28.04.2025, 18:17
(28.04.2025, 11:16)Bln2024 schrieb: Also, da die erneute Diskussion v. a. durch die Absenkung der Notengrenzen für die StA in Berlin entflammt worden ist, ist vielleicht eine Stimme eines ehem. Berliner Referendars interessant: Meine AG-KollegInnen, die sich für die StA beworben haben, haben alle ein VB im Zweiten und - so wurde es zumindest mir gegenüber kommuniziert - hat die StA derzeit so viele Bewerbungen, dass wohl auch nicht unter VB eingestellt wird. Ich denke, das liegt am schlechten Arbeitsmarkt (generell & im Besonderen in Berlin) in der freien Wirtschaft. Unabhängig von jeglicher Gehaltsdiskussion hat man ja gerne schnell einen Job und in Zeiten schlechter Wirtschaftslage ist der Staat ein sicherer und zugänglicherer Arbeitgeber. Zur ewigen Notendiskussion sei gesagt, dass - unabhängig von der fraglichen Objektivität der Note im Examen - ich pers. gerne gute JuristInnen in der Justiz sehen möchte und pers. empfinde, dass die Examensnoten (v. a. des Zweiten) bedeutsamer sein dürfen als in der freien Wirtschaft.
Auch Richterbewerbungen unter 9P in beiden Examina brauchen sich in diesem und dem nächsten Jahr keine Hoffnung machen, zum Auswahlgespräch eingeladen zu werden. Das wurde mir gerade auf Nachfrage von der Senatsverwaltung mitgeteilt, ohne Nachfrage hätten sie das wohl einfach für sich behalten und uns zwei Jahre einfach nicht eingeladen. Da hätte ich wohl doch besser den Verbesserungsversuch gemacht, als mich auf die Ausschreibung und das Wort gewisser mit der Richtergewinnung befasster Personen zu verlassen.
Der Grund? Die schlechte Haushaltslage. Sie stellen dieses Jahr so wenige Richter*innen ein, dass sie nur ab 2x 9P einladen. Auch eine Art, dem Notenverfall zu begegnen, nehme ich an. Eine gestiegenes Angebot an Kandidaten kann auch sein, wurde aber nicht erwähnt. M.W. müsste die Einstellungsrate deutlich steigen und auf hohem Niveau anhalten, um mit den Pensionierungen schritthalten zu können also scheint mir das Haushaltsargument wesentlicher zu sein.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
28.04.2025, 18:26
(28.04.2025, 18:17)DrissTan schrieb:(28.04.2025, 11:16)Bln2024 schrieb: Also, da die erneute Diskussion v. a. durch die Absenkung der Notengrenzen für die StA in Berlin entflammt worden ist, ist vielleicht eine Stimme eines ehem. Berliner Referendars interessant: Meine AG-KollegInnen, die sich für die StA beworben haben, haben alle ein VB im Zweiten und - so wurde es zumindest mir gegenüber kommuniziert - hat die StA derzeit so viele Bewerbungen, dass wohl auch nicht unter VB eingestellt wird. Ich denke, das liegt am schlechten Arbeitsmarkt (generell & im Besonderen in Berlin) in der freien Wirtschaft. Unabhängig von jeglicher Gehaltsdiskussion hat man ja gerne schnell einen Job und in Zeiten schlechter Wirtschaftslage ist der Staat ein sicherer und zugänglicherer Arbeitgeber. Zur ewigen Notendiskussion sei gesagt, dass - unabhängig von der fraglichen Objektivität der Note im Examen - ich pers. gerne gute JuristInnen in der Justiz sehen möchte und pers. empfinde, dass die Examensnoten (v. a. des Zweiten) bedeutsamer sein dürfen als in der freien Wirtschaft.
Auch Richterbewerbungen unter 9P in beiden Examina brauchen sich in diesem und dem nächsten Jahr keine Hoffnung machen, zum Auswahlgespräch eingeladen zu werden. Das wurde mir gerade auf Nachfrage von der Senatsverwaltung mitgeteilt, ohne Nachfrage hätten sie das wohl einfach für sich behalten und uns zwei Jahre einfach nicht eingeladen. Da hätte ich wohl doch besser den Verbesserungsversuch gemacht, als mich auf die Ausschreibung und das Wort gewisser mit der Richtergewinnung befasster Personen zu verlassen.
