29.04.2025, 11:09
Guten tag zusammen.
Ich brauche mal Tipps von euch, was ich ,,falsch" mache.
Habe das 2. Examen vor nun 10 Monaten bestanden (mit einem unteren Befriedigend) und bis dato nur Absagen erhalten. Weiss nicht was ich falsch mache. Was ich definitiv nicht falsch mache: Für einen Hungerlohn in einer Kanzlei zu schuften, damit sich der Chef einen Porsche leisten kann. Das werde ich definitiv nicht machen.
Die Gehälter der Kanzleien sind derart niedrig, dass sich das Arbeiten (vor dem Hintergrund des jahrelangen Studiums und Ref) für mich dort gar nicht ,,lohnt".
Wo sind denn die Arbeitgeber mit ihrem ,,Fachkräftemangel"?
Freue mich über eure Antworten!
Ich brauche mal Tipps von euch, was ich ,,falsch" mache.
Habe das 2. Examen vor nun 10 Monaten bestanden (mit einem unteren Befriedigend) und bis dato nur Absagen erhalten. Weiss nicht was ich falsch mache. Was ich definitiv nicht falsch mache: Für einen Hungerlohn in einer Kanzlei zu schuften, damit sich der Chef einen Porsche leisten kann. Das werde ich definitiv nicht machen.
Die Gehälter der Kanzleien sind derart niedrig, dass sich das Arbeiten (vor dem Hintergrund des jahrelangen Studiums und Ref) für mich dort gar nicht ,,lohnt".
Wo sind denn die Arbeitgeber mit ihrem ,,Fachkräftemangel"?
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29.04.2025, 11:22
(29.04.2025, 11:09)Arbeitslos schrieb: Guten tag zusammen.
Ich brauche mal Tipps von euch, was ich ,,falsch" mache.
Habe das 2. Examen vor nun 10 Monaten bestanden (mit einem unteren Befriedigend) und bis dato nur Absagen erhalten. Weiss nicht was ich falsch mache. Was ich definitiv nicht falsch mache: Für einen Hungerlohn in einer Kanzlei zu schuften, damit sich der Chef einen Porsche leisten kann. Das werde ich definitiv nicht machen.
Die Gehälter der Kanzleien sind derart niedrig, dass sich das Arbeiten (vor dem Hintergrund des jahrelangen Studiums und Ref) für mich dort gar nicht ,,lohnt".
Wo sind denn die Arbeitgeber mit ihrem ,,Fachkräftemangel"?
Freue mich über eure Antworten!
Guten Tag. Erstmal Glückwunsch zum Abschluss deines zweiten Staatsexamens!
Es lässt sich anhand der wenigen Informationen schwer abschätzen, was du falsch machst. Wo und wie hast du dich denn überall beworben?
Hast du deine Bewerbungsunterlagen einmal von einem Dritten Gegenchecken lassen? Hier im Forum wirst du sicherlich den ein oder anderen mit Personalverantwortung finden, der sich dafür bereit erklärt.
Welches Gehalt ist denn für dich "derart niedrig, dass es sich für dich nicht lohnt"?
Und generell ist aktuell einfach ein schwerer Markt. Kanzleien, insbesondere kleinere, gehen mit der Einstellung von Berufseinsteigern regelmäßig ein wirtschaftliches Risiko ein. Die ersten 1-2 Jahre wird man gewissermaßen noch ausgebildet und wächst erst so richtig in den Job rein. Deshalb würde ich mich nicht von einem niedrigen Einstiegsgehalt abschrecken lassen, sofern es eine gute Aussicht gibt.
Was ist denn für dich die Alternative, anstatt nach deinem subjektiven Empfinden, unterbezahlt zu arbeiten?
29.04.2025, 11:26
Die Justiz in Thüringen steht dir nach Aussagen in anderen Threads hier wohl offen
29.04.2025, 11:43
(29.04.2025, 11:22)JuraHassLiebe schrieb:(29.04.2025, 11:09)Arbeitslos schrieb: Guten tag zusammen.
