13.04.2025, 18:45
Welches Einstiegsgehalt braucht man um auf ein ähnliches Entgelt wie eine Stelle mit a13 Besoldung zu kommen?
13.04.2025, 19:01
A13 ist in jedem Bundesland/ beim Bund unterschiedlich hoch.
So ungefähr sollte es netto so ca. bei 3900 € liegen. Also als Einstiegsgehalt zumindest ziemlich hoch. Gerade vor dem Hintergrund, dass hier in NRW auch die Grundschullehrer nach A13 besoldet werden und viele mittelständische Kanzleien, die (angeblich) nur Leute mit mindestens 2x Befriedigend einstellen, weniger zahlen.
So ungefähr sollte es netto so ca. bei 3900 € liegen. Also als Einstiegsgehalt zumindest ziemlich hoch. Gerade vor dem Hintergrund, dass hier in NRW auch die Grundschullehrer nach A13 besoldet werden und viele mittelständische Kanzleien, die (angeblich) nur Leute mit mindestens 2x Befriedigend einstellen, weniger zahlen.
13.04.2025, 19:02
13.04.2025, 19:57
(13.04.2025, 18:45)Snoopy1234 schrieb: Welches Einstiegsgehalt braucht man um auf ein ähnliches Entgelt wie eine Stelle mit a13 Besoldung zu kommen?
Du gehst auf oeffentlicher Dienst info und gibst die Parameter (Stufe, Familienzuschlag, sonstige Zuschläge) in den richtigen Rechner ein (Bund, Land). Dann ziehst Du die voraussichtlichen Kosten der Krankenversicherung ab und hast das reale Beamten-Netto als Referenzwert.
Dann gehst Du auf einen beliebigen Brutto-Netto-Rechner und ermittelst das erforderliche Arbeitnehmer-Brutto, um den Referenzwert zu erreichen.
Dann hast Du eine Antwort auf deine Frage. Genau genommen führt sie allerdings in die Irre, da Du bei gesamthafter Betrachtung die deutlich bessere Ruhestandsversorgung der Beamten gegenüber den Arbeitnehmern einpreisen müsstest. Keine Ahnung, wie man das berechnet.
Als Fazit kann man jedenfalls ziehen, dass Du schon ein ziemlich ordentliches Arbeitnehmer-Brutto brauchst, um mit dem poppeligen Sold eines Regierungsrates, Stufe 1 gleichzuziehen.
13.04.2025, 21:22
Ich weiß, dass der erste ,,Gehaltsscheck'' und seine Höhe verlockend sind, aber viel interessanter ist doch eigentlich, wie die Gegenüberstellung nach 10 Jahren aussieht. In der Anwaltschaft sind große Sprünge möglich, in der Verwaltung hast du eine planbare konstante Steigerung, die sich aber auch in Grenzen hält.
Wenn du in einer FWW-Kanzlei beginnst, liegst du zu Beginn deutlich unterm Netto von A13 bzw. R1. Wenn du nach ein paar Jahren in die Partnerschaft aufgenommen wirst, kannst du schon deutlich drüber liegen. Die Anwälte in den 5-10 Mann Kanzleien, in denen ich im Studium / Ref. war, haben auf entsprechende Nachfrage jedenfalls alle gesagt, dass sie deutlich mehr verdienen als die meisten Richter. Und das war in einer eher strukturschwachen 80.000 Einwohner Stadt...
Wenn du in einer FWW-Kanzlei beginnst, liegst du zu Beginn deutlich unterm Netto von A13 bzw. R1. Wenn du nach ein paar Jahren in die Partnerschaft aufgenommen wirst, kannst du schon deutlich drüber liegen. Die Anwälte in den 5-10 Mann Kanzleien, in denen ich im Studium / Ref. war, haben auf entsprechende Nachfrage jedenfalls alle gesagt, dass sie deutlich mehr verdienen als die meisten Richter. Und das war in einer eher strukturschwachen 80.000 Einwohner Stadt...
30.04.2025, 00:08
Bitte noch berücksichtigen, dass man im öffentlichen Dienst menschliche Arbeitszeiten hat und als Beamter auf Lebenszeit auch sehr viel Sicherheit und damit auch ein entspannteres Lebensgefühl. In Kanzleien ist man ganz anderem Stress ausgesetzt. Da verzichte ich auch gerne auf "Gehaltssprünge".
30.04.2025, 05:30
(13.04.2025, 21:22)Jona schrieb: Ich weiß, dass der erste ,,Gehaltsscheck'' und seine Höhe verlockend sind, aber viel interessanter ist doch eigentlich, wie die Gegenüberstellung nach 10 Jahren aussieht. In der Anwaltschaft sind große Sprünge möglich, in der Verwaltung hast du eine planbare konstante Steigerung, die sich aber auch in Grenzen hält.
Wenn du in einer FWW-Kanzlei beginnst, liegst du zu Beginn deutlich unterm Netto von A13 bzw. R1. Wenn du nach ein paar Jahren in die Partnerschaft aufgenommen wirst, kannst du schon deutlich drüber liegen. Die Anwälte in den 5-10 Mann Kanzleien, in denen ich im Studium / Ref. war, haben auf entsprechende Nachfrage jedenfalls alle gesagt, dass sie deutlich mehr verdienen als die meisten Richter. Und das war in einer eher strukturschwachen 80.000 Einwohner Stadt...
