03.05.2019, 18:18
(03.05.2019, 16:44)Anwalt schrieb:(03.05.2019, 16:32)Hamburch schrieb: Der durchschnittliche (!) 4-6,5/7 Punkte Kandidat wird in der Regel (!) in seinen rechtlichen Lösungen und Gedanken zwei bis drei Fehler machen, die in zum Teil durchaus schwer wiegen können.
Richter sind Rechtsprechung und wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaat. Der Richterdienst dient den Menschen in einer Gesellschaft, nicht dem Fortkommen des Richters.
Ich will mich auch nicht unter das Skalpell eines Chirurgen legen, dem in der Regel zwei bis drei Fehler pro OP unterlaufen. Das selbe gilt für Richter. Hinter jedem Rechtsstreit stehen persönliche Schicksale und Tragödien, die es verdienen, nur von denen entschieden zu werden, die bei der Leistungsabfrage die wenigsten Fehler machen.
Der Anspruch einiger (zwei Examen mit 5 Punkten, hey macht mich zum Richter) ist schon etwas bedenklich.
Das ist ja nicht mein Anspruch, sondern der des Gesetzgebers. Wenn man meint, dass das Bestehen der juristischen Staatsexamen nicht ausreicht, um als Richter qualifiziert zu sein, dann sollte man die ganze Ausbildung eindampfen und es wie in anderen Ländern halten. Zunächst eine Grundausbildung, mit der man Rechtsanwalt werden kann. Richter dann nur noch nach Durchlaufen eines zusätzlichen (dann wohl schwereren Studiengangs) bzw. Berufserfahrung.
Aber in dem ganzen Post kommt mir auch zu viel diese juristische Notenhybris. Ganz ehrlich, ich habe zwei VB und ich halte mich nicht per se für einen besseren Juristen, als jemanden mit zwei mal fünf Punkten. Dafür ist mir die Bewertung einfach viel zu willkürlich. Ich hatte zwei mal Kommissionen in der mündlichen, die mich von 7 oder gar knapp unter 7 auf über 9 gehoben haben. Ich hatte in Klausuren hohe zweistellige Punktzahlen, die bei einem anderen Prüfer vielleicht 5 gewesen wären, weil voll an der Musterlösung vorbei. Ich hatte so oft und an so vielen Stellen Glück und das hätte alles einfach exakt andersherum laufen können.
Dazu kenne ich genug Juristen, die ein Ausreichend haben und mit denen man fachlich hochinteressante Gespräche führen kann und VBler, die nicht von der Tapete bis zur Wand denken können und hier in der Kanzlei nach wenigen Wochen/Monaten wegen Unfähigkeit rausgeflogen sind.
Also kA, wer sich was auf diese Noten einbilden möchte und es für sein Ego braucht - bitte. Ich bewerte juristische Fähigkeiten ausschließlich nach dem, was ich an praktischer Tätigkeit sehe. Das mag sich ändern, wenn das Benotungssystem irgendwann transparenter und weniger willkürlich ist. So wie es jetzt ist halte ich es aber für vollkommen unbrauchbar.
Ach ja, der typische VBler, der sozial inkompetent ist. Können wir uns bitte darauf einigen, dass die Note nichts, aber so gar nichts, über den Menschen an sich aussagt? Danke.
03.05.2019, 21:49
(03.05.2019, 18:18)Gast schrieb:(03.05.2019, 16:44)Anwalt schrieb:(03.05.2019, 16:32)Hamburch schrieb: Der durchschnittliche (!) 4-6,5/7 Punkte Kandidat wird in der Regel (!) in seinen rechtlichen Lösungen und Gedanken zwei bis drei Fehler machen, die in zum Teil durchaus schwer wiegen können.
Richter sind Rechtsprechung und wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaat. Der Richterdienst dient den Menschen in einer Gesellschaft, nicht dem Fortkommen des Richters.
Ich will mich auch nicht unter das Skalpell eines Chirurgen legen, dem in der Regel zwei bis drei Fehler pro OP unterlaufen. Das selbe gilt für Richter. Hinter jedem Rechtsstreit stehen persönliche Schicksale und Tragödien, die es verdienen, nur von denen entschieden zu werden, die bei der Leistungsabfrage die wenigsten Fehler machen.
Der Anspruch einiger (zwei Examen mit 5 Punkten, hey macht mich zum Richter) ist schon etwas bedenklich.
Das ist ja nicht mein Anspruch, sondern der des Gesetzgebers. Wenn man meint, dass das Bestehen der juristischen Staatsexamen nicht ausreicht, um als Richter qualifiziert zu sein, dann sollte man die ganze Ausbildung eindampfen und es wie in anderen Ländern halten. Zunächst eine Grundausbildung, mit der man Rechtsanwalt werden kann. Richter dann nur noch nach Durchlaufen eines zusätzlichen (dann wohl schwereren Studiengangs) bzw. Berufserfahrung.
