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Notenbezeichnung
NewNRW24
Member
***
Beiträge: 110
Themen: 32
Registriert seit: Sep 2024
#1
18.03.2025, 15:19
Wenn ich es richtig verstanden, sind im Examen 9 Punkte ein Vollbefriedigend und ab 11,5 hat man ein Gut.

In den Einzelnoten im Examen wird aber erst die 10 als ein Vollbefriedigend bezeichnet und ein Gut gibt es erst 13 Punkten, oder?

Weshalb unterscheidet sich die Bezeichnung im Gesamtergebnis und in den Einzelergebnissen?
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CryptoKraut
Member
***
Beiträge: 67
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2022
#2
18.03.2025, 15:38
Hast Du richtig verstanden. 
Warum weiß ich nicht, wahrscheinlich, weil sonst noch weniger Leute diese Notenstufen erreichen als eh schon.
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RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 503
Themen: 19
Registriert seit: May 2024
#3
18.03.2025, 16:53
Die Gesamtnote folgt aus einem Durchschnitt. 

Eine Einzelleistung von 15 Punkten ist gut. Wenn jemand aber durchschnittlich 15 Punkte Leistungen erbringt, dann ist diese Konstanz der Leistung, die nicht auf einzelne Prüfungsabschnitte begrenzt gewesen ist, ein weiteres positives Kriterium, das es rechtfertigt die Gesamtleistung als "sehr gut" anzusehen. Das beugt zudem vor, dass ein (sehr) guter Kandidat durch wenige Griffe daneben eine sehr viel schlechtere Note bekomt als ihm eigentlich gebühre. 9 Punkte im Durchschnitt (vb) beinhaltet eben nicht nur die Erklärung, dass alle Bewertungen befriedigend waren, sondern darüber hinaus, dass sie konstant derart befriediegend waren, dass sie mit 9 Punkten bewertet wurden. Für diese Konstanz gibt es dann letztlich eine Zusatzwertung, die kein Prüfer, sondern die JurPrNotSkv selbst vornimmt.
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MichaelJordan
Member
***
Beiträge: 57
Themen: 4
Registriert seit: Aug 2024
#4
18.03.2025, 17:28
Eine Frage, die mir in dem Kontext einfällt: Ist eigentlich der Begriff "Prädikat" irgendwo legal definiert oder ist das nur allgemeiner Sprachgebrauch unter Juristen?;

Hintergrund meiner Frage: Ich kenne Leute, die in ihrem LinkedIn drin stehen haben, sie hätten ein "Prädikat", die aber nur so 7 Punkte im Examen erzielt haben, in Bayern wohl umgangssprachlich als "kleines Prädikat" bezeichnet
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RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 503
Themen: 19
Registriert seit: May 2024
#5
18.03.2025, 18:12
(18.03.2025, 17:28)MichaelJordan schrieb:  Eine Frage, die mir in dem Kontext einfällt: Ist eigentlich der Begriff "Prädikat" irgendwo legal definiert oder ist das nur allgemeiner Sprachgebrauch unter Juristen?;

Hintergrund meiner Frage: Ich kenne Leute, die in ihrem LinkedIn drin stehen haben, sie hätten ein "Prädikat", die aber nur so 7 Punkte im Examen erzielt haben, in Bayern wohl umgangssprachlich als "kleines Prädikat" bezeichnet

Der Artikel erklärt es gut: https://www.lto.de/karriere/jura-referen...ausbildung

Kurz: es ist historisch bedingt / gewachsen und geht wie so vieles auf Preußen zurück.

u.a. "Daher handelt es sich bei einem Prädikat – im eigentlichen Wortsinn – um jede Note, die für eine bestandene Leistung erteilt wird. Seit wann es den inoffiziellen juristischen Sprachgebrauch gibt, dass ein Prädikat nur eine besonders lobenswerte Leistung bezeichnet, ist ungeklärt."
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.03.2025, 18:13 von RefNdsOL.)
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