Der Grund? Die schlechte Haushaltslage. Sie stellen dieses Jahr so wenige Richter*innen ein, dass sie nur ab 2x 9P einladen. Auch eine Art, dem Notenverfall zu begegnen, nehme ich an. Eine gestiegenes Angebot an Kandidaten kann auch sein, wurde aber nicht erwähnt. M.W. müsste die Einstellungsrate deutlich steigen und auf hohem Niveau anhalten, um mit den Pensionierungen schritthalten zu können also scheint mir das Haushaltsargument wesentlicher zu sein.
In anderen Bundesländern siehts anders aus. Bei der Staatsanwaltschaft, bei der meine Freundin arbeitet (zugegebenermaßen auch eine sehr unattraktive Stadt), sind 3,5 Stellen (!) frei, die man nicht besetzt bekommt
28.04.2025, 18:48
(28.04.2025, 18:17)DrissTan schrieb:(28.04.2025, 11:16)Bln2024 schrieb: Also, da die erneute Diskussion v. a. durch die Absenkung der Notengrenzen für die StA in Berlin entflammt worden ist, ist vielleicht eine Stimme eines ehem. Berliner Referendars interessant: Meine AG-KollegInnen, die sich für die StA beworben haben, haben alle ein VB im Zweiten und - so wurde es zumindest mir gegenüber kommuniziert - hat die StA derzeit so viele Bewerbungen, dass wohl auch nicht unter VB eingestellt wird. Ich denke, das liegt am schlechten Arbeitsmarkt (generell & im Besonderen in Berlin) in der freien Wirtschaft. Unabhängig von jeglicher Gehaltsdiskussion hat man ja gerne schnell einen Job und in Zeiten schlechter Wirtschaftslage ist der Staat ein sicherer und zugänglicherer Arbeitgeber. Zur ewigen Notendiskussion sei gesagt, dass - unabhängig von der fraglichen Objektivität der Note im Examen - ich pers. gerne gute JuristInnen in der Justiz sehen möchte und pers. empfinde, dass die Examensnoten (v. a. des Zweiten) bedeutsamer sein dürfen als in der freien Wirtschaft.
Auch Richterbewerbungen unter 9P in beiden Examina brauchen sich in diesem und dem nächsten Jahr keine Hoffnung machen, zum Auswahlgespräch eingeladen zu werden. Das wurde mir gerade auf Nachfrage von der Senatsverwaltung mitgeteilt, ohne Nachfrage hätten sie das wohl einfach für sich behalten und uns zwei Jahre einfach nicht eingeladen. Da hätte ich wohl doch besser den Verbesserungsversuch gemacht, als mich auf die Ausschreibung und das Wort gewisser mit der Richtergewinnung befasster Personen zu verlassen.
Der Grund? Die schlechte Haushaltslage. Sie stellen dieses Jahr so wenige Richter*innen ein, dass sie nur ab 2x 9P einladen. Auch eine Art, dem Notenverfall zu begegnen, nehme ich an. Eine gestiegenes Angebot an Kandidaten kann auch sein, wurde aber nicht erwähnt. M.W. müsste die Einstellungsrate deutlich steigen und auf hohem Niveau anhalten, um mit den Pensionierungen schritthalten zu können also scheint mir das Haushaltsargument wesentlicher zu sein.
Nach meinen Erfahrungen als Berliner Referendar klingt das absolut nach der Berliner Justiz. Es ist auch vor dem Hintergrund schade, dass die Bekanntgabe der "neuen" 6,5P Grenze vor den mündlichen Prüfungen veröffentlicht worden ist. Ich kenne nicht wenige aus der Ref-Zeit, die sich darauf verlassen haben und bei denen diese neue Aussage mitursächlich für die Entscheidung über den Verbesserungsversuch war (die Frist zur Anmeldung für die Verbesserung beginnt ja nach der mündlichen Prüfung).
