind halt zwei Hürden und du musst beide meistern. Mach doch keine Wissenschaft draus.
25.05.2025, 14:07
(25.05.2025, 12:48)jimmymcgill94 schrieb: Und was machen die Personalverantwortlichen, wenn ein Bewerber mit herausragenden Noten, zweimal zweistellig und perfekten Ref-Zeugnissen die Diskussion ein bisschen verhaut? Ist der dann nicht mehr geeignet fürs Richteramt? Ich denke nicht, dass dieser eigentlich perfekte Bewerber dann weniger geeignet ist, als jemand mit zweimal 7,5 und mäßigen Ref-Zeugnissen, der aber eine perfekte Diskussion führt. Ich frage mich, wie man diese Diskussionsleistung fair berücksichtigen möchte. Die Diskussion kann doch nicht mehr wert sein, als ein oder zwei bessere Notenstufen in den Examen. Das sollte klar sein. Dann frage ich mir aber, wieso man es macht. Ich sehe den Mehrwert nicht.Nein wenn er sie ein bisschen verhaut nicht, aber wenn er keine Skills im zwischenmenschlichen Kontakt mitbringt ist es besser, den nicht im Gerichtssaal auf Menschen loszulassen, sondern sich einen Job suchen zu lassen, wo er mit Akten kommunizieren kann.
Das habe ich schon gesehen in meinem Ref, kommt vor und ist überhaupt nicht lustig wenn solche Personen den Staat vertreten. Führt zu Unmut nicht nur bei Bürgern.