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  5. Vermittlungsvorschlag Großkanzlei - macht das Sinn?
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Vermittlungsvorschlag Großkanzlei - macht das Sinn?
Ariston
Junior Member
**
Beiträge: 10
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2025
#1
21.02.2025, 14:02
Hallo,
ich habe einen Vermittlungsvorschlag von der Agentur für Arbeit für eine Großkanzlei erhalten (Einstiegsgehalt 130k, aber bestimmt auch eine Wochenarbeitszeit 55 Stunden, anderes Rechtsgebiet als aus meinem CV ersichtlich).

Zwar habe ich zwischenzeitlich eine andere Stelle gefunden - aber wirklich sinnvoll finde ich das nicht. Was meint ihr? Glaubt ihr, dass auf Vermittlungsvorschläge (deren Ablehnung bekanntlich Rechtsfolgen haben kann) Juristen in GKen eingestellt werden? Löst ein solcher Vermittlungsvorschlag ein ähnliches Kopfschütteln aus wie bei mir?
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RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 503
Themen: 19
Registriert seit: May 2024
#2
21.02.2025, 14:17
Das liest sich als würdest die Agentur für Arbeit als eine schlimme Institution wahrnehmen, sodass entsprechend bei jeglicher Verknüpfung damit andere desperktierlich auf dich herabsehen würden. Die Vermittlung von Arbeitsplätzen ist eben deren gesetzlicher Auftrag ebenso wie die in gewissen Maßen bestehende Verpflichtung von Unternehmen ihre freien Arbeitsplätze, (Massen-)Entlassungen u.ä. an diese zu melden. 

Aufgabe der AfA ist es die Arbeitslosen in Arbeit zu bringen und nicht ihnen die eierlegende Wollmilchsau zu finden, d.h. nur weil die Stelle womöglich einem anderen Rechtsgebiet entspricht, heißt es nicht, dass eine verfehlte Vermittlung ist. Schließlich ist es auch bei Juristen alles andere als unüblich Rechtsgebiete, ggf. auch noch später, zu wechseln. Warum solltes denn die GK "stören" jemanden von der AfA angeboten zu bekommen anstatt bspw. eines Headhunters? Schließlich ist für Letzteren noch eine dicke Provision zu zahlen und am Ende ist das Ergebnis nicht notwendigerweise etwas anderes, wenn sich die hard facts und soft skills zum Kandidaten nicht unterscheiden.
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Humpa
Member
***
Beiträge: 74
Themen: 0
Registriert seit: May 2022
#3
21.02.2025, 15:12
Die AfA wird sich bei der GK vermutlich nicht über LinkedIn aufgedrängt haben. Die AfA ist als Vermittler doch vor Allem deshalb uninteressant, weil sich Arbeitgeber mit solchen Stellen normalerweise gar nicht melden. Wenn das jetzt anders ist, wo ist das Problem?
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Egal_
Member
***
Beiträge: 227
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2024
#4
21.02.2025, 17:22
Um das beurteilen zu können, müsste man deine Noten kennen. Ich nehme an, deine Noten sind nicht so gut, dass es für die GK reichen würde, oder warum findest das Angebot unpassend? Das Rechtsgebiet interessiert die Agentur für Arbeit erstmal nicht. Ich bin aber auch eher verwundert, dass die GK überhaupt bei der Agentur für Arbeit inseriert. Arbeitgeber haben zwar eine gewisse Obliegenheit, bei der Arbeitsagentur zu inserieren, um sich hinsichtlich Schwerbehinderter keiner Vorwürfe auszusetzen, in der Praxis hält sich jedoch kaum ein Unternehmen daran. Deswegen sind die Angebote, die man über die Arbeitsagentur erhält, oft Schrott oder von kleinen Unternehmen/Kanzleien, die kein Geld für die Stellenanzeige ausgeben wollen.
Der Sachbearbeiter hat also vermutlich das eine Angebot, was er hatte, an den Juristen, den er betreut (dich) weitergeleitet, weil es ihm schlüssig vorkam, beides zu kombinieren.

