21.03.2025, 17:21
(21.03.2025, 15:56)SeamusF schrieb: Okay was habt ihr gemacht hä?Warum war die Klage unzulässig?
Im Ergebnis hab ich dem Mandanten geraten Widerspruch gegen die EE einzulegen weil die Klage unzulässig und unbegründet war. Erledigung ist eingetreten.
Wie habt ihr den „Widerruf“ oder die angebliche Täuschung behandelt? Gabs da was im Gesetz zu?
Wegen des „Widerrufs“ hab ich nur Anfechtung 123 BGB und ansonsten kurz 138, 242 BGB geprüft und im Ergebnis abgelehnt.
Übrigens: Wie habt ihr das mit den Schriftsätzen gemacht? Habe nur widersprochen und kurz was zum Feststellungsinteresse gesagt
21.03.2025, 17:23
(21.03.2025, 17:21)ref79 schrieb:Bei mir war die Klage auch zulässig. Und habe auch 123 BGB analog geprüft(21.03.2025, 15:56)SeamusF schrieb: Okay was habt ihr gemacht hä?Warum war die Klage unzulässig?
Im Ergebnis hab ich dem Mandanten geraten Widerspruch gegen die EE einzulegen weil die Klage unzulässig und unbegründet war. Erledigung ist eingetreten.
Wie habt ihr den „Widerruf“ oder die angebliche Täuschung behandelt? Gabs da was im Gesetz zu?
Wegen des „Widerrufs“ hab ich nur Anfechtung 123 BGB und ansonsten kurz 138, 242 BGB geprüft und im Ergebnis abgelehnt.
21.03.2025, 17:24
21.03.2025, 17:26
(21.03.2025, 17:23)refisenj schrieb:(21.03.2025, 17:21)ref79 schrieb:Bei mir war die Klage auch zulässig. Und habe auch 123 BGB analog geprüft(21.03.2025, 15:56)SeamusF schrieb: Okay was habt ihr gemacht hä?Warum war die Klage unzulässig?
Im Ergebnis hab ich dem Mandanten geraten Widerspruch gegen die EE einzulegen weil die Klage unzulässig und unbegründet war. Erledigung ist eingetreten.
Wie habt ihr den „Widerruf“ oder die angebliche Täuschung behandelt? Gabs da was im Gesetz zu?
Wegen des „Widerrufs“ hab ich nur Anfechtung 123 BGB und ansonsten kurz 138, 242 BGB geprüft und im Ergebnis abgelehnt.
Wegen der Analogie war ich mir nicht sicher, weil wir ja vor dem OLG waren.. fand die Kombi aus Zivil- Verwaltungs- und zT Strafrecht ohnehin ganz heftig..
21.03.2025, 17:30
(21.03.2025, 17:26)ref79 schrieb:(21.03.2025, 17:23)refisenj schrieb:(21.03.2025, 17:21)ref79 schrieb:Bei mir war die Klage auch zulässig. Und habe auch 123 BGB analog geprüft(21.03.2025, 15:56)SeamusF schrieb: Okay was habt ihr gemacht hä?Warum war die Klage unzulässig?
Im Ergebnis hab ich dem Mandanten geraten Widerspruch gegen die EE einzulegen weil die Klage unzulässig und unbegründet war. Erledigung ist eingetreten.
Wie habt ihr den „Widerruf“ oder die angebliche Täuschung behandelt? Gabs da was im Gesetz zu?
Wegen des „Widerrufs“ hab ich nur Anfechtung 123 BGB und ansonsten kurz 138, 242 BGB geprüft und im Ergebnis abgelehnt.
Wegen der Analogie war ich mir nicht sicher, weil wir ja vor dem OLG waren.. fand die Kombi aus Zivil- Verwaltungs- und zT Strafrecht ohnehin ganz heftig..
Klingt schwer. Mag jemand erzählen, ob in NRW die gleiche Klausur lief?
21.03.2025, 17:41
(21.03.2025, 17:21)ref79 schrieb:Sorry hab mich vertippt. Zulässig schon aber unbegründet.(21.03.2025, 15:56)SeamusF schrieb: Okay was habt ihr gemacht hä?Warum war die Klage unzulässig?
Im Ergebnis hab ich dem Mandanten geraten Widerspruch gegen die EE einzulegen weil die Klage unzulässig und unbegründet war. Erledigung ist eingetreten.
Wie habt ihr den „Widerruf“ oder die angebliche Täuschung behandelt? Gabs da was im Gesetz zu?
Wegen des „Widerrufs“ hab ich nur Anfechtung 123 BGB und ansonsten kurz 138, 242 BGB geprüft und im Ergebnis abgelehnt.
Übrigens: Wie habt ihr das mit den Schriftsätzen gemacht? Habe nur widersprochen und kurz was zum Feststellungsinteresse gesagt
Habe die Nichtigkeit geprüft 44 und dann auch BGB analog.
