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Gehalt Verwaltung vs. Anwaltschaft
Anni_NrW
Unregistered
 
#11
30.04.2025, 09:35
(30.04.2025, 09:27)Ref2010 schrieb:  Wo gibt es denn 1000€ für ein Kind? Das ist win Märchen. Ich hab das mal in den Besoldungsrechner eingegeben und da kamen etwas unter 80€ Kinderzuschlag raus. Wenn man da mal nach R1/A13 schaut und vergleicht kommt man mach Abzug von ca 300€ für die PKV auf ein netto Einstiegsgehalt, das in etwa einem Angestellten-Brutto von 60k entspricht. Also nicht schlecht, aber auch etwas schlechter als eine halbe Teilzeitstelle bei T1-Kanzleien.
Da steht 1.000 für mehrere Kinder. Erst richtig lesen und dann (frech) reagieren…
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Pontifex Maximus
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Beiträge: 126
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2023
#12
30.04.2025, 10:07
(30.04.2025, 09:27)Ref2010 schrieb:  Wo gibt es denn 1000€ für ein Kind? Das ist win Märchen. Ich hab das mal in den Besoldungsrechner eingegeben und da kamen etwas unter 80€ Kinderzuschlag raus. Wenn man da mal nach R1/A13 schaut und vergleicht kommt man mach Abzug von ca 300€ für die PKV auf ein netto Einstiegsgehalt, das in etwa einem Angestellten-Brutto von 60k entspricht. Also nicht schlecht, aber auch etwas schlechter als eine halbe Teilzeitstelle bei T1-Kanzleien.

Nicht für ein Kind, sondern ab dem dritten.
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ForumBenutzer
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Themen: 3
Registriert seit: Feb 2023
#13
30.04.2025, 10:08
(30.04.2025, 09:27)Ref2010 schrieb:  Wo gibt es denn 1000€ für ein Kind? Das ist win Märchen. Ich hab das mal in den Besoldungsrechner eingegeben und da kamen etwas unter 80€ Kinderzuschlag raus. Wenn man da mal nach R1/A13 schaut und vergleicht kommt man mach Abzug von ca 300€ für die PKV auf ein netto Einstiegsgehalt, das in etwa einem Angestellten-Brutto von 60k entspricht. Also nicht schlecht, aber auch etwas schlechter als eine halbe Teilzeitstelle bei T1-Kanzleien.

Also da hast du zumindest für Hessen etwas niedrig angesetzt, da geht man mit R1 Stufe 3 (gibt nichts darunter mehr), ledig, Steuerklasse 1 mit 4200€, abzüglich der 300 PKV, mit knapp 3900 netto heim. Dafür musst du bei vergleichsbarer Steuerklasse usw. in der freien Wirtschaft rein rechnerisch 80.000€ Brutto verdinen. Mit 60k liegst du nur bei 3100 netto, da ist die differenz dann doch hoch zu 3900€...
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Praktiker
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Beiträge: 1.972
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#14
30.04.2025, 11:13
Für ein Kind wäre ich tatsächlich etwas überbezahlt ;)
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Homer S.
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Beiträge: 392
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#15
30.04.2025, 13:56
(30.04.2025, 09:27)Ref2010 schrieb:  Wo gibt es denn 1000€ für ein Kind? Das ist win Märchen. Ich hab das mal in den Besoldungsrechner eingegeben und da kamen etwas unter 80€ Kinderzuschlag raus. Wenn man da mal nach R1/A13 schaut und vergleicht kommt man mach Abzug von ca 300€ für die PKV auf ein netto Einstiegsgehalt, das in etwa einem Angestellten-Brutto von 60k entspricht. Also nicht schlecht, aber auch etwas schlechter als eine halbe Teilzeitstelle bei T1-Kanzleien.

Vielleicht solltest du es als Jurist nicht mit einem Besoldungsrechner, sondern ganz old school mal mit Gesetz versuchen. Siehe zB Anhang 4 zu § 43 LBesG NRW, Kinderzuschlag geht, je nach Wohnort bis 1.500 €. 

Zudem sind deine 60k Brutto bei Stlk. I (ohne Kirche) 3472,33 € netto - zum Vergleich A 13 in NRW sind ebenfalls in Stkl. I (ohne Kirche) 4192 €, wovon noch die PKV abzuziehen ist. 