Ich brauche mal Tipps von euch, was ich ,,falsch" mache.
Habe das 2. Examen vor nun 10 Monaten bestanden (mit einem unteren Befriedigend) und bis dato nur Absagen erhalten. Weiss nicht was ich falsch mache. Was ich definitiv nicht falsch mache: Für einen Hungerlohn in einer Kanzlei zu schuften, damit sich der Chef einen Porsche leisten kann. Das werde ich definitiv nicht machen.
Die Gehälter der Kanzleien sind derart niedrig, dass sich das Arbeiten (vor dem Hintergrund des jahrelangen Studiums und Ref) für mich dort gar nicht ,,lohnt".
Wo sind denn die Arbeitgeber mit ihrem ,,Fachkräftemangel"?
Freue mich über eure Antworten!
Guten Tag. Erstmal Glückwunsch zum Abschluss deines zweiten Staatsexamens!
Es lässt sich anhand der wenigen Informationen schwer abschätzen, was du falsch machst. Wo und wie hast du dich denn überall beworben?
Hast du deine Bewerbungsunterlagen einmal von einem Dritten Gegenchecken lassen? Hier im Forum wirst du sicherlich den ein oder anderen mit Personalverantwortung finden, der sich dafür bereit erklärt.
Welches Gehalt ist denn für dich "derart niedrig, dass es sich für dich nicht lohnt"?
Und generell ist aktuell einfach ein schwerer Markt. Kanzleien, insbesondere kleinere, gehen mit der Einstellung von Berufseinsteigern regelmäßig ein wirtschaftliches Risiko ein. Die ersten 1-2 Jahre wird man gewissermaßen noch ausgebildet und wächst erst so richtig in den Job rein. Deshalb würde ich mich nicht von einem niedrigen Einstiegsgehalt abschrecken lassen, sofern es eine gute Aussicht gibt.
Was ist denn für dich die Alternative, anstatt nach deinem subjektiven Empfinden, unterbezahlt zu arbeiten?
Vielen Dank:) Ich habe mich hauptsächlich bei mittelständischen Kanzleien beworben. aber auch bei GK ,,auf gut Glück" (Antwort war natürlich schon vorher klar). Aber man kann es ja versuchen. Ein Gehalt ist für mich dann ordentlich, wenn man nach zwei Examen ohne Nachzudenken seine Miete bezahlen kann und gut leben kann. Ist das nicht der Fall, sehe ich keinen Grund das sichere Arbeitslosengeld zu verlassen. Unschön aber so ist es halt. Das Gehalt wurde regelmäßig mit unter 3000 Euro brutto angegeben. Viel viel zu niedrig (wohne auch nicht in Sachsen, wo man mit niedrigen Gehältern durchkommt). Für 3000 Euro hätte ich kein Jura studieren müssen.
Das Kanzleien am Anfang nicht mehr zahlen (wollen oder können?) ist leider insoweit auch nicht mein Problem, weil ich halt auch meine Kosten decken muss.
Die Alternative ist leider weiterhin ,,arbeitssuchend" zu sein.
An der Bewerbungsmappe kann es eigentlich auch nicht liegen.
29.04.2025, 11:49
(29.04.2025, 11:43)Arbeitslos schrieb:(29.04.2025, 11:22)JuraHassLiebe schrieb:(29.04.2025, 11:09)Arbeitslos schrieb: Guten tag zusammen.
Ich brauche mal Tipps von euch, was ich ,,falsch" mache.
Habe das 2. Examen vor nun 10 Monaten bestanden (mit einem unteren Befriedigend) und bis dato nur Absagen erhalten. Weiss nicht was ich falsch mache. Was ich definitiv nicht falsch mache: Für einen Hungerlohn in einer Kanzlei zu schuften, damit sich der Chef einen Porsche leisten kann. Das werde ich definitiv nicht machen.
