03.05.2019, 15:54
Ländliche StAs? Es gibt doch jetzt schon nur noch StAs bei den Landgerichten.
03.05.2019, 15:57
(03.05.2019, 15:46)Anwalt schrieb: Weil Rechtspfleger nicht die Befähigung zum Richteramt haben?
Wer dagegen die Befähigung zum Richteramt hat, ist befähigt das Amt eines Richters auszuführen. Warum heißt es bitte sonst so?
Diese Denke hat das Richteramt zu dem gemacht, was es heute ist. Ich glaube viele Politiker teilen deine Sicht der Dinge und auch große Teile der Gesellschaft stimmen dem zu. Den Job am Amtsgericht kann jeder. Den Job am Landgericht eigentlich auch. Wenn es was kompliziertes ist, muss man sich eben nach oben klagen.
Ich muss zugeben, dass ich das fundamental anders sehe, auch wenn ich mich dafür als Komiker beschimpfen lassen muss...
03.05.2019, 16:02
(03.05.2019, 15:54)Gastnrw3 schrieb: Ländliche StAs? Es gibt doch jetzt schon nur noch StAs bei den Landgerichten.
Ja man glaubt es kaum. Neben wir Niedersachen und seine zahlreichen Landgerichte in so Metropolen wie: Aurich (40tds Einwohner), Bückenburg (20 tsd Einwohner), Stade (45 tsd Einwohner) oder Verden (27 tsd Einwohner)...
In anderen Bundesländern sieht es nicht anders aus....
03.05.2019, 16:21
(03.05.2019, 15:57)GastHH schrieb:(03.05.2019, 15:46)Anwalt schrieb: Weil Rechtspfleger nicht die Befähigung zum Richteramt haben?
Wer dagegen die Befähigung zum Richteramt hat, ist befähigt das Amt eines Richters auszuführen. Warum heißt es bitte sonst so?
Diese Denke hat das Richteramt zu dem gemacht, was es heute ist. Ich glaube viele Politiker teilen deine Sicht der Dinge und auch große Teile der Gesellschaft stimmen dem zu. Den Job am Amtsgericht kann jeder. Den Job am Landgericht eigentlich auch. Wenn es was kompliziertes ist, muss man sich eben nach oben klagen.
Ich muss zugeben, dass ich das fundamental anders sehe, auch wenn ich mich dafür als Komiker beschimpfen lassen muss...
Wieso denn "jeder"? Niemand redet von "jeder". Wir reden von Akademikern, die ein bockschweres Studium und eine anspruchsvolle praktische Ausbildung durchlaufen haben und alle Fachprüfungen noch dazu bestanden haben. Das ist nicht "jeder", sondern das sind hochqualifizierte Fachleute. Volljuristen eben. Der Staat kann es sich schlichtweg nicht leisten zigtausende Menschen zu Richtern auszubilden (das ist nach wie vor die Zielrichtung der Ausbildung, deshalb ist sie wie sie ist und deshalb heisst der Abschluss auch wie er heisst) nur um dann 90% nicht in Erwägung zu ziehen. Zeitgleich aber den Mangel an Bewerbern beklagen. Das ist doch shizophren.
03.05.2019, 16:31
(03.05.2019, 16:21)Anwalt schrieb:(03.05.2019, 15:57)GastHH schrieb:(03.05.2019, 15:46)Anwalt schrieb: Weil Rechtspfleger nicht die Befähigung zum Richteramt haben?
Wer dagegen die Befähigung zum Richteramt hat, ist befähigt das Amt eines Richters auszuführen. Warum heißt es bitte sonst so?
Diese Denke hat das Richteramt zu dem gemacht, was es heute ist. Ich glaube viele Politiker teilen deine Sicht der Dinge und auch große Teile der Gesellschaft stimmen dem zu. Den Job am Amtsgericht kann jeder. Den Job am Landgericht eigentlich auch. Wenn es was kompliziertes ist, muss man sich eben nach oben klagen.
Ich muss zugeben, dass ich das fundamental anders sehe, auch wenn ich mich dafür als Komiker beschimpfen lassen muss...