Aber für um das für den TE zumindest aus Sicht der Verwaltung zu beantworten, ich bin circa 8 Jahre in der Verwaltung, bin A 15 in einem Ministerium und wohne in einem (nach der Mietenstufe) teuren Wohnort, bei meiner Stkl. III mit 2 Kindern macht mit einer Zulage circa 6750 € netto (mit drei Kindern wären es durch den Zuschlag übrigens sofort 7200 €). Dazu verdiene ich - je nach persönlichem Engangement - noch so circa 15.000-25.000 € durch Nebentätigkeiten. In schlechten/faulen Jahren auch mal nur zwischen 5.000-10.000 €. Mir sagt zwar auch jeder Anwalt bzw. Steuerberater den ich treffe, dass Verwaltung gut bezahlte Armut ist, aber mit Fakten rücken die selten raus und ob die alle >120.000 € verdienen bezweifele ich, kann mich aber auch täuschen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.04.2025, 13:58 von Homer S..)
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Ref2010
Junior Member
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Beiträge: 10
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Registriert seit: Apr 2025
#16
30.04.2025, 14:23
(30.04.2025, 13:56)Homer S. schrieb:  
(30.04.2025, 09:27)Ref2010 schrieb:  Wo gibt es denn 1000€ für ein Kind? Das ist win Märchen. Ich hab das mal in den Besoldungsrechner eingegeben und da kamen etwas unter 80€ Kinderzuschlag raus. Wenn man da mal nach R1/A13 schaut und vergleicht kommt man mach Abzug von ca 300€ für die PKV auf ein netto Einstiegsgehalt, das in etwa einem Angestellten-Brutto von 60k entspricht. Also nicht schlecht, aber auch etwas schlechter als eine halbe Teilzeitstelle bei T1-Kanzleien.

Vielleicht solltest du es als Jurist nicht mit einem Besoldungsrechner, sondern ganz old school mal mit Gesetz versuchen. Siehe zB Anhang 4 zu § 43 LBesG NRW, Kinderzuschlag geht, je nach Wohnort bis 1.500 €. 

Zudem sind deine 60k Brutto bei Stlk. I (ohne Kirche) 3472,33 € netto - zum Vergleich A 13 in NRW sind ebenfalls in Stkl. I (ohne Kirche) 4192 €, wovon noch die PKV abzuziehen ist. 

Aber für um das für den TE zumindest aus Sicht der Verwaltung zu beantworten, ich bin circa 8 Jahre in der Verwaltung, bin A 15 in einem Ministerium und wohne in einem (nach der Mietenstufe) teuren Wohnort, bei meiner Stkl. III mit 2 Kindern macht mit einer Zulage circa 6750 € netto (mit drei Kindern wären es durch den Zuschlag übrigens sofort 7200 €). Dazu verdiene ich - je nach persönlichem Engangement - noch so circa 15.000-25.000 € durch Nebentätigkeiten. In schlechten/faulen Jahren auch mal nur zwischen 5.000-10.000 €. Mir sagt zwar auch jeder Anwalt bzw. Steuerberater den ich treffe, dass Verwaltung gut bezahlte Armut ist, aber mit Fakten rücken die selten raus und ob die alle >120.000 € verdienen bezweifele ich, kann mich aber auch täuschen.
Wow, so schnell auf A15 ist natürlich auch ne steile Karriere! Gratuliere. Was für eine Art Nebenjob machst du denn, der so lukrativ ist?
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Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 392
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#17
30.04.2025, 16:01
(30.04.2025, 14:23)Ref2010 schrieb:  
(30.04.2025, 13:56)Homer S. schrieb:  
(30.04.2025, 09:27)Ref2010 schrieb:  Wo gibt es denn 1000€ für ein Kind? Das ist win Märchen. Ich hab das mal in den Besoldungsrechner eingegeben und da kamen etwas unter 80€ Kinderzuschlag raus. Wenn man da mal nach R1/A13 schaut und vergleicht kommt man mach Abzug von ca 300€ für die PKV auf ein netto Einstiegsgehalt, das in etwa einem Angestellten-Brutto von 60k entspricht. Also nicht schlecht, aber auch etwas schlechter als eine halbe Teilzeitstelle bei T1-Kanzleien.

Vielleicht solltest du es als Jurist nicht mit einem Besoldungsrechner, sondern ganz old school mal mit Gesetz versuchen. Siehe zB Anhang 4 zu § 43 LBesG NRW, Kinderzuschlag geht, je nach Wohnort bis 1.500 €. 

Zudem sind deine 60k Brutto bei Stlk. I (ohne Kirche) 3472,33 € netto - zum Vergleich A 13 in NRW sind ebenfalls in Stkl. I (ohne Kirche) 4192 €, wovon noch die PKV abzuziehen ist. 