Die Gehälter der Kanzleien sind derart niedrig, dass sich das Arbeiten (vor dem Hintergrund des jahrelangen Studiums und Ref) für mich dort gar nicht ,,lohnt".
Wo sind denn die Arbeitgeber mit ihrem ,,Fachkräftemangel"?
Freue mich über eure Antworten!
Guten Tag. Erstmal Glückwunsch zum Abschluss deines zweiten Staatsexamens!
Es lässt sich anhand der wenigen Informationen schwer abschätzen, was du falsch machst. Wo und wie hast du dich denn überall beworben?
Hast du deine Bewerbungsunterlagen einmal von einem Dritten Gegenchecken lassen? Hier im Forum wirst du sicherlich den ein oder anderen mit Personalverantwortung finden, der sich dafür bereit erklärt.
Welches Gehalt ist denn für dich "derart niedrig, dass es sich für dich nicht lohnt"?
Und generell ist aktuell einfach ein schwerer Markt. Kanzleien, insbesondere kleinere, gehen mit der Einstellung von Berufseinsteigern regelmäßig ein wirtschaftliches Risiko ein. Die ersten 1-2 Jahre wird man gewissermaßen noch ausgebildet und wächst erst so richtig in den Job rein. Deshalb würde ich mich nicht von einem niedrigen Einstiegsgehalt abschrecken lassen, sofern es eine gute Aussicht gibt.
Was ist denn für dich die Alternative, anstatt nach deinem subjektiven Empfinden, unterbezahlt zu arbeiten?
Vielen Dank:) Ich habe mich hauptsächlich bei mittelständischen Kanzleien beworben. aber auch bei GK ,,auf gut Glück" (Antwort war natürlich schon vorher klar). Aber man kann es ja versuchen. Ein Gehalt ist für mich dann ordentlich, wenn man nach zwei Examen ohne Nachzudenken seine Miete bezahlen kann und gut leben kann. Ist das nicht der Fall, sehe ich keinen Grund das sichere Arbeitslosengeld zu verlassen. Unschön aber so ist es halt. Das Gehalt wurde regelmäßig mit unter 3000 Euro brutto angegeben. Viel viel zu niedrig (wohne auch nicht in Sachsen, wo man mit niedrigen Gehältern durchkommt). Für 3000 Euro hätte ich kein Jura studieren müssen.
Das Kanzleien am Anfang nicht mehr zahlen (wollen oder können?) ist leider insoweit auch nicht mein Problem, weil ich halt auch meine Kosten decken muss.
Die Alternative ist leider weiterhin ,,arbeitssuchend" zu sein.
An der Bewerbungsmappe kann es eigentlich auch nicht liegen.
Wie viele Bewerbungen sind es denn bisher? Waren diese ausschließlich in einer Stadt, oder hast du es bereits überregional versucht?
Unter 3.000 Brutto habe ich bisher aber tatsächlich auch noch nicht mitbekommen und da kann ich deinen Unmut verstehen, sofern dieser Thread hier kein Troll ist.
Der Hauptgrund, das sichere Arbeitsrechtlosengeld zu verlassen, liegt darin, dass sich ein Gehalt, im Gegensatz zum Arbeitslosengeld, entwickeln wird. Und wenn du bereits jetzt derartige Probleme hast einen Job zu finden, wird das in sechs Monaten mit einer größeren Lücke im Lebenslauf sicher nicht leichter werden.
29.04.2025, 11:59
(29.04.2025, 11:09)Arbeitslos schrieb: Guten tag zusammen.Fachkräftemangel sollte eigentlich Unwort des Jahres werden, aber die Jury die das zu entscheiden hat Interessiert sich ja nicht für echte Probleme.
Ich brauche mal Tipps von euch, was ich ,,falsch" mache.