Aber in dem ganzen Post kommt mir auch zu viel diese juristische Notenhybris. Ganz ehrlich, ich habe zwei VB und ich halte mich nicht per se für einen besseren Juristen, als jemanden mit zwei mal fünf Punkten. Dafür ist mir die Bewertung einfach viel zu willkürlich. Ich hatte zwei mal Kommissionen in der mündlichen, die mich von 7 oder gar knapp unter 7 auf über 9 gehoben haben. Ich hatte in Klausuren hohe zweistellige Punktzahlen, die bei einem anderen Prüfer vielleicht 5 gewesen wären, weil voll an der Musterlösung vorbei. Ich hatte so oft und an so vielen Stellen Glück und das hätte alles einfach exakt andersherum laufen können.
Dazu kenne ich genug Juristen, die ein Ausreichend haben und mit denen man fachlich hochinteressante Gespräche führen kann und VBler, die nicht von der Tapete bis zur Wand denken können und hier in der Kanzlei nach wenigen Wochen/Monaten wegen Unfähigkeit rausgeflogen sind.
Also kA, wer sich was auf diese Noten einbilden möchte und es für sein Ego braucht - bitte. Ich bewerte juristische Fähigkeiten ausschließlich nach dem, was ich an praktischer Tätigkeit sehe. Das mag sich ändern, wenn das Benotungssystem irgendwann transparenter und weniger willkürlich ist. So wie es jetzt ist halte ich es aber für vollkommen unbrauchbar.
Ach ja, der typische VBler, der sozial inkompetent ist. Können wir uns bitte darauf einigen, dass die Note nichts, aber so gar nichts, über den Menschen an sich aussagt? Danke.
Wenn wir uns darüber einigen können, dass die Note des Staatsexamens ebenso wenig über die spätere berufliche Leistung aussagt. Der größte Teil der Absolventen landet zwischen 6-9 Punkten. Eine Differenz, die einerseits plakativ über Taxifahrer am Wochenende und Großkanzlei entscheidet, andererseits aber mit entsprechendem Glück leicht übersprungen werden kann. Mir ist ehrlich gesagt schleierhaft, wie man ernsthaft glauben kann, die Notengebung sei nachvollziehbar, objektiv und fair. Ich hatte im 1. Examen in einer Klausur durch verschiedene Prüfer 5 und 10 Punkte, eine Freundin 6 und 11 Punkte, ein anderer sogar 4 und 11. Woran lag das? Hatten die einen Korrektoren gerade eine 80h Woche hinter sich und die anderen ein Techtelmechtel? Wenn es dafür eine plausible Erklärung gibt, wäre ich dankbar.
Bis dahin nehme ich mir heraus, unser Bewertungssystem für einen Witz zu halten. Ich streite nicht ab, dass zwischen 4-5 Punkten und 10+ ein messbarer Unterschied besteht. Aber zwischen 6 und 9? Kaum.
04.05.2019, 00:47
(03.05.2019, 17:48)Gast schrieb:(03.05.2019, 17:23)GastNRW89 schrieb:(03.05.2019, 16:44)Anwalt schrieb:(03.05.2019, 16:32)Hamburch schrieb: Der durchschnittliche (!) 4-6,5/7 Punkte Kandidat wird in der Regel (!) in seinen rechtlichen Lösungen und Gedanken zwei bis drei Fehler machen, die in zum Teil durchaus schwer wiegen können.
Richter sind Rechtsprechung und wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaat. Der Richterdienst dient den Menschen in einer Gesellschaft, nicht dem Fortkommen des Richters.
Ich will mich auch nicht unter das Skalpell eines Chirurgen legen, dem in der Regel zwei bis drei Fehler pro OP unterlaufen. Das selbe gilt für Richter. Hinter jedem Rechtsstreit stehen persönliche Schicksale und Tragödien, die es verdienen, nur von denen entschieden zu werden, die bei der Leistungsabfrage die wenigsten Fehler machen.
Der Anspruch einiger (zwei Examen mit 5 Punkten, hey macht mich zum Richter) ist schon etwas bedenklich.
Das ist ja nicht mein Anspruch, sondern der des Gesetzgebers. Wenn man meint, dass das Bestehen der juristischen Staatsexamen nicht ausreicht, um als Richter qualifiziert zu sein, dann sollte man die ganze Ausbildung eindampfen und es wie in anderen Ländern halten. Zunächst eine Grundausbildung, mit der man Rechtsanwalt werden kann. Richter dann nur noch nach Durchlaufen eines zusätzlichen (dann wohl schwereren Studiengangs) bzw. Berufserfahrung.