Wieso denn "jeder"? Niemand redet von "jeder". Wir reden von Akademikern, die ein bockschweres Studium und eine anspruchsvolle praktische Ausbildung durchlaufen haben und alle Fachprüfungen noch dazu bestanden haben. Das ist nicht "jeder", sondern das sind hochqualifizierte Fachleute. Volljuristen eben. Der Staat kann es sich schlichtweg nicht leisten zigtausende Menschen zu Richtern auszubilden (das ist nach wie vor die Zielrichtung der Ausbildung, deshalb ist sie wie sie ist und deshalb heisst der Abschluss auch wie er heisst) nur um dann 90% nicht in Erwägung zu ziehen. Zeitgleich aber den Mangel an Bewerbern beklagen. Das ist doch shizophren.
Noch shizophrener finde ich es aber, wenn nur noch diejenigen Richter werden, die in den guten (=gut bezahlenden) Kanzleien nicht unterkommen, die Justiz also zur Resterampe verkommt. Dann gilt das Motto: "Richter ist immer noch besser als am Existenzminimum in der Einzelkämpfer Kanzlei unterkommen". Wie gesagt, unser Verständnis vom Berufsbild des Richters lässt sich nicht vereinbaren, aber nicht jede Diskussion muss ja immer im Konsens enden...
03.05.2019, 16:32
Der durchschnittliche (!) 4-6,5/7 Punkte Kandidat wird in der Regel (!) in seinen rechtlichen Lösungen und Gedanken zwei bis drei Fehler machen, die in zum Teil durchaus schwer wiegen können.
Richter sind Rechtsprechung und wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaat. Der Richterdienst dient den Menschen in einer Gesellschaft, nicht dem Fortkommen des Richters.
Ich will mich auch nicht unter das Skalpell eines Chirurgen legen, dem in der Regel zwei bis drei Fehler pro OP unterlaufen. Das selbe gilt für Richter. Hinter jedem Rechtsstreit stehen persönliche Schicksale und Tragödien, die es verdienen, nur von denen entschieden zu werden, die bei der Leistungsabfrage die wenigsten Fehler machen.
Der Anspruch einiger (zwei Examen mit 5 Punkten, hey macht mich zum Richter) ist schon etwas bedenklich.
Richter sind Rechtsprechung und wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaat. Der Richterdienst dient den Menschen in einer Gesellschaft, nicht dem Fortkommen des Richters.
Ich will mich auch nicht unter das Skalpell eines Chirurgen legen, dem in der Regel zwei bis drei Fehler pro OP unterlaufen. Das selbe gilt für Richter. Hinter jedem Rechtsstreit stehen persönliche Schicksale und Tragödien, die es verdienen, nur von denen entschieden zu werden, die bei der Leistungsabfrage die wenigsten Fehler machen.
Der Anspruch einiger (zwei Examen mit 5 Punkten, hey macht mich zum Richter) ist schon etwas bedenklich.
03.05.2019, 16:44
(03.05.2019, 16:32)Hamburch schrieb: Der durchschnittliche (!) 4-6,5/7 Punkte Kandidat wird in der Regel (!) in seinen rechtlichen Lösungen und Gedanken zwei bis drei Fehler machen, die in zum Teil durchaus schwer wiegen können.
Richter sind Rechtsprechung und wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaat. Der Richterdienst dient den Menschen in einer Gesellschaft, nicht dem Fortkommen des Richters.
Ich will mich auch nicht unter das Skalpell eines Chirurgen legen, dem in der Regel zwei bis drei Fehler pro OP unterlaufen. Das selbe gilt für Richter. Hinter jedem Rechtsstreit stehen persönliche Schicksale und Tragödien, die es verdienen, nur von denen entschieden zu werden, die bei der Leistungsabfrage die wenigsten Fehler machen.
Der Anspruch einiger (zwei Examen mit 5 Punkten, hey macht mich zum Richter) ist schon etwas bedenklich.
Das ist ja nicht mein Anspruch, sondern der des Gesetzgebers. Wenn man meint, dass das Bestehen der juristischen Staatsexamen nicht ausreicht, um als Richter qualifiziert zu sein, dann sollte man die ganze Ausbildung eindampfen und es wie in anderen Ländern halten. Zunächst eine Grundausbildung, mit der man Rechtsanwalt werden kann. Richter dann nur noch nach Durchlaufen eines zusätzlichen (dann wohl schwereren Studiengangs) bzw. Berufserfahrung.
