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Klausuren Februar 2025
hyaene_mit_hut
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#81
11.02.2025, 17:09
(11.02.2025, 16:25)referendar2025 schrieb:  
(11.02.2025, 15:31)Lawyeeeer schrieb:  Ich habe heute leider vergessen in der Revisionsklausur NRW den Bearbeitervermerk zu lesen, kann sich zufällig jmd. daran erinnern und kann mir für meinen Seelenfrieden schreiben, was da stand?! 🌚
241, 229 und noch irgendwas war ausgeschlossen

Bedrohung, Stalking und fahrlässige KV waren ausgeschlossen.
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Lustiger Orangutan
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#82
11.02.2025, 17:27
Im GPA ähnlich, hier hat er ihr aber 3x ins Gesicht geschlagen und am Ende ging es noch um eine Urkundenfälschung wg. Identitätsfälschung. Sachverhalt also abwandelt (wenn ich aus dem Kontext hier die NRW Klausur richtig verstanden habe). Ne Einziehungsfrage gab es auch noch.
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Ref_l
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#83
11.02.2025, 17:31
Bei mir war §6 StPO +, weil JG zuständig

338 -, (Mitwirkung der Richterin, Abwesenheit RA,  169 GVG alles nicht revisibel) 

337 +, wegen 52 und 258 II 

Sachrüge + 
nach meiner Prüfung müsste nur 253 III, 223 I und 267 I verwirklicht sein (bei uns in MV war der Fall an der Stelle anscheinend anders)

56 StGB verletzt, die Aussetzung zur Bewährung wurde vom Gericht gar nicht thematisiert
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hyaene_mit_hut
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#84
11.02.2025, 17:39
Ich glaube, es würde helfen, wenn wir den Sachverhalt pro Bundesland ein Mal angeben. 

NRW

Mandanten ist vom Schöffengericht zu 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung und KV durch Schlag ins Gesicht, sowie in Tatmehrheit mit Beleidigung und KV durch Anspucken. 

Aus den Feststellungen war ersichtlich: 
M verfolgt Freundin F im Auto und bringt sie zum Anhalten. Er geht hin, macht die Tür auf und schlägt ihr ins Gesicht. Unter der Drohung "Unterschreib! Damit die nichts Schlimmeres passiert!" soll sie einen Kaufvertrag unterschreiben, wonach sie ihr 5k teures Auto an M für 200 Mücken verkauft. 
F weint so bitterlich und zittert, dass sie nicht in der Lage ist, den Stift zu führen. 
Als M.erkenmt, dass er keine Unterschrift kriegen kann, spuckt er F ins Gesicht, um ihre Ehre zu verletzen, woraufhin diese Ekel und Brechreiz kriegt. Das hatte M.allersings nicht auf dem Schirm. 

Im Verfahren wurde das Verlöbnis bezweifelt, es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Keine wurde abgegeben.
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hyaene_mit_hut
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#85
11.02.2025, 17:40
(11.02.2025, 17:31)Ref_l schrieb:  Bei mir war §6 StPO +, weil JG zuständig

338 -, (Mitwirkung der Richterin, Abwesenheit RA,  169 GVG alles nicht revisibel) 

337 +, wegen 52 und 258 II 

Sachrüge + 
nach meiner Prüfung müsste nur 253 III, 223 I und 267 I verwirklicht sein (bei uns in MV war der Fall an der Stelle anscheinend anders)

56 StGB verletzt, die Aussetzung zur Bewährung wurde vom Gericht gar nicht thematisiert
Total strange, dass eure Klausuren umfangreicher sind. Kriegen wir in NRW die abgespeckte Version?
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hyaene_mit_hut
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#86
11.02.2025, 17:43
Mal ganz andere Frage: Was habt ihr in die Zweckmäßigkeit geklatscht? Ich stand da ziemlich vor dem Fragezeichen, und hab nicht viel. 

Revision hat Erfolg, Form beachten hinsichtlich Verfahrensrügen, auf Farbwechsel des Rechtsmittels hinweisen, und Wiedervorlage morgen wegen Frist. 
Das war's.
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Lustiger Orangutan
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#87
11.02.2025, 17:44
(11.02.2025, 17:39)hyaene_mit_hut schrieb:  Ich glaube, es würde helfen, wenn wir den Sachverhalt pro Bundesland ein Mal angeben. 

NRW

Mandanten ist vom Schöffengericht zu 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung und KV durch Schlag ins Gesicht, sowie in Tatmehrheit mit Beleidigung und KV durch Anspucken. 

Aus den Feststellungen war ersichtlich: 
M verfolgt Freundin F im Auto und bringt sie zum Anhalten. Er geht hin, macht die Tür auf und schlägt ihr ins Gesicht. Unter der Drohung "Unterschreib! Damit die nichts Schlimmeres passiert!" soll sie einen Kaufvertrag unterschreiben, wonach sie ihr 5k teures Auto an M für 200 Mücken verkauft. 
F weint so bitterlich und zittert, dass sie nicht in der Lage ist, den Stift zu führen. 
Als M.erkenmt, dass er keine Unterschrift kriegen kann, spuckt er F ins Gesicht, um ihre Ehre zu verletzen, woraufhin diese Ekel und Brechreiz kriegt. Das hatte M.allersings nicht auf dem Schirm. 