Habe das 2. Examen vor nun 10 Monaten bestanden (mit einem unteren Befriedigend) und bis dato nur Absagen erhalten. Weiss nicht was ich falsch mache. Was ich definitiv nicht falsch mache: Für einen Hungerlohn in einer Kanzlei zu schuften, damit sich der Chef einen Porsche leisten kann. Das werde ich definitiv nicht machen.
Die Gehälter der Kanzleien sind derart niedrig, dass sich das Arbeiten (vor dem Hintergrund des jahrelangen Studiums und Ref) für mich dort gar nicht ,,lohnt".
Wo sind denn die Arbeitgeber mit ihrem ,,Fachkräftemangel"?
Freue mich über eure Antworten!
Fachkräftemangel oder nicht liegt immer an der konkreten Sitation und ist als pauschale Aussage viel zu schwammig.
An deiner Stelle würde ich es einmal bei Unternehmen probieren, oder einer anderen Stadt.
29.04.2025, 12:04
Deinen Unmut kann ich bei unter 3.000 EUR brutto verstehen. Das zahlen wir Quereinsteigern, die bei uns den Empfang machen.
Den Arbeitsmarkt der MKs bei dir vor Ort (?) kann ich ohne nähere Angaben nicht einschätzen, aber hier (SH/HH) zahlen auch kleine Kanzleien Berufseinsteigern mehr.
Gab es Absagen von solchen Kanzleien (also MKs, die mehr zahlen)? Oder bist du ausschließlich an MKs geraten, dir dir Angebote unter 3.000 EUR brutto gemacht haben?
Den Arbeitsmarkt der MKs bei dir vor Ort (?) kann ich ohne nähere Angaben nicht einschätzen, aber hier (SH/HH) zahlen auch kleine Kanzleien Berufseinsteigern mehr.
Gab es Absagen von solchen Kanzleien (also MKs, die mehr zahlen)? Oder bist du ausschließlich an MKs geraten, dir dir Angebote unter 3.000 EUR brutto gemacht haben?
29.04.2025, 12:55
Ein Bekannter (7 P im zweiten) hat in einer kleineren Stadt ein Angebot einer MK von 40k Jahresbrutto bekommen. Von einer andere Kanzlei in der Gegend ca 50k, was ich selbst für den Einstieg auch schon grenzwertig finde..Man darf ja an dieser Stelle nicht vergessen, dass es ja in der Regel immer eine Probezeit gibt. Wenn jemand nicht liefert, weil er zB zu wenig Umsatz generiert oder was auch immer fliegt er ja sowieso raus mit sehr kurzer Frist...
29.04.2025, 12:58
MK kann ja alles bedeuten: vom renommierten regionalen Platzhirsch, über lokale Spezialkanzlei/Boutique bis zur zusammengewürfelten 8-10 Mann-Bude, die alle Mandate abgreift, welche nur irgendwie möglich sind.
Muss es denn Anwaltschaft sein? Hast du es denn gar nicht erst in der Verwaltung versucht?
Ansonsten halte ich den Begriff "Fachkräftemangel" gerade für Jura/BWL-Berufe eher nicht zutreffend. Zum einen betrifft dieser nur einige Branchen. Es mag also einen Mangel an Bauingenieuren, Elektroingenieuren, Ärzten, Kranken- und Altenpflegern oder Handwerkern geben. Aber für die Verwaltung iwS eher nicht. Zum anderen gibt es da auch keinen einheitlichen "Berechnungsschlüssel", ab wann von einem "Fachkräftemangel" tatsächlich gesprochen wird. Teilweise wird dies angenommen, wenn sich weniger als 7 (geeignete) Bewerber auf eine offene Stelle bewerben. Leider wird der Begriff "Fachkräftemangel" ohne Hintergrundinformationen durch die Medien getrieben.
Des Weiteren ändern sich natürlich die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Arbeitgeber. Was 2016-2021 bspw galt, muss ja heute nicht mehr gelten. Die aktuelle wirtschaftliche und (geo)politische Lage führt dazu, dass viele Unternehmen und Verbraucher weniger investieren/ausgeben.