Wie das mit der Bewerbungspflicht aussieht, kann ich dir nicht genau sagen. Ich vermute, dass der Sachbearbeiter eine Ermessensentscheidung treffen kann. Zumindest lese ich durchaus mal in Berichten von anderen Leuten, dass sie Angebote abgelehnt haben. Wenn man es gut begründen kann, kommt man damit sicher eher durch, als wenn es eine objektiv auf den Arbeitslosen passende Stelle ist.
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Ariston
Junior Member
**
Beiträge: 10
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2025
#5
21.02.2025, 17:35
Mein Störgefühl beruht vor allem darauf, dass ich zur Annahme einer Arbeit gezwungen werden soll, die allgemein bekannt gegen das ArbZG verstößt. Wenn man so eine Arbeit freiwillig macht - geschenkt. Aber wenn die Verweigerung sanktionsbewehrt ist habe ich schon meine Probleme damit. Natürlich kann ich eine Einstellungszusage faktisch verhindern, indem ich beim Bewerbungsgespräch sage, dass ich Wert auf eine gute Work-Life-Balance lege und nicht mehr als 40 Stunden arbeiten will. Aber Sinn und Zweck der Ausschreibung ist das sicher auch nicht. Von daher fand ich den Vermittlungsvorschlag eher befremdlich, auch wenn er von den Noten her passen würde.
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Patenter Gast
Senior Member
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Beiträge: 634
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#6
21.02.2025, 17:58
(21.02.2025, 17:35)Ariston schrieb:  Mein Störgefühl beruht vor allem darauf, dass ich zur Annahme einer Arbeit gezwungen werden soll, die allgemein bekannt gegen das ArbZG verstößt. Wenn man so eine Arbeit freiwillig macht - geschenkt. Aber wenn die Verweigerung sanktionsbewehrt ist habe ich schon meine Probleme damit. Natürlich kann ich eine Einstellungszusage faktisch verhindern, indem ich beim Bewerbungsgespräch sage, dass ich Wert auf eine gute Work-Life-Balance lege und nicht mehr als 40 Stunden arbeiten will. Aber Sinn und Zweck der Ausschreibung ist das sicher auch nicht. Von daher fand ich den Vermittlungsvorschlag eher befremdlich, auch wenn er von den Noten her passen würde.

? Geh doch in die GK und halte dich an das ArbZG. Nirgendwo wirst du etwas schriftlich finden, was dich zum Verstoß gegen das ArbZG in einer GK zwingt.
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Rechtsverwender
Member
***
Beiträge: 51
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2025
#7
21.02.2025, 18:13
(21.02.2025, 17:58)Patenter Gast schrieb:  
(21.02.2025, 17:35)Ariston schrieb:  Mein Störgefühl beruht vor allem darauf, dass ich zur Annahme einer Arbeit gezwungen werden soll, die allgemein bekannt gegen das ArbZG verstößt. Wenn man so eine Arbeit freiwillig macht - geschenkt. Aber wenn die Verweigerung sanktionsbewehrt ist habe ich schon meine Probleme damit. Natürlich kann ich eine Einstellungszusage faktisch verhindern, indem ich beim Bewerbungsgespräch sage, dass ich Wert auf eine gute Work-Life-Balance lege und nicht mehr als 40 Stunden arbeiten will. Aber Sinn und Zweck der Ausschreibung ist das sicher auch nicht. Von daher fand ich den Vermittlungsvorschlag eher befremdlich, auch wenn er von den Noten her passen würde.

? Geh doch in die GK und halte dich an das ArbZG. Nirgendwo wirst du etwas schriftlich finden, was dich zum Verstoß gegen das ArbZG in einer GK zwingt.