28.04.2025, 18:56
(28.04.2025, 18:48)Bln2024 schrieb:(28.04.2025, 18:17)DrissTan schrieb:(28.04.2025, 11:16)Bln2024 schrieb: Also, da die erneute Diskussion v. a. durch die Absenkung der Notengrenzen für die StA in Berlin entflammt worden ist, ist vielleicht eine Stimme eines ehem. Berliner Referendars interessant: Meine AG-KollegInnen, die sich für die StA beworben haben, haben alle ein VB im Zweiten und - so wurde es zumindest mir gegenüber kommuniziert - hat die StA derzeit so viele Bewerbungen, dass wohl auch nicht unter VB eingestellt wird. Ich denke, das liegt am schlechten Arbeitsmarkt (generell & im Besonderen in Berlin) in der freien Wirtschaft. Unabhängig von jeglicher Gehaltsdiskussion hat man ja gerne schnell einen Job und in Zeiten schlechter Wirtschaftslage ist der Staat ein sicherer und zugänglicherer Arbeitgeber. Zur ewigen Notendiskussion sei gesagt, dass - unabhängig von der fraglichen Objektivität der Note im Examen - ich pers. gerne gute JuristInnen in der Justiz sehen möchte und pers. empfinde, dass die Examensnoten (v. a. des Zweiten) bedeutsamer sein dürfen als in der freien Wirtschaft.
Auch Richterbewerbungen unter 9P in beiden Examina brauchen sich in diesem und dem nächsten Jahr keine Hoffnung machen, zum Auswahlgespräch eingeladen zu werden. Das wurde mir gerade auf Nachfrage von der Senatsverwaltung mitgeteilt, ohne Nachfrage hätten sie das wohl einfach für sich behalten und uns zwei Jahre einfach nicht eingeladen. Da hätte ich wohl doch besser den Verbesserungsversuch gemacht, als mich auf die Ausschreibung und das Wort gewisser mit der Richtergewinnung befasster Personen zu verlassen.
Der Grund? Die schlechte Haushaltslage. Sie stellen dieses Jahr so wenige Richter*innen ein, dass sie nur ab 2x 9P einladen. Auch eine Art, dem Notenverfall zu begegnen, nehme ich an. Eine gestiegenes Angebot an Kandidaten kann auch sein, wurde aber nicht erwähnt. M.W. müsste die Einstellungsrate deutlich steigen und auf hohem Niveau anhalten, um mit den Pensionierungen schritthalten zu können also scheint mir das Haushaltsargument wesentlicher zu sein.
Nach meinen Erfahrungen als Berliner Referendar klingt das absolut nach der Berliner Justiz. Es ist auch vor dem Hintergrund schade, dass die Bekanntgabe der "neuen" 6,5P Grenze vor den mündlichen Prüfungen veröffentlicht worden ist. Ich kenne nicht wenige aus der Ref-Zeit, die sich darauf verlassen haben und bei denen diese neue Aussage mitursächlich für die Entscheidung über den Verbesserungsversuch war (die Frist zur Anmeldung für die Verbesserung beginnt ja nach der mündlichen Prüfung).
Also bei allem Respekt. Ein (baldiger) Volljurist, der sich auf eine unverbindliche Aussage einer - bezeichnen wir es mal diplomatisch - dynamisch agierenden Behörde verlässt, wird in der Praxis noch viel lernen müssen.
Es muss jedem klar gewesen sein, dass keine Garantie auf den vorherrschenden Arbeitnehmermarkt bestand.
Wer in die Justiz wollte und aufgrund informeller Angaben (oder gar formeller Angaben, auch diese begründen keine Einstellungszusage) keinen Verbesserungsversuch gemacht hat, ist selbst schuld.
28.04.2025, 20:00
Wo ist das denn mit den freien Stellen die nicht besetzt werden können? In welchem Bundesland?
28.04.2025, 20:02
Weiß jemand, wie es aktuell um nrw und Rheinland Pfalz bei der StA bestellt ist? Mit welchen Noten man tatsächlich eingeladen wird?
29.04.2025, 09:47
(28.04.2025, 20:00)ref1452 schrieb: Wo ist das denn mit den freien Stellen die nicht besetzt werden können? In welchem Bundesland?
Thüringen zB. Wir haben gerade erst in der Einladung zur Mdl. die Mitteilung erhalten, dass 14 Punkte insgesamt erreicht werden sollten.