Im Schriftsatz habe ich es auch so gemacht. Widerspruch + Interesse begründet
21.03.2025, 17:43
(21.03.2025, 17:30)Anni_NrW schrieb:(21.03.2025, 17:26)ref79 schrieb:(21.03.2025, 17:23)refisenj schrieb:(21.03.2025, 17:21)ref79 schrieb:Bei mir war die Klage auch zulässig. Und habe auch 123 BGB analog geprüft(21.03.2025, 15:56)SeamusF schrieb: Okay was habt ihr gemacht hä?Warum war die Klage unzulässig?
Im Ergebnis hab ich dem Mandanten geraten Widerspruch gegen die EE einzulegen weil die Klage unzulässig und unbegründet war. Erledigung ist eingetreten.
Wie habt ihr den „Widerruf“ oder die angebliche Täuschung behandelt? Gabs da was im Gesetz zu?
Wegen des „Widerrufs“ hab ich nur Anfechtung 123 BGB und ansonsten kurz 138, 242 BGB geprüft und im Ergebnis abgelehnt.
Wegen der Analogie war ich mir nicht sicher, weil wir ja vor dem OLG waren.. fand die Kombi aus Zivil- Verwaltungs- und zT Strafrecht ohnehin ganz heftig..
Klingt schwer. Mag jemand erzählen, ob in NRW die gleiche Klausur lief?
Denke schon: Notar der einen Antrag auf Entlassung gestellt hat. Entlassungsverfügung ist ergangen, nun rügt er dass er „genötigt“ wurde und dass er sich nicht mehr gebunden fühlt an seine Erklärung
21.03.2025, 17:44
(21.03.2025, 17:43)SeamusF schrieb:Weiß jemand ob das Beamtenstatusgesetz oder landesrechtliche Regelungen eine Rolle spielten?(21.03.2025, 17:30)Anni_NrW schrieb:(21.03.2025, 17:26)ref79 schrieb:(21.03.2025, 17:23)refisenj schrieb:(21.03.2025, 17:21)ref79 schrieb: Warum war die Klage unzulässig?Bei mir war die Klage auch zulässig. Und habe auch 123 BGB analog geprüft
Wegen des „Widerrufs“ hab ich nur Anfechtung 123 BGB und ansonsten kurz 138, 242 BGB geprüft und im Ergebnis abgelehnt.
Wegen der Analogie war ich mir nicht sicher, weil wir ja vor dem OLG waren.. fand die Kombi aus Zivil- Verwaltungs- und zT Strafrecht ohnehin ganz heftig..
Klingt schwer. Mag jemand erzählen, ob in NRW die gleiche Klausur lief?
Denke schon: Notar der einen Antrag auf Entlassung gestellt hat. Entlassungsverfügung ist ergangen, nun rügt er dass er „genötigt“ wurde und dass er sich nicht mehr gebunden fühlt an seine E
21.03.2025, 17:55
Wie breit konntet ihr noch Ausführungen wegen der Rechtmäßigkeit der Altersbegrenzung machen? Habe kaum noch Zeit dafür gehabt + die Prüfung quasi inzident bzw „im Übrigen“ im Rahmen des Punktes „erledigendes Ereignis“ so nebenher abgeklappert
Und noch eine Frage: habt ihr die RBB problematisiert? Da war nicht angegeben, welches Gericht.
Und noch eine Frage: habt ihr die RBB problematisiert? Da war nicht angegeben, welches Gericht.
21.03.2025, 19:17
(21.03.2025, 17:55)ref79 schrieb: Wie breit konntet ihr noch Ausführungen wegen der Rechtmäßigkeit der Altersbegrenzung machen? Habe kaum noch Zeit dafür gehabt + die Prüfung quasi inzident bzw „im Übrigen“ im Rahmen des Punktes „erledigendes Ereignis“ so nebenher abgeklappert
Und noch eine Frage: habt ihr die RBB problematisiert? Da war nicht angegeben, welches Gericht.
Ich habe das Gutachten unterteilt. Einmal Begutachtung der Erfolgsaussichten/Zweckmässigkeit etc. also alles in Bezug auf anhängiges Verfahren und dann noch die beiden „Zusatzfragen“
Zur RBB: hab 58 II angenommen und im Übrigen trotzdem noch die Frist nach 74 geprüft, da ja auf alle Fragen einzugehen ist
Was ich mich gefragt habe: das Gericht hat dem Kläger iRd Hinweises doch eine Frist von 2 Wochen gegeben zur Erklärung, die EE erfolgte aber knapp einen Monat später. Hat das Auswirkungen auf die Wirksamkeit der EE? Habe die Verspätung jedenfalls gerügt, aber keine Ahnung, ob das Sinn ergibt.