Aber in dem ganzen Post kommt mir auch zu viel diese juristische Notenhybris. Ganz ehrlich, ich habe zwei VB und ich halte mich nicht per se für einen besseren Juristen, als jemanden mit zwei mal fünf Punkten. Dafür ist mir die Bewertung einfach viel zu willkürlich. Ich hatte zwei mal Kommissionen in der mündlichen, die mich von 7 oder gar knapp unter 7 auf über 9 gehoben haben. Ich hatte in Klausuren hohe zweistellige Punktzahlen, die bei einem anderen Prüfer vielleicht 5 gewesen wären, weil voll an der Musterlösung vorbei. Ich hatte so oft und an so vielen Stellen Glück und das hätte alles einfach exakt andersherum laufen können.
Dazu kenne ich genug Juristen, die ein Ausreichend haben und mit denen man fachlich hochinteressante Gespräche führen kann und VBler, die nicht von der Tapete bis zur Wand denken können und hier in der Kanzlei nach wenigen Wochen/Monaten wegen Unfähigkeit rausgeflogen sind.
Also kA, wer sich was auf diese Noten einbilden möchte und es für sein Ego braucht - bitte. Ich bewerte juristische Fähigkeiten ausschließlich nach dem, was ich an praktischer Tätigkeit sehe. Das mag sich ändern, wenn das Benotungssystem irgendwann transparenter und weniger willkürlich ist. So wie es jetzt ist halte ich es aber für vollkommen unbrauchbar.
03.05.2019, 17:23
(03.05.2019, 16:44)Anwalt schrieb:(03.05.2019, 16:32)Hamburch schrieb: Der durchschnittliche (!) 4-6,5/7 Punkte Kandidat wird in der Regel (!) in seinen rechtlichen Lösungen und Gedanken zwei bis drei Fehler machen, die in zum Teil durchaus schwer wiegen können.
Richter sind Rechtsprechung und wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaat. Der Richterdienst dient den Menschen in einer Gesellschaft, nicht dem Fortkommen des Richters.
Ich will mich auch nicht unter das Skalpell eines Chirurgen legen, dem in der Regel zwei bis drei Fehler pro OP unterlaufen. Das selbe gilt für Richter. Hinter jedem Rechtsstreit stehen persönliche Schicksale und Tragödien, die es verdienen, nur von denen entschieden zu werden, die bei der Leistungsabfrage die wenigsten Fehler machen.
Der Anspruch einiger (zwei Examen mit 5 Punkten, hey macht mich zum Richter) ist schon etwas bedenklich.
Das ist ja nicht mein Anspruch, sondern der des Gesetzgebers. Wenn man meint, dass das Bestehen der juristischen Staatsexamen nicht ausreicht, um als Richter qualifiziert zu sein, dann sollte man die ganze Ausbildung eindampfen und es wie in anderen Ländern halten. Zunächst eine Grundausbildung, mit der man Rechtsanwalt werden kann. Richter dann nur noch nach Durchlaufen eines zusätzlichen (dann wohl schwereren Studiengangs) bzw. Berufserfahrung.
Aber in dem ganzen Post kommt mir auch zu viel diese juristische Notenhybris. Ganz ehrlich, ich habe zwei VB und ich halte mich nicht per se für einen besseren Juristen, als jemanden mit zwei mal fünf Punkten. Dafür ist mir die Bewertung einfach viel zu willkürlich. Ich hatte zwei mal Kommissionen in der mündlichen, die mich von 7 oder gar knapp unter 7 auf über 9 gehoben haben. Ich hatte in Klausuren hohe zweistellige Punktzahlen, die bei einem anderen Prüfer vielleicht 5 gewesen wären, weil voll an der Musterlösung vorbei. Ich hatte so oft und an so vielen Stellen Glück und das hätte alles einfach exakt andersherum laufen können.
Dazu kenne ich genug Juristen, die ein Ausreichend haben und mit denen man fachlich hochinteressante Gespräche führen kann und VBler, die nicht von der Tapete bis zur Wand denken können und hier in der Kanzlei nach wenigen Wochen/Monaten wegen Unfähigkeit rausgeflogen sind.
Also kA, wer sich was auf diese Noten einbilden möchte und es für sein Ego braucht - bitte. Ich bewerte juristische Fähigkeiten ausschließlich nach dem, was ich an praktischer Tätigkeit sehe. Das mag sich ändern, wenn das Benotungssystem irgendwann transparenter und weniger willkürlich ist. So wie es jetzt ist halte ich es aber für vollkommen unbrauchbar.
Das unterschreibe ich so zu 100%.