Ist das wirklich so? Ich habe dazu sehr große Zweifel. Ich kenne doch einige Kollegen, die bei 100-120k stagnieren. Und ganz ehrlich, mit A15 plus Kinderzuschläge, plus Zeit für nebentätigkeit , plus Pension würde ich für 120k nicht wechseln.
Der große Vorteil als Partner ist mE das Dienstwagenprivileg, wo du dir für.halbwegs wenig Geld ne dicke Karre kaufen und dann behaupten kannst, dass du große Reichtümer verdienst.
30.04.2025, 05:40
(30.04.2025, 05:30)Homer S. schrieb:(13.04.2025, 21:22)Jona schrieb: Ich weiß, dass der erste ,,Gehaltsscheck'' und seine Höhe verlockend sind, aber viel interessanter ist doch eigentlich, wie die Gegenüberstellung nach 10 Jahren aussieht. In der Anwaltschaft sind große Sprünge möglich, in der Verwaltung hast du eine planbare konstante Steigerung, die sich aber auch in Grenzen hält.
Wenn du in einer FWW-Kanzlei beginnst, liegst du zu Beginn deutlich unterm Netto von A13 bzw. R1. Wenn du nach ein paar Jahren in die Partnerschaft aufgenommen wirst, kannst du schon deutlich drüber liegen. Die Anwälte in den 5-10 Mann Kanzleien, in denen ich im Studium / Ref. war, haben auf entsprechende Nachfrage jedenfalls alle gesagt, dass sie deutlich mehr verdienen als die meisten Richter. Und das war in einer eher strukturschwachen 80.000 Einwohner Stadt...
Ist das wirklich so? Ich habe dazu sehr große Zweifel. Ich kenne doch einige Kollegen, die bei 100-120k stagnieren. Und ganz ehrlich, mit A15 plus Kinderzuschläge, plus Zeit für nebentätigkeit , plus Pension würde ich für 120k nicht wechseln.
Vor allem Kinderzuschläge sind inzwischen wirklich relevant. Ich denke nicht, dass mir als Anwalt jemand monatlich 1000 Euro geben würde, nur weil ich mehrere Kinder in die Welt gesetzt habe. A15 mit Kindern ist fast schon A16 ledig (was wiederum Probleme für die Besoldungssystematik auslöst), und auch die Beihilfe geht da je nach Land nochmal kräftig hoch. Klar, wer keine Familie will, muss das nicht bedenken. Aber bei vielen Kindern ist das schon ein Faktor.
30.04.2025, 08:28
(30.04.2025, 05:40)Praktiker schrieb:(30.04.2025, 05:30)Homer S. schrieb:(13.04.2025, 21:22)Jona schrieb: Ich weiß, dass der erste ,,Gehaltsscheck'' und seine Höhe verlockend sind, aber viel interessanter ist doch eigentlich, wie die Gegenüberstellung nach 10 Jahren aussieht. In der Anwaltschaft sind große Sprünge möglich, in der Verwaltung hast du eine planbare konstante Steigerung, die sich aber auch in Grenzen hält.
Wenn du in einer FWW-Kanzlei beginnst, liegst du zu Beginn deutlich unterm Netto von A13 bzw. R1. Wenn du nach ein paar Jahren in die Partnerschaft aufgenommen wirst, kannst du schon deutlich drüber liegen. Die Anwälte in den 5-10 Mann Kanzleien, in denen ich im Studium / Ref. war, haben auf entsprechende Nachfrage jedenfalls alle gesagt, dass sie deutlich mehr verdienen als die meisten Richter. Und das war in einer eher strukturschwachen 80.000 Einwohner Stadt...
Ist das wirklich so? Ich habe dazu sehr große Zweifel. Ich kenne doch einige Kollegen, die bei 100-120k stagnieren. Und ganz ehrlich, mit A15 plus Kinderzuschläge, plus Zeit für nebentätigkeit , plus Pension würde ich für 120k nicht wechseln.
Vor allem Kinderzuschläge sind inzwischen wirklich relevant. Ich denke nicht, dass mir als Anwalt jemand monatlich 1000 Euro geben würde, nur weil ich mehrere Kinder in die Welt gesetzt habe. A15 mit Kindern ist fast schon A16 ledig (was wiederum Probleme für die Besoldungssystematik auslöst), und auch die Beihilfe geht da je nach Land nochmal kräftig hoch. Klar, wer keine Familie will, muss das nicht bedenken. Aber bei vielen Kindern ist das schon ein Faktor.
Zumal A15/A16 mit den entsprechenden Parametern von 100.000€ bis 120.000€ gar nicht mal so weit weg ist bzw. dem sogar entspricht.
30.04.2025, 09:27
Wo gibt es denn 1000€ für ein Kind? Das ist win Märchen. Ich hab das mal in den Besoldungsrechner eingegeben und da kamen etwas unter 80€ Kinderzuschlag raus. Wenn man da mal nach R1/A13 schaut und vergleicht kommt man mach Abzug von ca 300€ für die PKV auf ein netto Einstiegsgehalt, das in etwa einem Angestellten-Brutto von 60k entspricht. Also nicht schlecht, aber auch etwas schlechter als eine halbe Teilzeitstelle bei T1-Kanzleien.