Aber die Probezeitkündigung möchte er auch wieder nicht im Lebenslauf stehen haben.
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Patenter Gast
Senior Member
****
Beiträge: 634
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#8
21.02.2025, 18:35
(21.02.2025, 18:13)Rechtsverwender schrieb:  
(21.02.2025, 17:58)Patenter Gast schrieb:  
(21.02.2025, 17:35)Ariston schrieb:  Mein Störgefühl beruht vor allem darauf, dass ich zur Annahme einer Arbeit gezwungen werden soll, die allgemein bekannt gegen das ArbZG verstößt. Wenn man so eine Arbeit freiwillig macht - geschenkt. Aber wenn die Verweigerung sanktionsbewehrt ist habe ich schon meine Probleme damit. Natürlich kann ich eine Einstellungszusage faktisch verhindern, indem ich beim Bewerbungsgespräch sage, dass ich Wert auf eine gute Work-Life-Balance lege und nicht mehr als 40 Stunden arbeiten will. Aber Sinn und Zweck der Ausschreibung ist das sicher auch nicht. Von daher fand ich den Vermittlungsvorschlag eher befremdlich, auch wenn er von den Noten her passen würde.

? Geh doch in die GK und halte dich an das ArbZG. Nirgendwo wirst du etwas schriftlich finden, was dich zum Verstoß gegen das ArbZG in einer GK zwingt.

Aber die Probezeitkündigung möchte er auch wieder nicht im Lebenslauf stehen haben.

Wenn er arbeitslos ist und AfAs erhält, ist das wohl nicht das Problem, oder? Das Arbeitsamt kann doch nicht sagen, dass es keine AfAs für GKs macht, weil man sich dort nicht ans ArbZG halten würde...
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MichaelJordan
Member
***
Beiträge: 57
Themen: 4
Registriert seit: Aug 2024
#9
21.02.2025, 20:50
Wenn du der AfA sagst, dass das nichts für dich ist und du dich stattdessen zeitnah irgendwo anders bewerben willst, dann hast du da zu 100% überhaupt keine Rechtsfolge zu deinen Lasten zu befürchten... Da brauchst du dich wirklich nicht rein stressen, sofern du irgendeinen Plan hast, den du denen skizzieren kannst...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.02.2025, 20:52 von MichaelJordan.)
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Egal_
Member
***
Beiträge: 227
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2024
#10
21.02.2025, 22:34
(21.02.2025, 18:35)Patenter Gast schrieb:  
(21.02.2025, 18:13)Rechtsverwender schrieb:  
(21.02.2025, 17:58)Patenter Gast schrieb:  
(21.02.2025, 17:35)Ariston schrieb:  Mein Störgefühl beruht vor allem darauf, dass ich zur Annahme einer Arbeit gezwungen werden soll, die allgemein bekannt gegen das ArbZG verstößt. Wenn man so eine Arbeit freiwillig macht - geschenkt. Aber wenn die Verweigerung sanktionsbewehrt ist habe ich schon meine Probleme damit. Natürlich kann ich eine Einstellungszusage faktisch verhindern, indem ich beim Bewerbungsgespräch sage, dass ich Wert auf eine gute Work-Life-Balance lege und nicht mehr als 40 Stunden arbeiten will. Aber Sinn und Zweck der Ausschreibung ist das sicher auch nicht. Von daher fand ich den Vermittlungsvorschlag eher befremdlich, auch wenn er von den Noten her passen würde.

? Geh doch in die GK und halte dich an das ArbZG. Nirgendwo wirst du etwas schriftlich finden, was dich zum Verstoß gegen das ArbZG in einer GK zwingt.

Aber die Probezeitkündigung möchte er auch wieder nicht im Lebenslauf stehen haben.

Wenn er arbeitslos ist und AfAs erhält, ist das wohl nicht das Problem, oder? Das Arbeitsamt kann doch nicht sagen, dass es keine AfAs für GKs macht, weil man sich dort nicht ans ArbZG halten würde...

Das nicht, aber andersherum dürfte er die Arbeit mit Sicherheit aus dem Grund ablehnen, ohne dass ihm Sanktionen drohen. Keiner kann von den Behörden zu gesetzeswidrigem Verhalten gezwungen werden.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.02.2025, 22:35 von Egal_.)
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