Aber in dem ganzen Post kommt mir auch zu viel diese juristische Notenhybris. Ganz ehrlich, ich habe zwei VB und ich halte mich nicht per se für einen besseren Juristen, als jemanden mit zwei mal fünf Punkten. Dafür ist mir die Bewertung einfach viel zu willkürlich. Ich hatte zwei mal Kommissionen in der mündlichen, die mich von 7 oder gar knapp unter 7 auf über 9 gehoben haben. Ich hatte in Klausuren hohe zweistellige Punktzahlen, die bei einem anderen Prüfer vielleicht 5 gewesen wären, weil voll an der Musterlösung vorbei. Ich hatte so oft und an so vielen Stellen Glück und das hätte alles einfach exakt andersherum laufen können.
Dazu kenne ich genug Juristen, die ein Ausreichend haben und mit denen man fachlich hochinteressante Gespräche führen kann und VBler, die nicht von der Tapete bis zur Wand denken können und hier in der Kanzlei nach wenigen Wochen/Monaten wegen Unfähigkeit rausgeflogen sind.
Also kA, wer sich was auf diese Noten einbilden möchte und es für sein Ego braucht - bitte. Ich bewerte juristische Fähigkeiten ausschließlich nach dem, was ich an praktischer Tätigkeit sehe. Das mag sich ändern, wenn das Benotungssystem irgendwann transparenter und weniger willkürlich ist. So wie es jetzt ist halte ich es aber für vollkommen unbrauchbar.
Das unterschreibe ich so zu 100%.
Um mal ein Gegenbeispiel zu bringen: Ich war genauso vorbenotet wie mein Vorredner. Dadurch, dass ich einen der Horrorprüfer abbekommen habe, konnte ich mit nur um 0,8 verbessern. Eine Chance in die Justiz zu kommen, habe ich damit in NRW nicht. Bin ich jetzt ein schlechter Jurist? Bin ich jetzt nicht fähig, Richter oder Staatsanwalt zu werden?
Wenn ein Prüfer die Dreistigkeit besitzt, einen Kandidaten "nur" um 0,8 Punkte zu heben, ist es also ein Horrorprüfer. Die Erwartungshaltung, mit der einige Kandidaten in die mündliche Prüfung gehen, wird zunehmend erschreckender.
Die Erwartungshaltung liegt aber an den ganzen Prüfern, die Leute von 3,8 auf 6,6 heben und Ähnliches. Wo man schon an den Protokollen erkennt, dass sie kandidatenunabhängig nie unter 10 Punkten geben. Selbst von 6,x auf VB ist schon öfter vorgekommen.
Völlig verständlich, dass dann Prüfer, bei denen das krasse Gegenteil der Fall ist und sie schon laut Protokoll einen kaum mehr als 0,5 Punkte nach oben steigen lassen, als Horrorprüfer bezeichnet werden.
Gerade in einem Studienfach wie Jura, bei dem es wie sonst kaum irgendwo auf die Noten ankommt, ist es sehr frustrierend, dass ein erheblicher Teil dieser Note vom Losglück bei den Prüfern abhängt.
04.05.2019, 07:21
Ich habe immer das Gefühl (Gespräche Bekanntenkreis, hier) dass die Leute, bei denen es nicht so gut gelaufen ist von "Pech" reden und die, bei denen es gut gelaufen ist, der Meinung sind, das sei schon alles richtig und fair so. Die Wahrheit liegt vermutlich irgendwo dazwischen. Ich habe mich in der mündlichen Prüfung vom 1. Examen verschlechtert leicht. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, das auf die Prüfer oder "Pech" zu schieben. Es war wohl einfach eine vertretbare Bewertung meiner Leistung an dem Tag.Vielleicht rede ich aber auch nur nicht davon, da ich das "Luxusproblem" hatte, mich von 9,7 oder so auf 9,2 zu verschlechtern?
04.05.2019, 09:25
Sorry finde es total vermessen den Richterdienst mit einem Chirurgen zu verwechseln. Unsere Ausbildung in allen Ehren, aber die Arbeit eines Chirurgen ist sehr viel wichtiger im Einzelfall und vor allem oftmals irreversibel. Das ist im Recht anders. Auch ein guter Richter kann so entscheiden, dass das OLG die Entscheidung zerreißt. Rechtsmittel gibt es (fast) immer. Oftmals geht es (nur) um Geld, die wenigsten dürften wegen eines "schlechten" AG Urteils sterben.
