Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren März 2025
« 1 ... 8 9 10 11 12 ... 19 »
 
Antworten

 
Klausuren März 2025
NinchenBerlin
Junior Member
**
Beiträge: 25
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2025
#91
20.03.2025, 17:12
(20.03.2025, 15:58)Kapstadt6 schrieb:  NRW

Ich hab als RGL für den Kostenbescheid 1 I 1 GebG NRW genommen. Verweis auf VwVG ist in 52 PolG NRW ja weggefallen. 

Ging es nur mir so oder hätte die Gebührenordnung auch mit abgedruckt werden?
Hat mich bzgl. Der Grundlage sehr verunsichert. 

Was habt ihr genommen?

In Berlin wurden das GebG NRW und das PolG NRW abgedruckt (ua §§ 41f, 50 ff.). Was meinst du damit, dass der Verweis auf das VwVG in 52 PolG weggefallen ist? (In Berlin haben wir nur das VwVG und keine besonderen Vollstreckungsregelungen im PolG)
Suchen
Zitieren
pk1155
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2025
#92
20.03.2025, 17:13
Wie habt ihr das Fristproblem gelöst ?
Suchen
Zitieren
NinchenBerlin
Junior Member
**
Beiträge: 25
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2025
#93
20.03.2025, 17:15
(20.03.2025, 17:12)NinchenBerlin schrieb:  
(20.03.2025, 15:58)Kapstadt6 schrieb:  NRW

Ich hab als RGL für den Kostenbescheid 1 I 1 GebG NRW genommen. Verweis auf VwVG ist in 52 PolG NRW ja weggefallen. 

Ging es nur mir so oder hätte die Gebührenordnung auch mit abgedruckt werden?
Hat mich bzgl. Der Grundlage sehr verunsichert. 

Was habt ihr genommen?

In Berlin wurden das GebG NRW und das PolG NRW abgedruckt (ua §§ 41f, 50 ff.). Was meinst du damit, dass der Verweis auf das VwVG in 52 PolG weggefallen ist? (In Berlin haben wir nur das VwVG und keine besonderen Vollstreckungsregelungen im PolG)

Ich habe auch die Norm aus GebG als EGL iVm Ersatzvornahme nach PolG („auf dessen Kosten“ oder so steht dort ja)

I. KostenTB: Vss der Ersatzvornahme im Sofortvollzug und dann inzident Prüfung der Rmk des Betretens der Wohnung und Vorliegen eines Eilfalls
II. Kostenschuldner: habe ich angenommen, aber unabhängig von Störereigenschaft nach PolG, sondern nach GebG
III. Kostenhöhe (+)
Suchen
Zitieren
WhoCares?
Junior Member
**
Beiträge: 15
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#94
20.03.2025, 17:55
(20.03.2025, 17:12)NinchenBerlin schrieb:  
(20.03.2025, 15:58)Kapstadt6 schrieb:  NRW

Ich hab als RGL für den Kostenbescheid 1 I 1 GebG NRW genommen. Verweis auf VwVG ist in 52 PolG NRW ja weggefallen. 

Ging es nur mir so oder hätte die Gebührenordnung auch mit abgedruckt werden?
Hat mich bzgl. Der Grundlage sehr verunsichert. 

Was habt ihr genommen?

In Berlin wurden das GebG NRW und das PolG NRW abgedruckt (ua §§ 41f, 50 ff.). Was meinst du damit, dass der Verweis auf das VwVG in 52 PolG weggefallen ist? (In Berlin haben wir nur das VwVG und keine besonderen Vollstreckungsregelungen im PolG)

In Hessen lief Frist die nach Zustellung 13.11 via Postzustellungsurkunde oder 14.11 tatsächlicher Zugang bis 13/14.12. Eingang bei Gericht war 16.12. also auf jeden Fall verspätet nach § 74 VwGO. Aber Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ("zur Niederschrift bei Gericht" statt WL § 81 I S. 2 VwGO), also Jahresfrist. Damit nicht verspätet und den Antrag auf Wiedereinsetzung brauchteuchte man nicht mehr.
Suchen
Zitieren
BbgNP2508
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2025
#95
20.03.2025, 18:07
(20.03.2025, 17:55)WhoCares? schrieb:  
(20.03.2025, 17:12)NinchenBerlin schrieb:  
(20.03.2025, 15:58)Kapstadt6 schrieb:  NRW

Ich hab als RGL für den Kostenbescheid 1 I 1 GebG NRW genommen. Verweis auf VwVG ist in 52 PolG NRW ja weggefallen. 

Ging es nur mir so oder hätte die Gebührenordnung auch mit abgedruckt werden?
Hat mich bzgl. Der Grundlage sehr verunsichert. 

Was habt ihr genommen?

In Berlin wurden das GebG NRW und das PolG NRW abgedruckt (ua §§ 41f, 50 ff.). Was meinst du damit, dass der Verweis auf das VwVG in 52 PolG weggefallen ist? (In Berlin haben wir nur das VwVG und keine besonderen Vollstreckungsregelungen im PolG)

In Hessen lief Frist die nach Zustellung 13.11 via Postzustellungsurkunde oder 14.11 tatsächlicher Zugang bis 13/14.12. Eingang bei Gericht war 16.12. also auf jeden Fall verspätet nach § 74 VwGO. Aber Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ("zur Niederschrift bei Gericht" statt WL § 81 I S. 2 VwGO), also Jahresfrist. Damit nicht verspätet und den Antrag auf Wiedereinsetzung brauchteuchte man nicht mehr.