Ansonsten hätte man auch gerne mindestens 6,5 im Zweiten.
29.04.2025, 10:12
(29.04.2025, 09:47)SendungmitderMaus schrieb:(28.04.2025, 20:00)ref1452 schrieb: Wo ist das denn mit den freien Stellen die nicht besetzt werden können? In welchem Bundesland?
Thüringen zB. Wir haben gerade erst in der Einladung zur Mdl. die Mitteilung erhalten, dass 14 Punkte insgesamt erreicht werden sollten.
Ansonsten hätte man auch gerne mindestens 6,5 im Zweiten.
Mit Blick auf die politische Situation in Thüringen wenig verwunderlich...
Gestern, 15:17
(28.04.2025, 18:56)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb:(28.04.2025, 18:48)Bln2024 schrieb:(28.04.2025, 18:17)DrissTan schrieb:(28.04.2025, 11:16)Bln2024 schrieb: Also, da die erneute Diskussion v. a. durch die Absenkung der Notengrenzen für die StA in Berlin entflammt worden ist, ist vielleicht eine Stimme eines ehem. Berliner Referendars interessant: Meine AG-KollegInnen, die sich für die StA beworben haben, haben alle ein VB im Zweiten und - so wurde es zumindest mir gegenüber kommuniziert - hat die StA derzeit so viele Bewerbungen, dass wohl auch nicht unter VB eingestellt wird. Ich denke, das liegt am schlechten Arbeitsmarkt (generell & im Besonderen in Berlin) in der freien Wirtschaft. Unabhängig von jeglicher Gehaltsdiskussion hat man ja gerne schnell einen Job und in Zeiten schlechter Wirtschaftslage ist der Staat ein sicherer und zugänglicherer Arbeitgeber. Zur ewigen Notendiskussion sei gesagt, dass - unabhängig von der fraglichen Objektivität der Note im Examen - ich pers. gerne gute JuristInnen in der Justiz sehen möchte und pers. empfinde, dass die Examensnoten (v. a. des Zweiten) bedeutsamer sein dürfen als in der freien Wirtschaft.
Auch Richterbewerbungen unter 9P in beiden Examina brauchen sich in diesem und dem nächsten Jahr keine Hoffnung machen, zum Auswahlgespräch eingeladen zu werden. Das wurde mir gerade auf Nachfrage von der Senatsverwaltung mitgeteilt, ohne Nachfrage hätten sie das wohl einfach für sich behalten und uns zwei Jahre einfach nicht eingeladen. Da hätte ich wohl doch besser den Verbesserungsversuch gemacht, als mich auf die Ausschreibung und das Wort gewisser mit der Richtergewinnung befasster Personen zu verlassen.
Der Grund? Die schlechte Haushaltslage. Sie stellen dieses Jahr so wenige Richter*innen ein, dass sie nur ab 2x 9P einladen. Auch eine Art, dem Notenverfall zu begegnen, nehme ich an. Eine gestiegenes Angebot an Kandidaten kann auch sein, wurde aber nicht erwähnt. M.W. müsste die Einstellungsrate deutlich steigen und auf hohem Niveau anhalten, um mit den Pensionierungen schritthalten zu können also scheint mir das Haushaltsargument wesentlicher zu sein.
Nach meinen Erfahrungen als Berliner Referendar klingt das absolut nach der Berliner Justiz. Es ist auch vor dem Hintergrund schade, dass die Bekanntgabe der "neuen" 6,5P Grenze vor den mündlichen Prüfungen veröffentlicht worden ist. Ich kenne nicht wenige aus der Ref-Zeit, die sich darauf verlassen haben und bei denen diese neue Aussage mitursächlich für die Entscheidung über den Verbesserungsversuch war (die Frist zur Anmeldung für die Verbesserung beginnt ja nach der mündlichen Prüfung).
Also bei allem Respekt. Ein (baldiger) Volljurist, der sich auf eine unverbindliche Aussage einer - bezeichnen wir es mal diplomatisch - dynamisch agierenden Behörde verlässt, wird in der Praxis noch viel lernen müssen.
Es muss jedem klar gewesen sein, dass keine Garantie auf den vorherrschenden Arbeitnehmermarkt bestand.