Allerdings halte ich es auch für falsch Juristen mit 2x Ausreichend als Richter einzustellen, weil da oft die richtige Herangehensweise Methodik fehlt. Das MUSS nicht so sein, kann aber. Ansonsten müsste man da vermehrt in der Probezeit austesten, das widerspricht aber auch der Unabhängigkeit des Richters.
Allerdings halte ich es auch für falsch Juristen mit 2x Ausreichend als Richter einzustellen, weil da oft die richtige Herangehensweise Methodik fehlt. Das MUSS nicht so sein, kann aber. Ansonsten müsste man da vermehrt in der Probezeit austesten, das widerspricht aber auch der Unabhängigkeit des Richters.
04.05.2019, 09:29
(03.05.2019, 16:02)GastHH schrieb:(03.05.2019, 15:54)Gastnrw3 schrieb: Ländliche StAs? Es gibt doch jetzt schon nur noch StAs bei den Landgerichten.
Ja man glaubt es kaum. Neben wir Niedersachen und seine zahlreichen Landgerichte in so Metropolen wie: Aurich (40tds Einwohner), Bückenburg (20 tsd Einwohner), Stade (45 tsd Einwohner) oder Verden (27 tsd Einwohner)...
In anderen Bundesländern sieht es nicht anders aus....
Auricher StA ist dann aber auch für fast ganz Ostfriesland zuständig. Nicht NUR für Aurich.
04.05.2019, 09:59
Warum sollte die Prüfung noch organisiert werden, wenn die Note nicht zählt? Nach welcher Maßgabe wird dann eingestellt? Elternhaus, Vitamin B, Auslandserfahrung, finanziert von Eltern, die es sich leiste können uä? Viele vergessen welche ungekehrten auswirkungen es hat, wenn nur noch „Sozialpunkte“ entscheiden würden.
04.05.2019, 10:57
(04.05.2019, 09:59)Gast schrieb: Warum sollte die Prüfung noch organisiert werden, wenn die Note nicht zählt? Nach welcher Maßgabe wird dann eingestellt? Elternhaus, Vitamin B, Auslandserfahrung, finanziert von Eltern, die es sich leiste können uä? Viele vergessen welche ungekehrten auswirkungen es hat, wenn nur noch „Sozialpunkte“ entscheiden würden.
Warum nicht einfach wie in der Grundschule. Man bekommt ein ausgeschriebenes Gefälligkeitszeugnis OHNE Noten. In manchen Ländern wird es dann eine Richterempfehlung geben. Das wäre dann aber wieder ungerecht, weil nicht alle die gleichen Chancen hätten.
04.05.2019, 11:19
Richtig, und in Ostdeutschland, wo vor 30 Jahren zahlreiche Doppel-4-er importiert wurden, ist die Justiz bekanntlich untergegangen.
04.05.2019, 11:28
(04.05.2019, 09:25)Gastig schrieb: Sorry finde es total vermessen den Richterdienst mit einem Chirurgen zu verwechseln. Unsere Ausbildung in allen Ehren, aber die Arbeit eines Chirurgen ist sehr viel wichtiger im Einzelfall und vor allem oftmals irreversibel. Das ist im Recht anders. Auch ein guter Richter kann so entscheiden, dass das OLG die Entscheidung zerreißt. Rechtsmittel gibt es (fast) immer. Oftmals geht es (nur) um Geld, die wenigsten dürften wegen eines "schlechten" AG Urteils sterben.
Allerdings halte ich es auch für falsch Juristen mit 2x Ausreichend als Richter einzustellen, weil da oft die richtige Herangehensweise Methodik fehlt. Das MUSS nicht so sein, kann aber. Ansonsten müsste man da vermehrt in der Probezeit austesten, das widerspricht aber auch der Unabhängigkeit des Richters.
Ja, frag dann mal den todkranken Versicherten, dessen Versicherungskonzern mit einer GK im Rücken sich weigert, die Versicherungssumme auszuzahlen, der Versicherte mangels Wissens sich irgend einen Wald und Wiesen Anwalt nimmt und dann verliert, weil der Richter sich einfach von der GK hat überzeugen lassen oder schlicht und ergreifend unfähig ist, ein Verfahren im Sinne der Prozessökonomie schnell zu Ende zu bringen. Frag den Angeklagten, der angeklagt oder schlimmeren Falls fehlerhaft verurteilt wurde.
Plakativ? Ja, ich weiß. Ich bleibe dabei, Richter sind ebenso bedeutend wie Chirurgen. Der höchst möglichste objektive Maßstab bleiben die Examina. (Natürlich gibt es auch fachlich und charakterlich schlechte Richter.)