Um mal ein Gegenbeispiel zu bringen: Ich war genauso vorbenotet wie mein Vorredner. Dadurch, dass ich einen der Horrorprüfer abbekommen habe, konnte ich mit nur um 0,8 verbessern. Eine Chance in die Justiz zu kommen, habe ich damit in NRW nicht. Bin ich jetzt ein schlechter Jurist? Bin ich jetzt nicht fähig, Richter oder Staatsanwalt zu werden?
03.05.2019, 17:48
(03.05.2019, 17:23)GastNRW89 schrieb:(03.05.2019, 16:44)Anwalt schrieb:(03.05.2019, 16:32)Hamburch schrieb: Der durchschnittliche (!) 4-6,5/7 Punkte Kandidat wird in der Regel (!) in seinen rechtlichen Lösungen und Gedanken zwei bis drei Fehler machen, die in zum Teil durchaus schwer wiegen können.
Richter sind Rechtsprechung und wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaat. Der Richterdienst dient den Menschen in einer Gesellschaft, nicht dem Fortkommen des Richters.
Ich will mich auch nicht unter das Skalpell eines Chirurgen legen, dem in der Regel zwei bis drei Fehler pro OP unterlaufen. Das selbe gilt für Richter. Hinter jedem Rechtsstreit stehen persönliche Schicksale und Tragödien, die es verdienen, nur von denen entschieden zu werden, die bei der Leistungsabfrage die wenigsten Fehler machen.
Der Anspruch einiger (zwei Examen mit 5 Punkten, hey macht mich zum Richter) ist schon etwas bedenklich.
Das ist ja nicht mein Anspruch, sondern der des Gesetzgebers. Wenn man meint, dass das Bestehen der juristischen Staatsexamen nicht ausreicht, um als Richter qualifiziert zu sein, dann sollte man die ganze Ausbildung eindampfen und es wie in anderen Ländern halten. Zunächst eine Grundausbildung, mit der man Rechtsanwalt werden kann. Richter dann nur noch nach Durchlaufen eines zusätzlichen (dann wohl schwereren Studiengangs) bzw. Berufserfahrung.
Aber in dem ganzen Post kommt mir auch zu viel diese juristische Notenhybris. Ganz ehrlich, ich habe zwei VB und ich halte mich nicht per se für einen besseren Juristen, als jemanden mit zwei mal fünf Punkten. Dafür ist mir die Bewertung einfach viel zu willkürlich. Ich hatte zwei mal Kommissionen in der mündlichen, die mich von 7 oder gar knapp unter 7 auf über 9 gehoben haben. Ich hatte in Klausuren hohe zweistellige Punktzahlen, die bei einem anderen Prüfer vielleicht 5 gewesen wären, weil voll an der Musterlösung vorbei. Ich hatte so oft und an so vielen Stellen Glück und das hätte alles einfach exakt andersherum laufen können.
Dazu kenne ich genug Juristen, die ein Ausreichend haben und mit denen man fachlich hochinteressante Gespräche führen kann und VBler, die nicht von der Tapete bis zur Wand denken können und hier in der Kanzlei nach wenigen Wochen/Monaten wegen Unfähigkeit rausgeflogen sind.
Also kA, wer sich was auf diese Noten einbilden möchte und es für sein Ego braucht - bitte. Ich bewerte juristische Fähigkeiten ausschließlich nach dem, was ich an praktischer Tätigkeit sehe. Das mag sich ändern, wenn das Benotungssystem irgendwann transparenter und weniger willkürlich ist. So wie es jetzt ist halte ich es aber für vollkommen unbrauchbar.
Das unterschreibe ich so zu 100%.
Um mal ein Gegenbeispiel zu bringen: Ich war genauso vorbenotet wie mein Vorredner. Dadurch, dass ich einen der Horrorprüfer abbekommen habe, konnte ich mit nur um 0,8 verbessern. Eine Chance in die Justiz zu kommen, habe ich damit in NRW nicht. Bin ich jetzt ein schlechter Jurist? Bin ich jetzt nicht fähig, Richter oder Staatsanwalt zu werden?
Wenn ein Prüfer die Dreistigkeit besitzt, einen Kandidaten "nur" um 0,8 Punkte zu heben, ist es also ein Horrorprüfer. Die Erwartungshaltung, mit der einige Kandidaten in die mündliche Prüfung gehen, wird zunehmend erschreckender.