Im Verfahren wurde das Verlöbnis bezweifelt, es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Keine wurde abgegeben.
GPA zur Sachrüge:

Mandant ist vom Schöffengericht zu 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung und KV durch Schlag ins Gesicht, sowie in Tatmehrheit mit Urkundenfälschung. 

Aus den Feststellungen war ersichtlich: 
M verfolgt Freundin F im Auto und bringt sie zum Anhalten. Er geht hin, macht die Tür auf und schlägt ihr ins Gesicht. Unter der Drohung "Unterschreib! Damit die nichts Schlimmeres passiert!" soll sie einen Kaufvertrag unterschreiben, wonach sie ihr 2k teures Auto an M für 200 Mücken verkauft. 
F weint so bitterlich und zittert, dass sie nicht in der Lage ist, den Stift zu führen. 
Als M erkennt, dass er keine Unterschrift kriegen kann, unterschreibt er den Vertrag erst selbst und dann im Namen der F.
Gericht zieht Differenz zwischen Zahlung und Wert ein.
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#88
11.02.2025, 17:55
(11.02.2025, 17:44)Lustiger Orangutan schrieb:  
(11.02.2025, 17:39)hyaene_mit_hut schrieb:  Ich glaube, es würde helfen, wenn wir den Sachverhalt pro Bundesland ein Mal angeben. 

NRW

Mandanten ist vom Schöffengericht zu 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung und KV durch Schlag ins Gesicht, sowie in Tatmehrheit mit Beleidigung und KV durch Anspucken. 

Aus den Feststellungen war ersichtlich: 
M verfolgt Freundin F im Auto und bringt sie zum Anhalten. Er geht hin, macht die Tür auf und schlägt ihr ins Gesicht. Unter der Drohung "Unterschreib! Damit die nichts Schlimmeres passiert!" soll sie einen Kaufvertrag unterschreiben, wonach sie ihr 5k teures Auto an M für 200 Mücken verkauft. 
F weint so bitterlich und zittert, dass sie nicht in der Lage ist, den Stift zu führen. 
Als M.erkenmt, dass er keine Unterschrift kriegen kann, spuckt er F ins Gesicht, um ihre Ehre zu verletzen, woraufhin diese Ekel und Brechreiz kriegt. Das hatte M.allersings nicht auf dem Schirm. 

Im Verfahren wurde das Verlöbnis bezweifelt, es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Keine wurde abgegeben.
GPA zur Sachrüge:

Mandant ist vom Schöffengericht zu 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung und KV durch Schlag ins Gesicht, sowie in Tatmehrheit mit Urkundenfälschung. 

Aus den Feststellungen war ersichtlich: 
M verfolgt Freundin F im Auto und bringt sie zum Anhalten. Er geht hin, macht die Tür auf und schlägt ihr ins Gesicht. Unter der Drohung "Unterschreib! Damit die nichts Schlimmeres passiert!" soll sie einen Kaufvertrag unterschreiben, wonach sie ihr 2k teures Auto an M für 200 Mücken verkauft. 
F weint so bitterlich und zittert, dass sie nicht in der Lage ist, den Stift zu führen. 
Als M erkennt, dass er keine Unterschrift kriegen kann, unterschreibt er den Vertrag erst selbst und dann im Namen der F.
Gericht zieht Differenz zwischen Zahlung und Wert ein.

in MV genauso aber ohne die Einziehung (wenn ich mich nicht irre Nervous )
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#89
11.02.2025, 17:56
(11.02.2025, 17:43)hyaene_mit_hut schrieb:  Mal ganz andere Frage: Was habt ihr in die Zweckmäßigkeit geklatscht? Ich stand da ziemlich vor dem Fragezeichen, und hab nicht viel. 

Revision hat Erfolg, Form beachten hinsichtlich Verfahrensrügen, auf Farbwechsel des Rechtsmittels hinweisen, und Wiedervorlage morgen wegen Frist. 
Das war's.

habe da an 355 StPO für den Antrag gedacht 
sowie an 32d StPO
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hyaene_mit_hut
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#90
11.02.2025, 18:00
(11.02.2025, 17:56)Ref_l schrieb:  
(11.02.2025, 17:43)hyaene_mit_hut schrieb:  Mal ganz andere Frage: Was habt ihr in die Zweckmäßigkeit geklatscht? Ich stand da ziemlich vor dem Fragezeichen, und hab nicht viel. 

Revision hat Erfolg, Form beachten hinsichtlich Verfahrensrügen, auf Farbwechsel des Rechtsmittels hinweisen, und Wiedervorlage morgen wegen Frist. 
Das war's.

habe da an 355 StPO für den Antrag gedacht 
sowie an 32d StPO

👍

Das habe ich insgesamt völlig verbaselt. Beim lesen noch markiert, und dann beim Schreiben vergessen. So ärgerlich. Naja, daran wird die Klausur nicht insgesamt scheitern.
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