Muss es denn Anwaltschaft sein? Hast du es denn gar nicht erst in der Verwaltung versucht?
Ansonsten halte ich den Begriff "Fachkräftemangel" gerade für Jura/BWL-Berufe eher nicht zutreffend. Zum einen betrifft dieser nur einige Branchen. Es mag also einen Mangel an Bauingenieuren, Elektroingenieuren, Ärzten, Kranken- und Altenpflegern oder Handwerkern geben. Aber für die Verwaltung iwS eher nicht. Zum anderen gibt es da auch keinen einheitlichen "Berechnungsschlüssel", ab wann von einem "Fachkräftemangel" tatsächlich gesprochen wird. Teilweise wird dies angenommen, wenn sich weniger als 7 (geeignete) Bewerber auf eine offene Stelle bewerben. Leider wird der Begriff "Fachkräftemangel" ohne Hintergrundinformationen durch die Medien getrieben.
Des Weiteren ändern sich natürlich die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Arbeitgeber. Was 2016-2021 bspw galt, muss ja heute nicht mehr gelten. Die aktuelle wirtschaftliche und (geo)politische Lage führt dazu, dass viele Unternehmen und Verbraucher weniger investieren/ausgeben.
29.04.2025, 13:12
(29.04.2025, 12:58)nachdenklich schrieb: MK kann ja alles bedeuten: vom renommierten regionalen Platzhirsch, über lokale Spezialkanzlei/Boutique bis zur zusammengewürfelten 8-10 Mann-Bude, die alle Mandate abgreift, welche nur irgendwie möglich sind.In meinem Beispiel handelt es sich um durchaus lokal bekannte Namen, aber natürlich keine namenhafte MK, die zahlen ja auch 80-110k für den Einstieg... Selbst wenn die Kanzlei überwiegend RVG Mandate betreut und sich in einem Bereich speziliasiert hat: Dann lässt sich damit doch auch heute noch Geld verdienen? In dem konkreten Fall gab es über 400 offene Zivilrechtsstreitigkeiten, die übernommen werden sollten. Also zu wenig Arbeit klingt anders für mich.
Muss es denn Anwaltschaft sein? Hast du es denn gar nicht erst in der Verwaltung versucht?
Ansonsten halte ich den Begriff "Fachkräftemangel" gerade für Jura/BWL-Berufe eher nicht zutreffend. Zum einen betrifft dieser nur einige Branchen. Es mag also einen Mangel an Bauingenieuren, Elektroingenieuren, Ärzten, Kranken- und Altenpflegern oder Handwerkern geben. Aber für die Verwaltung iwS eher nicht. Zum anderen gibt es da auch keinen einheitlichen "Berechnungsschlüssel", ab wann von einem "Fachkräftemangel" tatsächlich gesprochen wird. Teilweise wird dies angenommen, wenn sich weniger als 7 (geeignete) Bewerber auf eine offene Stelle bewerben. Leider wird der Begriff "Fachkräftemangel" ohne Hintergrundinformationen durch die Medien getrieben.
Des Weiteren ändern sich natürlich die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Arbeitgeber. Was 2016-2021 bspw galt, muss ja heute nicht mehr gelten. Die aktuelle wirtschaftliche und (geo)politische Lage führt dazu, dass viele Unternehmen und Verbraucher weniger investieren/ausgeben.
Mein Gefühl ist eher folgendes, die "Partner" dort denken, die Leute heute haben zu hohe Ansprüche, weil Sie selbst auch hart für alles kämpfen mussten, weil sie nicht als Topverdiener angefangen haben oder beim Staat damals. Also Unzufriedenheit mit dem eignen Werdegang. Höre nicht selten sowas wie "ich musste auch damals mit 35k brutto fangen" (auch wenn das 30 Jahre her ist...) Inflation? Hallo?