Aber für um das für den TE zumindest aus Sicht der Verwaltung zu beantworten, ich bin circa 8 Jahre in der Verwaltung, bin A 15 in einem Ministerium und wohne in einem (nach der Mietenstufe) teuren Wohnort, bei meiner Stkl. III mit 2 Kindern macht mit einer Zulage circa 6750 € netto (mit drei Kindern wären es durch den Zuschlag übrigens sofort 7200 €). Dazu verdiene ich - je nach persönlichem Engangement - noch so circa 15.000-25.000 € durch Nebentätigkeiten. In schlechten/faulen Jahren auch mal nur zwischen 5.000-10.000 €. Mir sagt zwar auch jeder Anwalt bzw. Steuerberater den ich treffe, dass Verwaltung gut bezahlte Armut ist, aber mit Fakten rücken die selten raus und ob die alle >120.000 € verdienen bezweifele ich, kann mich aber auch täuschen.
Wow, so schnell auf A15 ist natürlich auch ne steile Karriere! Gratuliere. Was für eine Art Nebenjob machst du denn, der so lukrativ ist?

Danke, das ist aber ein bisschen "gemogelt", da ich vorher bei der StA war und da einen Großteil meiner Probezeit bereits absolviert hatte. Ansonsten ist der relativ zügige Weg nach A15 im Ministerium eher die Regel als die Ausnahme. Ich bin im Steuerrecht unterwegs und halte da regelmäßig Vorträge bzw. gebe externe Fortbildungen. Daneben mache ich auch n bisschen Kleinkram, Aufsätze etc.
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Äfes
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Beiträge: 251
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2022
#18
01.05.2025, 07:10
(30.04.2025, 13:56)Homer S. schrieb:  
(30.04.2025, 09:27)Ref2010 schrieb:  Wo gibt es denn 1000€ für ein Kind? Das ist win Märchen. Ich hab das mal in den Besoldungsrechner eingegeben und da kamen etwas unter 80€ Kinderzuschlag raus. Wenn man da mal nach R1/A13 schaut und vergleicht kommt man mach Abzug von ca 300€ für die PKV auf ein netto Einstiegsgehalt, das in etwa einem Angestellten-Brutto von 60k entspricht. Also nicht schlecht, aber auch etwas schlechter als eine halbe Teilzeitstelle bei T1-Kanzleien.

Vielleicht solltest du es als Jurist nicht mit einem Besoldungsrechner, sondern ganz old school mal mit Gesetz versuchen. Siehe zB Anhang 4 zu § 43 LBesG NRW, Kinderzuschlag geht, je nach Wohnort bis 1.500 €. 

Zudem sind deine 60k Brutto bei Stlk. I (ohne Kirche) 3472,33 € netto - zum Vergleich A 13 in NRW sind ebenfalls in Stkl. I (ohne Kirche) 4192 €, wovon noch die PKV abzuziehen ist. 

Aber für um das für den TE zumindest aus Sicht der Verwaltung zu beantworten, ich bin circa 8 Jahre in der Verwaltung, bin A 15 in einem Ministerium und wohne in einem (nach der Mietenstufe) teuren Wohnort, bei meiner Stkl. III mit 2 Kindern macht mit einer Zulage circa 6750 € netto (mit drei Kindern wären es durch den Zuschlag übrigens sofort 7200 €). Dazu verdiene ich - je nach persönlichem Engangement - noch so circa 15.000-25.000 € durch Nebentätigkeiten. In schlechten/faulen Jahren auch mal nur zwischen 5.000-10.000 €. Mir sagt zwar auch jeder Anwalt bzw. Steuerberater den ich treffe, dass Verwaltung gut bezahlte Armut ist, aber mit Fakten rücken die selten raus und ob die alle >120.000 € verdienen bezweifele ich, kann mich aber auch täuschen.

Also wenn man bei 60k brutto auf 3.470 netto kommen kann, mache ich was falsch, wie funktioniert das denn? Soweit ich das überblicken kann, stimmen die 3.100, die vorher erwähnt wurden.

Und bei mir heißt es immer "gesicherte Armut" 😄
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guga
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#19
01.05.2025, 08:45
fast 7000 € netto ist alles andere als Armut Nervous
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Egal_
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Beiträge: 187
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Registriert seit: Nov 2024
#20
01.05.2025, 21:18
(01.05.2025, 08:45)guga schrieb:  fast 7000 € netto ist alles andere als Armut Nervous

Wobei die StKl 3 das Ergebnis verfälscht. StKl 4 wäre es einiges weniger, aber immer noch weit weg von Armut.
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