03.05.2019, 18:14
(03.05.2019, 17:48)Gast schrieb:(03.05.2019, 17:23)GastNRW89 schrieb:(03.05.2019, 16:44)Anwalt schrieb:(03.05.2019, 16:32)Hamburch schrieb: Der durchschnittliche (!) 4-6,5/7 Punkte Kandidat wird in der Regel (!) in seinen rechtlichen Lösungen und Gedanken zwei bis drei Fehler machen, die in zum Teil durchaus schwer wiegen können.
Richter sind Rechtsprechung und wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaat. Der Richterdienst dient den Menschen in einer Gesellschaft, nicht dem Fortkommen des Richters.
Ich will mich auch nicht unter das Skalpell eines Chirurgen legen, dem in der Regel zwei bis drei Fehler pro OP unterlaufen. Das selbe gilt für Richter. Hinter jedem Rechtsstreit stehen persönliche Schicksale und Tragödien, die es verdienen, nur von denen entschieden zu werden, die bei der Leistungsabfrage die wenigsten Fehler machen.
Der Anspruch einiger (zwei Examen mit 5 Punkten, hey macht mich zum Richter) ist schon etwas bedenklich.
Das ist ja nicht mein Anspruch, sondern der des Gesetzgebers. Wenn man meint, dass das Bestehen der juristischen Staatsexamen nicht ausreicht, um als Richter qualifiziert zu sein, dann sollte man die ganze Ausbildung eindampfen und es wie in anderen Ländern halten. Zunächst eine Grundausbildung, mit der man Rechtsanwalt werden kann. Richter dann nur noch nach Durchlaufen eines zusätzlichen (dann wohl schwereren Studiengangs) bzw. Berufserfahrung.
Aber in dem ganzen Post kommt mir auch zu viel diese juristische Notenhybris. Ganz ehrlich, ich habe zwei VB und ich halte mich nicht per se für einen besseren Juristen, als jemanden mit zwei mal fünf Punkten. Dafür ist mir die Bewertung einfach viel zu willkürlich. Ich hatte zwei mal Kommissionen in der mündlichen, die mich von 7 oder gar knapp unter 7 auf über 9 gehoben haben. Ich hatte in Klausuren hohe zweistellige Punktzahlen, die bei einem anderen Prüfer vielleicht 5 gewesen wären, weil voll an der Musterlösung vorbei. Ich hatte so oft und an so vielen Stellen Glück und das hätte alles einfach exakt andersherum laufen können.
Dazu kenne ich genug Juristen, die ein Ausreichend haben und mit denen man fachlich hochinteressante Gespräche führen kann und VBler, die nicht von der Tapete bis zur Wand denken können und hier in der Kanzlei nach wenigen Wochen/Monaten wegen Unfähigkeit rausgeflogen sind.
Also kA, wer sich was auf diese Noten einbilden möchte und es für sein Ego braucht - bitte. Ich bewerte juristische Fähigkeiten ausschließlich nach dem, was ich an praktischer Tätigkeit sehe. Das mag sich ändern, wenn das Benotungssystem irgendwann transparenter und weniger willkürlich ist. So wie es jetzt ist halte ich es aber für vollkommen unbrauchbar.
Das unterschreibe ich so zu 100%.
Um mal ein Gegenbeispiel zu bringen: Ich war genauso vorbenotet wie mein Vorredner. Dadurch, dass ich einen der Horrorprüfer abbekommen habe, konnte ich mit nur um 0,8 verbessern. Eine Chance in die Justiz zu kommen, habe ich damit in NRW nicht. Bin ich jetzt ein schlechter Jurist? Bin ich jetzt nicht fähig, Richter oder Staatsanwalt zu werden?
Wenn ein Prüfer die Dreistigkeit besitzt, einen Kandidaten "nur" um 0,8 Punkte zu heben, ist es also ein Horrorprüfer. Die Erwartungshaltung, mit der einige Kandidaten in die mündliche Prüfung gehen, wird zunehmend erschreckender.
Wie kommst du denn darauf? Das habe ich doch garnicht gesagt. Aber wer sich bei den von mir gemeinten Prüfer um 0,8 verbessert, hätte sich bei der überwiegenden Anzahl der Prüfer vielleicht um 1,0 - 1,5 verbessert! Dass ich von „Horrorprüfer“ spreche resultiert nicht aus meiner Verbesserung um 0,8 Punkte, sondern darauf, dass sich bei ihm auch etliche Kandidaten verschlechtern!!