Wer in die Justiz wollte und aufgrund informeller Angaben (oder gar formeller Angaben, auch diese begründen keine Einstellungszusage) keinen Verbesserungsversuch gemacht hat, ist selbst schuld.
Da ist natürlich grundsätzlich was dran aber auch wenn man nicht von garantierten Chancen ausgeht, wägt man eben Nutzen und Kosten eines Verbesserungsversuchs ab. Und ich habe den offziellen Ausschriebungstext und die wiederholten, intensiven Werbungversuche einfach nicht mit 0 in die Abwägung eingestellt, das mögen andere vielleicht anders handhaben, aber es war sicher auch nicht der einzige Grund, nicht nochmal anzutreten.
Das Personalproblem der Justiz hat sich ja auch keineswegs gelöst, (dass wäre auch im günstigsten Fall eine Frage von vielen Jahren wurde uns gesagt) - es wird nur durch ein Haushaltsproblem überlagert.
Gestern, 18:57
(28.04.2025, 18:17)DrissTan schrieb:(28.04.2025, 11:16)Bln2024 schrieb: Also, da die erneute Diskussion v. a. durch die Absenkung der Notengrenzen für die StA in Berlin entflammt worden ist, ist vielleicht eine Stimme eines ehem. Berliner Referendars interessant: Meine AG-KollegInnen, die sich für die StA beworben haben, haben alle ein VB im Zweiten und - so wurde es zumindest mir gegenüber kommuniziert - hat die StA derzeit so viele Bewerbungen, dass wohl auch nicht unter VB eingestellt wird. Ich denke, das liegt am schlechten Arbeitsmarkt (generell & im Besonderen in Berlin) in der freien Wirtschaft. Unabhängig von jeglicher Gehaltsdiskussion hat man ja gerne schnell einen Job und in Zeiten schlechter Wirtschaftslage ist der Staat ein sicherer und zugänglicherer Arbeitgeber. Zur ewigen Notendiskussion sei gesagt, dass - unabhängig von der fraglichen Objektivität der Note im Examen - ich pers. gerne gute JuristInnen in der Justiz sehen möchte und pers. empfinde, dass die Examensnoten (v. a. des Zweiten) bedeutsamer sein dürfen als in der freien Wirtschaft.
Auch Richterbewerbungen unter 9P in beiden Examina brauchen sich in diesem und dem nächsten Jahr keine Hoffnung machen, zum Auswahlgespräch eingeladen zu werden. Das wurde mir gerade auf Nachfrage von der Senatsverwaltung mitgeteilt, ohne Nachfrage hätten sie das wohl einfach für sich behalten und uns zwei Jahre einfach nicht eingeladen. Da hätte ich wohl doch besser den Verbesserungsversuch gemacht, als mich auf die Ausschreibung und das Wort gewisser mit der Richtergewinnung befasster Personen zu verlassen.
Der Grund? Die schlechte Haushaltslage. Sie stellen dieses Jahr so wenige Richter*innen ein, dass sie nur ab 2x 9P einladen. Auch eine Art, dem Notenverfall zu begegnen, nehme ich an. Eine gestiegenes Angebot an Kandidaten kann auch sein, wurde aber nicht erwähnt. M.W. müsste die Einstellungsrate deutlich steigen und auf hohem Niveau anhalten, um mit den Pensionierungen schritthalten zu können also scheint mir das Haushaltsargument wesentlicher zu sein.
Dass in Berlin derzeit nicht unter 9 Punkten eingestellt wird, steht aber auch auf der Website der Berliner Justiz.
https://www.berlin.de/sen/justv/ueber-un...422621.php
Dort unter "Einstellungsvoraussetzungen": "Wir bitten um Verständnis, dass angesichts der aktuellen Stellen- und Bewerberlage auf eine Bewerbung zurzeit in der Regel nur dann eine Einladung zu einem Auswahlgespräch erfolgt, wenn in beiden Staatsexamina jeweils mehr als 9,0 Punkte erreicht wurden. Sobald sich Änderungen hinsichtlich der Stellen- und Bewerberlage ergeben, werden wir dies hier umgehend bekanntgeben."