Verstehe das nicht. Was meinst du mit “statt WL”. Mit der Belehrung war doch alles richtig. Zur Niederschrift ist das gleiche wie zu Protokoll meine ich. Und es ist eher unüblich, dass Wiedereinsetzungsanträge überflüssig sind.
Suchen
Zitieren
WhoCares?
Junior Member
**
Beiträge: 15
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#96
20.03.2025, 18:24
(20.03.2025, 18:07)BbgNP2508 schrieb:  
(20.03.2025, 17:55)WhoCares? schrieb:  
(20.03.2025, 17:12)NinchenBerlin schrieb:  
(20.03.2025, 15:58)Kapstadt6 schrieb:  NRW

Ich hab als RGL für den Kostenbescheid 1 I 1 GebG NRW genommen. Verweis auf VwVG ist in 52 PolG NRW ja weggefallen. 

Ging es nur mir so oder hätte die Gebührenordnung auch mit abgedruckt werden?
Hat mich bzgl. Der Grundlage sehr verunsichert. 

Was habt ihr genommen?

In Berlin wurden das GebG NRW und das PolG NRW abgedruckt (ua §§ 41f, 50 ff.). Was meinst du damit, dass der Verweis auf das VwVG in 52 PolG weggefallen ist? (In Berlin haben wir nur das VwVG und keine besonderen Vollstreckungsregelungen im PolG)

In Hessen lief Frist die nach Zustellung 13.11 via Postzustellungsurkunde oder 14.11 tatsächlicher Zugang bis 13/14.12. Eingang bei Gericht war 16.12. also auf jeden Fall verspätet nach § 74 VwGO. Aber Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ("zur Niederschrift bei Gericht" statt WL § 81 I S. 2 VwGO), also Jahresfrist. Damit nicht verspätet und den Antrag auf Wiedereinsetzung brauchteuchte man nicht mehr.


Verstehe das nicht. Was meinst du mit “statt WL”. Mit der Belehrung war doch alles richtig. Zur Niederschrift ist das gleiche wie zu Protokoll meine ich. Und es ist eher unüblich, dass Wiedereinsetzungsanträge überflüssig sind.
Die Frage war: wie habt ihr es gelöst, nicht: habt ihr es richtig gemacht  Victory
Suchen
Zitieren
PaulePanther
Junior Member
**
Beiträge: 22
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2025
#97
20.03.2025, 19:10
(20.03.2025, 16:00)refisenj schrieb:  ich habe ebenfalls 1 I 1 GebG NRW genommen. Mir hat die VO auch gefehlt, habe ewig gesucht, ob die nicht doch noch irgendwo im Rehborn ist. 

war mir insgesamt sehr unsicher in der Klausur. Auch bzgl. EGL für die Ersatzvornahme. Habt ihr irgendwo den 41 PolG NRW geprüft?

Ich habe den 10 I GebG genommen. 41 PolG dann im rahmen der fiktiven Grundverfügung beim Sofortvollzug. Habe aber auch in Berlin geschrieben, und diese normen waren extra abgedruckt.
Die norm war aber meine ich auch bei uns nicht vollständig abgedruckt, sodass die spezifizierungen der Regelbeispiele nicht dabei waren sondern lediglich der erste satz
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.03.2025, 19:20 von PaulePanther.)
Suchen
Zitieren
gastbbg
Junior Member
**
Beiträge: 9
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2025
#98
20.03.2025, 19:56
(20.03.2025, 17:15)NinchenBerlin schrieb:  
(20.03.2025, 17:12)NinchenBerlin schrieb:  
(20.03.2025, 15:58)Kapstadt6 schrieb:  NRW

Ich hab als RGL für den Kostenbescheid 1 I 1 GebG NRW genommen. Verweis auf VwVG ist in 52 PolG NRW ja weggefallen. 

Ging es nur mir so oder hätte die Gebührenordnung auch mit abgedruckt werden?
Hat mich bzgl. Der Grundlage sehr verunsichert. 

Was habt ihr genommen?

In Berlin wurden das GebG NRW und das PolG NRW abgedruckt (ua §§ 41f, 50 ff.). Was meinst du damit, dass der Verweis auf das VwVG in 52 PolG weggefallen ist? (In Berlin haben wir nur das VwVG und keine besonderen Vollstreckungsregelungen im PolG)

Ich habe auch die Norm aus GebG als EGL iVm Ersatzvornahme nach PolG („auf dessen Kosten“ oder so steht dort ja)

I. KostenTB: Vss der Ersatzvornahme im Sofortvollzug und dann inzident Prüfung der Rmk des Betretens der Wohnung und Vorliegen eines Eilfalls
II. Kostenschuldner: habe ich angenommen, aber unabhängig von Störereigenschaft nach PolG, sondern nach GebG
III. Kostenhöhe (+)
ach man das ärgert mich voll. Hab in der Ersatzvornahme den Kostenbescheid geprüft, also genau andersrum pff.....  Wütend
Suchen
Zitieren
SeamusF
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2025
#99
21.03.2025, 15:56
Okay was habt ihr gemacht hä?

Im Ergebnis hab ich dem Mandanten geraten Widerspruch gegen die EE einzulegen weil die Klage unzulässig und unbegründet war. Erledigung ist eingetreten. 

Wie habt ihr den „Widerruf“ oder die angebliche Täuschung behandelt? Gabs da was im Gesetz zu?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2025, 15:58 von SeamusF.)
Suchen
Zitieren
Anni_NrW
Unregistered
 
#100
21.03.2025, 16:02
Welches Bundesland war das?
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 8 9 10 11 12 ... 19 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus